Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
Bekanntmachung Nr. 13
über die Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahr 2023
(Muster für Merkblätter zur Unterrichtung der
Wahlberechtigten über die Stimmabgabe)
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen kann gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) die Verwendung einheitlicher Merkblätter empfehlen. Hiermit empfehle ich zur Unterrichtung der Wahlberechtigten über die Stimmabgabe die Verwendung einheitlicher Merkblätter (§ 41 Absatz 4 Satz 1 SVWO). Es sollten die drei in der Anlage befindlichen Muster für Merkblätter zur Anwendung kommen.
Bei Wahlen mit Wahlausweisen (§ 33 Absatz 1 Satz 1 SVWO) sollte das Merkblatt in der Anlage 1 verwendet werden. Der § 41 Absatz 1 Satz 2 SVWO fordert eine Verbindung der Stimmzettel mit den Wahlausweisen. Allerdings sind aus technischen Gründen Ausnahmen zulässig. Im Falle einer solchen Ausnahme sollten auf der Rückseite des Merkblattes das erste Bild entfallen und die Nummernfolge der übrigen Bilder entsprechend geändert werden.
Das Merkblatt in der Anlage 2 sollte in den Fällen verwendet werden, in denen besondere personenbezogene Kennzeichnungen auf den Wahlbriefumschlägen als Wahlausweise gelten (§ 33 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 SVWO).
In den Fällen, in denen besondere personenbezogene (verschlüsselte) Kennzeichnungen auf den Wahlbriefumschlägen als Wahlausweise gelten (§ 33 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 und 2 SVWO), ist der Stimmzettelumschlag entbehrlich. In diesen Fällen sollte das Merkblatt in der Anlage 3 verwendet werden.
Werden Wahlunterlagen ausschließlich übersandt, können die jeweiligen Hinweise auf der Vorder- und Rückseite des Merkblattes auf die Räume zur Stimmabgabe entfallen.
Das jeweilige Merkblatt soll den Gegebenheiten des betreffenden Versicherungsträgers angepasst werden. Hierzu gehört vor allem die Verwendung des Namens des Versicherungsträgers. Das Gleiche gilt sowohl für die Angabe der Homepage des Versicherungsträgers als auch für die Hinweise, die im Hinblick auf eine maschinelle Auswertung der Wahlunterlagen geboten erscheinen. Gegen entsprechende Abweichungen von den Mustern bestehen selbstverständlich keine Bedenken.
Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
Peter Weiß
Vorderseite
Merkblatt für die Wahlen zur Selbstverwaltung
in der Sozialversicherung
In der Anlage finden Sie die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023 bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl der Vertreterversammlung/des Verwaltungsrats Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Die Vertreterversammlung/der Verwaltungsrat fasst Beschlüsse, die für Sie von erheblicher Bedeutung sind. Das Gesetz räumt Ihnen die Möglichkeit ein, durch die Teilnahme an der Sozialwahl auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane Einfluss zu nehmen. Sie sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen!
Ihre Wahlunterlagen bestehen aus einem Wahlausweis, einem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag und einem Wahlbriefumschlag. Ihre Wahlberechtigung ergibt sich aus dem Wahlausweis.
Sie können nur per Brief wählen. Nur Sie persönlich dürfen den Stimmzettel während ihrer Wahlhandlung mit einem Kreuz kennzeichnen. Wer jedoch des Lesens unkundig oder durch körperliche Einschränkungen an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels einer Person seines Vertrauens bedienen. Blinden oder sehbehinderten Wählerinnen und Wählern wird für das Kennzeichnen des Stimmzettels auf Antrag vom Versicherungsträger kostenfrei eine Wahlschablone zur Verfügung gestellt.
Senden Sie den Wahlbrief möglichst sofort ab. Wahlbriefe, die nach dem
31. Mai 2023 |
bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers) eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Werden Ihnen die Wahlunterlagen nicht übersandt, sondern unmittelbar ausgehändigt, können Sie den Wahlbrief häufig auch in einem zur Stimmabgabe eingerichteten Raum abgeben.
Damit Ihre Stimme nicht ungültig wird, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise für die Stimmabgabe auf der Rückseite des Merkblattes.
Wichtig
Sollten Sie auch von (zum besseren Verständnis sollte hier angepasst an den Versicherungsträger stehen „Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder/und Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung“, „Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung oder/und Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung“, „Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder/und ihrer gesetzlichen Rentenversicherung“) Wahlunterlagen erhalten, sind Sie auch dort wahlberechtigt. Bitte nutzen Sie die jeweiligen Wahlbriefumschläge, damit Ihre Stimmen auch dort ankommen, wo sie ankommen sollen.
Informationen zur Wahl bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers) finden Sie unter (Internetadresse).
Auskünfte über die Sozialwahl erteilen der Wahlausschuss sowie die Geschäftsstellen Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Abschriften der Vorschlagslisten liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsstellen (gegebenenfalls auch auf der Homepage) Ihrer (Name des Versicherungsträgers) aus.
Bitte beachten Sie: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Verlorene Wahlunterlagen können nicht ersetzt werden!
Rückseite
So wird gewählt:
1. | Stimmzettel vom Wahlausweis abtrennen | |
2. | Stimmzettel ankreuzen | |
3. | Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen | |
4. | Stimmzettelumschlag und Wahlausweis in den hellroten Wahlbriefumschlag legen und diesen verschließen | |
5. | Wahlbrief unfrankiert möglichst sofort in einen Postbriefkasten einwerfen oder in einem besonderen dafür eingerichteten Raum abgeben |
Vorderseite
Merkblatt für die Wahlen zur Selbstverwaltung
in der Sozialversicherung
In der Anlage finden Sie die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023 bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl der Vertreterversammlung/des Verwaltungsrats Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Die Vertreterversammlung/der Verwaltungsrat fasst Beschlüsse, die für Sie von erheblicher Bedeutung sind. Das Gesetz räumt Ihnen die Möglichkeit ein, durch die Teilnahme an der Sozialwahl auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane Einfluss zu nehmen. Sie sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen!
Ihre Wahlunterlagen bestehen aus einem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag und einem Wahlbriefumschlag. Auf dem Wahlbriefumschlag ist eine personenbezogene Kennzeichnung aufgedruckt. Dieses Kennzeichen ist der Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und tritt an die Stelle eines besonderen Wahlausweises.
Sie können nur per Brief wählen. Nur Sie persönlich dürfen den Stimmzettel während ihrer Wahlhandlung mit einem Kreuz kennzeichnen. Wer jedoch des Lesens unkundig oder durch körperliche Einschränkungen an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels einer Person seines Vertrauens bedienen. Blinden oder sehbehinderten Wählerinnen und Wählern wird für das Kennzeichnen des Stimmzettels auf Antrag vom Versicherungsträger kostenfrei eine Wahlschablone zur Verfügung gestellt.
Senden Sie den Wahlbrief möglichst sofort ab. Wahlbriefe, die nach dem
31. Mai 2023 |
bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers) eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Werden Ihnen die Wahlunterlagen nicht übersandt, sondern unmittelbar ausgehändigt, können Sie den Wahlbrief häufig auch in einem zur Stimmabgabe eingerichteten Raum abgeben.
Damit Ihre Stimme nicht ungültig wird, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise für die Stimmabgabe auf der Rückseite des Merkblattes.
Wichtig
Sollten Sie auch von (zum besseren Verständnis sollte hier angepasst an den Versicherungsträger stehen „Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder/und Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung“, „Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung oder/und Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung“, „Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder/und ihrer gesetzlichen Rentenversicherung“) Wahlunterlagen erhalten, sind Sie auch dort wahlberechtigt. Bitte nutzen Sie die jeweiligen Wahlbriefumschläge, damit Ihre Stimmen auch dort ankommen, wo sie ankommen sollen.
Informationen zur Wahl bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers) finden Sie unter (Internetadresse).
Auskünfte über die Sozialwahl erteilen der Wahlausschuss sowie die Geschäftsstellen Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Abschriften der Vorschlagslisten liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsstellen (gegebenenfalls auch auf der Homepage) Ihrer (Name des Versicherungsträgers) aus.
Bitte beachten Sie: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Verlorene Wahlunterlagen können nicht ersetzt werden!
Rückseite
So wird gewählt:
1. | Stimmzettel ankreuzen | |
2. | Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und diesen verschließen | |
3. | Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag legen und diesen verschließen | |
4. | Wahlbrief unfrankiert möglichst sofort in einen Postbriefkasten einwerfen oder in einem besonderen dafür eingerichteten Raum abgeben |
Vorderseite
Merkblatt für die Wahlen zur Selbstverwaltung
in der Sozialversicherung
In der Anlage finden Sie die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2023 bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl der Vertreterversammlung/des Verwaltungsrats Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Die Vertreterversammlung/der Verwaltungsrat fasst Beschlüsse, die für Sie von erheblicher Bedeutung sind. Das Gesetz räumt Ihnen die Möglichkeit ein, durch die Teilnahme an der Sozialwahl auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane Einfluss zu nehmen. Sie sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen!
Ihre Wahlunterlagen bestehen aus einem Stimmzettel und einem Wahlbriefumschlag. Auf dem Wahlbriefumschlag ist eine personenbezogene, verschlüsselte Kennzeichnung aufgedruckt. Dieses verschlüsselte Kennzeichen ist der Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und tritt an die Stelle eines besonderen Wahlausweises. Die Wahlbriefumschläge werden von Personen geöffnet, die keine Kenntnis von dem Verschlüsselungsverfahren haben. Das Gleiche gilt für Personen, die die Stimmzettel entnehmen und auswerten. Es kann also niemand feststellen, wem Sie Ihre Stimme gegeben haben. Das Wahlgeheimnis ist gewahrt.
Sie können nur per Brief wählen. Nur Sie persönlich dürfen den Stimmzettel während ihrer Wahlhandlung mit einem Kreuz kennzeichnen. Wer jedoch des Lesens unkundig oder durch körperliche Einschränkungen an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels einer Person seines Vertrauens bedienen. Blinden oder sehbehinderten Wählerinnen und Wählern wird für das Kennzeichnen des Stimmzettels auf Antrag vom Versicherungsträger kostenfrei eine Wahlschablone zur Verfügung gestellt.
Senden Sie den Wahlbrief möglichst sofort ab. Wahlbriefe, die nach dem
31. Mai 2023 |
bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers) eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Werden Ihnen die Wahlunterlagen nicht übersandt, sondern unmittelbar ausgehändigt, können Sie den Wahlbrief häufig auch in einem zur Stimmabgabe eingerichteten Raum abgeben.
Damit Ihre Stimme nicht ungültig wird, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise für die Stimmabgabe auf der Rückseite des Merkblattes.
Wichtig
Sollten Sie auch von (zum besseren Verständnis sollte hier angepasst an den Versicherungsträger stehen „Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder/und Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung“, „Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung oder/und Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung“, „Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder/und ihrer gesetzlichen Rentenversicherung“) Wahlunterlagen erhalten, sind Sie auch dort wahlberechtigt. Bitte nutzen Sie die jeweiligen Wahlbriefumschläge, damit Ihre Stimmen auch dort ankommen, wo sie ankommen sollen.
Informationen zur Wahl bei Ihrer (Name des Versicherungsträgers) finden Sie unter (Internetadresse).
Auskünfte über die Sozialwahl erteilen der Wahlausschuss sowie die Geschäftsstellen Ihrer (Name des Versicherungsträgers). Abschriften der Vorschlagslisten liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsstellen (gegebenenfalls auch auf der Homepage) Ihrer (Name des Versicherungsträgers) aus.
Bitte beachten Sie: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107a in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Verlorene Wahlunterlagen können nicht ersetzt werden!
Rückseite
So wird gewählt:
1. | Stimmzettel ankreuzen | |
2. | Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag legen und diesen verschließen | |
3. | Wahlbrief unfrankiert möglichst sofort in einen Postbriefkasten einwerfen oder in einem besonderen dafür eingerichteten Raum abgeben |
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