Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 15/22/32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Ansäuerung von Gülle und Gärrückständen
während der Aufbringung in wachsende Bestände – Modellregion Niedersachsen“
Interessenbekundungsverfahren
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „Ansäuerung von Gülle und Gärrückständen während der Aufbringung in wachsende Bestände“ in der Modellregion Niedersachsen Demonstrationsbetriebe sowie Lohnunternehmen.
Hintergrund
In der vom BMEL veröffentlichten Ackerbaustrategie 2035 werden anhand von definierten Handlungsfeldern Perspektiven für einen zukunftsfähigen Pflanzenbau aufgezeigt. Im Handlungsfeld der Düngung stehen insbesondere die Steigerung der Nährstoffeffizienz und ein Abbau möglicher Nährstoffüberschüsse im Fokus. Die Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern bietet die Möglichkeit, die NH3-Emissionen wirksam und kostengünstig zu senken und gleichzeitig die Düngeeffizienz zu erhöhen.
In Deutschland wird das Verfahren noch wenig genutzt. Als Hemmnis für die weitere Verbreitung der Ansäuerungstechnik gelten vor allem Umwelt- und Sicherheitsbedenken. Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Gülleansäuerung hohes Potenzial zur Verbesserung der Umweltwirkungen besitzt und die Aufbringung mit den am Markt verfügbaren technischen Lösungen gefahrlos möglich ist.
Das BMEL sieht daher vor, das Wissen über die positiven Effekte der Wirtschaftsdüngeransäuerung in der landwirtschaftlichen Praxis zu verbreiten und Wege der sicheren Anwendung aufzuzeigen. Hierzu fördert das BMEL ein MuD, in dem auf Praxisbetrieben der Einsatz von Technologien zur Aufbringung angesäuerter Wirtschaftsdünger beispielhaft demonstriert wird. Ziel ist es, den Einsatz und die Akzeptanz angesäuerter Wirtschaftsdünger in der landwirtschaftlichen Praxis zu erhöhen.
Das MuD wird in acht Modellregionen (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen) durchgeführt. In jeder Modellregion sollen Praxisbetriebe (Demonstrationsbetriebe) und Lohnunternehmen begleitet werden, die auf ihren Flächen angesäuerte Wirtschaftsdünger ausbringen oder dafür ein Lohnunternehmen beauftragen.
Die Demonstrationsbetriebe und Lohnunternehmen werden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Regionalkoordination bei der Anwendung und dem Einsatz der angesäuerten Wirtschaftsdünger begleitet und unterstützt. Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer, der über die teilnehmenden Betriebe und Lohnunternehmen in die jeweilige Region und über die Region hinaus stattfindet. Bei der Auswahl der Demonstrationsbetriebe sollen verschiedene Betriebsstrukturen (z. B unterschiedliche Betriebsgrößen, Einsatz unterschiedlicher Wirtschaftsdünger, Acker- und Grünlandbetriebe) und verschiedene regionale Gegebenheiten (u. a. Boden und Klima) berücksichtigt werden. Die Demonstrationsbetriebe müssen in Niedersachsen verortet sein.
Demonstrationsbetriebe/Lohnunternehmen in der Modellregion Niedersachsen
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Demonstrationsbetriebe und Lohnunternehmen in der Modellregion Niedersachsen gesucht.
Die Demonstrationsbetriebe bringen entweder den im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger mit eigener Ansäuerungstechnik auf Acker- und gegebenenfalls Grünlandflächen auf oder beauftragen hierfür ein Lohnunternehmen. Darüber hinaus sind folgende Aufgaben von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:
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Enge Zusammenarbeit mit der Regionalkoordination und gegebenenfalls dem Lohnunternehmen
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Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen angesäuerte Wirtschaftsdünger ausgebracht werden
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Unterstützung der Probenahme im Feld und Weitergabe von betriebseigenen Daten, die im Zusammenhang mit dem Ansäuerungsverfahren stehen
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Unterstützung, Mitarbeit und Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb
Im Rahmen des MuDs können Lohnunternehmen mit der Aufbringung angesäuerter Wirtschaftsdünger beauftragt werden. Diese verfügen bereits über die notwendige Technik und Sachkenntnis oder können im Rahmen des Vorhabens in eine Ansäuerungstechnik und die notwendigen Sachkenntnisse investieren. Darüber hinaus sind folgende Aufgaben von den Lohnunternehmen zu erfüllen:
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Beratung der teilnehmenden Demonstrationsbetriebe in Bezug auf die Handhabung des Verfahrens in enger Zusammenarbeit mit der Regionalkoordination
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Zusammenstellung und Weiterleitung aller relevanter Daten im Zusammenhang mit der Dienstleistung und Technik an die Regionalkoordination
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Unterstützung, Mitarbeit und Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen zur Ansäuerungstechnik
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist für die Betreuung der Demonstrationsbetriebe und Lohnunternehmen verantwortlich. Sie schließt mit diesen Kooperationsvereinbarungen ab und unterstützt diese gegebenenfalls bei der Erstellung eigener Förderanträge.
Fördermöglichkeiten
Für die am MuD beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:
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Anteilige Förderung der Investitionskosten für Ansäuerungstechnik nach den Konditionen der MuD-Rahmenrichtlinie in Anlehnung an die Konditionen der Richtlinie zum Investitionsprogramm Landwirtschaft der Landwirtschaftlichen Rentenbank
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Schulungskosten (z. B. zur Arbeitssicherheit im Umgang mit der Ansäuerungstechnik)
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ADR-Gefahrgutführerschein
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Aufwandsentschädigung für besonderen, vorhabenbezogenen zeitlichen Mehraufwand in Höhe von maximal 35 Euro/Stunde (z. B. Projekttreffen oder Technikdemonstrationen im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb)
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Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
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Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (z. B. Projekttreffen)
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Erstattung von Mehrkosten durch den Einsatz angesäuerter Wirtschaftsdünger
Für Lohnunternehmen = Dienstleister für Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:
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Anteilige Förderung der Investitionskosten für Ansäuerungstechnik nach Konditionen der Richtlinie zum Investitionsprogramm Landwirtschaft der Landwirtschaftlichen Rentenbank
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Aufwandsentschädigung für besonderen, vorhabenbezogenen zeitlichen Mehraufwand in Höhe von maximal 35 Euro/Stunde (z. B. Projekttreffen oder Technikdemonstrationen im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen)
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Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
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Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (z. B. Projekttreffen)
Gefördert werden die Lohnunternehmen über die De-minimis-Beihilfe für Unternehmen (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013).
Weiterhin werden die Demonstrationsbetriebe und Lohnunternehmen von der Regionalkoordination durch folgende Maßnahmen unterstützt:
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Erstellung von einzel- und überbetrieblichen Konzepten für den optimierten Einsatz der Ansäuerungstechnologie während der Ausbringung
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regelmäßige Bestandskontrollen sowie Boden- und Wirtschaftsdüngeranalysen
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Unterstützung bei Optimierungsprozessen beim betrieblichen und überbetrieblichen Transport und der Anwendung der Ansäuerungstechnik
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gemeinsame Durchführung von Demonstrationen zur Ansäuerung von Gülle oder Gärresten während der Applikation sowie das Anlegen von Felddemonstrationen und Umsetzung von umfangreichen Wissenstransfermaßnahmen
Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.
Interessenbekundung
Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen − Fachbereich 3.10 – Pflanzenbau (Kai-Hendrik Howind, Telefon: +49 511-4005 2270, E-Mail: kai-hendrik.howind@lwk-niedersachsen.de) Kontakt aufzunehmen.
Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der BLE ist bis Donnerstag, den 15. Dezember 2022 möglich:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefax: 030/18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de-mail.de
Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege etc.) einzureichen.
Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs/Unternehmens im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.
Bonn, den 31. Oktober 2022
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Budde
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