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Bekanntmachung Nr. 15/23/32 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau – Modellregion Bayern“

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 15/​23/​32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau – Modellregion Bayern“

Vom 28. Februar 2024

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (Kurztitel: MuD IPB) Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Bayern.

Hintergrund

Die durch das BMEL veröffentlichte Ackerbaustrategie (ABS) definiert Leitlinien und benennt Handlungsfelder, die Perspektiven aufzeigen, wie der Pflanzenbau zukünftig gestaltet werden kann. Die gute fachliche Praxis soll hierbei weiterentwickelt werden auf dem Weg zu einem ökonomisch tragfähigen, ökologisch vertretbaren und gesellschaftlich akzeptierten Ackerbau.

Im MuD IPB sollen, angelehnt an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der ABS, innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxisebene umgesetzt und demonstriert werden, die ohne Förderung nicht oder mit erheblichem zeitlichen Verzug in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt würden. Die zu den ausgewählten Handlungsfeldern erarbeiteten Verfahren und Maßnahmen sollen vor dem Hintergrund der örtlichen beziehungsweise regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Gegenseitige Abhängigkeiten sowie klimaschutz- und klimaanpassungsrelevante Aspekte sind im Rahmen einer systemorientierten Betrachtungsweise zu beachten.

Übergeordnet wird das Vorhaben vom Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgenabschätzung (JKI-SF) koordiniert. In der Modellregion Bayern werden die Demonstrationsbetriebe von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bei der Anwendung der Maßnahmen und Verfahren begleitet und unterstützt. Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer. Dieser Wissenstransfer findet zusammen mit den teilnehmenden Betrieben hin zu den Berufskollegen und auch in die Öffentlichkeit in der jeweiligen Region und über die Region hinaus statt.

Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Bayern

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetrieb an Vorhaben in der Modellregion Bayern beteiligen wollen. Diese müssen in Bayern ihren Betriebssitz haben.

In der Modellregion Bayern sollen auf jedem Demonstrationsbetrieb Maßnahmen zu drei der folgenden Handlungsfelder umgesetzt werden:

MP 1: Düngeeffizienz erhöhen und Nährstoffüberschüsse verringern
MP 2: Kulturpflanzenvielfalt erhöhen und Fruchtfolgen erweitern
MP 3: Widerstandsfähige und standortangepasste Arten und Sorten nutzen
MP 4: Klimaangepasste Anbaukonzepte umsetzen
MP 5: Digitale Technologien sinnvoll nutzen
MP 6: Mit gebündelten Maßnahmen den Einsatz von PSM deutlich verringern.

Der genaue Umfang der Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft definiert. Mit der Vereinbarung wird insbesondere der betriebliche Datenschutz beachtet. Die LfL ist für die kontinuierliche Betreuung der Demonstrationsbetriebe verantwortlich.

Die Demonstrationsbetriebe werden von der Regionalkoordination der LfL durch folgende Maßnahmen unterstützt:

Zusammen mit der LfL wird ein betriebsindividueller Arbeitsplan erarbeitet und Optimierungsmöglichkeiten für eine sach- und fachgerechte Umsetzung des integrierten Pflanzenbaus auf Betriebsebene identifiziert
Für jeden Betrieb wird ein spezielles Konzept für die Durchführung der Maßnahmen erstellt
Es wird eine intensive Beratung zu allen Fragen des integrierten Pflanzenbaus und Pflanzenschutzes sowie betriebsindividuellen Fragen zu biodiversitätsfördernden Maßnahmen durchgeführt
Die Betriebe erhalten Unterstützung bei der Überwachung und Bewertung der Kulturpflanzenbestände sowie bei der operativen Nutzung von digitalen Entscheidungshilfen (zum Beispiel Applikationskarten)
gemeinsame Durchführung von Demonstrationsvorhaben und/​oder Technik
Unterstützung bei der Datensammlung für das Gesamtprojektvorhaben
Unterstützung bei der Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (zum Beispiel Feldtage, Vor-Ort-Demonstrationen)
Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel beim Projektträger.

Es sind folgende Voraussetzungen von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:

Enge Zusammenarbeit mit weiteren am Vorhaben beteiligten Organisationen, insbesondere der LfL als Regionalkoordinator und dem JKI
Fachlich qualifizierter landwirtschaftlicher Betrieb mit dem Schwerpunkt auf dem Ackerbau
Hohe Bereitschaft zur Erprobung digitaler Entscheidungshilfen (zum Beispiel ISIP, Warndienst) und innovativer, inklusive nicht chemischer, Pflanzenschutzverfahren
Hohe Bereitschaft zur Umsetzung abgestimmter Maßnahmen zur Biodiversität
Lückenlose und zeitnahe Dokumentation aller pflanzenbaulicher Maßnahmen (zum Beispiel Saattermin, Düngung, Pflanzenschutzmaßnahmen etc.)
Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen die Maßnahmen umgesetzt und demonstriert werden können
Unterstützung der Probenahme im Feld und bei kleineren Monitoringmaßnahmen (zum Beispiel Gelbschalen)
Anonymisierte Weitergabe von betriebseigenen Daten für die Auswertung und den Wissenstransfer, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen
Unterstützung und Mitarbeit bei der Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb (zum Beispiel Feldtage).

Fördermöglichkeiten

Für die am MuD IPB beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:

Anteilige Förderung vorhabenbezogener Investitionskosten in einer Höhe bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsguts während der Projektlaufzeit gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für den Wirtschaftszweig „Landwirtschaft und Tierzucht“
In ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro/​h (zum Beispiel Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden
In ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten finanziellen Mehraufwand für Betriebsmittel (zum Beispiel Saatgut) gewährt werden
Erstattung vorhabenbezogener Maschinenmieten (zum Beispiel Hackgeräte, Striegel)
Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (zum Beispiel Projekttreffen).

Die genannten Kosten sind nur förderfähig, insofern sie vorhabenbezogen sind und für das MuD IPB verwendet werden. Weiterhin sind nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelten Wertminderungen während der Dauer des MuD IPB förderfähig.

Interessenbekundung

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der

Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung (LfL-IPZ)
Am Gereuth 8
85354 Freising

Ansprechpartner:

Dr. Peter Doleschel

Telefon: 08161/​8640 3637
Mobil: 0175/​6276921
E-Mail: ipz@lfl.bayern.de 

oder

Dr. Lorenz Hartl

Telefon 08161/​8640 3814
E-Mail: lorenz.hartl@lfl.bayern.de 

Kontakt aufzunehmen.

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der BLE ist bis Montag, den 15. April 2024 möglich:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 – Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Telefax: 030/​18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de 

Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit ein Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt beziehungsweise erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege etc.) einzureichen.

Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Bonn, den 28. Februar 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Saggau

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