Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
Bekanntmachung Nr. 15
über die Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahr 2023
(Festlegung neuer Stichtage und Termine für die Audi BKK)
Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 haben sich die Audi BKK und die BKK Stadt Augsburg zur Audi BKK vereinigt.
Zur Vorbereitung der dreizehnten allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung gebe ich bekannt, dass ich für diesen neu gebildeten Versicherungsträger nachfolgende Termine und Stichtage festgelegt habe. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der § 93 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Satz 3 SVWO.
1. Januar 2021 | Stichtag für die Anzahl der ihre Beiträge zahlenden Mitglieder von Arbeitnehmervereinigungen (§ 48a Absatz 4 SGB IV*). |
1. Januar 2023 | Stichtag für das Unterschriftenquorum (§ 48 Absatz 2 Satz 2 SGB IV). |
1. Januar 2023 | Stichtag für die Wählbarkeit (ist der Tag der Wahlausschreibung, der gemäß der Bekanntmachung Nr. 6 dem Tag der Errichtung entspricht) (§ 51 Absatz 1 Satz 1 SGB IV). |
13. Januar 2023 | Spätester Termin für die Bestellung des Wahlausschusses (§ 3 Absatz 1 SVWO). |
20. Januar 2023 | Letzter Termin für das Einreichen der Anträge von Arbeitnehmerorganisationen auf Feststellung der Vorschlagsberechtigung durch den Wahlausschuss (§ 48b Absatz 1 SGB IV). |
30. Januar 2023 | Spätester Termin für die Entscheidung des Wahlausschusses über Anträge auf Feststellung der Vorschlagsberechtigung (§ 48b Absatz 2 SGB IV). |
13. Februar 2023 | Spätester Termin für das Einreichen einer Beschwerde beim Bundeswahlausschuss, wenn der Wahlausschuss die Vorschlagsberechtigung versagt (§ 48b Absatz 3 SGB IV in Verbindung mit § 11 Absatz 4 SVWO). |
13. März 2023 | Spätester Termin der Entscheidung des Bundeswahlausschusses über Beschwerden gegen Entscheidungen über die Vorschlagsberechtigung durch den Wahlausschuss (§ 48b Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 48b Absatz 2 Satz 2 SGB IV). |
14. März 2023 | Frühester Zeitpunkt des Eingangs von Vorschlagslisten beim Wahlausschuss (§ 22 Absatz 1 SVWO). |
6. April 2023, 18.00 Uhr | Letzter Tag für die Einreichung der Vorschlagslisten (§ 14 Absatz 1 SVWO). |
24. April 2023, 18.00 Uhr | Letzter Tag für die Beseitigung von Zweifeln und Mängeln der Vorschlagslisten (§ 22 Absatz 3 SVWO). |
28. April 2023 | Letzter Tag für die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Vorschlagslisten, Listenverbindungen und die Reihenfolge der Listen auf den Stimmzetteln (§ 23 Absatz 1 SVWO). |
1. Mai 2023 | Stichtag für das aktive Wahlrecht (§ 50 Absatz 1 SGB IV). Maßgeblich ist der in der Wahlausschreibung genannte Tag. |
12. Mai 2023 | Letzter Tag des Eingangs einer Beschwerde nebst Begründung beim Bundeswahlausschuss (§ 24 Absatz 3 SVWO). |
6. Juni 2023 | Letzter Tag für eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses (§ 25 Absatz 1 SVWO). |
9. Juni 2023 | Findet keine Wahl mit Wahlhandlung statt, gibt der Wahlausschuss spätestens an diesem Tag das Ergebnis öffentlich bekannt und verkündet, dass und weshalb keine Wahlhandlung stattfindet (§ 28 Absatz 2 SVWO). |
16. August 2023 | Abschluss der Verteilung der Vordrucke für die Wahlausweise, die Stimmzettel, die Merkblätter, die Wahlbriefumschläge und die Aushänge durch den Wahlausschuss (§ 34 Absatz 1 SVWO). |
Zwischen 16. August 2023 und 29. August 2023 |
Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung des Versicherungsträgers (§ 31 Absatz 1 SVWO). |
Zwischen16. August 2023 und 15. September 2023 |
Aushändigung oder Übermittlung der Wahlunterlagen (§ 34 Absatz 2 Satz 1 SVWO). |
Zwischen 16. August 2023 und 4. Oktober 2023 |
Auslegen der Vorschlagslisten in den Geschäftsstellen (§ 26 Absatz 2 SVWO). |
14. September 2023 | Spätestens ab diesem Tag muss den Trägern der Vorschlagslisten die Möglichkeit der Darstellung eingeräumt werden (§ 27 Absatz 1 Satz 6 SVWO). |
21. September 2023 | Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen nicht bis zum 15. September 2023 erhalten haben, sollen bis spätestens 21. September 2023 Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen (§ 34 Absatz 4 SVWO). |
21. September 2023 | Bis zu diesem Tag können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler einen Antrag auf Übersendung einer Stimmzettelschablone stellen (§ 43 Absatz 2 SVWO). |
25. September 2023 | Bestellung der Briefwahlleitungen (§ 5 Absatz 2 SVWO). |
4. Oktober 2023 | Wahltag (§ 10 SVWO). |
5. Oktober 2023 | Frühester Termin für die Öffnung der Stimmzettelumschläge, Ermittlung des Wahlergebnisses durch die Briefwahlleitungen und Übersendung der Niederschriften der Briefwahlleitungen an den Wahlausschuss (§ 45 Absatz 4, § 58 Absatz 6 SVWO). |
Frühester Termin für die Ermittlung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss sowie Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber durch den Wahlausschuss (§ 58 Absatz 1 und § 61 SVWO). | |
6. November 2023 | Spätester Termin für die Antragsstellung auf Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Wahlleitung und anderer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (§ 9 Absatz 5 SVWO). |
Spätestens einen Monat vor der konstituierenden Sitzung |
Ladung zur konstituierenden Sitzung (§ 61 Absatz 2 SVWO). |
4. März 2024 | Letzter Termin für die Durchführung der ersten Sitzung des Verwaltungsrates (§ 73 Absatz 1 SVWO). |
Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
Peter Weiß
- *
- SGB IV = Viertes Buch Sozialgesetzbuch
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