Bekanntmachung Nr. 16/24/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.g.A. Rheinburgen-Landwein“ vom: 14.08.2024

Published On: Montag, 23.09.2024By

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 16/​24/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe
gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
„g.g.A. Rheinburgen-Landwein“

Vom 14. August 2024

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe.

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der BLE angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 30/​18 10 68 45-39 85
De-Mail: info@ble.DE-Mail.de

einzulegen.

Bonn, den 14. August 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Schäfer

Antrag auf Unionsänderung der Produktspezifikation

1 Eingetragener Name:

„Rheinburgen-Landwein“

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PGI-DE: A 1298

1.2 Art der geografischen Angabe:

geschützte geografische Angabe g.g.A.

2 Antragsteller:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mittelrhein – Schutzgemeinschaft Mittelrhein –

2.2 Vollständige Anschrift:

Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

2.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

02 61-98 85-0
02 61-98 85-10 00
info@bwv-net.de

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mittelrhein – Schutzgemeinschaft Mittelrhein –

3.1 Vollständige Anschrift:
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz

3.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

02 61-98 85-0
02 61-98 85-10 00
info@bwv-net.de

4 Erläuterung des berechtigten Interesses:

Als anerkannte Schutzgemeinschaft besteht berechtigtes Interesse gemäß § 22g des Weingesetzes.

5 Die Änderung bezieht sich auf:
(Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachauswahl möglich)

⃞ Name des Erzeugnisses

⊠ Kategorie des Weinbauerzeugnisses

⃞ Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

⃞ Vermarktungsbeschränkungen

5.1 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Es werden die Kategorien Likörwein, Schaumwein, Aromatischer Qualitätsschaumwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost, Wein aus eingetrockneten Trauben und Wein aus überreifen Trauben hinzugefügt.
b)
Beschreibung der Weine
Für die hinzugefügten Kategorien mit der Ausnahme der Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorener Traubenmost wird der Punkt Gesamtalkoholgehalt ergänzt und auf geltendes Recht verwiesen.
Für die möglichen Geschmacksangaben der Erzeugnisse Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Schaumwein und Aromatischer Qualitätsschaumwein wird auf geltendes Recht verwiesen. Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der neuen Kategorien wird ergänzt. Die hinzugefügten Kategorien werden organoleptisch beschrieben:
Likörwein
Likörweine variieren farblich in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Fruchtaromen der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen ebenso wie nussige und oxidative Ausprägungen. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren ebenso wie ihre Phenolstruktur. Der Körper ist grundsätzlich kräftig und wird vom vorhandenen Alkoholgehalt maßgeblich geprägt. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.
Schaumwein
Die Schaumweine werden üblicherweise durch die Weinart des Grundweins, die dafür verwendeten Rebsorten und die Länge des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Während das Hefelager meist für dezent nussige und Briôche-Noten verantwortet, kann ein Ausbau der Grundweine im Holzfass zu Röst- und würzigen Aromen im Schaumwein führen. Schaumweine probieren sich in der Regel frisch, mit markanter Säure und moderatem Alkoholgehalt. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis zitronengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rot- beziehungsweise Violetttönen.
Aromatischer Qualitätsschaumwein
Diese Qualitätsschaumweine sind meist deutlich vom jeweiligen Rebsortenaroma geprägt, sodass insbesondere fruchtige bis würzige Schaumweine entstehen.
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die moderate Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein feinfruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können Noten von exotischen Früchten, Blumen sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeer-Aromen auftreten. Das Farbspektrum umfasst in der Regel Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb sowie Rosa und Rot.
Teilweise gegorener Traubenmost
Der teilweise gegorene Traubenmost beziehungsweise Federweißer wird durch eine prickelnde Gärungskohlensäure und die als Trübung wahrnehmbare suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine deutliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine milde bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund, wodurch der Federweißer in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter besitzt. Die Farbe von weißem Federweißen variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.
Wein aus eingetrockneten Trauben
Weine aus eingetrockneten Trauben besitzen üblicherweise eine intensive, teils ins Bräunliche gehende Farbe. Ihre Aromen sind in der Regel fruchtig reif bis exotisch oder honigartig, auch würzige und balsamische Noten können vorkommen. Ihr Geschmacksbild ist insbesondere kräftig und süßlich und kann eine feine Adstringenz aufweisen.
Wein aus überreifen Trauben
Weine aus überreifen Trauben besitzen grundsätzlich eine goldgelbe Farbe. Ihre Aromen sind in der Regel fruchtig reif bis exotisch oder honigartig, auch würzige und balsamische Noten können vorkommen. Ihr Geschmacksbild ist insbesondere kräftig und süßlich, wobei durch den dreiwertigen Alkohol leicht ölige Tendenzen vorliegen können, bei deren Vorliegen die Süße zumeist eine besondere Fülle verliehen bekommt. Zudem kann das Geschmacksbild eine feine Adstringenz aufweisen.
c)
Abgrenzung des Gebiets
Die Herstellungsmöglichkeit der g.g.A. Rheinburgen-Landwein in einem anderen Gebiet desselben Bundeslandes oder eines angrenzenden Bundeslandes wird auf alle Erzeugnisse (umfasst alle Kategorien) ausgeweitet.
d)
Traditionelle Begriffe
Unter den fakultativen traditionellen Begriffen (Nummer 5 Buchstabe b) wird Federweißer ergänzt.
e)
Zugelassene Keltertraubensorten
Für die Herstellung von Aromatischem Qualitätsschaumwein werden die für den Aromatischen Qualitätsschaumwein in der g.g.A. Rheinburgen-Landwein zugelassenen Rebsorten zusätzlich gesondert aufgeführt.
Weißwein
Blütenmuskateller, Früher roter Malvasier, Gelber Muskateller, Goldmuskateller, Huxelrebe, Morio-Muskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Perle, Roter Traminer, Scheurebe.
f)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Es wird die Nummer „9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen“ ergänzt. Darunter wird beschrieben, welche Voraussetzungen die einzelnen Kategorien erfüllen müssen und welche unterschiedlichen Prägungen der Erzeugnisse möglich sind:
9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Die in den Nummern 9.1 und 9.2 beschriebenen Zusammenhänge verleihen in ihrem Zusammenspiel den im Gebiet erzeugten Trauben charakteristische und einzigartige Eigenschaften. Im Mittelrheintal und den angrenzenden Seitentälern herrscht aufgrund der geschützten Lage und des temperaturmäßigenden Flusses ein für die geografische Breite vergleichsweise mildes Mesoklima, was dem Rebenanbau förderlich ist und einen hohen Reifegrad der Trauben ermöglicht. Die Weinberge – insbesondere die Steil- und Steilstlagen – entlang des Rheins weisen meist eine südliche, teils nach Ost oder West abdrehende Ausrichtung auf, wodurch eine lange Besonnung gewährleistet wird. Die in der Regel von devonischem Schiefer geprägten Böden weisen eine gute Erwärmbarkeit auf, fördern durch ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften das Wachstum der Reben, sodass eine ausreichend lange Vegetationsphase gegeben ist.
Insbesondere die Rebsorte Riesling kann durch ihre feine und würzige Mineralität das Terroir des Mittelrheins widerspiegeln, aber auch die Burgundersorten gedeihen hervorragend im Mittelrheintal. Der Winzer kann durch die fachgerechte Erstellung und Bewirtschaftung der Weinberge die Anbaubedingungen optimal nutzen und durch qualitätsfördernde Maßnahmen sowie die Wahl des Lesezeitpunkts Einfluss auf den Reifegrad und die Typizität der Trauben nehmen.
So entstehen in den Weinbergen üblicherweise aromatische Trauben mit frischer Säurestruktur, moderatem Zuckergehalt und feiner Mineralität, die für die Typizität folgender aus ihnen hergestellten Kategorien von Weinbauerzeugnissen sorgen.
9.3.1 „Wein“
Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.
9.3.2 „Likörwein“
Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Anreicherung mit Alkohol.
9.3.3 „Schaumwein“
Die Herstellung erfolgt durch erste oder zweite alkoholische Gärung im Tank oder in der Flasche.
9.3.4 „Aromatischer Qualitätsschaumwein“
Bei der Herstellung wird durch erste Gärung ein ausschließlich durch Gärungskohlensäure hervorgerufener Überdruck erzeugt.
9.3.5 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“
Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.
9.3.6 „Teilweise gegorener Traubenmost“
Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.
9.3.7 „Wein aus eingetrockneten Trauben“
Den zur Herstellung frisch geernteten Trauben wird durch geeignete Lagerbedingungen auf natürliche Weise teilweise Wasser entzogen.
9.3.8 „Wein aus überreifen Trauben“
Für die Herstellung von Wein aus überreifen Trauben werden Trauben verwendet, deren Inhaltsstoffe auf natürliche Weise am Stock aufkonzentriert wurden.
g)
Kontrollbehörde
Es wird eine formelle Änderung vorgenommen.

5.2 Begründung der Veränderung:

a)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Die Kategorien Teilweise gegorener Traubenmost und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure werden ergänzt, um die Vermarktungsfähigkeit der Erzeugnisse und somit ihre Bedeutung für das Anbaugebiet zu erhalten.
Teilweise gegorener Traubenmost wird seit Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße unter der Begrifflichkeit Federweißer vermarktet. Diese Bezeichnung ist dem Verbraucher bestens bekannt und steht als Synonym für ein qualitativ hochwertiges Erzeugnis. Aufgrund der Änderung der Weinverordnung ist die Bezeichnung Federweißer, ebenso wie weitere bekannte Begriffe, nur noch erlaubt, sofern es sich um ein Erzeugnis mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe handelt. Um somit die weitere Vermarktung unter dem dem Verbraucher bekannten Begriff zu ermöglichen, ist es daher notwendig, die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Rheinburgen-Landwein aufzunehmen. Da die bisherige Vermarktung im Bereich Landwein erfolgte, unter anderem wegen der Untauglichkeit des Teilweise gegoren Traubenmostes zur Qualitätsweinanstellung, soll auch unter den neuen Begebenheiten eine Vermarktung im Bereich Landwein erfolgen, weshalb die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Rheinburgen-Landwein aufgenommen werden soll. Diese Aufnahme der Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost ist somit als Maßnahme des Bestandsschutzes anzusehen.
Die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure ist ebenfalls als Maßnahme des Bestandsschutzes zu betrachten, da auch dieses Erzeugnis seit Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße vermarktet wird. Bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes am 9. Februar 2021 (BVerwG Beschluss vom 9. Februar 2021 – 3 B 30/​20) wurde der Großteil dieser Produkte allerdings unter der Kategorie Perlwein vermarktet. Aufgrund des Beschlusses und der zugrunde liegenden Urteile ist nunmehr eine Vermarktung als Perlwein nur noch möglich, wenn die verwendete Kohlensäure endogen (also vom Erzeugnis selbst stammend) ist und nicht mehr, wenn die Kohlensäure von außen zugeführt wird, auch nicht, wenn es sich dabei um Kohlensäure aus der Vergärung von anderen Weinen handelt. Da der Großteil der bisher vermarkteten Perlweine aber auf diese Weise hergestellt wird, ist es nunmehr notwendig, die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure in die Produktspezifikation aufzunehmen.
Die Kategorien Likörwein, Schaumwein, Aromatischer Qualitätsschaumwein, Wein aus eingetrockneten Trauben und Wein aus überreifen Trauben haben im Anbaugebiet bisher kaum bis keine Bedeutung, allerdings soll den Erzeugern unter dem gegenüber „Deutscher Wein“ lukrativeren Namen g.g.A. Rheinburgen-Landwein die Möglichkeit geboten werden, bestehende Kleinproduktionen auszuweiten oder Neues auszuprobieren, um auf diese Weise bestenfalls ein weiteres Produkt zu finden, aus dem der spezielle Charakter des Anbaugebiets hervortritt.
b)
Beschreibung der Weine
Da die Definition des Gesamtalkoholgehaltes auf Unionsebene nicht der des Gesamtalkoholgehaltes nach Anreicherung in der Produktspezifikation entspricht, ist dieser Punkt zur Vervollständigung zu ergänzen.
Die Produktspezifikation der g.g.A. Rheinburgen-Landwein deckt bisher nur die Kategorie Wein und somit auch nur die Geschmacksangaben für Wein ab. Die Kategorien Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Schaumwein und Aromatischer Qualitätsschaumwein hingegen fordern andere Geschmacksangaben und Voraussetzungen, die durch Verweis auf geltendes Recht aufgenommen werden.
Die organoleptischen Beschreibungen wurden differenziert ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können.
c)
Abgrenzung des Gebiets
Die Herstellung dieser neu hinzugefügten Kategorien soll nicht strenger gehandhabt werden als die Herstellung der Kategorie Landwein. Damit soll gewährleistet werden, dass sich Weinerzeuger aus unterschiedlichen Gebieten für eine Produktion zusammenschließen können, um somit ein größeres Vermarktungspotential generieren zu können.
d)
Traditionelle Begriffe
Die Ergänzung findet statt, damit der in eAmbrosia gelistete Begriff Federweißer genutzt werden kann.
e)
Zugelassene Keltertraubensorten
Nach der Verordnung (EU) 2019/​934 darf Aromatischer Qualitätsschaumwein lediglich aus Rebsorten hergestellt werden, die dem Anhang der Verordnung (EU) 2019/​934 zu entnehmen sind. Da nicht alle dort gelisteten Rebsorten in Deutschland klassifiziert sind und sich auch nicht alle der dort gelisteten und in Deutschland klassifizierten Rebsorten am Mittelrhein im Anbau befinden und die Rebsortenliste der für die anderen g.g.A. Rheinburgen-Landwein-Erzeugnisse zulässigen Keltertraubensorten eine größere Auswahl an Rebsorten aufweist, werden die für den Aromatischen Qualitätsschaumwein in der g.g.A. Rheinburgen-Landwein zugelassenen Rebsorten zusätzlich gesondert aufgeführt.
f)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Diese Änderung ist notwendig, um den Zusammenhang zum Gebiet der g.g.A. Rheinburgen-Landwein auch für die neu hinzugefügten Kategorien aufzuzeigen und damit ihre Einmaligkeit gegenüber anderen Anbaugebieten darzustellen.
g)
Kontrollbehörde
Die formelle Änderung wird vorgenommen, um geltendes Recht abzubilden.

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

„Rheinburgen-Landwein“

2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte geografische Angabe g.g.A.

3 EU-Registriernummer:

PGI-DE: A 1298

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Bundesrepublik Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine:

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Erzeugnis: Wein, weiß

Je nach Rebsorte oder Rebsorten-Cuvée der Weißweine dominieren grundsätzlich frische, fruchtige Noten heimischer Kern- und Steinfrüchte sowie zitrusfruchtartige Noten. Das Spektrum kann sich je nach Rebsorte und Weinausbau um grüne, grasige und an Kräuter erinnernde Noten ebenso wie blumige und würzige Aspekte, exotische oder gar tropische Fruchtaromen, Honig, Trockenobst und Röstaromen erweitern. Das Farbspektrum reicht in der Regel von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu goldgelber Farbe. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und goldenen bis hin zu bräunlichen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine geringfügige Opaleszenz bis teils deutlich sichtbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen. Die Weine sind in der Regel von leichtem bis mittlerem Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Weine vertreten sein. Möglich sind weiterhin gezielt oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein, rot

Je nach Rebsorte oder Rebsorten-Cuvée dominieren im Geruch meist Fruchtnoten heimischer Stein- und Beerenfrüchte ebenso wie eingekochte und eingetrocknete Früchte. Hinzu können grüne, würzige, erdige sowie schokoladige Noten kommen. Je nach Art des Weinausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolstruktur sowie Röstaromen besitzen. Das Farbspektrum reicht insbesondere von blassrot über eine mittlere Intensität bis hin zu einem tiefdunklen Violett mit teils intensiven braunen Reflexen. Darüber hinaus können Weine auch eine leichte Opaleszenz bis deutliche Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen, die sich teils als Depot am Boden absetzen kann. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler

hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Die Weine weisen meist einen schlanken bis kräftigen Körper auf und zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Bei den Gerbstoffen reicht das Spektrum in der Regel von kaum wahrnehmbaren bis hin zu sehr dominanten Tanninen, die auch grüne Aspekte ausweisen können.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Rosé, Blanc de Noir

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Roséweine variieren farblich meist von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zu hellrot mit zum Teil bräunlichen Reflexen, wohingegen Blanc de Noir-Weine weißweinfarben sind. In der Regel dominieren fruchtige, frische Noten von Beerenfrüchten und Zitrusfrüchten, aber auch würzige bis holzig-rauchige Aromen sind möglich. Roséweine besitzen in der Regel eine milde bis animierende Säure, dezente Gerbstoffe, eine geringe Alkoholprägung und dezente Restsüße. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Rotling

Die Rotlinge haben je nach Wahl der Rebsorten meist eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind grundsätzlich eher fruchtig, teilweise dezent würzig, mit Anklängen an insbesondere Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchte. Die jeweilige Fruchtausprägung kann je nach verwendeter Rebsorte in ihrer Intensität und Aromatik variieren. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit meist frischer Säurestruktur. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein

Likörweine variieren farblich in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Fruchtaromen der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen, ebenso wie nussige und oxidative Ausprägungen. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren, ebenso wie ihre Phenolstruktur. Der Körper ist grundsätzlich kräftig und wird vom vorhandenen Alkoholgehalt maßgeblich geprägt. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Schaumwein

Die Schaumweine werden üblicherweise durch die Weinart des Grundweins, die dafür verwendeten Rebsorten und die Länge des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Während das Hefelager meist für dezent nussige und Briôche-Noten verantwortet, kann ein Ausbau der Grundweine im Holzfass zu Röst- und würzigen Aromen im Schaumwein führen. Schaumweine probieren sich in der Regel frisch, mit markanter Säure und moderatem Alkoholgehalt. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis zitronengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rot- beziehungsweise Violetttönen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Aromatischer Qualitätsschaumwein

Diese Qualitätsschaumweine sind meist deutlich vom jeweiligen Rebsortenaroma geprägt, sodass insbesondere fruchtige bis würzige Schaumweine entstehen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die moderate Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein feinfruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können Noten von exotischen Früchten, Blumen sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeer-Aromen auftreten. Das Farbspektrum umfasst in der Regel Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Linden­blütengelb sowie Rosa und Rot.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotweinen nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Teilweise gegorener Traubenmost

Der teilweise gegorene Traubenmost beziehungsweise Federweißer wird durch eine prickelnde Gärungskohlensäure und die als Trübung wahrnehmbare suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine deutliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine milde bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund, wodurch der Federweißer in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter besitzt. Die Farbe von weißem Federweißen variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotweinen nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein aus eingetrockneten Trauben

Weine aus eingetrockneten Trauben besitzen üblicherweise eine intensive, teils ins Bräunliche gehende Farbe. Ihre Aromen sind in der Regel fruchtig reif bis exotisch oder honigartig, auch würzige und balsamische Noten können vorkommen. Ihr Geschmacksbild ist insbesondere kräftig und süßlich und kann eine feine Adstringenz aufweisen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein aus überreifen Trauben

Weine aus überreifen Trauben besitzen grundsätzlich eine goldgelbe Farbe. Ihre Aromen sind in der Regel fruchtig reif bis exotisch oder honigartig, auch würzige und balsamische Noten können vorkommen. Ihr Geschmacksbild ist insbesondere kräftig und süßlich, wobei durch den dreiwertigen Alkohol leicht ölige Tendenzen vorliegen können, bei deren Vorliegen die Süße zumeist eine besondere Fülle verliehen bekommt. Zudem kann das Geschmacksbild eine feine Adstringenz aufweisen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a)
⃞ Winzersekt
⊠ Landwein
⃞ Prädikatswein
⃞ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
⃞ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
⃞ Sekt b. A.
⃞ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b)
⃞ Affentaler
⃞ Classic
⃞ Ehrentrudis
⊠ Federweißer
⃞ Hock
⃞ Liebfrau(en)milch
⃞ Riesling-Hochgewächs
⃞ Schillerwein
⃞ Weißherbst
⃞ Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren:

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung:

Erzeugnis: Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatischer Schaumwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, teilweise gegorener Traubenmost, Wein aus eingetrockneten Trauben, Wein aus überreifen Trauben

⊠ Spezifische önologische Verfahren

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

⊠ Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

⊠ Anbauverfahren

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

8.2 Hektarhöchsterträge:

Der Hektarhöchstertrag ist auf 105 hl/​ha festgesetzt.

9 Zugelassene Keltertraubensorten:

Weiße Rebsorten

Auxerrois, Bacchus, Blütenmuskateller, Cabernet Blanc, Chardonnay, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Findling, Freisamer, Früher Malingre, Früher roter Malvasier, Gelber Muskateller, Gm 643-10, Gm 643-17, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter Kanzler, Kerner, Morio-Muskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Ortega, Osteiner, Perle, Petite Arvine, Phoenix, Reichensteiner, Rieslaner, Roter Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe, Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, We S 523, Würzer.

Rote Rebsorten

Accent, Baron, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Dakapo, Deckrot, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Helfensteiner, Heroldrebe, Merlot, Müllerrebe, Regent, Rotberger, Saint-Laurent, Syrah.

Aromatischer Qualitätsschaumwein

Weiße Rebsorten

Blütenmuskateller, Früher roter Malvasier, Gelber Muskateller, Goldmuskateller, Huxelrebe, Morio-Muskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Perle, Roter Traminer, Scheurebe.

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebiets:

Land Rheinland-Pfalz

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Rheinburgen-Landwein“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteilen Bacharach (Bacharach (3503), Steeg (3502)), Bad Ems (0950), Bad Hönningen (0326), Boppard (Boppard (1820), Hirzenach (1824)), Bornich (0905), Braubach (0934), Breitscheid (Landkreis Mainz-Bingen) (0261), Brey (1388), Damscheid (1845), Dattenberg (0315), Dausenau (0947), Dörscheid (0904), Fachbach (0951), Filsen (0932), Hammerstein (Niederhammerstein (0328), Oberhammerstein (0329)), Kamp-Bornhofen (0931), Kasbach-Ohlenberg (Niederkasbach (0307)), Kaub (0902), Kestert (0918), Koblenz (Ehrenbreitstein (1416), Koblenz (1401), Niederberg (1413)), Lahnstein (Oberlahnstein (0961)), Langscheid (1207, 1843), Leubsdorf (0316), Leutesdorf (0330), Linz am Rhein (0310), Manubach (3504), Nassau (0837), Niederburg (1840), Niederheimbach (3507), Nochern (0914), Oberdiebach (3505), Oberheimbach (3506), Obernhof (0832), Oberwesel (Dellhofen (1842), Oberwesel (1841)), Osterspai (0933), Patersberg (0909), Perscheid (1844), Rheinbreitbach (0291), Rheinbrohl (0327), Rhens (1387), Sankt Goar (St. Goar (1837), Werlau (1836)), Sankt Goarshausen (Ehrenthal (0908), St. Goarshausen (0906), Wellmich (0907)), Spay (Oberspay (1390)), Trechtingshausen (3508), Unkel (Heister (0294), Scheuren (0292), Unkel (0293)), Urbar (1355, 1839), Vallendar (1352), Weinähr (0833) stammen.

Land Nordrhein-Westfalen

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Rheinburgen-Landwein“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen: der Stadt Königswinter mit den Gemarkungen Oberdollendorf, Niederdollendorf und Königswinter, der Stadt Bad Honnef mit der Gemarkung Honnef (Rhöndorf) und der Stadt Bonn mit der Gemarkung Kessenich stammen.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Erzeugnisse der g.g.A Rheinburgen-Landwein dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:

Das Weinbaugebiet befindet sich zwischen Bingen und Bonn mit dem angrenzenden Siebengebirge auf einer Länge von über circa 110 km. Der Talboden ist schmal, erst bei 200 bis 220 Metern über NN weitet sich das enge Kerbtal zum Plateautal mit seinen älter angelegten Verebnungen. Weinbaulich genutzte Flächen findet man im Mittelrheintal in Höhen von etwa 55 bis 350 Metern über NN, durchschnittlich befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 170 Metern über NN. Die Weinberge des Oberen Mittelrheintals sind hauptsächlich Südost bis Südwest exponiert, der Weinbau im Unteren Mittelrheintal dominiert auf Flächen mit einer Exposition von Süd bis Südwest. Bezogen auf das gesamte Weinbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 168 Grad (SSE).

Es dominieren Gesteine des Devons. Weite Verbreitung besitzen quarzitische Sandsteine und Tonschiefer, untergeordnet treten Eisen- und Kieselgallenschiefer sowie Quarzite auf. Gesteine aus dem Tertiär findet man nur in der Gegend um Königswinter. Hierbei handelt es sich um Trachyte, Trachyttuffe, Basalte und Latite (vulkanische Ergussgesteine), die von einer ehemaligen vulkanischen Aktivität zeugen. Die Reben im Mittelrheintal wurzeln überwiegend in einem Boden, dessen Ausgangsgestein von devonischen Schiefern gebildet wird. Bodentypologisch werden diese Bereiche durch Vegen und Braunerden charakterisiert. Auf den tertiären Vulkaniten findet man Braunerden, Regosole und Ranker.

Die Wetterdaten stellen sich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 9,7 °C dar, die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,2 °C. Der Jahresdurchschnitt im Niederschlag liegt durchschnittlich bei 665 mm, davon fallen circa 60 % in der Vegetation. Im Schnitt erhalten die Reben im Landweingebiet des „Rheinburgen-Landwein“ während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von circa 615 000 WH/​m2.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

Rechtsrahmen:

⃞ EU-Recht

⃞ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⃞ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

⃞ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Erzeugnisse der g.g.A. Rheinburgen-Landwein müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 der Produktspezifikation benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der in Nummer 8 der Produktspezifikation zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Rheinburgen-Landwein“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „lieblich“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

13 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

In Rheinland-Pfalz

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61-91 49-0
Telefax: 02 61-91 49-19 0
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71-79 3-0
Telefax: 06 71-79 3-19 9
E-Mail: info@lwk-rlp.de

In Nordrhein-Westfalen

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter
Fachbereich 63 – Gartenbau
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler

Telefon: 02 21-53 40-5 61
Telefax: 02 21-53 40-1 96 56 1
E-Mail: weinbau@lwk.nrw.de

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Abteilung 8
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Telefon 0 23 61-30 5-0
Telefax 0 23 61-30 5-37 86
E-Mail: abteilung8@lanuv.nrw.de

14 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Datum Unterschrift(en)

Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe
„Rheinburgen-Landwein“

1 Geschützter Name

„Rheinburgen-Landwein“

2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatischer Qualitätsschaumwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlesäure, teilweise gegorener Traubenmost, Wein aus eingetrockneten Trauben, Wein aus überreifen Trauben

3 Beschreibung der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, beziehungsweise Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Der natürliche Alkoholgehalt darf bei den Erzeugnissen Wein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und teilweise gegorener Traubenmost durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséwein sowie Rotling und bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.
Gesamtalkohol nach Anreicherung außer Wein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und teilweise gegorener Traubenmost: Es gilt geltendes Recht.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Rheinburgen-Landwein“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „lieblich“ höchstzulässigen Wert übersteigen.
Für Schaumwein, Aromatischer Qualitätsschaumwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure werden die Geschmacksangaben durch geltendes Recht festgesetzt.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Es gilt geltendes Recht.
Gehalt Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.

3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in Vol.-% Alkohol und °Öchsle)

3.2.1 Rheinland-Pfalz

Wein 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Likörwein 12 Vol.-% und 89 °Öchsle
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Teilweise gegorener Traubenmost 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Wein aus eingetrockneten Trauben 16 Vol.-% und 115 °Öchsle
Wein aus überreifen Trauben 15 Vol.-% und 108 °Öchsle

3.2.2 Nordrhein-Westfalen

Wein 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle
Likörwein 12 Vol.-% und 89 °Öchsle
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Teilweise gegorener Traubenmost 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Wein aus eingetrockneten Trauben 16 Vol.-% und 115 °Öchsle
Wein aus überreifen Trauben 15 Vol.-% und 108 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

3.3 Organoleptisch

Weißwein

Je nach Rebsorte oder Rebsorten-Cuvée dominieren grundsätzlich frische, fruchtige Noten heimischer Kern- und Steinfrüchte sowie zitrusfruchtartige Noten. Das Spektrum kann sich je nach Rebsorte und Weinausbau um grüne, grasige und an Kräuter erinnernde Noten ebenso wie blumige und würzige Aspekte, exotische oder gar tropische Fruchtaromen, Honig, Trockenobst und Röstaromen erweitern. Das Farbspektrum reicht in der Regel von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu goldgelber Farbe. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und goldenen bis hin zu bräunlichen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine geringfügige Opaleszenz bis teils deutlich sichtbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen. Die Weine sind in der Regel von leichtem bis mittleren Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Weine vertreten sein. Möglich sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Roséwein, Blanc de Noir

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Roséweine variieren farblich meist von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zu hellrot mit zum Teil bräunlichen Reflexen, wohingegen Blanc de Noir-Weine weißweinfarben sind. In der Regel dominieren fruchtige, frische Noten von Beerenfrüchten und Zitrusfrüchten, aber auch würzige bis holzig-rauchige Aromen sind möglich. Roséweine besitzen in der Regel eine milde bis animierende Säure, dezente Gerbstoffe, eine geringe Alkoholprägung und dezente Restsüße. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Rotwein

Je nach Rebsorte oder Rebsorten-Cuvée dominieren im Geruch meist Fruchtnoten heimischer Stein- und Beerenfrüchte ebenso wie eingekochte und eingetrocknete Früchte. Hinzu können grüne, würzige, erdige sowie schokoladige Noten kommen. Je nach Art des Weinausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolstruktur sowie Röstaromen besitzen. Das Farbspektrum reicht insbesondere von blassrot über eine mittlere Intensität bis hin zu einem tiefdunklen Violett mit teils intensiven braunen Reflexen. Darüber hinaus können Weine auch eine leichte Opaleszenz bis deutliche Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen, die sich teils als Depot am Boden absetzen kann. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Die Weine weisen meist einen schlanken bis kräftigen Körper auf und zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Bei den Gerbstoffen reicht das Spektrum in der Regel von kaum wahrnehmbaren bis hin zu sehr dominanten Tanninen, die auch grüne Aspekte ausweisen können.

Rotling

Die Rotlingweine haben je nach Wahl der Rebsorten meist eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind grundsätzlich eher fruchtig, teilweise dezent würzig, mit Anklängen an insbesondere Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Die jeweilige Fruchtausprägung kann je nach verwendeter Rebsorte in ihrer Intensität und Aromatik variieren. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit meist frischer Säurestruktur. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Likörwein

Likörweine variieren farblich in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Fruchtaromen der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen ebenso wie nussige und oxidative Ausprägungen. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren ebenso wie ihre Phenolstruktur. Der Körper ist grundsätzlich kräftig und wird vom vorhandenen Alkoholgehalt maßgeblich geprägt. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.

Schaumwein

Die Schaumweine werden üblicherweise durch die Weinart des Grundweins, die dafür verwendeten Rebsorten und die Länge des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Während das Hefelager meist für dezent nussige und Briôche-Noten verantwortet, kann ein Ausbau der Grundweine im Holzfass zu Röst- und würzigen Aromen im Schaumwein führen. Schaumweine probieren sich in der Regel frisch, mit markanter Säure und moderatem Alkoholgehalt. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis zitronengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rot- beziehungsweise Violetttönen.

Aromatischer Qualitätsschaumwein

Diese Qualitätsschaumweine sind meist deutlich vom jeweiligen Rebsortenaroma geprägt, sodass insbesondere fruchtige bis würzige Schaumweine entstehen.

Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die moderate Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein feinfruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können Noten von exotischen Früchten, Blumen sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeer-Aromen auftreten. Das Farbspektrum umfasst in der Regel Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Linden­blütengelb sowie Rosa und Rot.

Teilweise gegorener Traubenmost

Der teilweise gegorene Traubenmost beziehungsweise Federweißer wird durch eine prickelnde Gärungskohlensäure und die als Trübung wahrnehmbare suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine deutliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine milde bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund, wodurch der Federweißer in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter besitzt. Die Farbe von weißem Federweißen variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.

Wein aus eingetrockneten Trauben

Weine aus eingetrockneten Trauben besitzen üblicherweise eine intensive, teils ins Bräunliche gehende Farbe. Ihre Aromen sind in der Regel fruchtig reif bis exotisch oder honigartig, auch würzige und balsamische Noten können vorkommen. Ihr Geschmacksbild ist insbesondere kräftig und süßlich und kann eine feine Adstringenz aufweisen.

Wein aus überreifen Trauben

Weine aus überreifen Trauben besitzen grundsätzlich eine goldgelbe Farbe. Ihre Aromen sind in der Regel fruchtig reif bis exotisch oder honigartig, auch würzige und balsamische Noten können vorkommen. Ihr Geschmacksbild ist insbesondere kräftig und süßlich, wobei durch den dreiwertigen Alkohol leicht ölige Tendenzen vorliegen können, bei deren Vorliegen die Süße zumeist eine besondere Fülle verliehen bekommt. Zudem kann das Geschmacksbild eine feine Adstringenz aufweisen.

4 Abgrenzung des Gebiets

4.1 Land Rheinland-Pfalz

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografischen Angabe „Rheinburgen-Landwein“ führen dürfen, müssen in Rheinland-Pfalz von den Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteilen Bacharach (Bacharach (3503), Steeg (3502)), Bad Ems (0950), Bad Hönningen (0326), Boppard (Boppard (1820), Hirzenach (1824)), Bornich (0905), Braubach (0934), Breitscheid (Landkreis Mainz-Bingen) (0261), Brey (1388), Damscheid (1845), Dattenberg (0315), Dausenau (0947), Dörscheid (0904), Fachbach (0951), Filsen (0932), Hammerstein (Niederhammerstein (0328), Oberhammerstein (0329)), Kamp-Bornhofen (0931), Kasbach-Ohlenberg (Niederkasbach (0307)), Kaub (0902), Kestert (0918), Koblenz (Ehrenbreitstein (1416), Koblenz (1401), Niederberg (1413)), Lahnstein (Oberlahnstein (0961)), Langscheid (1207, 1843), Leubsdorf (0316), Leutesdorf (0330), Linz am Rhein (0310), Manubach (3504), Nassau (0837), Niederburg (1840), Niederheimbach (3507), Nochern (0914), Oberdiebach (3505), Oberheimbach (3506), Obernhof (0832), Oberwesel (Dellhofen (1842), Oberwesel (1841)), Osterspai (0933), Patersberg (0909), Perscheid (1844), Rheinbreitbach (0291), Rheinbrohl (0327), Rhens (1387), Sankt Goar (St. Goar (1837), Werlau (1836)), Sankt Goarshausen (Ehrenthal (0908), St. Goarshausen (0906), Wellmich (0907)), Spay (Oberspay (1390)), Trechtingshausen (3508), Unkel (Heister (0294), Scheuren (0292), Unkel (0293)), Urbar (1355, 1839), Vallendar (1352), Weinähr (0833) stammen.

4.2 Land Nordrhein-Westfalen

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Rheinburgen-Landwein“ führen dürfen, müssen in Nordrhein-Westfalen von den Rebflächen der Stadt Königswinter mit den Gemarkungen Oberdollendorf, Niederdollendorf und Königswinter, der Stadt Bad Honnef mit der Gemarkung Honnef (Rhöndorf) und der Stadt Bonn mit der Gemarkung Kessenich stammen.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

4.3 Herstellung

Erzeugnisse der g.g.A. Rheinburgen-Landwein dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

5 Traditionelle Begriffe

a)
Die obligatorische Kennzeichnung mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ wird durch die Nennung des Namens der g.g.A. bereits erfüllt.
b)
Federweißer

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.

6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 105 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten

Auxerrois, Bacchus, Blütenmuskateller, Cabernet Blanc, Chardonnay, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Findling, Freisamer, Früher Malingre, Früher roter Malvasier, Gelber Muskateller, Gm 643-10, Gm 643-17, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter Kanzler, Kerner, Morio-Muskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Ortega, Osteiner, Perle, Petite Arvine, Phoenix, Reichensteiner, Rieslaner, Roter Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon gris, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, We S 523, Würzer.

Rote Rebsorten

Accent, Baron, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Dakapo, Deckrot, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Helfensteiner, Heroldrebe, Merlot, Müllerrebe, Regent, Rotberger, Saint-Laurent, Syrah.

Aromatischer Qualitätsschaumwein

Weiße Rebsorten

Blütenmuskateller, Früher roter Malvasier, Gelber Muskateller, Goldmuskateller, Huxelrebe, Morio-Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Perle, Roter Traminer, Scheurebe.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Weinbaugebiet befindet sich zwischen Bingen und Bonn mit dem angrenzenden Siebengebirge auf einer Länge von über circa 110 km. Der Talboden ist schmal, erst bei 200 bis 220 Metern über NN weitet sich das enge Kerbtal zum Plateautal mit seinen älter angelegten Verebnungen. Weinbaulich genutzte Flächen findet man im Mittelrheintal in Höhen von etwa 55 bis 350 Metern über NN, durchschnittlich befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 170 Metern über NN. Die Weinberge des Oberen Mittelrheintals sind hauptsächlich Südost bis Südwest exponiert, der Weinbau im Unteren Mittelrheintal dominiert auf Flächen mit einer Exposition von Süd bis Südwest. Bezogen auf das gesamte Weinbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 168 Grad (SSE).

9.1.2 Geologie

Es dominieren Gesteine des Devons. Weite Verbreitung besitzen quarzitische Sandsteine und Tonschiefer, untergeordnet treten Eisen- und Kieselgallenschiefer sowie Quarzite auf. Gesteine aus dem Tertiär findet man nur in der Gegend um Königswinter. Hierbei handelt es sich um Trachyte, Trachyttuffe, Basalte und Latite (vulkanische Ergussgesteine), die von einer ehemaligen vulkanischen Aktivität zeugen. Die Reben im Mittelrheintal wurzeln überwiegend in einem Boden, dessen Ausgangsgestein von devonischen Schiefern gebildet wird. Bodentypologisch werden diese Bereiche durch Vegen und Braunerden charakterisiert. Auf den tertiären Vulkaniten findet man Braunerden, Regosole und Ranker.

9.2 Natürliche Einflüsse

Die Wetterdaten stellen sich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 9,7 °C dar, die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,2 °C. Der Jahresdurchschnitt im Niederschlag liegt durchschnittlich bei 665 mm, davon fallen circa 60 % in der Vegetation. Im Schnitt erhalten die Reben im Landweingebiet des Rheinburgen-Landweins während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von circa 615 000 WH/​m2.

9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Die in den Nummern 9.1 und 9.2 beschriebenen Zusammenhänge verleihen in ihrem Zusammenspiel den im Gebiet erzeugten Trauben charakteristische und einzigartige Eigenschaften. Im Mittelrheintal und den angrenzenden Seitentälern herrscht aufgrund der geschützten Lage und des temperaturmäßigenden Flusses ein für die geografische Breite vergleichsweise mildes Mesoklima, was dem Rebenanbau förderlich ist und einen hohen Reifegrad der Trauben ermöglicht. Die Weinberge – insbesondere die Steil- und Steilstlagen – entlang des Rheins weisen meist eine südliche, teils nach Ost oder West abdrehende Ausrichtung auf, wodurch eine lange Besonnung gewährleistet wird. Die in der Regel von devonischem Schiefer geprägten Böden weisen eine gute Erwärmbarkeit auf, fördern durch ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften das Wachstum der Reben, sodass eine ausreichend lange Vegetationsphase gegeben ist.

Insbesondere die Rebsorte Riesling kann durch ihre feine und würzige Mineralität das Terroir des Mittelrheins widerspiegeln, aber auch die Burgundersorten gedeihen hervorragend im Mittelrheintal.

Der Winzer kann durch die fachgerechte Erstellung und Bewirtschaftung der Weinberge die Anbaubedingungen optimal nutzen und durch qualitätsfördernde Maßnahmen sowie die Wahl des Lesezeitpunkts Einfluss auf den Reifegrad und die Typizität der Trauben nehmen.

So entstehen in den Weinbergen üblicherweise aromatische Trauben mit frischer Säurestruktur, moderatem Zuckergehalt und feiner Mineralität, die für die Typizität folgender aus ihnen hergestellten Kategorien von Weinbauerzeugnissen sorgen.

9.3.1 „Wein“

Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.

9.3.2 „Likörwein“

Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Anreicherung mit Alkohol.

9.3.3 „Schaumwein“

Die Herstellung erfolgt durch erste oder zweite alkoholische Gärung im Tank oder in der Flasche.

9.3.4 „Aromatischer Qualitätsschaumwein“

Bei der Herstellung wird durch erste Gärung ein ausschließlich durch Gärungskohlensäure hervorgerufener Überdruck erzeugt.

9.3.5 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“

Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.

9.3.6 „Teilweise gegorener Traubenmost“

Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.

9.3.7  „Wein aus eingetrockneten Trauben“

Den zur Herstellung frisch geernteten Trauben wird durch geeignete Lagerbedingungen auf natürliche Weise teilweise Wasser entzogen.

9.3.8 „Wein aus überreifen Trauben“

Für die Herstellung von Wein aus überreifen Trauben werden Trauben verwendet, deren Inhaltsstoffe auf natürliche Weise am Stock aufkonzentriert wurden.

10 Sonstige Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Erzeugnisse der g.g.A. Rheinburgen-Landwein müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der unter Nummer 8 zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Rheinburgen-Landwein“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „lieblich“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

11 Name und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

11.1.1 In Rheinland-Pfalz

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61-91 49-0
Telefax: 02 61-91 49-19 0
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51
55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71-79 3-0
Telefax: 06 71-79 31 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de

11.1.2 In Nordrhein-Westfalen

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter
Fachbereich 63 – Gartenbau
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler

Telefon: 02 21-53 40-5 61
Telefax: 02 21-53 40-19 65 61
E-Mail: weinbau@lwk.nrw.de

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Abteilung 8
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Telefon: 02 36 1-30 5-0
Telefax: 02 36 1-30 5-37 86
E-Mail: abteilung8@lanuv.nrw.de

11.2 Aufgaben

11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsgenehmigungen obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Erzeugnissen der g.g.A. Rheinburgen-Landwein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die Erntemengen nach Rebsorte, die unter der g.g.A. vermarktet werden können. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

11.2.3 Kontrolle der Produktspezifikationen

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation erfolgt in Rheinland-Pfalz durch das Landesuntersuchungsamt. Die Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen werden in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinhersteller von „Rheinburgen-Landwein“ ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

Die Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikationen koordiniert in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mit den zuständigen Überwachungsbehörden.

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