Bekanntmachung Nr. 17/23/32 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau − Modellregion Sachsen-Anhalt“

Published On: Donnerstag, 12.10.2023By Tags:

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 17/​23/​32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau
− Modellregion Sachsen-Anhalt“

Vom 28. September 2023

Interessenbekundungsverfahren

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (Kurztitel: MuD IPB) Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Sachsen-Anhalt.

Hintergrund

Die durch das BMEL veröffentlichte Ackerbaustrategie (ABS) definiert Leitlinien und benennt Handlungsfelder, die Perspektiven aufzeigen, wie Pflanzenbau zukünftig gestaltet werden kann. Die gute fachliche Praxis soll hierbei weiterentwickelt werden auf dem Weg zu einem ökonomisch tragfähigen, ökologisch vertretbaren und gesellschaftlich akzeptierten Ackerbau.

Im MuD IPB sollen, angelehnt an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der ABS, innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxisebene umgesetzt und demonstriert werden, die ohne Förderung nicht oder mit erheblichem zeitlichem Verzug in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt würden. Die zu den ausgewählten Handlungsfeldern erarbeiteten Verfahren und Maßnahmen sollen vor dem Hintergrund der örtlichen beziehungsweise regionalen Gegebenheiten umgesetzt werden. Gegenseitige Abhängigkeiten sowie klimaschutz- und klimaanpassungsrelevante Aspekte sind im Rahmen einer systemorientierten Betrachtungsweise zu beachten.

Übergeordnet wird das Vorhaben vom Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgenabschätzung (JKI-SF), koordiniert. In der Modellregion Sachsen-Anhalt werden die Demonstrationsbetriebe von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) mit Sitz in Bernburg als Regionalkoordination bei der Anwendung der Maßnahmen und Verfahren begleitet und unterstützt. Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer, der über die teilnehmenden Betriebe in die jeweilige Region und über die Region hinaus stattfindet.

Bei der Auswahl der Demonstrationsbetriebe sollen unterschiedliche Standorte, bevorzugt in drei Regionen (Quer­furter Platte, Köthener Ackerland, Östliche Altmark), berücksichtigt werden.

Demonstrationsbetriebe in der Modellregion Sachsen-Anhalt

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden landwirtschaftliche Betriebe gesucht, die sich als Demonstrationsbetrieb am Vorhaben in der Modellregion Sachsen-Anhalt beteiligen wollen. Diese müssen in Sachsen-Anhalt verortet sein.

In der Modellregion Sachsen-Anhalt sollen auf den Demonstrationsbetrieben Maßnahmen zu folgenden Handlungsfeldern umgesetzt werden:

Pflanzenschutz/​Digitalisierung
Biodiversität
Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge

Die Betriebe sollen dabei im engen Austausch mit dem Regionalkoordinator LLG betriebs- und standortspezifisch die Anwendung von digitalen Entscheidungshilfen im Pflanzenschutz, Rand- und Blühstreifen-/​Maßnahmetypen unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen oder im Rahmen des Zwischenfruchtanbaus verschiedene Verfahren, auch zur Saatgutumstellung, erproben und demonstrieren.

Die LLG schließt mit den Demonstrationsbetrieben Kooperationsvereinbarungen ab und unterstützt diese gegebenenfalls bei der Erstellung eigener Förderanträge.

Die Demonstrationsbetriebe werden von der Regionalkoordination durch folgende Maßnahmen unterstützt:

Erstellung von einzelbetrieblichen Konzepten für die Durchführung der Maßnahmen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern
Unterstützung und Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen nach Bedarf
gemeinsame Auswertung des jeweiligen einzelbetrieblichen Konzepts mit dem Demonstrationsbetrieb sowie
gemeinsame Durchführung von Maßnahmen des Wissenstransfers/​von Demonstrationsveranstaltungen (zum Beispiel Feldtage, Veranstaltungen).

Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.

Es sind folgende Voraussetzungen von den Demonstrationsbetrieben zu erfüllen:

enge Zusammenarbeit mit weiteren am Vorhaben beteiligten Organisationen, insbesondere der Regionalkoordination (LLG) und dem JKI
fachlich qualifizierter landwirtschaftlicher Betrieb mit dem Schwerpunkt auf dem Ackerbau
Bereitstellung von geeigneten Flächen, auf denen die Maßnahmen umgesetzt werden
Unterstützung der Probenahme im Feld
Bereitschaft zur anonymisierten Weitergabe von betriebseigenen Daten für die Auswertung und den Wissenstransfer, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen
Unterstützung, Mitarbeit und Durchführung von Demonstrationsveranstaltungen und weiteren Wissenstransfermaßnahmen auf dem eigenen Betrieb
die Bereitschaft zur Nutzung digitaler Tools im Ackerbau und zur Veröffentlichung zum Beispiel im Rahmen der Projekt-Webseite

Fördermöglichkeiten

Für die am MuD beteiligten Demonstrationsbetriebe bestehen die folgenden Fördermöglichkeiten:

in ordnungsgemäß begründeten Fällen kann ein finanzieller Ausgleich für einen projektbedingten zeitlichen Mehraufwand in einer Höhe von maximal 35 Euro/​h (zum Beispiel Technikdemonstration im Rahmen von Wissenstransferveranstaltungen auf dem eigenen Betrieb oder Projekttreffen) gewährt werden
anteilige Förderung vorhabenbezogener Investitionskosten in einer Höhe bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsguts während der Projektlaufzeit gemäß den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen für den Wirtschaftszweig „Landwirtschaft und Tierzucht“
Erstattung des vorhabenbezogenen Mehraufwands (zum Beispiel Differenzkosten für die Verwendung anderen Saatguts)
Erstattung vorhabenbezogener Sachmittel für Wissenstransfermaßnahmen
Erstattung vorhabenbezogener Reisekosten (zum Beispiel Projekttreffen)

Interessenbekundung

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der LLG (Christian Wolff, Telefon +49 3471/​334-345, E-Mail christian.wolff@llg.mule.sachsen-anhalt.de) Kontakt aufzunehmen.

Das Einreichen der formlosen Interessenbekundungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bis Freitag, den 29. Dezember 2023 möglich:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 – Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Telefax: 030/​18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de 

Die Interessenbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt beziehungsweise erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist eine Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege etc.) einzureichen.

Von den Bewerbern werden die geeignetsten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung des Betriebs/​Unternehmens im Rahmen der oben genannten Interessenbekundung besteht nicht.

Bonn, den 28. September 2023

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Saggau

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