Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung Nr. 17/24/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.g.A. Pfälzer Landwein“
Bundespolitik

Bekanntmachung Nr. 17/24/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.g.A. Pfälzer Landwein“

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 17/​24/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe
gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
„g.g.A. Pfälzer Landwein“

Vom 19. Juni 2024

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produkt­spezifikation einer geschützten geografischen Angabe (Anlage).

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein 

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der BLE angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 30/​18 10 68 45-39 85
E-Mail: info@ble.de-mail.de

einzulegen. 

Bonn, den 19. Juni 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Schäfer

Anlage

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
(Unionsänderung)

1 Eingetragener Name:

Pfälzer Landwein

2 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PGI-DE: A1294

3 Art der geografischen Angabe:

geschützte geografische Angabe

4 Antragsteller:

4.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V.

4.2 Vollständige Anschrift:

Weberstraße 9
55130 Mainz

4.3 Rechtsform:

Eingetragener Verein

4.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

06131/​620551
06131/​620550
info@bwv-rlp.de

5 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Pfalz – Schutzgemeinschaft Pfalz –

5.1 Vollständige Anschrift:

(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Weberstraße 9
55130 Mainz

5.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

06131/​620553
06131/​620550
info@bwv-rlp.de

6 Erläuterung des berechtigten Interesses:

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V ist unter anderem die berufsständige Vertretung der Winzer in der Pfalz. Das berechtigte Interesse an der Antragstellung ergibt sich somit daraus, dass die Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V. über eine nicht nur unerhebliche Anzahl von Weinbergsflächen in dem Anbaugebiet Pfalz verfügen. Für diese Mitglieder ist es relevant, dass sie auch in Zukunft die im Antrag benannten Kategorien von Weinbauerzeugnissen unter dem lukrativeren Namen „g.g.A. Pfälzer Landwein“ und den bekannten traditionellen Begriffen vermarkten können.

7 Die Änderung bezieht sich auf:

Name des Erzeugnisses
Kategorie des Weinbauerzeugnisses
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Vermarktungsbeschränkungen

7.1 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Es werden die Kategorien Likörwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorener Traubenmost hinzugefügt.
b)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Für die hinzugefügten Kategorien mit Ausnahme der Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure wird der Punkt Gesamtalkoholgehalt ergänzt und auf geltendes Recht verwiesen.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der neuen Kategorien wird ergänzt.
Die hinzugefügten Kategorien werden organoleptisch beschrieben:
Likörwein
Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren, ebenso wie der Gerbstoffgehalt.
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure weist zumeist einen moderaten Alkoholgehalt und eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich in der Regel durch ein fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypzität aus. Es treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch und Erdbeernoten hervor. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb sowie Rosa und Rot.
Teilweise gegorener Traubenmost
Der teilweise gegorene Traubenmost wird in der Regel durch eine prickelnde Kohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist zumeist eine merkliche Restsüße auf und in der Regel eine dezente bis kräftige Säure. Der teilweise gegorene Traubenmost hat in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe variiert in der Regel von grün bis gelb oder rötlich bis rot mit Braunreflexen und einem milchig-weißen bis rötlichen Akzent der suspendierten Hefe. Im Geruch dominieren insbesondere mostige und hefige Aromanoten. Es können insbesondere blumige, würzige Nuancen sowie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte auftreten.
c)
Abgrenzung des Gebietes
Die Herstellungsmöglichkeit der g.g.A. Pfälzer Landwein in einem anderen Gebiet desselben Bundeslandes oder eines angrenzenden Bundeslandes wird auf alle Erzeugnisse (umfasst alle Kategorien) ausgeweitet.
d)
Traditionelle Begriffe
Unter den fakultativen traditionellen Begriffen (siehe Nummer 5 b) wird Federweißer ergänzt.
e)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der VO (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Es wird die Nummer 9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen ergänzt. Darunter wird beschrieben, welche Voraussetzungen die einzelnen Kategorien erfüllen müssen und welche unterschiedlichen Prägungen der Erzeugnisse möglich sind:
Die in Nummer 9.1 und 9.2 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes, der Trauben, die aufgrund des unterschiedlichen Mikroklimas, der Böden und aufgrund der Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten. Das Ansehen der Weine wird in hohem Maße von der Qualifikation des Winzers, aber auch von der Gestaltung der Rebkultur der Landschaft geprägt. Die große Varianz der Böden in der Pfalz spiegelt sich wider in der Eigenart und der oft ausgesprochenen Mineralik (Bodengeschmack) der Weine.
Die Pfalz zählt zu den sonnigsten, wärmsten, trockensten und mildesten Anbaugebieten in Deutschland. Daher wachsen in der Pfalz Weintrauben mit einer besonderen gebietstypischen Reife und Fruchtigkeit, die sonst in Deutschland nicht zu finden sind.
9.3.1  „Wein“
Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.
9.3.2 „Likörwein“
Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Anreicherung mit Alkohol.
9.3.3 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“
Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.
9.3.4 „Teilweise gegorener Traubenmost“
Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.
f)
Kontrollbehörde
Es wird eine formelle Änderung vorgenommen.

7.2 Begründung der Veränderung:

a)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Die Kategorien Teilweise gegorener Traubenmost und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure werden ergänzt, um die Vermarktungsfähigkeit der Erzeugnisse und somit ihre Bedeutung für das Anbaugebiet zu erhalten.
Teilweise gegorener Traubenmost wird seit Jahrzehnten in nicht unerheblichen Maßen unter der Begrifflichkeit Federweißer vermarktet. Diese Bezeichnung ist dem Verbraucher bestens bekannt und steht als Synonym für ein qualitativ hochwertigeres Erzeugnis. Aufgrund der Änderung der Weinverordnung ist die Bezeichnung Feder­weißer, ebenso wie weitere bekannte Begriffe, nur noch erlaubt, sofern es sich um ein Erzeugnis mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe handelt. Um somit die weitere Vermarktung unter dem dem Verbraucher bekannten Begriff zu ermöglichen, ist es daher notwendig, die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.U. Pfalz oder der g.g.A. Pfälzer Landwein aufzunehmen. Da die bisherige Vermarktung im Bereich Landwein erfolgte und dies verschiedene Vorteile bietet, soll auch unter den neuen Begebenheiten eine Vermarktung im Bereich Landwein erfolgen, weshalb die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Pfälzer Landwein aufgenommen werden soll. Die Aufnahme der Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost ist somit als Maßnahme des Bestandsschutzes anzusehen.
Die Aufnahme der Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure ist ebenfalls als Maßnahme des Bestandsschutzes zu betrachten, da auch dieses Erzeugnis seit Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße vermarktet wird. Bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) am 9. Februar 2021 (BVerwG Beschluss vom 9. Februar 2021 – 3 B 30/​20) wurde der Großteil dieser Produkte allerdings unter der Kategorie Perlwein vermarktet. Aufgrund des Beschlusses und der zugrunde liegenden Urteile ist nunmehr eine Vermarktung als Perlwein nur noch möglich, wenn die verwendete Kohlensäure endogen (also vom Erzeugnis selbst stammend) ist und nicht mehr, wenn die Kohlensäure von außen zugeführt wird, auch nicht, wenn es sich dabei um Kohlensäure aus der Vergärung von anderen Weinen handelt. Da der Großteil der bisher vermarkteten Perlweine aber auf diese Weise hergestellt wird, ist es nunmehr notwendig, die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure in die Produktspezifikation aufzunehmen.
Die Kategorie Likörwein ist in diesem Segment bisher wenig vertreten, allerdings soll den Erzeugern unter dem gegenüber „Deutscher Wein“ lukrativeren Namen g.g.A. Pfälzer Landwein die Möglichkeit geboten werden, be­stehende Kleinproduktionen auszuweiten, beziehungsweise Winzer dazu ermutigt werden, auch diese Kategorie im Segment Landwein auszuprobieren, um dadurch bestenfalls das Segment des Landweins zu stärken und dadurch Profilierung zu schaffen.
b)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Da die Definition des Gesamtalkoholgehaltes auf Unionsebene nicht der des Gesamtalkoholgehaltes nach An­reicherung in der Produktspezifikation entspricht, ist dieser Punkt zur Vervollständigung zu ergänzen.
Die organoleptischen Beschreibungen wurden differenzierter ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können.
c)
Abgrenzung des Gebietes
Die Herstellung dieser neu hinzugefügten Kategorien soll nicht strenger gehandhabt werden als die Herstellung der Kategorie Wein. Damit soll gewährleistet werden, dass Weinerzeuger aus unterschiedlichen Gebieten für eine Produktion zusammenarbeiten können, um somit ein größeres Vermarktungspotential generieren zu können.
d)
Traditionelle Begriffe
Die Ergänzung findet statt, um den Begriff Federweißer, der, im Gegensatz zu den anderen bekannten Begriffen, in eAmbrosia eingetragen ist, auch tatsächlich nutzen zu können.
e)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der VO (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Diese Änderung ist notwendig, um den Zusammenhang zum Gebiet der g.g.A. Pfälzer Landwein auch für die neu hinzugefügten Kategorien aufzuzeigen und damit ihre Einmaligkeit gegenüber anderen Anbaugebieten dar­zustellen.
f)
Kontrollbehörde
Die formelle Änderung wird vorgenommen, um geltendes Recht abzubilden.

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.
Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

Pfälzer Landwein

2 Art der geografischen Angabe:

geschützte geografische Angabe g.g.A.

3 EU-Registriernummer:

PGI-DE: A 1294

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Bundesrepublik Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine:

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Erzeugnis: Wein, weiß

In dem Landweingebiet „Pfälzer Landwein“ werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut.

In der Regel weisen Weißweine fruchtig frische bis hin zu exotisch fruchtigen Aromen auf. Je nach Rebsorte und Ausbaustil treten grüne Aromen, würzige Aspekte und rauchige sowie mineralische Noten auf.

Sie zeichnen sich durch eine ausgewogene Säure-Süße-Balance aus, bei einer ausgeprägten bis moderaten Säure.

Die Farbgebung ist meist von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelber und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte können auch leichte Rottöne auftreten. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Im Geruch sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein, rot

In dem Landweingebiet „Pfälzer Landwein“ werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut.

Rotweine zeichnen sich insbesondere durch Aromen nach Beeren und roten Früchten aus. Zudem können grüne Aspekte vorhanden sein. Die Weine zeichnen sich durch eine milde bis spürbare Säure aus.

Die rote Farbgebung ist meist leicht kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.

Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein, rosé, Blanc de Noir

In dem Landweingebiet „Pfälzer Landwein“ werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut.

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Sie sind in der Regel zartrosa bis hellrot. Blanc de Noir-Weine sind weißweinfarben. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein weisen diese Weine in der Regel ein fruchtig frisches Aroma auf nach Beeren, roten und hellen/​gelben Früchten.

Roséweine können geschmacklich eine stärkere Säurewahrnehmung aufweisen. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Rotling

In dem Landweingebiet „Pfälzer Landwein“ werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut.

Der Verschnitt roter und weißer Trauben oder Maischen erzielt Weine, die sich sensorisch eng an die Spezifikationen von Roséweinen anlehnen. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein

In dem Landweingebiet „Pfälzer Landwein“ werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut.

Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren, ebenso wie der Gerbstoffgehalt.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

In dem Landweingebiet „Pfälzer Landwein“ werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut.

Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure weist zumeist einen moderaten Alkoholgehalt und eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich in der Regel durch ein fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypzität aus. Es treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten, sowie Himbeer-, Kirsch und Erdbeernoten hervor. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb, sowie Rosa und Rot.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséwein sowie Rotling und von 12 Vol.-% bei Rotwein nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Teilweise gegorener Traubenmost

In dem Landweingebiet „Pfälzer Landwein“ werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut.

Der teilweise gegorene Traubenmost wird in der Regel durch eine prickelnde Kohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist zumeist eine merkliche Restsüße auf und in der Regel eine dezente bis kräftige Säure. Der teilweise gegorene Traubenmost hat in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe variiert in der Regel von grün bis gelb oder rötlich bis rot mit Braunreflexen und einem milchig-weißen bis rötlichen Akzent der suspendierten Hefe. Im Geruch dominieren insbesondere mostige und hefige Aromanoten. Es können insbesondere blumige, würzige Nuancen sowie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte auftreten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a) Winzersekt
Landwein
Prädikatswein
Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
Sekt b. A.
Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.

b) Affentaler
Classic
Ehrentrudis
Federweißer
Hock
Liebfrau(en)milch
Riesling-Hochgewächs
Schillerwein
Weißherbst
Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren:

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:

Erzeugnis6: Alle Erzeugnisse

Spezifische önologische Verfahren

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

Anbauverfahren

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

8.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha

Der Hektarhöchstertrag ist auf 150 hl/​ha festgesetzt.

9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):

Weiße Rebsorten

Adelfränkisch, Albalonga, Alvarinho, Arneis, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Chardonnay, Chardonnay rosé, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Floreal, Früher Malingre, Früher Roter Malvasier, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gf Ga-52-42, Gf 2010-011-0048, Glera, Goldmuskateller, Grenache Blanc, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Manzoni Bianco, Mariensteiner, Marsanne Blanche, MorioMuskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Ortega, Perle, Petit Manseng, Phoenix, Pollux, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Roussanne, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Nepis, Sauvignon Rytos, Sauvignon Sary, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Semillon, Siegerrebe, Solaris, Sorelli, Souvignier gris, Trebbiano di Soave, VB 32-7, Villaris, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Lagler, Weißer Riesling, We S 509, We 86-708-86, Würzer.

Rote Rebsorten

Accent, Acolon, Allegro, Artaban, Barbera, Blauer Frühburgunder, Blauer Gänsfüßer, Blauer Limberger, Blauer Muskateller, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabaret Noir, Cabernet bordo, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Eidos, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calandro, Carignan Noir, Carménère, Cinsault, Dakapo, Deckrot, Divico, Dolcetto, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Fer Servadou, Gamaret, Gf 84-58-988, Gf 2004-043-0010, Gm 674-1, Grenache Noir, Helfensteiner, Heroldrebe, Lagrein, Laurot, Malbec, Marselan, Merlot, Merlot Kanthus, Merlot Khorus, Mourvèdre, Müllerrebe, Muskattrollinger, Nebbiolo, Palas, Petite Syrah, Petit Verdot, Pinotage, Pinotin, Pinot nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller, Rösler, Saint-Laurent, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Urban, Syrah, Tannat, Tauberschwarz, Tempranillo, VB Cal 1-22, VB Cal 1-28, VB 91-26-5, VB 91-26-8, Vidoc, We 70-281-36, We 70-281-37, We 73-45-84, We 94-26-36, We 94-27-5, We 94-28-32.

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Pfälzer Landwein“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen der folgenden Gemeinden und deren Ortsteilen stammen: Albersweiler (5426), Albisheim (Pfrimm) (4555), Altdorf (5470), Annweiler am Trifels (Gräfenhausen (5424), Queichhambach (5421)), Bad Bergzabern (5372), Bad Dürkheim (Bad Dürkheim (4351), Grethen (4354), Leistadt (4356), Seebach (4353), Ungstein (4358)), Barbelroth (5360), Battenberg (Pfalz) (4396), Bellheim (5619), Billigheim-Ingenheim (Appenhofen (5383), Billigheim (5386), Ingenheim (5384), Mühlhofen (5385)), Birkweiler (5393), Bischheim (4571), Bissersheim (4404), Bobenheim am Berg (4379), Bobenheim-Roxheim (3951), Bockenheim an der Weinstraße (Großbockenheim (4414), Kleinbockenheim (4415)), Böbingen (5472), Böchingen (5399), Böhl-Iggelheim (Böhl (4006), Iggelheim (4007)), Bolanden (4573), Bornheim (Südliche Weinstraße) (5516), Bubenheim (Donnersbergkreis) (4550), Burrweiler (5491), Dackenheim (4375), Dannstadt-Schauernheim (Dannstadt (3994)), Deidesheim (4310), Dierbach (5358), Dirmstein (4408), Dörrenbach (5366), Ebertsheim (4420), Edenkoben (Edenkoben (5466), 4 Mittelhainger (5467)), Edesheim (Edesheim (5479), 3 Mittelhainger (5480)), Einselthum (4554), Ellerstadt (4339), Erpolzheim (4366), Eschbach (Südliche Weinstraße) (5390), Essingen (5517), Flemlingen (5483), Forst an der Weinstraße (4309), Frankweiler (Südliche Weinstraße) (5397), Freckenfeld (5676), Freimersheim (Pfalz) (5476), Freinsheim (4369), Freisbach (5601), Friedelsheim (4337), Fußgönheim (3978), Gauersheim (4567), Gerolsheim (4407), Gleisweiler (5493), Gleiszellen-Gleishorbach (5374), Göcklingen (5388), Gönnheim (4338), Gommersheim (5474), Großfischlingen (5478), Großkarlbach (4405), Großniedesheim (3962), Grünstadt (Asselheim (4426), Grünstadt (4427), Sausenheim (4428)), Hainfeld (5485), Haßloch (4301), Hergersweiler (5359), Herxheim am Berg (4373), Herxheim bei Landau/​Pfalz (5527), Herxheimweyher (5526), Heßheim (3965), Heuchelheim bei Frankenthal (3963), Heuchelheim-Klingen (Heuchelheim (5381), Klingen (5382)), Hochdorf-Assenheim (Assenheim (3995), Hochdorf (3996)), Hochstadt (Pfalz) (Niederhochstadt (5519), Oberhochstadt (5518)), Ilbesheim bei Landau in der Pfalz (5389), Immesheim (4548), Impflingen (5387), Insheim (5529), Kallstadt (4371), Kandel (5671), Kapellen-Drusweiler (5363), Kapsweyer (5355), Kindenheim (4416), Kirchheim an der Weinstraße (4402), Kirchheimbolanden (4577), Kirrweiler (Pfalz) (5455), Kleinfischlingen (5477), Kleinkarlbach (4400), Kleinniedesheim (3961), Klingenmünster (5375), Knittelsheim (5618), Knöringen (5403), Lambsheim (3971), Landau in der Pfalz (Arzheim (5560), Dammheim (5555), Godramstein (5558), Landau (5551), Mörlheim (5553), Mörzheim (5562), Nußdorf (5556), Queichheim (5554), Wollmesheim (5561)), Laumersheim (4406), Leinsweiler (5391), Lingenfeld (5599), Lustadt (Niederlustadt (5597), Oberlustadt (5596)), Maikammer (5453), Marnheim (4572), Meckenheim (4306), Mertesheim (4418), Minfeld (5675), Morschheim (4570), Neuleiningen (4398), Neustadt an der Weinstraße (Diedesfeld (4254), Duttweiler (4252), Geinsheim (4251), Gimmeldingen (4259), Haardt (4258), Hambach (4256), Königsbach (4260), Lachen-Speyerdorf (4253), Mußbach (4261), Neustadt (4257)), Niederhorbach (5362), Niederkirchen bei Deidesheim (4308), Niederotterbach (5357), Oberhausen (Südliche Weinstraße) (5361), Oberotterbach (5364), Obersülzen (4409), Obrigheim (Pfalz) (Albsheim an der Eis (4411), Colgenstein-Heidesheim (4410), Mühlheim (4412), Obrigheim (4413)), Offenbach an der Queich (5515), Ottersheim (4549), Ottersheim bei Landau (5617), Pleisweiler-Oberhofen (5373), Ranschbach (5392), Rhodt unter Rietburg (Rhodt unter Rietburg (5487), 3 Mittelhainger (5488)), Rittersheim (4568), Rödersheim-Gronau (Alsheim-Gronau (3992), Rödersheim (3991)), Römerberg (Berghausen (4071), Heiligenstein (4072), Mechtersheim (4073)), Rohrbach (Südliche Weinstraße) (5530), Roschbach (5481), Rüssingen (4547), Ruppertsberg (4307), Sankt Martin (5451), Schwegenheim (5600), Schweigen-Rechtenbach (Rechtenbach (5353), Schweigen (5351)), Schweighofen (5354), Siebeldingen (5395), Speyer (4101), Steinfeld (5356), Steinweiler (5673), Stetten (4566), Venningen (5468), Vollmersweiler (5677), Wachenheim an der Weinstraße (4336), Walsheim (5401), Weingarten (Pfalz) (5602), Weisenheim am Berg (4377), Weisenheim am Sand (4367), Westheim (Pfalz) (5598), Weyher in der Pfalz (Weyher in der Pfalz (5489), 3 Mittelhainger (5490)), Winden (Germersheim) (5674), Zeiskam (5616), Zellertal (Harxheim (4551), Niefernheim (4552), Zell (4553)).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Erzeugnisse der g.g.A. Pfälzer Landwein dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:

Strukturgeologisch gehören der Haardtrand und das Vorderpfälzer Tiefland zum Oberrheingraben, einem in NNE-SSW-Richtung angelegten tektonischen Grabenbruch. Der Weinbau im Weinbaugebiet beschränkt sich auf die Vorderpfalz beziehungsweise Rheinpfalz; das heißt vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Die durchschnittliche Höhenlage der Rebfläche beträgt etwa 170 Meter über NN. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten.

Nach Osten geht der Pfälzerwald in den Hügelsaum des Haardtrandes über, der die eigentliche Bruchzone des Oberrheingrabens darstellt. Diese nur wenige Kilometer breite Zone zeigt einen sehr heterogenen geologischen Aufbau. Neben tertiären Sedimenten findet man hier auch stellenweise mesozoische Gesteine. Diese Gesteine wiederum sind in ihrer Gesamtheit häufig durch mehr oder weniger mächtige quartäre Decksedimente überlagert. Ein großer Teil der Reben im Weinbaugebiet stockt auf Löss beziehungssweise Lösslehm. Auch auf den quartären fluviatilen Lehmen, Sanden und Kiesen findet man die Weinrebe. Flächenmäßig an dritter Stelle sind die tertiären Kalke und Mergel zu nennen. Von insgesamt geringer Verbreitung sind Anbauflächen auf Sandsteinen des Rotliegend und Buntsandstein.

Fast schon exotische Gesteine stellen die Kalke, Mergel und Dolomite des Muschelkalkes, Keupers und Juras dar. Als absolute Einzelvorkommen tauchen zudem Vulkanite des Rotliegend und Tertiärs sowie Gesteine des Alt­paläozoikums auf.

Für die Bodenbildung stellt der Löss beziehungsweise Lösslehm das wichtigste Sediment dar. In ihm haben sich Parabraunerden, Tschernoseme oder Pararendzinen entwickelt. Auf den fluviatilen Sedimenten findet man über­wiegend Regosole und Braunerden, in Auenbereichen auch Vegen und Gley-Vegen. Auf anstehenden tertiären Sedimenten entstanden eine Vielzahl von Bodentypen, wobei als Besonderheiten die Ferrallite, Fersiallite und Terrae calcis hervorstechen.

Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Weinbaugebiet wie folgt fassen: die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt ca. 10 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,7 °C. Prinzipiell gilt hierbei, dass die Temperaturwerte von West (Haardtrand) nach Ost (Rheinebene) zunehmen. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 655 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 60 % (390 mm) des Jahresniederschlages. Im Südwesten des Weinbaugebietes findet man die höchsten Niederschlagswerte, die geringsten Jahresdurchschnittsniederschläge erhalten die nordöstlichsten Bereiche. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 665 000 WH/​m2.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anfor­derungen:

Rechtsrahmen:

EU-Recht
Einzelstaatliches Recht
Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Erzeugnisse der g.g.A. „Pfälzer Landwein“ müssen zu 100 % aus Trauben, die von zugelassenen Rebflächen der in Nummer 4 der Produktspezifikation benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen, und den in Nummer 8 der Produktspezifikation zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.

13 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 1851, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​79 3-0
Telefax: 06 71/​79 3-1 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de 

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-1 90
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de 

14 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.
Datum Unterschrift(en)

Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe
„Pfälzer Landwein“

1 Geschützter Name

„Pfälzer Landwein“

2 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Wein, Likörwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bei den Kategorien Wein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséwein sowie Rotling und bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.
Gesamtalkoholgehalt mit Ausnahme der Kategorien Wein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtzuckergehalt: Es gilt geltendes Recht.
Die Geschmacksangaben werden durch geltendes Recht festgesetzt.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Es gilt geltendes Recht.

3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte und Mindestmostgewichte

(Angabe in Vol.-% Gesamtalkohol und Grad Öchsle)

Pfälzer Landwein 6,0 Vol.-% und 50 °Öchsle
Likörwein 12 Vol.-% und 89 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

3.3 Organoleptisch

In dem Landweingebiet „Pfälzer Landwein“ werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine und in geringem Umfang Rotlinge ausgebaut.

Pfälzer Landweine zeichnen sich durch folgende charakteristische Eindrücke aus:

Weißwein

In der Regel weisen Weißweine fruchtig frische bis hin zu exotisch fruchtigen Aromen auf. Je nach Rebsorte und Ausbaustil treten grüne Aromen, würzige Aspekte und rauchige sowie mineralische Noten auf.

Sie zeichnen sich durch eine ausgewogene Säure-Süße-Balance aus, bei ausgeprägten bis moderaten Säure.

Die Farbgebung ist meist von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelben und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte können auch leichte Rottöne auftreten. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Im Geruch sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Rotwein

Rotweine zeichnen sich insbesondere durch Aromen nach Beeren und roten Früchten aus. Zudem können grüne Aspekte vorhanden sein. Die Weine zeichnen sich durch eine milde bis spürbare Säure aus.

Die rote Farbgebung ist meist leicht kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben. Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Roséwein, Blanc de Noir

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Sie sind in der Regel zartrosa bis hellrot. Blanc de Noir-Weine sind weißweinfarben. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein weisen diese Weine in der Regel ein fruchtig frisches Aroma auf nach Beeren, roten und hellen/​gelben Früchten.

Roséweine können geschmacklich eine stärkere Säurewahrnehmung aufweisen. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Rotling

Der Verschnitt roter und weißer Trauben oder Maischen erzielt Weine, die sich sensorisch eng an die Spezifikationen von Roséweinen anlehnen. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Likörwein

Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren, ebenso wie der Gerbstoffgehalt.

Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure weist zumeist einen moderaten Alkoholgehalt und eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich in der Regel durch ein fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypzität aus. Es treten insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch und Erdbeernoten hervor. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb sowie Rosa und Rot.

Teilweise gegorener Traubenmost

Der teilweise gegorene Traubenmost wird in der Regel durch eine prickelnde Kohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist zumeist eine merkliche Restsüße auf und in der Regel eine dezente bis kräftige Säure. Der teilweise gegorene Traubenmost hat in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe variiert in der Regel von grün bis gelb oder rötlich bis rot mit Braunreflexen und einem milchig-weißen bis rötlichen Akzent der suspendierten Hefe. Im Geruch dominieren insbesondere mostige und hefige Aromanoten. Es können insbesondere blumige, würzige Nuancen sowie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte auftreten.

4 Abgrenzung des Gebietes

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Pfälzer Landwein“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen der folgenden Gemeinden und deren Ortsteilen stammen: Albersweiler (5426), Albisheim (Pfrimm) (4555), Altdorf (5470), Annweiler am Trifels (Gräfenhausen (5424), Queichhambach (5421)), Bad Bergzabern (5372), Bad Dürkheim (Bad Dürkheim (4351), Grethen (4354), Leistadt (4356), Seebach (4353), Ungstein (4358)), Barbelroth (5360), Battenberg (Pfalz) (4396), Bellheim (5619), Billigheim-Ingenheim (Appenhofen (5383), Billigheim (5386), Ingenheim (5384), Mühlhofen (5385)), Birkweiler (5393), Bischheim (4571), Bissersheim (4404), Bobenheim am Berg (4379), Bobenheim-Roxheim (3951), Bockenheim an der Weinstraße (Großbockenheim (4414), Kleinbockenheim (4415)), Böbingen (5472), Böchingen (5399), Böhl-Iggelheim (Böhl (4006), Iggelheim (4007)), Bolanden (4573), Bornheim (Südliche Weinstraße) (5516), Bubenheim (Donnersbergkreis) (4550), Burrweiler (5491), Dackenheim (4375), Dannstadt-Schauernheim (Dannstadt (3994)), Deidesheim (4310), Dierbach (5358), Dirmstein (4408), Dörrenbach (5366), Ebertsheim (4420), Edenkoben (Edenkoben (5466), 4 Mittelhainger (5467)), Edesheim (Edesheim (5479), 3 Mittelhainger (5480)), Einselthum (4554), Ellerstadt (4339), Erpolzheim (4366), Eschbach (Südliche Weinstraße) (5390), Essingen (5517), Flemlingen (5483), Forst an der Weinstraße (4309), Frankweiler (Südliche Weinstraße) (5397), Freckenfeld (5676), Freimersheim (Pfalz) (5476), Freinsheim (4369), Freisbach (5601), Friedelsheim (4337), Fußgönheim (3978), Gauersheim (4567), Gerolsheim (4407), Gleisweiler (5493), Gleiszellen-Gleishorbach (5374), Göcklingen (5388), Gönnheim (4338), Gommersheim (5474), Großfischlingen (5478), Großkarlbach (4405), Großniedesheim (3962), Grünstadt (Asselheim (4426), Grünstadt (4427), Sausenheim (4428)), Hainfeld (5485), Haßloch (4301), Hergersweiler (5359), Herxheim am Berg (4373), Herxheim bei Landau/​Pfalz (5527), Herxheimweyher (5526), Heßheim (3965), Heuchelheim bei Frankenthal (3963), Heuchelheim-Klingen (Heuchelheim (5381), Klingen (5382)), Hochdorf-Assenheim (Assenheim (3995), Hochdorf (3996)), Hochstadt (Pfalz) (Niederhochstadt (5519), Oberhochstadt (5518)), Ilbesheim bei Landau in der Pfalz (5389), Immesheim (4548), Impflingen (5387), Insheim (5529), Kallstadt (4371), Kandel (5671), Kapellen-Drusweiler (5363), Kapsweyer (5355), Kindenheim (4416), Kirchheim an der Weinstraße (4402), Kirchheimbolanden (4577), Kirrweiler (Pfalz) (5455), Kleinfischlingen (5477), Kleinkarlbach (4400), Kleinniedesheim (3961), Klingenmünster (5375), Knittelsheim (5618), Knöringen (5403), Lambsheim (3971), Landau in der Pfalz (Arzheim (5560), Dammheim (5555), Godramstein (5558), Landau (5551), Mörlheim (5553), Mörzheim (5562), Nußdorf (5556), Queichheim (5554), Wollmesheim (5561)), Laumersheim (4406), Leinsweiler (5391), Lingenfeld (5599), Lustadt (Niederlustadt (5597), Oberlustadt (5596)), Maikammer (5453), Marnheim (4572), Meckenheim (4306), Mertesheim (4418), Minfeld (5675), Morschheim (4570), Neuleiningen (4398), Neustadt an der Weinstraße (Diedesfeld (4254), Duttweiler (4252), Geinsheim (4251), Gimmeldingen (4259), Haardt (4258), Hambach (4256), Königsbach (4260), Lachen-Speyerdorf (4253), Mußbach (4261), Neustadt (4257)), Niederhorbach (5362), Niederkirchen bei Deidesheim (4308), Niederotterbach (5357), Oberhausen (Südliche Weinstraße) (5361), Oberotterbach (5364), Obersülzen (4409), Obrigheim (Pfalz) (Albsheim an der Eis (4411), Colgenstein-Heidesheim (4410), Mühlheim (4412), Obrigheim (4413)), Offenbach an der Queich (5515), Ottersheim (4549), Ottersheim bei Landau (5617), Pleisweiler-Oberhofen (5373), Ranschbach (5392), Rhodt unter Rietburg (Rhodt unter Rietburg (5487), 3 Mittelhainger (5488)), Rittersheim (4568), Rödersheim-Gronau (Alsheim-Gronau (3992), Rödersheim (3991)), Römerberg (Berghausen (4071), Heiligenstein (4072), Mechtersheim (4073)), Rohrbach (Südliche Weinstraße) (5530), Roschbach (5481), Rüssingen (4547), Ruppertsberg (4307), Sankt Martin (5451), Schwegenheim (5600), Schweigen-Rechtenbach (Rechtenbach (5353), Schweigen (5351)), Schweighofen (5354), Siebeldingen (5395), Speyer (4101), Steinfeld (5356), Steinweiler (5673), Stetten (4566), Venningen (5468), Vollmersweiler (5677), Wachenheim an der Weinstraße (4336), Walsheim (5401), Weingarten (Pfalz) (5602), Weisenheim am Berg (4377), Weisenheim am Sand (4367), Westheim (Pfalz) (5598), Weyher in der Pfalz (Weyher in der Pfalz (5489), 3 Mittelhainger (5490)), Winden (Germersheim) (5674), Zeiskam (5616), Zellertal (Harxheim (4551), Niefernheim (4552), Zell (4553)).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Erzeugnisse der g.g.A. Pfälzer Landwein dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

5 Traditionelle Begriffe

a)
Die obligatorische Kennzeichnung mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ wird durch die Nennung des Namens der g.g.A. bereits erfüllt.
b)
Federweißer

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.

6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 150 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten

Adelfränkisch, Albalonga, Alvarinho, Arneis, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Chardonnay, Chardonnay rosé, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Floreal, Früher Malingre, Früher Roter Malvasier, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gf Ga-52-42, Gf 2010-011-0048, Glera, Goldmuskateller, Grenache Blanc, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Manzoni Bianco, Mariensteiner, Marsanne Blanche, MorioMuskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Ortega, Perle, Petit Manseng, Phoenix, Pollux, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Roussanne, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Nepis, Sauvignon Rytos, Sauvignon Sary, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Semillon, Siegerrebe, Solaris, Sorelli, Souvignier gris, Trebbiano di Soave, VB 32-7, Villaris, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Lagler, Weißer Riesling, We S 509, We 86-708-86, Würzer.

Rote Rebsorten

Accent, Acolon, Allegro, Artaban, Barbera, Blauer Frühburgunder, Blauer Gänsfüßer, Blauer Limberger, Blauer Muskateller, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Eidos, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calandro, Carignan Noir, Carménère, Cinsault, Dakapo, Deckrot, Divico, Dolcetto, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Fer Servadou, Gamaret, Gf 84-58-988, Gf 2004-043-0010, Gm 674-1, Grenache Noir, Helfensteiner, Heroldrebe, Lagrein, Laurot, Malbec, Marselan, Merlot, Merlot Kanthus, Merlot Khorus, Mourvèdre, Müllerrebe, Muskattrollinger, Nebbiolo, Palas, Petite Syrah, Petit Verdot, Pinotage, Pinotin, Pinot nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller, Rösler, Saint Laurent, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Urban, Syrah, Tannat, Tauberschwarz, Tempranillo, VB Cal 1-22, VB Cal 1-28, VB 91-26-5, VB 91-26-8, Vidoc, We 70-281-36, We 70-281-37, We 73-45-84, We 94-26-36, We 94-27-5, We 94-28-32.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Strukturgeologisch gehören der Haardtrand und das Vorderpfälzer Tiefland zum Oberrheingraben, einem in NNE-SSW-Richtung angelegten tektonischen Grabenbruch. Der Weinbau im Weinbaugebiet beschränkt sich auf die Vorderpfalz beziehungsweise Rheinpfalz; das heißt vom Gebirgsrand des Pfälzerwaldes im Westen über den Haardtrand zum Vorderpfälzer Tiefland, welches den zentralen und östlichen Teil einnimmt. Die durchschnittliche Höhenlage der Rebfläche beträgt etwa 170 Meter über NN. Der Weinbau dominiert im Bereich des Haardtrandes und auf den lössbedeckten Riedeln und Platten.

9.1.2 Geologie

Nach Osten geht der Pfälzerwald in den Hügelsaum des Haardtrandes über, der die eigentliche Bruchzone des Oberrheingrabens darstellt. Diese nur wenige Kilometer breite Zone zeigt einen sehr heterogenen geologischen Aufbau. Neben tertiären Sedimenten findet man hier auch stellenweise mesozoische Gesteine. Diese Gesteine wiederum sind in ihrer Gesamtheit häufig durch mehr oder weniger mächtige quartäre Decksedimente überlagert. Ein großer Teil der Reben im Weinbaugebiet stockt auf Löss beziehungsweise Lösslehm. Auch auf den quartären fluviatilen Lehmen, Sanden und Kiesen findet man die Weinrebe. Flächenmäßig an dritter Stelle sind die tertiären Kalke und Mergel zu nennen. Von insgesamt geringer Verbreitung sind Anbauflächen auf Sandsteinen des Rotliegend und Buntsandstein. Fast schon exotische Gesteine stellen die Kalke, Mergel und Dolomite des Muschelkalkes, Keupers und Juras dar. Als absolute Einzelvorkommen tauchen zudem Vulkanite des Rotliegend und Tertiärs sowie Gesteine des Alt­paläozoikums auf.

Für die Bodenbildung stellt der Löss beziehungsweise Lösslehm das wichtigste Sediment dar. In ihm haben sich Parabraunerden, Tschernoseme oder Pararendzinen entwickelt. Auf den fluviatilen Sedimenten findet man über­wiegend Regosole und Braunerden, in Auenbereichen auch Vegen und Gley-Vegen. Auf anstehenden tertiären Sedimenten entstanden eine Vielzahl von Bodentypen, wobei als Besonderheiten die Ferrallite, Fersiallite und Terrae calcis hervorstechen.

9.2 Natürliche Einflüsse

Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Weinbaugebiet wie folgt fassen: Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt ca. 10 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,7  °C. Prinzipiell gilt hierbei, dass die Temperaturwerte von West (Haardtrand) nach Ost (Rheinebene) zunehmen. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 655 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 60 % (390 mm) des Jahresniederschlages. Im Südwesten des Weinbaugebietes findet man die höchsten Niederschlagswerte, die geringsten Jahresdurchschnittsniederschläge erhalten die nordöstlichsten Bereiche. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 665 000 WH/​m2.

9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Die in Nummer 9.1 und 9.2 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes, der Trauben, die aufgrund des unterschiedlichen Mikroklimas, der Böden und aufgrund der Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten. Das Ansehen der Weine wird in hohem Maße von der Qualifikation des Winzers, aber auch von der Gestaltung der Rebkultur der Landschaft geprägt. Die große Varianz der Böden in der Pfalz spiegelt sich wider in der Eigenart und der oft ausgesprochenen Mineralik (Bodengeschmack) der Weine.

Die Pfalz zählt zu den sonnigsten, wärmsten, trockensten und mildesten Anbaugebieten in Deutschland. Daher wachsen in der Pfalz Weintrauben mit einer besonderen gebietstypischen Reife und Fruchtigkeit, die sonst in Deutschland nicht zu finden sind.

9.3.1 „Wein“

Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.

9.3.2 „Likörwein“

Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Anreicherung mit Alkohol.

9.3.3 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“

Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.

9.3.4 „Teilweise gegorener Traubenmost“

Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.

10 Sonstige Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Erzeugnisse der g.g.A. „Pfälzer Landwein“ müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und den in Nummer 8 zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.

11 Name und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-1 90
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de 

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​7 93-0
Telefax: 06 71/​79 31 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de 

11.2 Aufgaben

11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Erzeugnissen der g.g.A. Pfälzer Landwein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Erntemengen nach Rebsorte, die unter der g.g.A. vermarktet werden können. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

11.2.3 Kontrolle der Produktspezifikationen

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation erfolgt durch das Landesuntersuchungsamt. Die Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen werden in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinhersteller ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...