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Bekanntmachung Nr. 19/2021 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Pixaline (CC0), Pixabay
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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 19/​2021
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 21. September 2021

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 21. September 2021 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerber: VRM Holding GmbH & Co. KG, Mainz (D)
Erworbener: Geschäftsbetrieb und Titelrechte an der Tageszeitung „Nassauische Neue Presse“
Betroffener Markt: Abonnement-Tageszeitungen

Form der Beteiligung: Anteils- Kontrollerwerb an einem zu gründenden Unternehmen, in das zuvor seitens der Frankfurter Societäts-Medien GmbH, Frankfurt (D) durch einen umwandlungsrechtlichen Vorgang der Geschäftsbetrieb einschließlich der Titelrechte der Tageszeitung „Nassauische Neue Presse“ eingebracht wurden.

Bonn, den 21. September 2021

V – 58130 – Fa – 25/​21

Bundeskartellamt
Beschlussabteilung Wettbewerbs- und Verbraucherschutz

In Vertretung
Dr. Gunnar Kallfaß

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