Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung Nr. 2/2024 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Bundespolitik

Bekanntmachung Nr. 2/2024 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
Teilen

Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 2/​2024
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 20. Februar 2024

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 19. Februar 2024 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerber: Thermo Fisher Scientific Inc. Waltham/​MA/​Vereinigte Staaten von Amerika
Erworbener: Olink Holding AB (publ), Uppsala/​Schweden
Betroffener Markt: Life Science Plattform, Proteomik (Proteinanalyse)
Form der Beteiligung: Erwerb der alleinigen Kontrolle
Bonn, den 20. Februar 2024

B3- 26511 – Fa – 25/​24

Bundeskartellamt
3. Beschlussabteilung

Die Vorsitzende
Bangard

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...