Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung Nr. 20/24/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.g.A. Landwein der Ruwer“
Bundespolitik

Bekanntmachung Nr. 20/24/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.g.A. Landwein der Ruwer“

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 20/​24/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe
gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
„g.g.A. Landwein der Ruwer“

Vom 14. August 2024

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe.

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:
www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der BLE angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 30/​18 10 68 45-39 85
DE-Mail: info@ble.de-mail.de

einzulegen.

Bonn, den 14. August 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Schäfer

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Unionsänderung)

1 Eingetragener Name:

Landwein der Ruwer

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PDO-DE:

PGI-DE: A 1288

1.2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

2 Antragsteller:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Anbaugebiet Mosel – Schutzgemeinschaft Mosel –

2.2 Vollständige Anschrift:
Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

2.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:
0261/​9 88 5-0
0261/​9 88 5-1000
wvmosel@bwv-net.de

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Anbaugebiet Mosel – Schutzgemeinschaft Mosel

3.1 Vollständige Anschrift:
Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz

3.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:
0261/​9 88 5-0
0261/​9 88 5-1000
wvmosel@bwv-net.de

4 Erläuterung des berechtigten Interesses:

Als anerkannte Schutzgemeinschaft besteht berechtigtes Interesse gemäß § 22g des Weingesetzes.

5 Änderung:

5.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

Name der geschützten Herkunftsbezeichnung
Kategorie des Weinbauerzeugnisses
Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
Vermarktungsbeschränkungen

5.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Es werden die Kategorien Likörwein, Qualitätschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost hinzugefügt.
b)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Für die hinzugefügten Kategorien mit Ausnahme der Kategorien Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorener Traubenmost wird der Punkt Gesamtalkoholgehalt ergänzt und auf geltendes Recht verwiesen.
Für die möglichen Geschmacksangaben der Erzeugnisse Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Qualitätsschaumwein wird auf geltendes Recht verwiesen.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der neuen Kategorien wird ergänzt.
Die hinzugefügten Kategorien werden organoleptisch beschrieben:
Likörwein
Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es kann eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.
Qualitätsschaumwein
Die Qualitätsschaumweine sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Dauer des Hefelagers in meist dezenten nussigen und Briôche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Grundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Qualitätsschaumwein einhergehen. Qualitätsschaumweine probieren sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, weist aber auch teils roséfarbene sowie verschiedene Rottöne auf.
Perlwein
Perlweine weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit endogener Kohlensäure eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können je nach verwendetem Grundwein insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.
Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine verhaltene Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Die Weine weisen in der Regel einen leichten bis mittleren Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße auf. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.
Das Farbspektrum umfasst meist Blassgelb mit grünlichen Reflexen über Lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie Rosa und Rot.
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten grundsätzlich leichte Aromen auf, die an exotische Früchte, Blumen sowie Himbeeren, Kirschen und Erdbeeren erinnern können. Das Farbspektrum umfasst in der Regel Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb sowie Rosa und Rot.
Teilweise gegorener Traubenmost
Der teilweise gegorene Traubenmost beziehungsweise Federweißer wird durch eine prickelnde Gärungskohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine merkliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine dezente bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund. Somit hat Federweißer in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe von weißem Federweißen variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.
c)
Abgrenzung des Gebiets
Die Herstellungsmöglichkeit der g.g.A. Landwein der Ruwer in einem anderen Gebiet desselben Bundeslandes oder eines angrenzenden Bundeslandes wird auf alle Erzeugnisse (umfasst alle Kategorien) ausgeweitet.
d)
Traditionelle Begriffe
Unter den fakultativen traditionellen Begriffen (Nummer 5 Buchstabe b) wird Federweißer ergänzt.
e)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Es wird die Nummer „9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen“ ergänzt. Darunter wird beschrieben, welche Voraussetzungen die einzelnen Kategorien erfüllen müssen und welche unterschiedlichen Prägungen der Erzeugnisse möglich sind:
9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Die in den Nummern 9.1 und 9.2 beschriebenen Zusammenhänge verleihen in ihrem Zusammenspiel den im Gebiet erzeugten Trauben charakteristische und einzigartige Eigenschaften. Im Tal der Ruwer herrscht aufgrund des geschützten Taleinschnitts und des Flusslaufs ein für die geografische Breite vergleichsweise mildes Mesoklima, was den Reben ein gesundes Wachstum und den Trauben eine gleichmäßige Ausreifung ermöglicht. Die überwiegend südöstliche bis südwestliche Exposition der Weinberge sorgt – insbesondere in den Steil- und Steilstlagen – für eine lange Besonnung und einen hohen Eintrag von Sonnenenergie. Die Böden weisen eine gute Erwärmbarkeit auf und fördern durch ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften das Wachstum der Reben, sodass eine ausreichend lange Vegetationsphase und die Erzeugung von vollständig ausgereiften Trauben gewährleistet wird. Auf den devonischen, kalkarmen Böden kann insbesondere die Rebsorte Riesling eine feine und würzige Mineralität entwickeln. Der Winzer kann durch die fachgerechte Erstellung und Bewirtschaftung der Weinberge die Anbaubedingungen optimal nutzen und durch qualitätsfördernde Maßnahmen sowie die Wahl des Lesezeitpunkts Einfluss auf den Reifegrad und die Typizität der Trauben nehmen. So entstehen in den Weinbergen üblicherweise aromatische Trauben mit frischer bis rassiger Säurestruktur, moderatem Zuckergehalt und feiner Mineralität, die für die Typizität folgender aus ihnen hergestellten Kategorien von Weinbauerzeugnissen sorgen.
9.3.1 „Wein“
Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.
9.3.2 „Likörwein“
Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Anreicherung mit Alkohol.
9.3.3 „Qualitätsschaumwein“
Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche.
9.3.4 „Perlwein“
Die Herstellung erfolgt durch Gärung oder den Zusatz von endogener Kohlensäure. Nach dem Pétillant Naturel-Verfahren (PetNat) hergestellte Perlweine können eine Trübung durch die im Produkt enthaltenen Hefe- und Trubstoffe aufweisen.
9.3.5 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“
Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.
9.3.6 „Teilweise gegorener Traubenmost“
Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.
f)
Kontrollbehörde
Es wird eine formelle Änderung vorgenommen.

5.3 Begründung der Veränderung:

a)
Kategorien von Weinerzeugnisse
Die Kategorien Teilweise gegorener Traubenmost, Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure werden ergänzt, um die Vermarktungsfähigkeit der Erzeugnisse und somit ihre Bedeutung für das Anbaugebiet zu erhalten.
Teilweise gegorener Traubenmost wird seit Jahrzehnten in nicht unerheblichen Maßen unter der Begrifflichkeit Federweißer vermarktet. Diese Bezeichnung ist dem Verbraucher bestens bekannt und steht als Synonym für ein qualitativ hochwertigeres Erzeugnis. Aufgrund der Änderung der Weinverordnung ist die Bezeichnung Federweißer, ebenso wie weitere bekannte Begriffe, nur noch erlaubt, sofern es sich um ein Erzeugnis mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe handelt. Um somit die weitere Vermarktung unter dem dem Verbraucher bekannten Begriff zu ermöglichen, ist es daher notwendig, die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Landwein der Ruwer aufzunehmen. Da die bisherige Vermarktung im Bereich Landwein erfolgte und dies verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel ein erhöhter Hektoliterertrag, bietet, soll auch unter den neuen Begebenheiten eine Vermarktung im Bereich Landwein erfolgen, weshalb die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Landwein der Ruwer aufgenommen werden soll. Diese Aufnahme der Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost ist somit als Maßnahme des Bestandsschutzes anzusehen.
Die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure ist ebenfalls als Maßnahme des Bestandsschutzes zu betrachten, da auch dieses Erzeugnis seit Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße vermarktet wird. Bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes am 9. Februar 2021 (BVerwG Beschluss v. 9. Februar 2021 – 3 B 30/​20) wurde der Großteil dieser Produkte allerdings unter der Kategorie Perlwein vermarktet. Aufgrund des Beschlusses und der zugrunde liegenden Urteile ist nunmehr eine Vermarktung als Perlwein nur noch möglich, wenn die verwendete Kohlensäure endogen (also vom Erzeugnis selbst stammend) ist und nicht mehr, wenn die Kohlensäure von außen zugeführt wird, auch nicht, wenn es sich dabei um Kohlensäure aus der Vergärung von anderen Weinen handelt. Da der Großteil der bisher vermarkteten Perlweine aber auf diese Weise hergestellt wird, ist es nunmehr notwendig, die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure in die Produktspezifikation aufzunehmen.
Um dieser dadurch entstandenen Unterscheidung von Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure Rechnung zu tragen und keines dieser bisher im Bereich des Landweines vermarkteten Erzeugnisse auszuschließen, ist auch die Kategorie Perlwein in die g.g.A. Landwein der Ruwer aufzunehmen. Obwohl die Produktion dieses Erzeugnisses sich in Grenzen hält, ist auch diese Hinzunahme der Kategorie eine Maßnahme des Bestandsschutzes.
Die Kategorien Likörwein und Qualitätsschaumwein sind in diesem Segment bisher wenig vertreten, allerdings soll den Erzeugern unter dem gegenüber „Deutscher Wein“ lukrativeren Namen g.g.A. Landwein der Ruwer die Möglichkeit geboten werden, bestehende Kleinproduktionen auszuweiten, beziehungsweise Winzer dazu ermutigt werden, auch diese Kategorie im Segment Landwein auszuprobieren, um dadurch bestenfalls das Segment des Landweins zu stärken und dadurch Profilierung zu schaffen.
b)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Da die Definition des Gesamtalkoholgehalts auf Unionsebene nicht der des Gesamtalkoholgehalts nach Anreicherung in der Produktspezifikation entspricht, ist dieser Punkt zur Vervollständigung zu ergänzen.
Die Produktspezifikation der g.g.A. Landwein der Ruwer deckt bisher nur die Kategorie Wein und somit auch nur die Geschmacksangaben für Wein ab. Die Kategorien Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure sowie das Erzeugnis Qualitätsschaumwein hingegen fordern andere Geschmacksangaben beziehungsweise Voraussetzungen, die durch Verweis auf geltendes Recht aufgenommen werden.
Die organoleptischen Beschreibungen wurden differenziert ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können.
c)
Abgrenzung des Gebiets
Die Herstellung dieser neu hinzugefügten Kategorien soll nicht strenger gehandhabt werden als die Herstellung der Kategorie Landwein. Damit soll gewährleistet werden, dass sich Weinerzeuger aus unterschiedlichen Gebieten für eine Produktion zusammenschließen können, um somit ein größeres Vermarktungspotential generieren zu können.
d)
Traditionelle Begriffe
Die Ergänzung findet statt, um den Begriff Federweißer, der gegenüber den anderen bekannten Begriffen in eAmbrosia eingetragen ist, auch tatsächlich nutzen zu können.
e)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Diese Änderung ist notwendig, um den Zusammenhang zum Gebiet der g.g.A. Landwein der Ruwer auch für die neu hinzugefügten Kategorien aufzuzeigen und damit ihre Einmaligkeit gegenüber anderen Anbaugebieten darzustellen.
f)
Kontrollbehörde
Die formelle Änderung wird vorgenommen, um geltendes Recht abzubilden.

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

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Datum
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Unterschrift(en)

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

Landwein der Ruwer

2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte geografische Angabe g.g.A.

3 EU-Registriernummer:

PGI-DE: A 1288

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Bundesrepublik Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine:

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Erzeugnis: Wein, weiß

Je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten herrschen beim Weißwein grundsätzlich fruchtige Noten heimischer Kern- und Steinfrüchte und Zitrusfrüchte vor. Das Spektrum kann sich je nach Rebsorte um grüne, grasige und an Kräuter erinnernde Noten ebenso wie blumige Aspekte, Honig und getrocknete Früchte erweitern. Das Farbspektrum reicht in der Regel von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu goldgelber Farbe. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Die Weißweine sind in der Regel von leichtem bis mittlerem Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Weine vertreten sein. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen. Möglich sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Roséweine, Blanc de Noir

Roséweine und Blanc de Noir-Weine werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Roséweine variieren farblich meist von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zu hellrot mit möglichen braunen Reflexen, wohingegen Blanc de Noir-Weine weißweinfarben sind. Aufgrund der Anlehnung an die Weißweinbereitung dominieren insbesondere fruchtige Noten von Beerenfrüchten und Zitrusfrüchten. Roséweine sind mit ihrer in der Regel höheren Säure, dezenten Gerbstoffen, geringer Alkoholprägung und dezenter Restsüße geschmacklich eher bei den Weißweinen verortet. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein, rot

Je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten dominieren bei Rotweinen im Geruch meist Fruchtnoten heimischer Stein- und Beerenfrüchte ebenso wie eingekochte und getrocknete Früchte. Hinzu können grüne und würzige Aspekte kommen. Das Farbspektrum reicht insbesondere von blassrot über eine mittlere Intensität bis hin zu einem tiefdunklen Violett mit teils intensiven braunen Reflexen. Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Die Weine weisen meist einen schlanken bis kräftigen Körper auf und zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Bei den Gerbstoffen reicht das Spektrum in der Regel von kaum wahrnehmbaren bis hin zu sehr dominanten Tanninen, die auch grüne Aspekte ausweisen können.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Rotling

Die Rotlingweine haben je nach Wahl der Rebsorten meist eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind grundsätzlich eher fruchtig, teilweise dezent würzig. Die jeweilige Fruchtausprägung kann je nach verwendeter Rebsorte variieren. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit meist frischer Säurestruktur. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein

Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es kann eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein

Die Qualitätsschaumweine sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Dauer des Hefelagers in meist dezenten nussigen und Briôche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Grundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Qualitätsschaumwein einhergehen. Qualitätsschaumweine probieren sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, weist aber auch teils roséfarbene sowie verschiedene Rottöne auf.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein

Perlweine weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit endogener Kohlensäure eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können je nach verwendetem Grundwein insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.

Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine verhaltene Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Die Weine weisen in der Regel einen leichten bis mittleren Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße auf. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.

Das Farbspektrum umfasst meist Blassgelb mit grünlichen Reflexen über Lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie Rosa und Rot.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotwein nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten grundsätzlich leichte Aromen auf, die an exotische Früchte, Blumen sowie Himbeeren, Kirschen und Erdbeeren erinnern können. Das Farbspektrum umfasst in der Regel Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb sowie Rosa und Rot.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotwein nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Teilweise vergorener Traubenmost

Der teilweise gegorene Traubenmost beziehungsweise Federweißer wird durch eine prickelnde Gärungskohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine merkliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine dezente bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund. Somit hat Federweißer in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe von weißem Federweißen variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung einen Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotwein nicht übersteigen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a) Winzersekt
Landwein
Prädikatswein
Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
Sekt b. A.
Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b) Affentaler
Classic
Ehrentrudis
Federweißer
Hock
Liebfrau(en)milch
Riesling-Hochgewächs
Schillerwein
Weißherbst
Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren:

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung:

Erzeugnis: Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost

Spezifische önologische Verfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
Anbauverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

8.2 Hektarhöchsterträge:

Der Hektarhöchstertrag ist auf 150 hl/​ha festgesetzt.

9 Zugelassene Keltertraubensorten:

Weiße Rebsorten

Adelfränkisch, Albalonga, Arinto, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Fidelio, Findling, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gm 4-46, Gm 6414-17, Gm 9224-2, Gm 9337-1, Gm 9620-5, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Gutenborner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Morio-Muskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Ortega, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosé Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe, Solaris, Souvignier Gris, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Riesling, Veritage.

Rote Rebsorten

Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauer Affenthaler, Blauer Elbling, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Bordo, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay Noir, Grenache noir, Hartblau, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Nebbiolo, Palas, Pinotin, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rubinet, Saint-Laurent, Satin Noir, Schwarzer Elbling, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tempranillo, Touriga nacional, VB 91-26-5.

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebiets:

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Landwein der Ruwer“ führen, müssen von den abgegrenzten Rebflächen stammen. Hierzu gehören die Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteile Franzenheim (2786), Kasel (2662), Korlingen (2668), Mertesdorf (2663), Morscheid (2665), Riveris (2664), Sommerau (2666), Eitelsbach (2855), Ruwer-Maximin (2853), Ruwer-Paulin (2854) und Waldrach (2661).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Erzeugnisse der g.g.A Landwein der Ruwer dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:

Das Landweingebiet Ruwer erstreckt sich entlang des Ruwertals von der Gemarkung Ruwer im Norden bis zur Gemarkung Sommerau im Süden. Die Ruwer – ein rechtsseitiger Nebenfluss der Mosel – entspringt am Rösterkopf bei Osburg und mündet bei Trier-Ruwer/​Eitelsbach in die Mosel. Naturräumlich fällt das Landweingebiet Ruwer in zwei Naturraumeinheiten. Der nördliche Teil liegt im Naturraum der Trierer Talweitung, wogegen der südliche Teil in den Naturraum Ruwer-Hunsrück fällt. Die Rebflächen liegen hauptsächlich an den Hängen der Ruwer und ihrer Nebentäler. An der Ruwer findet man weinbaulich genutzte Flächen im Durchschnitt in einer Höhe von 225 m über NN. Die durchschnittliche Hangneigung beträgt 27 %. Die Weinberge sind überwiegend SE-S-SW (zu circa 70 %) exponiert. Bezogen auf das gesamte Anbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 209 Grad (SSW).

Im Landweingebiet Ruwer dominieren bei Weitem paläozoische Gesteine. Man findet hier fast ausschließlich Tonschiefer aus dem Devon. Lediglich im Naturraum Trierer Talweitung sind die Schiefer stellenweise von pleistozänen Terrassenablagerungen überlagert. Folglich wurzeln die Reben an der Ruwer größtenteils in Böden, deren Ausgangsgesteine devonisches Alter besitzen. Auf den devonischen Tonschiefern entstanden hauptsächlich basenarme bis basenreiche Braunerden. Stellenweise sind aber auch Kolluvisole aus umgelagertem devonischem Bodenmaterial zu finden. Regosole, Parabraunerden und Pseudogleye bildeten sich auf den teilweise mit Lehm überdeckten pleistozänen Terrassensedimenten. Sie sind im Landweingebiet Ruwer allerdings von nur untergeordneter Bedeutung. Trotz der tiefgründigen weinbaulichen Bodenbearbeitung („rigolen“) sind die natürlichen Bodentypen häufig noch zu erkennen.

Das Tal der Ruwer hebt sich aufgrund seiner geschützten Lage als thermischer Gunstraum gegen die Höhen des Hunsrücks ab. Bezogen auf die Rebflächen des gesamten Landweingebiets Ruwer liegt die Temperatur im Mittel bei 9,5 °C. In der Vegetationsperiode ergibt sich eine Durchschnittstemperatur von 13,9 °C. Die Rebfläche im Weinbaugebiet Mosel erhält Durchschnittsniederschläge im Bereich von 760 mm bis 830 mm pro Jahr. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von 625 000 WH/​m2. Die höchsten Einstrahlungswerte sind hierbei in den südexponierten Steil- und Steilstlagen zu verzeichnen. Hier werden Strahlungsmengen von bis zu 766 000 WH/​m2 verzeichnet.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

Titel: Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost

Rechtsrahmen:

EU-Recht
Einzelstaatliches Recht
Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Art der Bedingung:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Erzeugnisse der g.g.A. „Landwein der Ruwer“ müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 der Produktspezifikation benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der in Nummer 8 der Produktspezifikation zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.

Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Landwein der Ruwer“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

13 Kontrollen:

13.1 Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​79 3-0
Telefax: 06 71/​79 3-1 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-19 0
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de

14 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.
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Datum
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Unterschrift(en)

„Landwein der Ruwer“
Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe

1 Geschützter Name

„Landwein der Ruwer“

2 Kategorie von Weinerzeugnissen

Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Der natürliche Alkoholgehalt darf bei den Erzeugnissen Wein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und teilweise gegorener Traubenmost durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséwein sowie Rotling und bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.
Gesamtalkohol nach Anreicherung außer für die Erzeugnisse Wein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und teilweise gegorener Traubenmost: Es gilt geltendes Recht.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Landwein der Ruwer“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.
Für Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure werden die Geschmacksangaben durch geltendes Recht festgesetzt.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Es gilt geltendes Recht.
Gehalt an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.

3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in Vol.-% Alkohol und °Öchsle)

Landwein der Ruwer 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Qualitätsschaumwein
Rebsorten Weißer Elbling und Weißer Riesling 6,1 Vol.-% und 51 °Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,0 Vol.-% und 57 °Öchsle
Likörwein 12 Vol.-% und 89 °Öchsle
Perlwein 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Perlwein mit zugesetzter Kohlesäure 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Teilweise gegorener Traubenmost 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

3.3 Organoleptisch

Weißwein

Je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten herrschen grundsätzlich fruchtige Noten heimischer Kern- und Steinfrüchte und Zitrusfrüchte vor. Das Spektrum kann sich je nach Rebsorte um grüne, grasige und an Kräuter erinnernde Noten ebenso wie blumige Aspekte, Honig und getrocknete Früchte erweitern. Das Farbspektrum reicht in der Regel von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu goldgelber Farbe. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Die Weine sind in der Regel von leichtem bis mittlerem Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Weine vertreten sein. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen. Möglich sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Roséwein, Blanc de Noir

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Roséweine variieren farblich meist von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zu hellrot mit möglichen braunen Reflexen, wohingegen Blanc de Noir-Weine weißweinfarben sind. Aufgrund der Anlehnung an die Weißweinbereitung dominieren insbesondere fruchtige Noten von Beerenfrüchten und Zitrusfrüchten. Roséweine sind mit ihrer in der Regel höheren Säure, dezenten Gerbstoffen, geringer Alkoholprägung und dezenter Restsüße geschmacklich eher bei den Weißweinen verortet. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Rotwein

Je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten dominieren im Geruch meist Fruchtnoten heimischer Stein- und Beerenfrüchte ebenso wie eingekochte und getrocknete Früchte. Hinzu können grüne und würzige Aspekte kommen. Das Farbspektrum reicht insbesondere von blassrot über eine mittlere Intensität bis hin zu einem tiefdunklen Violett mit teils intensiven braunen Reflexen. Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Die Weine weisen meist einen schlanken bis kräftigen Körper auf und zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Bei den Gerbstoffen reicht das Spektrum in der Regel von kaum wahrnehmbaren bis hin zu sehr dominanten Tanninen, die auch grüne Aspekte ausweisen können.

Rotling

Die Rotlingweine haben je nach Wahl der Rebsorten meist eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind grundsätzlich eher fruchtig, teilweise dezent würzig. Die jeweilige Fruchtausprägung kann je nach verwendeter Rebsorte variieren. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit meist frischer Säurestruktur. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (zum Beispiel durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Likörwein

Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es kann eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.

Qualitätsschaumwein

Die Qualitätsschaumweine sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Dauer des Hefelagers in meist dezenten nussigen und Briôche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Grundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Qualitätsschaumwein einhergehen. Qualitätsschaumweine probieren sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, weist aber auch teils roséfarbene sowie verschiedene Rottöne auf.

Perlwein

Perlweine weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit endogener Kohlensäure eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können je nach verwendetem Grundwein insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.

Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine verhaltene Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Die Weine weisen in der Regel einen leichten bis mittleren Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße auf. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.

Das Farbspektrum umfasst meist Blassgelb mit grünlichen Reflexen über Lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie Rosa und Rot.

Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten grundsätzlich leichte Aromen auf, die an exotische Früchte, Blumen sowie Himbeeren, Kirschen und Erdbeeren erinnern können. Das Farbspektrum umfasst in der Regel Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb, sowie Rosa und Rot.

Teilweise gegorener Traubenmost

Der teilweise gegorene Traubenmost beziehungsweise Federweißer wird durch eine prickelnde Gährungskohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine merkliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine dezente bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund. Somit hat Federweißer in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe von weißem Federweißen variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.

4 Abgrenzung des Gebiets

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Landwein der Ruwer“ führen, müssen von den abgegrenzten Rebflächen stammen. Hierzu gehören die Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteilen Franzenheim (2786), Kasel (2662), Korlingen (2668), Mertesdorf (2663), Morscheid (2665), Riveris (2664), Sommerau (2666), Eitelsbach (2855), Ruwer-Maximin (2853), Ruwer-Paulin (2854) und Waldrach (2661).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Erzeugnisse der g.g.A. Landwein der Ruwer dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

5 Traditionelle Begriffe

a)
Die obligatorische Kennzeichnung mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ wird durch die Nennung des Namens der g.g.A. bereits erfüllt.
b)
Federweißer

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.

6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 150 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten

Adelfränkisch, Albalonga, Arinto, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Fidelio, Findling, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gm 4-46, Gm 6414-17, Gm 9224-2, Gm 9337-1, Gm 9620-5, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Gutenborner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Morio-Muskat, Müller-Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Ortega, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosé Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe, Solaris, Souvignier Gris, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Riesling, Veritage.

Rote Rebsorten

Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauer Affenthaler, Blauer Elbling, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Bordo, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay Noir, Grenache noir, Hartblau, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Nebbiolo, Palas, Pinotin, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rubinet, Saint Laurent, Satin Noir, Schwarzer Elbling, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tempranillo, Touriga nacional, VB 91-26-5.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Landweingebiet Ruwer erstreckt sich entlang des Ruwertals von der Gemarkung Ruwer im Norden bis zur Gemarkung Sommerau im Süden. Die Ruwer – ein rechtsseitiger Nebenfluss der Mosel – entspringt am Rösterkopf bei Osburg und mündet bei Trier-Ruwer/​Eitelsbach in die Mosel. Naturräumlich fällt das Landweingebiet Ruwer in zwei Naturraumeinheiten. Der nördliche Teil liegt im Naturraum der Trierer Talweitung, wogegen der südliche Teil in den Naturraum Ruwer-Hunsrück fällt. Die Rebflächen liegen hauptsächlich an den Hängen der Ruwer und ihrer Nebentäler. An der Ruwer findet man weinbaulich genutzte Flächen im Durchschnitt in einer Höhe von 225 m über NN. Die durchschnittliche Hangneigung beträgt 27 %. Die Weinberge sind überwiegend SE-S-SW (zu circa 70 %) exponiert. Bezogen auf das gesamte Anbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 209 Grad (SSW).

9.1.2 Geologie

Im Landweingebiet Ruwer dominieren bei Weitem paläozoische Gesteine. Man findet hier fast ausschließlich Tonschiefer aus dem Devon. Lediglich im Naturraum Trierer Talweitung sind die Schiefer stellenweise von pleistozänen Terrassenablagerungen überlagert. Folglich wurzeln die Reben an der Ruwer größtenteils in Böden, deren Ausgangsgesteine devonisches Alter besitzen. Auf den devonischen Tonschiefern entstanden hauptsächlich basenarme bis basenreiche Braunerden. Stellenweise sind aber auch Kolluvisole aus umgelagertem devonischem Bodenmaterial zu finden. Regosole, Parabraunerden und Pseudogleye bildeten sich auf den teilweise mit Lehm überdeckten pleistozänen Terrassensedimenten. Sie sind im Landweingebiet Ruwer allerdings von nur untergeordneter Bedeutung. Trotz der tiefgründigen weinbaulichen Bodenbearbeitung („rigolen“) sind die natürlichen Bodentypen häufig noch zu erkennen.

9.2 Natürliche Einflüsse

Das Tal der Ruwer hebt sich aufgrund seiner geschützten Lage als thermischer Gunstraum gegen die Höhen des Hunsrücks ab. Bezogen auf die Rebflächen des gesamten Landweingebiets Ruwer liegt die Temperatur im Mittel bei 9,5 °C. In der Vegetationsperiode ergibt sich eine Durchschnittstemperatur von 13,9 °C. Die Rebfläche im Weinbaugebiet Mosel erhält Durchschnittsniederschläge im Bereich von 760 mm bis 830 mm pro Jahr. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von 625 000 WH/​m². Die höchsten Einstrahlungswerte sind hierbei in den südexponierten Steil- und Steilstlagen zu verzeichnen. Hier werden Strahlungsmengen von bis zu 766 000 WH/​m² verzeichnet.

9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Die in den Nummern 9.1 und 9.2 beschriebenen Zusammenhänge verleihen in ihrem Zusammenspiel den im Gebiet erzeugten Trauben charakteristische und einzigartige Eigenschaften. Im Tal der Ruwer herrscht aufgrund des geschützten Taleinschnitts und des Flusslaufs ein für die geografische Breite vergleichsweise mildes Mesoklima, was den Reben ein gesundes Wachstum und den Trauben eine gleichmäßige Ausreifung ermöglicht. Die überwiegend südöstliche bis südwestliche Exposition der Weinberge sorgt – insbesondere in den Steil- und Steilstlagen – für eine lange Besonnung und einen hohen Eintrag von Sonnenenergie. Die Böden weisen eine gute Erwärmbarkeit auf und fördern durch ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften das Wachstum der Reben, sodass eine ausreichend lange Vegetationsphase und die Erzeugung von vollständig ausgereiften Trauben gewährleistet wird.

Auf den devonischen, kalkarmen Böden kann insbesondere die Rebsorte Riesling eine feine und würzige Mineralität entwickeln.

Der Winzer kann durch die fachgerechte Erstellung und Bewirtschaftung der Weinberge die Anbaubedingungen optimal nutzen und durch qualitätsfördernde Maßnahmen sowie die Wahl des Lesezeitpunkts Einfluss auf den Reifegrad und die Typizität der Trauben nehmen.

So entstehen in den Weinbergen üblicherweise aromatische Trauben mit frischer bis rassiger Säurestruktur, moderatem Zuckergehalt und feiner Mineralität, die für die Typizität folgender aus ihnen hergestellten Kategorien von Weinbauerzeugnissen sorgen.

9.3.1 „Wein“

Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.

9.3.2 „Likörwein“

Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Anreicherung mit Alkohol.

9.3.3 „Qualitätsschaumwein“

Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche.

9.3.4 „Perlwein“

Die Herstellung erfolgt durch Gärung oder den Zusatz von endogener Kohlensäure. Nach dem Pétillant Naturel-Verfahren (PetNat) hergestellte Perlweine können eine Trübung durch die im Produkt enthaltenen Hefe- und Trubstoffe aufweisen.

9.3.5 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“

Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.

9.3.6 „Teilweise gegorener Traubenmost“

Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.

10 Sonstige Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Erzeugnisse der g.g.A. „Landwein der Ruwer“ müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der in Nummer 8 zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Landwein der Ruwer“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

11 Name und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Landesuntersuchungsamt
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-19 0
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​79 3-0
Telefax: 06 71/​79 3-1 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de

11.2 Aufgaben

11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigungen der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zu Herstellung von Erzeugnissen der g.g.A. Landwein der Ruwer verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Erntemengen nach Rebsorte, die unter der g.g.A. vermarktet werden können. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

11.2.3 Kontrolle der Produktspezifikationen

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation erfolgt durch das Landesuntersuchungsamt. Die Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen werden in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinhersteller ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

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