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Startseite Allgemeines Bekanntmachung Nr. 20/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 „g.U. Sachsen“
Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 20/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 „g.U. Sachsen“

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 20/​25/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143
„g.U. Sachsen“

Vom 12. März 2025

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezi­fikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung.

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 2 28/​68 45-4502
DE-Mail: info@ble.de-mail.de

einzulegen.

Bonn, den 12. März 2025

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Schäfer

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)

1 Eingetragener Name:

g.U. Sachsen

2 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PDO-DE: A1277

3 Art der geografischen Angabe:

☐ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

4 Antragsteller:

4.1 Name:

Weinbauverband Sachsen e.V.

4.2 Vollständige Anschrift:

Altkötzschenbroda 32
01445 Radebeul

4.3 Rechtsform:

Eingetragener Verein

4.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Tel.: 0351/​79548800
Fax: 0351/​79548800
E-Mail: info@weinbauverband-sachsen.de

5 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

5.1 Vollständige Anschrift:

Weinbauverband Sachsen e.V.
Schutzgemeinschaft Sachsen
Altkötzschenbroda 32
01445 Radebeul

5.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Tel.: 0351/​79548800
Fax: 0351/​79548800
E-Mail: info@weinbauverband-sachsen.de

6 Änderungen:

6.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse
Spezifische önologische Verfahren
Abgrenzung des Gebietes
Hektarhöchstertrag
Keltertraubensorte
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
Kontrollbehörde
Sonstiges

6.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Die Angaben des natürlichen Mindestalkoholgehalts und des natürlichen Mindestmostgewichtes werden künftig durch das Bindewort „und“ verbunden.
Es wurde eine organoleptische Beschreibung der verschiedenen Erzeugnisse vorgenommen.
b)
Spezifische önologische Verfahren
Die bisherigen Ausführungen wurden gestrichen und fortan bezüglich spezifischer önologischer Verfahren, einschlägiger Einschränkungen für die Weinbereitung und Anbauverfahren auf geltendes Recht verwiesen.
c)
Hektarhöchstertrag
Ergänzend zu den bisherigen Vorgaben wurde die Regelung einer 20-prozentigen Überlagerungsmöglichkeit eingefügt. Zudem wurde die Möglichkeit ergänzt, dass die Schutzgemeinschaft in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen den Hektarhöchstertrag erhöhen oder vermindern kann.
d)
Keltertraubensorten
Die aufgeführten Keltertraubensorten wurden in „Weiße Rebsorten“ und „Rote Rebsorten“ unterteilt.
Es wurden unter „Weiße Rebsorten“ folgende Sorten hinzugefügt:
Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller, Muscaris, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier Gris, Viognier
Unter „Rote Rebsorten“ wurden folgende Sorten hinzugefügt:
Merlot, Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah
e)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften oder Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
In Nummer 10.2 werden fortan die Regelungen für kleinere geografische Einheiten aufgeführt. Im Rahmen dessen wurde beschrieben, dass und inwiefern die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für kleinere geografische Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen darstellt. Es wird die Zuständigkeit für die Führung der Weinbergsrolle als auch die der Einrichtung und Führung zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen aufgeführt.
f)
Kontrollbehörde
Kontrollbehörden und deren Aufgaben werden aus der Produktspezifikation gestrichen und in einem gesonderten Dokument geführt.
g)
Sonstiges
Es wurden redaktionelle Änderungen nach EU-Vorgaben vorgenommen.
Textstellen, die allgemein bestehende Regeln wiedergegeben haben, wurden gestrichen und mit dem Hinweis auf „geltendes Recht“ versehen.
Die Gliederung der Produktspezifikation wurde dem Einzigen Dokument angepasst.
Trotz der Ergänzung bestimmter Ortschaften findet keine Änderung der Gebietsabgrenzung statt. Es wird leidglich der Status quo der bestockten Rebflächen abgebildet. Hinter die Namen der einzelnen Ortschaften wurden in Klammern die jeweiligen Gemarkungsnummern ergänzt.
Die in der Produktspezifikation beschriebene Gebietsabgrenzung wird durch Lagenkarten ergänzt.
Der Zusammenhang mit dem Gebiet wurde an wenigen Stellen präzisiert. Diese Änderungen gelten nach Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 als Standardänderungen, da sie den Zusammenhang mit dem geo­grafischen Gebiet nicht aufheben.
In Nummer 5 wurde verdeutlicht, welche traditionellen Begriffe obligatorisch und welche fakultativ für die Kennzeichnung von Weinen und Weinerzeugnissen verwendet werden.

6.3 Begründung der Veränderung:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Durch den Wegfall der Umrechnungstabelle gibt es keine rechtliche Grundlage mehr zur Angabe des natürlichen Mindestmostgewichtes. Da die Erzeuger in der Praxis allerdings mit der Einheit Öchslegrade arbeiten, wird diese Einheit weiterhin in der Produktspezifikation beibehalten. Deshalb werden die Angabe des natürlichen Mindestalkoholgehalts und des natürlichen Mindestmostgewichtes durch das Bindewort „und“ verbunden. Daraus ergibt sich eindeutig, dass sowohl der Wert des natürlichen Mindestalkoholgehalts als auch der Wert des natürlichen Mindestmostgewichtes durch die Erzeuger einzuhalten sind, um Erzeugnisse als g.U. Sachsen vermarkten zu können.
Die organoleptischen Weinbeschreibungen werden differenzierter ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können. Hierbei geht es zum einen darum, ihre jeweiligen organoleptischen Besonderheiten herauszuarbeiten, und zum anderen, die große Vielschichtigkeit der Erzeugnisse deutlich zu machen. Im Gegensatz zur bisherigen Darstellung sind die spezifischen Eigenschaften konkreter und schneller zu erfassen.
b)
Spezifische önologische Verfahren
Durch den Verweis auf geltendes Recht wird die bisher erfolgte rein deklaratorische Wiedergabe von Rechtsvorschriften in der Produktspezifikation vermieden. Diese wird somit verschlankt und für den Leser übersichtlicher gestaltet. Für diesen ist auf einen Blick ersichtlich, dass keine über das geltende Recht hinausgehenden Einschränkungen bestehen.
c)
Hektarhöchstertrag
Die Ergänzung einer 20-prozentigen Überlagerungsmöglichkeit stellt die im Deutschen Weingesetz festgeschriebene Überlagerungsmöglichkeit klar. Die neu eingeräumte Möglichkeit, den Hektarhöchstertrag in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen um 10 Hektoliter zu erhöhen oder zu vermindern, erlaubt es der Schutzgemeinschaft auf Extremwetterereignisse angemessen zu reagieren. Angesichts des voranschreitenden Klimawandels, der die Weinerzeuger zunehmend vor Herausforderungen stellt, ist dieses neu geschaffene Instrument sinnvoll, um flexibel auf künftige wetterbedingte Krisen zu reagieren
d)
Keltertraubensorten
Die Rebsorten werden künftig unter den Überschriften „Weiße Rebsorten“ und „Rote Rebsorten“ aufgeführt, um zu verdeutlichen, dass durch die Auflistung der Rebsorten in der Produktspezifikation die Anbaumöglichkeit und nicht das Enderzeugnis geregelt wird.
Die bisherige Aufzählung der Rebsorten war unvollständig und wurde um jene ergänzt, die bisher im Rahmen des Versuchsanbaus zugelassen waren. In Sachsen herrscht eine große Rebsorten-Vielfalt, die sich in der Produktspezifikation der g.U. Sachsen widerspiegeln soll. Ein Fokus liegt auf internationalen Rebsorten, die auf Grund ihrer Adaptionsfähigkeit bereits Verbreitung gefunden haben. Ein weiterer Fokus liegt auf sogenannten „Pilzwiderstandsfähigen Rebsorten“, die auf Grund ihres deutlich reduzierten Bedarfs an Pflanzenschutzbehandlungen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Gesamtaufwands an Pflanzenschutzmitteln ermöglichen und eine Zunahme des ökologischen Weinbaus unterstützen. Die erstmals benannten Sorten befinden sich im Anbau und haben sich bereits bewährt. Die aus ihnen hergestellten Weine entsprechen den Vorgaben der Produktspezifikation.
e)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften oder Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
Die Regelung in Nummer 10.2 verweist auf die Weinbergsrolle als Register der geografischen Angaben, die kleiner sind als die g.U. Sachsen. Der Verweis erfolgt, um klarzustellen, welche kleineren geografischen Angaben in Zusammenhang mit der g.U. Sachsen genutzt werden können und um die Funktion der Weinbergsrolle als Verzeichnis der kleineren geografischen Einheiten zu verdeutlichen sowie die entsprechende Zuständigkeit zu benennen.
f)
Kontrollbehörde
Informationen über Kontrollbehörden müssen nicht in die Produktspezifikation aufgenommen werden, sondern können in einem gesonderten Dokument verfügbar gemacht werden. Dies vereinfacht die spätere Aktuali­sierung, da Änderungen oder Streichungen in dem gesonderten Dokument nicht dem Verfahren für Standardänderungen unterliegen.
g)
Sonstiges
Es mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.
Textstellen, die allgemein bestehende Regeln wiedergeben, wurden dahingehend abgeändert, dass nunmehr lediglich auf „geltendes Recht“ verwiesen wird. Dies war erforderlich, um zu verdeutlichen, an welchen Stellen die Produktspezifikation die Rechtslage lediglich wiedergibt.
Die Gliederung der Produktspezifikation wurde an die Gliederung des Einzigen Dokuments angepasst, um eine größere Übersichtlichkeit der Produktspezifikation sowie eine Kongruenz in Form und Inhalt zwischen den beiden Dokumenten zu erreichen.
Die geänderte Regelung hinsichtlich der traditionellen Begriffe soll verdeutlichen, wie Weine und Weinerzeugnisse der g.U. Sachsen zusätzlich zur bestehenden geschützten Ursprungsbezeichnung zu kennzeichnen sind. Die Änderung basiert auf einer erforderlichen Anpassung an die geltende Rechtslage.
Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt. In der Produktspezifikation wurden lediglich Ortschaften ergänzt, die bisher fälschlicherweise nicht aufgezählt wurden.
Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurden die Gemarkungsnummern in Klammern hinter den Ortsnamen aufgeführt.
Das Gebiet der g.U. Sachsen ist so präzise abzugrenzen, dass keine Unklarheiten entstehen können. Die Beschreibung muss eindeutig sein, damit die Erzeuger, die zuständigen Behörden und die Kontrollstellen zweifelsfrei die Abgrenzung des geografischen Gebietes nachvollziehen können. Hierfür sind Karten, die die flurstück­genaue Abgrenzung abbilden, erforderlich. Um dieser Anforderung zu genügen, liegt der Produktspezifikation das beschriebene Kartenmaterial zur Verbildlichung der parzellenscharfen Abgrenzung bei. Letzteres wird unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sein.
Die Beschreibung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wurde präzisiert, um die Produktspezifikation an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort anzupassen. Die Kategorien von Weinbauerzeugnissen waren bislang nur im Einzigen Dokument aufgeführt und werden mit diesem Antrag zusätzlich in der Produktspezi­fikation geführt. Es handelt sich um eine rein redaktionelle Ergänzung und gilt entsprechend als Standardänderung.

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument Änderung

1 Eingetragener Name

g.U. Sachsen

2 Art der geografischen Angabe

⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

☐ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

3 EU-Registriernummer

PDO-DE: A1277

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört

Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine

Erzeugnis: Wein weiß

Aussehen: Hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe

Geruch: Frisch bis exotisch fruchtig, teils auch blumig oder würzig. Abhängig von der Art des Weinausbaus können auch eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen zu finden sein

Geschmack: Frisch bis exotisch fruchtig, teils auch blumig oder würzig. Abhängig von der Art des Weinausbaus können auch eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen zu finden sein. Die Weißweine zeigen üblicherweise ein zartes bis kräftiges oder auch mineralisches Geschmacksbild sowie eine fruchtige, elegante bis rassige Säurestruktur

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein rosé, Weißherbst

Aussehen: Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Die Weißherbste haben meist eine schwache bis mäßige Rosafärbung

Geruch: Fruchtbetont mit Noten von roten und weißen Beeren oder Früchten und exotischen Aromen. Auch würzige Noten, Röst- oder Holzaromen sind möglich

Geschmack: Fruchtbetont mit Noten von roten und weißen Beeren oder Früchten und exotischen Aromen. Auch würzige Noten, Röst- oder Holzaromen sind möglich. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Blanc de Noir

Aussehen: Weißweinfarben

Geruch: Fruchtig frisch und von Beerennoten geprägt, teilweise auch mit dezenten floralen oder würzigen Ausprägungen sowie Röst- oder Holzaromen

Geschmack: Fruchtig frisch und von Beerennoten geprägt, teilweise auch mit dezenten floralen oder würzigen Ausprägungen sowie Röst- oder Holzaromen. Er zeigt üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Rotling/​Schieler

Aussehen: Schwache bis kräftige hellrote manchmal bis lachsrote Farbe

Geruch: Fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten

Geschmack: Fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein rot

Aussehen: Hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe, zum Teil mit bräunlichen Reflexen

Geruch: Fruchtig mit Anklängen an Beerenaromen; würzige, erdige Ausprägung sowie schokoladige Noten; dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen

Geschmack: Fruchtig mit Anklängen an Beerenaromen; eine würzige, erdige Ausprägung sowie schokoladige Noten; dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen. Filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit samtig weicher bis mäßiger Säurestruktur

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Kabinett

Aussehen:

Wein weiß: Hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe
Wein rosé, Weißherbst: Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Die Weißherbste haben meist eine schwache bis mäßige Rosafärbung
Wein Blanc de Noir: Weißweinfarben
Wein Rotling/​Schieler: Schwache bis kräftige hellrote manchmal bis lachsrote Farbe
Wein rot: Hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe, zum Teil mit bräunlichen Reflexen

Geruch: Fruchtig frische Weine mit animierender Säure und moderatem Alkoholgehalt

Geschmack: Fruchtig frische Weine mit animierender Säure und moderatem Alkoholgehalt

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Spätlese

Aussehen:

Wein weiß: Hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe
Wein rosé, Weißherbst: Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Die Weißherbste haben meist eine schwache bis mäßige Rosafärbung
Wein Blanc de Noir: Weißweinfarben
Wein Rotling/​Schieler: Schwache bis kräftige hellrote manchmal bis lachsrote Farbe
Wein rot: Hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe, zum Teil mit bräunlichen Reflexen

Geruch: Frische bis reife Aromatik und eine harmonische Säurestruktur

Geschmack: Frische bis reife Aromatik und eine harmonische Säurestruktur

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Auslese

Aussehen:

Wein weiß: Hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe
Wein rosé, Weißherbst: Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Die Weißherbste haben meist eine schwache bis mäßige Rosafärbung
Wein Blanc de Noir: Weißweinfarben
Wein Rotling/​Schieler: Schwache bis kräftige hellrote manchmal bis lachsrote Farbe
Wein rot: Hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe, zum Teil mit bräunlichen Reflexen

Geruch: Durch Anteile von eingetrockneten Beeren können auch dezente honigartige und balsamische Noten vorkommen

Geschmack: Durch Anteile von eingetrockneten Beeren können auch dezente honigartige und balsamische Noten vorkommen

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Beerenauslese

Aussehen: Intensive Farbe und leicht erhöhte Viskosität

Geruch: Intensiv fruchtige bis würzige oder gar kräutrige Aromen, mit Ausprägungen von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst und Honig

Geschmack: Ausgeprägte Fruchtsüße sowie eine reife, aber markante Säurestruktur; intensiv fruchtige bis würzige oder gar kräutrige Aromen, mit Ausprägungen von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst und Honig

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Trockenbeerenauslese

Aussehen: Intensive Farbe und leicht erhöhte Viskosität

Geruch: Intensiv fruchtige bis würzige oder gar kräutrige Aromen, mit Ausprägungen von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst und Honig

Geschmack: Ausgeprägte Fruchtsüße sowie eine reife, aber markante Säurestruktur; intensiv fruchtige bis würzige oder gar kräutrige Aromen, mit Ausprägungen von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst und Honig. Grundsätzlich weisen Trockenbeerenauslesen gegenüber Beerenauslesen einen höheren Konzentrationsgrad auf, da sie stärker durch edelfaule oder rosinenartige Beeren geprägt sind

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Eiswein

Aussehen: Intensive Farbe und leicht bis stark erhöhte Viskosität

Geruch: Intensive Süße, gepaart mit einer kräftigen Säure. Ihre Aromen sind meist fruchtig und weniger durch Edelfäule geprägt als Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen

Geschmack: Intensive Süße, gepaart mit einer kräftigen Säure. Ihre Aromen sind meist fruchtig und weniger durch Edelfäule geprägt als Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein

Aussehen: Feine bis ausgeprägte Perlage

Geruch: Fruchtig bis reif und hefegeprägt bei animierender Säurestruktur. Die Aromen sind geprägt durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers

Geschmack: Fruchtig bis reif und hefegeprägt bei animierender Säurestruktur. Die Aromen sind geprägt durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein

Aussehen: Feine bis ausgeprägte Perlage

Geruch: Fruchtig frisch; ausgezeichnet durch eine merkliche Sortentypizität; durch die vorhandene Kohlensäure werden die natürlichen Aromen verstärkt; ausgeprägte Frucht; zusätzliche Frische und Spritzigkeit

Geschmack: Fruchtig frisch; ausgezeichnet durch eine merkliche Sortentypizität; durch die vorhandene Kohlensäure werden die natürlichen Aromen verstärkt; ausgeprägte Frucht; zusätzliche Frische und Spritzigkeit

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein

Aussehen: Abhängig von der verwendeten Rebsorte; variiert von gelbgrün bis intensiv rot

Geruch: Eher alkoholstark und verfügen meist über eine Restsüße, können aber auch trocken ausgebaut werden

Geschmack: Eher alkoholstark und verfügen meist über eine Restsüße, können aber auch trocken ausgebaut werden

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung

a)
⊠ Winzersekt
☐ Landwein
⊠ Prädikatswein
⊠ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
⊠ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
⊠ Sekt b. A.
⊠ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b)
☐ Affentaler
⊠ Classic
☐ Ehrentrudis
☐ Federweisser
☐ Hock
☐ Liebfrau(en)milch
☐ Riesling-Hochgewächs
☐ Schillerwein
⊠ Weißherbst
☐ Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren

Erzeugnis: Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung

Spezifische önologische Verfahren
Beschreibung des Verfahrens: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung
Beschreibung des Verfahrens: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Anbauverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Geltendes Recht ist anzuwenden.

8.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha

80 hl/​ha

9 Keltertraubensorte(n), aus denen der Wein/​die Weine gewonnen wird/​werden

Weiße Rebsorten:

Bacchus, Gelber Muskateller, Roter Muskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner, Ruländer, Saphira, Scheurebe, Siegerrebe, Sirius, Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Sauvignon Blanc, Chardonnay, Roter Elbling, Roter Traminer, Roter Riesling, Auxerrois, Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller, Muscaris, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier Gris, Viognier

Rote Rebsorten:

Acolon, André, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa, Cabernet Dorio, Cabernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabertin, Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Regent, Saint Laurent, Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes

Bundesland Sachsen

Zu der geschützten Ursprungsbezeichnung Sachsen gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteilen:

Dresden Stadt (01067, 01069, 01097, 01099, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328), Radebeul Stadt (01445), Moritzburg (01468), Priestewitz (01561), Hirschstein (01594), Nünchritz (01612), Lommatzsch Stadt (01623), Coswig Stadt (01640), Meißen Stadt (01662), Diera-Zehren (01665), Käbschütztal (01665), Klipphausen (01665), Nossen Stadt (01683), Niederau (01689), Weinböhla (01689), Freital Stadt (01705), Wilsdruff Stadt (01723), Pirna Stadt (01796), Struppen (01796), Heidenau Stadt (01809), Stadt Wehlen Stadt (01829). Glashütte (01612), Ostritz (02899), Radeburg (01471), Leuben-Schleinitz (01683), Lommatzsch (01623), Stauchitz (01594), Strehla (01616), Bautzen (02625), Dresden (01109; 01156; 01187; 01189; 01217; 01239; 01257; 01259; 01326; 01328), Wermsdorf (04779), Diera-Zehren (01665), Hohenstein-Ernsthal (09337), Heynitz (01683), Käbschütztal (01665), Ketzerbachtal (01623), Moritzburg (01468), Nossen (01683), Wilsdruff (01723), Wehlen (01829), Dohna (01809), Pirna (01796), Tharandt (01737), Großenhain (01558), Hirchstein (01594), Nünchritz (01612), Ebersbach (01561), Glaubitz (01728), Zabeltitz (1561), Thiendorf (01561), Frohburg (04654), Lampertswalde (01561), Naunhof (04683), Priestewitz (01561), Reinersdorf (01561), Riesa (01587; 01589; 01591; 01594), Röderaue (01609), Zeithain (01619), Königsbrück (01936), Schönfeld (01561), Ottendorf-Ockrilla (01458), Erlau (09306), Langebrück (01465), Oschatz (04758), Großweitzschen (04720), Elstra (01920), Mohorn (01723), Ostrau (04749), Roßwein (04741), Mittelherwigsdorf (02763), Bannewitz (01728), Freital (01705) und Kreischa (01731).

Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg

Zu der geschützten Ursprungsbezeichnung Sachsen gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteilen:

Gemeinde Schlieben (04936) im Landkreis Elbe-Elster und Rebflächen in der Gemeinde Ortrand (01990) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz des Bundeslandes Brandenburg. Zur geschützten Ursprungsbezeichnung Sachsen gehören ferner die Rebflächen der Fluren 3, 4, 6 in der Gemarkung Jessen, die Fluren 1 und 8 in der Gemarkung Kleindröben und der Flur 2 in der Gemarkung Schweinitz, die alle in der Gemeinde Jessen (06917) im Landkreis Wittenberg des Bundeslandes Sachsen-Anhalt liegen.

Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet

11.1 Geografische Verhältnisse

11.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Gebiet liegt im sächsischen Elbtal zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz, rechts und links der Elbe. Die Rebflächen befinden sich typischerweise an den nach Süden ausgerichteten Hängen (teilweise Steillagen) der Elbe und ihrer Nebenflüsse in diesem Gebiet. Eine weitere Teilfläche des Anbaugebietes Sachsen befindet sich in Sachsen-Anhalt in der Region um Jessen. Diese Rebflächen befinden sich fast ausschließlich in Direktzuglage.

11.1.2 Geologie

Das Elbtal besitzt eine Vielzahl geologischer Formationen. In der Hauptfaltungsphase des Erzgebirges im Untercarbon drangen Gesteine des Meißner Granit-Syenit-Massivs an die Oberfläche, die heute einen bedeutenden Teil der sichtbaren Gesteine der Elbwanne ausmachen. Aus der Zeit der oberen Kreide stammen Sandstein- und Plänerschichten sowie Verwitterungsböden, die im Elbtal oft große Mächtigkeiten erreichen und die syenitischen Schichten teilweise überdecken. Diese wiederum wurden durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Ablagerungen wie Löss, Tone und Flusssande gleichfalls teilweise überlagert. Die Rebflächen um Jessen sind durch sandige Böden geprägt. Die verschiedenen Weinbergslagen in Sachsen sind demzufolge durch sehr unterschiedliche Bodenarten geprägt. Das verleiht den Weinen spezifischer Lagen differenzierte Aroma- und Bukettstoffe.

11.2 Natürliche Einflüsse

Sachsen ist das nordöstlichste Weinanbaugebiet Deutschlands. Hier ist bereits der Einfluss des Kontinentalklimas dominant mit ausgeprägten Sommer- und Winterperioden. Insbesondere die für das Kontinentalklima typischen Unterschiede von ausgeprägter Tageswärme und Nachtkühle sowie die langen Sonnentage im Sommer und im Herbst sind für die Qualität der sächsischen Weine von ausschlaggebender Bedeutung. Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,4 °C, mit einer Jahresniederschlagesmenge von durchschnittlich 663 mm und etwa 1 663 Sonnenscheinstunden dar (Quelle: Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Dresden Klotzsche, Zeitraum 1981 – 2010).

11.3 Menschliche Einflüsse

Die kleinräumige Struktur und die häufig anzutreffenden Steillagen begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden sie mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.

11.4 Kategorien von Erzeugnissen

Die in Nummer 9.1 bis 9.3 der Produktspezifikation erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Kategorien Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein und Likörwein, die auf Grund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten. Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.

11.4.1 Wein („Qualitätswein“ und „Prädikatswein“)

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden. Prädikatsweine müssen die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation aufgeführten Kriterien mindestens erfüllen. Bei der Erzeugung der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch weiteren menschlichen Einfluss (z. B. unterschiedliche kellertechnische Ausbauformen) eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen. Im Gegensatz zu Qualitätsweinen dürfen Prädikatsweine nicht angereichert werden.

11.4.2 Perlwein

Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des Anbaugebietes, die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation aufgeführt sind, erfüllen. Die Herstellung erfolgt durch Gärung unter Druck.

11.4.3 Qualitätsschaumwein

Das Grundprodukt muss die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem im Gebietsdurchschnitt früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Der fertige Sektgrundwein wird dann der zweiten Gärung zugeführt.

11.4.4 Likörwein

Der Qualitätslikörwein muss die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation genannten Kriterien vorweisen. Die Her­stellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Anreicherung mit Alkohol.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

⊠ Einzelstaatliches Recht

☐ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Art der Bedingung (falls zutreffend):

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die vorstehend genannten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Weine (Qualitätsweine, Prädikatsweine), Likörweine (Qualitätslikörweine), Perlweine (Qualitätsperlweine b. A.) und Qualitätsschaumweine (Sekte b. A.) zuvor eine Amtliche Prüfung (siehe Nummer 11 der Produktspezifikation), die sich in eine analytische und eine sensorische Prüfung gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) ist auf dem Etikett anzugeben. Sie ersetzt die Losnummer.

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

⊠ Einzelstaatliches Recht

☐ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Art der Bedingung (falls zutreffend):

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen.
Sie wird in Sachsen vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie geführt. In Brandenburg wird sie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz geführt und in Sachsen-Anhalt vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd.

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Sachsen auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
§ 20 der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung
§ 2 der Weinbergslagenverordnung

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Brandenburg auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
§ 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Brandenburg

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Sachsen-Anhalt auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
§§ 10 und 24 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinR-DVO)

Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

13 Link zur Produktspezifikation

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung „Sachsen“

1 Geschützter Name

„Sachsen“

2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Likörwein

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, bzw. Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Zuckergehalt/​Geschmacksangaben:

A. Wein: Geltendes Recht ist anzuwenden.
B. Sekt b. A.: Geltendes Recht ist anzuwenden.
C. Qualitätslikörwein: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtsäure: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gehalte an flüchtiger Säure: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gehalte an Kohlendioxid: Geltendes Recht ist anzuwenden.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Sachsen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte und Mindestmostgewichte (Angaben in Vol.-%/​°Öchsle)

Qualitätswein
Rebsorten Ruländer, Roter Traminer, Weißer Burgunder 8,3 Vol.-% und 65 °Öchsle
Alle übrigen weißen Rebsorten 7,5 Vol.-% und 60 °Öchsle
Rebsorten Blauer Portugieser, Dornfelder 7,5 Vol.-% und 60 °Öchsle
Alle übrigen roten Rebsorten 8,3 Vol.-% und 65 °Öchsle
Prädikatswein
Kabinett
Rebsorten Ruländer, Roter Traminer, Weißer Burgunder 10,3 Vol.-% und 78 °Öchsle
Alle übrigen weißen Rebsorten 9,5 Vol.-% und 73 °Öchsle
Rebsorten Blauer Portugieser, Dornfelder 9,5 Vol.-% und 73 °Öchsle
Alle übrigen roten Rebsorten 10,3 Vol.-% und 78 °Öchsle
Spätlese
Rebsorten Ruländer, Roter Traminer, Weißer Burgunder 11,4 Vol.-% und 85 °Öchsle
Alle übrigen weißen Rebsorten 10,6 Vol.-% und 80 °Öchsle
Rebsorten Blauer Portugieser, Dornfelder 10,6 Vol.-% und 80 °Öchsle
Alle übrigen roten Rebsorten 11,4 Vol.-% und 85 °Öchsle
Auslese
Rebsorten Ruländer, Roter Traminer, Weißer Burgunder 12,2 Vol.-% und 90 °Öchsle
Alle übrigen weißen Rebsorten 11,9 Vol.-% und 88 °Öchsle
Rebsorten Blauer Portugieser, Dornfelder 11,9 Vol.-% und 88 °Öchsle
Alle übrigen roten Rebsorten 12,2 Vol.-% und 90 °Öchsle
Beerenauslese
Alle Rebsorten 15,3 Vol.-% und 110 °Öchsle
Trockenbeerenauslese
Alle Rebsorten 21,5 Vol.-% und 150 °Öchsle
Eiswein
Alle Rebsorten 15,3 Vol.-% und 110 °Öchsle
Sekte b. A.
Alle Rebsorten 7,5 Vol.-% und 60 °Öchsle
Perlwein
Alle Rebsorten 7,5 Vol.-% und 60 °Öchsle
Likörwein
Alle Rebsorten 12,0 Vol.-% und 89 °Öchsle

Qualitätsweine aus den Rebsorten Ruländer, Roter Traminer und Weißer Burgunder für Qualitätswein kann auf Beschluss des Vorstandes der anerkannten Schutzgemeinschaft Sachsen in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auf 7,5 Vol.-% und 60 °Öchsle festgelegt werden. Diese Regelung ist jeweils auf den beschlossenen Jahrgang beschränkt. Der Beschluss der Schutzgemeinschaft wird durch eine geeignete ortsübliche Veröffentlichung bekanntgegeben.

3.3 Organoleptisch

Weißwein

Die Weißweine weisen in der Regel eine hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe auf. Ihre Aromen sind meist frisch bis exotisch fruchtig, teils auch blumig oder würzig. Abhängig von der Art des Weinausbaus können auch eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen zu finden sein. Die Weißweine zeigen üblicherweise ein zartes bis kräftiges oder auch mineralisches Geschmacksbild sowie eine fruchtige, elegante bis rassige Säurestruktur.

Roséwein, Weißherbst

Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Die Weißherbste haben meist eine schwache bis mäßige Rosafärbung. Aromatisch sind sie meistens fruchtbetont mit Noten von roten und weißen Beeren oder Früchten und exotischen Aromen. Auch würzige Noten, Röst- oder Holzaromen sind möglich. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.

Blanc de Noir (Blanc de Noirs)

Die Blanc de Noir-Weine sind weißweinfarben. Der Blanc de Noir ist meist fruchtig frisch und von Beerennoten geprägt, teilweise auch mit dezenten floralen oder würzigen Ausprägungen sowie Röst- oder Holzaromen. Er zeigt üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.

Rotwein

Die Rotweine weisen insbesondere eine hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe auf, zum Teil mit bräunlichen Reflexen. Ihre Aromen sind meist fruchtig mit Anklängen an Beerenaromen und können auch eine würzige, erdige Ausprägung sowie schokoladige Noten aufweisen. Je nach Art des Weinausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen besitzen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit samtig weicher bis mäßiger Säurestruktur.

Rotling, Schieler

Bei Rotling-Weinen handelt es sich um eine Traubencuvée, die aus roten und weißen Trauben, auch deren Maischen, hergestellt wurde. Die Rotling-Weine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote manchmal bis lachsrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur. In Sachsen ist für Rotling die regionale Bezeichnung „Schieler“ zulässig.

Prädikatsweine

Bei den Prädikatsweinen darf der natürliche Alkoholgehalt nicht verändert werden. Daher spiegeln sie besonders deutlich die Gegebenheiten des jeweiligen Jahrgangs in Wechselwirkung mit den natürlichen Rebsorten- und Lageneigenschaften wider.

Prädikatswein Kabinett

Weine des Prädikats „Kabinett“ sind in der Regel fruchtig frische Weine mit animierender Säure und moderatem Alkoholgehalt. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.

Prädikatswein Spätlese

Weine des Prädikats „Spätlese“ weisen eine frische bis reife Aromatik und eine harmonische Säurestruktur auf. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.

Prädikatswein Auslese

Weine des Prädikats „Auslese“ zeigen in der Regel eine helle bis intensive Farbe. Durch Anteile von eingetrockneten Beeren können auch dezente honigartige und balsamische Noten vorkommen. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.

Prädikatswein Beerenauslese und Trockenbeerenauslese

Weine des Prädikats „Beerenauslese“ und „Trockenbeerenauslese“ werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen Beeren hergestellt und haben daher meist eine intensive Farbe und eine leicht erhöhte Viskosität. Geschmacklich weisen sie in der Regel eine ausgeprägte Fruchtsüße sowie eine reife, aber markante Säurestruktur auf. Ihre Aromen sind meist intensiv fruchtig bis würzig oder gar kräutrig, mit Ausprägungen von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst und Honig. Grundsätzlich weisen Trockenbeerenauslesen gegenüber Beerenauslesen einen höheren Konzentrationsgrad auf, da sie stärker durch edelfaule oder rosinenartige Beeren geprägt sind. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.

Prädikatswein Eiswein

Weine des Prädikats „Eiswein“ werden aus natürlich gefrorenen Trauben gekeltert, wodurch die Traubeninhaltsstoffe einen hohen Grad an Konzentration erlangen. Eisweine sind in der Regel durch eine intensive Süße, gepaart mit einer kräftigen Säure geprägt. Ihre Aromen sind meist fruchtig und weniger durch Edelfäule geprägt als Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine.

Perlwein

Perlweine weisen eine feine bis ausgeprägte Perlage auf und sind fruchtig frisch. Ausgezeichnet, werden sie durch eine merkliche Sortentypizität. Durch die vorhandene Kohlensäure werden die natürlichen Aromen verstärkt, sodass die Perlweine von ihrer ausgeprägten Frucht gekennzeichnet sind und in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit erhalten. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.

Qualitätsschaumwein

Qualitätsschaumweine weisen eine ausgeprägte bis kräftige Perlage auf und sind in der Regel fruchtig bis reif und hefegeprägt bei animierender Säurestruktur. Die Aromen sind geprägt durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rottönen.

Crémants weisen meist eine intensive Perlage sowie eine weiche Struktur auf. Ihre Aromen sind meist fruchtig reif bis hefegeprägt und würzig und werden durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers beeinflusst. Das längere Mindesthefelager erzeugt grundsätzlich feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine.

Likörwein

Likörweine sind eher alkoholstark und verfügen meist über eine Restsüße, können aber auch trocken ausgebaut werden. Die Farbe der Likörweine ist abhängig von der verwendeten Rebsorte und variiert von gelbgrün bis intensiv rot.

4 Abgrenzung des Gebietes

4.1 Bundesland Sachsen

Zu der geschützten Ursprungsbezeichnung Sachsen gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteilen:

Dresden Stadt (01067, 01069, 01097, 01099, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328), Radebeul Stadt (01445), Moritzburg (01468), Priestewitz (01561), Hirschstein (01594), Nünchritz (01612), Lommatzsch Stadt (01623), Coswig Stadt (01640), Meißen Stadt (01662), Diera-Zehren (01665), Käbschütztal (01665), Klipphausen (01665), Nossen Stadt (01683), Niederau (01689), Weinböhla (01689), Freital Stadt (01705), Wilsdruff Stadt (01723), Pirna Stadt (01796), Struppen (01796), Heidenau Stadt (01809), Stadt Wehlen Stadt (01829), Glashütte (01612), Ostritz (02899), Radeburg (01471), Leuben-Schleinitz (01683), Lommatzsch (01623), Stauchitz (01594), Strehla (01616), Bautzen (02625), Dresden (01109; 01156; 01187; 01189; 01217; 01239; 01257; 01259; 01326; 01328), Wermsdorf (04779), Diera-Zehren (01665), Hohenstein-Ernsthal (09337), Heynitz (01683), Käbschütztal (01665), Ketzerbachtal (01623), Moritzburg (01468), Nossen (01683), Wilsdruff (01723), Wehlen (01829), Dohna (01809), Pirna (01796), Tharandt (01737), Großenhain (01558), Hirchstein (01594), Nünchritz (01612), Ebersbach (01561), Glaubitz (01728), Zabeltitz (1561), Thiendorf (01561), Frohburg (04654), Lampertswalde (01561), Naunhof (04683), Priestewitz (01561), Reinersdorf (01561), Riesa (01587; 01589; 01591; 01594), Röderaue (01609), Zeithain (01619), Königsbrück (01936), Schönfeld (01561), Ottendorf-Okrilla (01458), Erlau (09306), Langebrück (01465), Oschatz (04758), Großweitzschen (04720), Elstra (01920), Mohorn (01723), Ostrau (04749), Roßwein (04741), Mittelherwigsdorf (02763), Bannewitz (01728), Freital (01705) und Kreischa (01731).

4.2 Bundesländer Sachsen-Anhalt und Brandenburg

Zu der geschützten Ursprungsbezeichnung Sachsen gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteilen:

Gemeinde Schlieben (04936) im Landkreis Elbe-Elster und Rebflächen in der Gemeinde Ortrand (01990) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz des Bundeslandes Brandenburg. Zur geschützten Ursprungsbezeichnung „Sachsen“ gehören ferner die Rebflächen der Fluren 3, 4, 6 in der Gemarkung Jessen, die Fluren 1 und 8 in der Gemarkung Kleindröben und der Flur 2 in der Gemarkung Schweinitz, die alle in der Gemeinde Jessen (06917) im Landkreis Wittenberg des Bundeslandes Sachsen-Anhalt liegen.

Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.

5 Traditionelle Begriffe

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der unter a) genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen und können zusätzlich mit einem der unter b) gelisteten traditionellen Begriffe gekennzeichnet werden:

a)
Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
Prädikatswein, ergänzt durch:

Kabinett
Spätlese
Auslese
Beerenauslese
Trockenbeerenauslese
Eiswein
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
Sekt b. A.
Winzersekt
Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
b)
Classic
Weißherbst

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Geltendes Recht ist anzuwenden.

6.3 Anbauverfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.

7 Hektarhöchstertrag

Der Hektarhöchstertrag ist auf 80 hl/​ha festgesetzt, zuzüglich 20 % Überlagerungsmöglichkeit. In Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen kann der Hektarhöchstertrag durch die zuständige Stelle jeweils um bis zu 10 Hektoliter erhöht werden.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten:

Bacchus, Gelber Muskateller, Roter Muskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner, Ruländer, Saphira, Scheurebe, Siegerrebe, Sirius, Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Sauvignon Blanc, Chardonnay, Roter Elbling, Roter Traminer, Roter Riesling, Auxerrois, Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller, Muscaris, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier Gris, Viognier

Rote Rebsorten:

Acolon, André, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa, Cabernet Dorio, Cabernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabertin, Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Regent, Saint Laurent, Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nummer 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Gebiet liegt im sächsischen Elbtal zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz, rechts und links der Elbe. Die Rebflächen befinden sich typischerweise an den nach Süden ausgerichteten Hängen (teilweise Steillagen) der Elbe und ihrer Nebenflüsse in diesem Gebiet. Eine weitere Teilfläche des Anbaugebietes Sachsen befindet sich in Sachsen-Anhalt in der Region um Jessen. Diese Rebflächen befinden sich fast ausschließlich in Direktzuglage.

9.1.2 Geologie

Das Elbtal besitzt eine Vielzahl geologischer Formationen. In der Hauptfaltungsphase des Erzgebirges im Untercarbon drangen Gesteine des Meißner Granit-Syenit-Massivs an die Oberfläche, die heute einen bedeutenden Teil der sichtbaren Gesteine der Elbwanne ausmachen. Aus der Zeit der oberen Kreide stammen Sandstein- und Plänerschichten sowie Verwitterungsböden, die im Elbtal oft große Mächtigkeiten erreichen und die syenitischen Schichten teilweise überdecken. Diese wiederum wurden durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Ablagerungen wie Löss, Tone und Flusssande gleichfalls teilweise überlagert. Die Rebflächen um Jessen sind durch sandige Böden geprägt. Die verschiedenen Weinbergslagen in Sachsen sind demzufolge durch sehr unterschiedliche Bodenarten geprägt. Das verleiht den Weinen spezifischer Lagen differenzierte Aroma- und Bukettstoffe.

9.2 Natürliche Einflüsse

Sachsen ist das nordöstlichste Weinanbaugebiet Deutschlands. Hier ist bereits der Einfluss des Kontinentalklimas dominant mit ausgeprägten Sommer- und Winterperioden. Insbesondere die für das Kontinentalklima typischen Unterschiede von ausgeprägter Tageswärme und Nachtkühle sowie die langen Sonnentage im Sommer und im Herbst sind für die Qualität der sächsischen Weine von ausschlaggebender Bedeutung. Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen 9,4 °C, mit einer Jahresniederschlagsmenge von durchschnittlich 663 mm und etwa 1663 Sonnenscheinstunden dar (Quelle: Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Dresden Klotzsche, Zeitraum 1981 – 2010).

9.3 Menschliche Einflüsse

Die kleinräumige Struktur und die häufig anzutreffenden Steillagen begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden sie mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.

9.4 Kategorien von Erzeugnissen

Die in Nummer 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Kategorien Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein und Likörwein, die auf Grund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten. Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.

9.4.1 Wein („Qualitätswein“ und „Prädikatswein“)

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3.2 benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden. Prädikatsweine müssen die in Nummer 3.2 aufgeführten Kriterien mindestens erfüllen. Bei der Erzeugung der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch weiteren menschlichen Einfluss (z. B. unterschiedliche kellertechnische Ausbauformen) eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen. Im Gegensatz zu Qualitätsweinen dürfen Prädikatsweine nicht angereichert werden.

9.4.2 Perlwein

Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des Anbaugebietes, die in Nummer 3.2 aufgeführt sind, erfüllen. Die Herstellung erfolgt durch Gärung unter Druck.

9.4.3 Qualitätsschaumwein

Das Grundprodukt muss die in Nummer 3.2 benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem im Gebietsdurchschnitt früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Der fertige Sektgrundwein wird dann der zweiten Gärung zugeführt.

9.4.4 Likörwein

Der Qualitätslikörwein muss die in Nummer 3.2 genannten Kriterien vorweisen. Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Anreicherung mit Alkohol.

10 Weitere wesentliche Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle wesentlichen Anforderungen

10.1 Amtliche Prüfung

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen: Einzelstaatliches Recht

Art der Bedingung: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die vorstehend in Nummer 5 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Weine (Qualitätsweine, Prädikatsweine), Likörweine (Qualitätslikörweine b. A.), Perlweine (Qualitätsperlweine b. A.) und Qualitätsschaumweine (Sekte b. A.) zuvor eine Amtliche Prüfung (siehe Nummer 11), die sich in eine analytische und eine sensorische Prüfung gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) ist auf dem Etikett anzugeben. Sie ersetzt die Losnummer.

10.2 Kleinere geografische Einheiten

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen: Einzelstaatliches Recht

Art der Bedingung: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen.

Sie wird in Sachsen vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie geführt. In Brandenburg wird sie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz geführt und in Sachsen-Anhalt vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd.

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Sachsen auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
§ 20 der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung
§ 2 der Weinbergslagenverordnung

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Brandenburg auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
§ 8 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Brandenburg

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Sachsen-Anhalt auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
§§ 10 und 24 der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinR-DVO)

Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

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