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Bekanntmachung Nr. 21/2021 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

ValdasMiskinis (CC0), Pixabay
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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 21/​2021
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 30. November 2021

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 30. November 2021 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerber: China International Marine Containers (Group) Co. Ltd.,
Shenzhen, Volksrepublik China
Erworbener: Maersk Container Industry A/​S, Tinglev, Dänemark
Erworbener: Maersk Container Industry Qingdao Ltd., Qingdao City, Volksrepublik China
Veräußerer: A.P. Möller-Maersk A/​S, Kopenhagen, Dänemark
Betroffener Markt: Kühlcontainer, Geräte zur Temperaturregelung, Kühlaggregate für Kühlcontainer
Form der Beteiligung: Anteils- und Kontrollerwerb

Bonn, den 30. November 2021

B5-28250/​25290-Fa-129/​21

Bundeskartellamt
5. Beschlussabteilung

Die Vorsitzende
Eva-Maria Schulze

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