Startseite Allgemeines Bekanntmachung Nr. 21/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 „g.U. Württemberg“
Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 21/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 „g.U. Württemberg“

MIH83 (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 21/​25/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143
„g.U. Württemberg“

Vom 19. März 2025

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Bescheid über den Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus.

Die Veröffentlichung des Antrags ist erforderlich, da gegenüber der ersten Fassung (Bekanntmachung Nr. 15/​24/​51 vom 27. Mai 2024 (BAnz AT 19.07.2024 B4)) wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein 

Bonn, den 19. März 2025

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Schäfer

Bescheid

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Änderung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Württemberg“ gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 erfüllt sind.

Begründung:

Mit Schreiben vom 5. Mai 2024 (Posteingang) wurde unter Vorlage einer geänderten Produktspezifikation und eines geänderten Einzigen Dokuments eine Standardänderung für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Württemberg“ beantragt.

Nach hiesiger Auffassung richtet sich die Antragsbefugnis für vor dem 13. Mai 2024 auf nationaler Ebene in zulässiger Weise eingereichte Anträge auch für das weitere Verfahren nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung auf nationaler Ebene geltenden Recht.

Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 15/​24/​51 vom 27. Mai 2024 (BAnz AT 19.07.2024 B4).

Einsprüche Dritter lagen nicht vor.

In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden.

Mit E-Mail vom 4. März 2025 wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht und damit sind sämtliche Vorgaben des Fachausschusses erfüllt.

Der Antrag wird aufgrund wesentlicher Änderungen zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides wird Ihr Antrag auf Standardänderung an die Europäische Kommission weitergeleitet. Das nationale Vorverfahren ist damit abgeschlossen.

Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht.

Eine endgültige Entscheidung über den Änderungsantrag erfolgt gemäß Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/​1143 in Verbindung mit Artikel 21 derselben Verordnung erst nach Prüfung durch die Europäische Kommission.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn erhoben werden.

Im Auftrag

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)

1 Eingetragener Name:

Württemberg

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PDO-DE: A1276

1.2 Art der geografischen Angabe:

☐ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

2 Antragsteller:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

Schutzgemeinschaft des Weinbauverbandes Württemberg e.V.

2.2 Vollständige Anschrift:

Hirschbergstraße 2
74189 Weinsberg

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

Anerkannte Schutzgemeinschaft

2.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 07134/​527970
Telefax: 07134/​5279719
E-Mail: info@weinbauverband-wuerttemberg.de

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

3.1 Vollständige Anschrift:

Schutzgemeinschaft des Weinbauverbandes Württemberg e.V.
Hirschbergstraße 2
74189 Weinsberg

3.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

07134/​527970
07134/​5279719
info@weinbauverband-wuerttemberg.de

4 Erläuterung des berechtigten Interesses:

Als anerkannte Schutzgemeinschaft besteht berechtigtes Interesse gemäß § 22g des Weingesetzes.

5 Änderungen:

5.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse
Spezifische önologische Verfahren
Abgrenzung des Gebiets
Hektarhöchstertrag
Keltertraubensorte
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
Kontrollbehörde
Sonstiges

5.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Die Angaben des natürlichen Mindestalkoholgehaltes und des natürlichen Mindestmostgewichtes werden künftig durch das Bindewort „und“ verbunden.
Es wurde eine organoleptische Beschreibung der verschiedenen Erzeugnisse vorgenommen.
b)
Spezifische önologische Verfahren
Die bisherigen Ausführungen wurden gestrichen und fortan bezüglich spezifischer önologischer Verfahren, einschlägiger Einschränkungen für die Weinbereitung und Anbauverfahren auf geltendes Recht verwiesen.
c)
Keltertraubensorten
Zukünftig lauten die Überschriften nicht mehr „Weißweinsorten“ und „Rot- und Roséweinsorten“, sondern „Weiße Rebsorten“ und „Rote Rebsorten“.
In Baden-Württemberg wurden unter „Weiße Rebsorten“ folgende Sorten hinzugefügt:
Alvarinho, Aromera, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Chenin Blanc, Donauriesling, Donauveltliner, Fidelio, Floreal, Gm 7116-1, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Veltliner, Nobling, Ortega, Petit Manseng, Phoenix, Pinot Iskra, Prinzipal, Rabaner, Rieslaner, Rosa Chardonnay, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Gris, Sauvignon Sary, Sauvitage, Savagnin Blanc, Savilon, Schönburger, Sémillon, Soreli, Roter Traminer, VB-32-7, Veritage, We 06-734-42, We 70-259-10, We 70-274-12, We 88-96-68, We 88-98-31, We 98-522-4, We S 503, We S 509
In Baden-Württemberg wurden unter „Rote Rebsorten“ folgende Sorten hinzugefügt:
Accent, Barbera, Blauburger, Blauer Elbling, Blauer Zweigelt, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carol, Cabernet Jura, Cabertin, Calabrese, Carménère, Dakapo, Divico, Domina, Gamaret, Garanoir, Lagorthi, Laurot, Léon Millot, Levitage, Maréchal Foch, Marselan, Merlot Khorus, Montepulciano, Petit Verdot, Pinotin, Piroso, Primitivo, Reberger, Roesler, Rondo, Rotberger, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzer Urban, Sulmer, Tannat, Touriga nacional, VB 91-26-26, VB 91-26-6, VB Cal 1-22, VB Cal 1-28, We 06-940-37, We 73-45-84, We 77-70-84, We 86-710-15, We 90-6-12, We 93-13-68, We 94-26-36, We 94-28-32, We 94-33-54, Wildmuskat
In Bayern wurden unter „Weiße Rebsorten“ folgende Sorten hinzugefügt:
Cabernet Blanc, Goldmuskateller, Grüner Veltliner, Muscaris, Ruländer, Sauvitage, Sauvignac, Souvignier Gris
In Bayern wurden unter „Rote Rebsorten“ folgende Sorten hinzugefügt:
Cabertin, Maréchal Foch, Pinotin
d)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
In Nummer 5 (bislang Nummer 1) der Produktspezifikation wurde verdeutlicht, welche traditionellen Begriffe obligatorisch und welche fakultativ für die Kennzeichnung von Weinen und Weinerzeugnissen verwendet werden.
In Nummer 10.2 der Produktspezifikation werden fortan die Regelungen für kleinere geografische Einheiten aufgeführt. Im Rahmen dessen wurde beschrieben, dass und inwiefern die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für kleinere geografische Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen darstellt. Es wird die Zuständigkeit für die Führung der Weinbergsrolle als auch die der Einrichtung und Führung zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen aufgeführt.
In Nummer 10.3 der Produktspezifikation wurde festgeschrieben, dass ab dem Erntejahrgang 2030 ausschließlich halbtrockene, liebliche und süße Weine fakultativ ein Prädikat tragen dürfen.
In Nummer 10.5 der Produktspezifikation wurde festgelegt, dass ab dem Erntejahrgang 2026 nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben für „Erzeuger-“, „Guts-“ und „Schlossabfüllungen“ hergestellte Weine als Ortsweine und Einzellagenweine vermarktet werden dürfen.
In Nummer 10.6 der Produktspezifikation wurde geregelt, dass alle unter der Nummer „Zugelassene Keltertraubensorten“ aufgeführten Sorten für Einzellagenweine zulässig sind.
e)
Kontrollbehörde
Kontrollbehörden und deren Aufgaben werden aus der Produktspezifikation gestrichen und in einem gesonderten Dokument geführt.
f)
Sonstiges
Es wurden redaktionelle Änderungen nach EU-Vorgaben vorgenommen.
Textstellen, die allgemein bestehende Regeln wiedergegeben haben, wurden gestrichen und mit dem Hinweis auf „geltendes Recht“ versehen.
Die Gliederung der Produktspezifikation wurde dem Einzigen Dokument angepasst.
Trotz der Ergänzung und Streichung bestimmter Ortschaften findet keine Änderung der Gebietsabgrenzung statt. Es wird lediglich der Status Quo der bestockten Rebflächen innerhalb des Rebenaufbauplans sowie der früher als „Speckgürtel“ bezeichneten Flächen abgebildet. Dabei wurden Ortschaften ergänzt, die aufgrund politischer Reformen neu gebildet oder aufgrund eines unvollständigen Rebenaufbauplans bisher fälschlicherweise nicht aufgezählt wurden. Hinter die Namen der einzelnen Ortschaften wurden in Klammern die jeweiligen Gemarkungsnummern ergänzt.
Der Zusammenhang mit dem Gebiet wurde an wenigen Stellen präzisiert. Diese Änderungen gelten nach Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​33 als Standardänderungen, da sie den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet nicht aufheben.

5.3 Begründung der Veränderung:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Durch den Wegfall der Umrechnungstabelle gibt es keine rechtliche Grundlage mehr zur Angabe des natürlichen Mindestmostgewichtes. Da die Erzeuger in der Praxis allerdings mit der Einheit Öchslegrade arbeiten, wird diese Einheit weiterhin in der Produktspezifikation beibehalten. Deshalb werden die Angabe des natürlichen Mindestalkoholgehaltes und die Angabe des natürlichen Mindestmostgewichtes durch das Bindewort „und“ verbunden. Daraus ergibt sich eindeutig, dass sowohl der Wert des natürlichen Mindestalkoholgehaltes als auch der Wert des natürlichen Mindestmostgewichtes durch die Erzeuger einzuhalten sind, um Erzeugnisse als g.U. Württemberg vermarkten zu können. Die organoleptischen Weinbeschreibungen werden differenzierter ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können. Hierbei geht es zum einen darum, ihre jeweiligen organoleptischen Besonderheiten herauszuarbeiten, und zum anderen, die große Vielschichtigkeit der Erzeugnisse deutlich zu machen. Im Gegensatz zur bisherigen Darstellung sind die spezifischen Eigenschaften konkreter und schneller zu erfassen.
b)
Spezifische önologische Verfahren
Durch den Verweis auf geltendes Recht wird die bisher erfolgte rein deklaratorische Wiedergabe von Rechtsvorschriften in der Produktspezifikation vermieden. Diese wird somit verschlankt und für den Leser übersichtlicher gestaltet. Für diesen ist auf einen Blick ersichtlich, dass keine über das geltende Recht hinausgehenden Einschränkungen bestehen.
c)
Keltertraubensorte
Die Rebsorten werden künftig unter den Überschriften „Weiße Rebsorten“ und „Rote Rebsorten“ statt „Weißwein“ und „Rot- und Roséwein“ aufgeführt, da durch die Auflistung der Rebsorten in der Produktspezifikation die Anbaumöglichkeit und nicht das Enderzeugnis geregelt wird.
Die bisherige Aufzählung der Rebsorten war unvollständig und wurde um jene ergänzt, die bisher im Rahmen des Versuchsanbaus zugelassen waren.
In Württemberg herrscht eine große Rebsorten-Vielfalt, die sich in der Produktspezifikation der g.U. Württemberg widerspiegeln soll. Ein Fokus liegt auf internationalen Rebsorten, die auf Grund ihrer Adoptionsfähigkeit bereits Verbreitung gefunden haben. Ein weiterer Fokus liegt auf sogenannten „Pilzwiderstandsfähigen Rebsorten“, die auf Grund ihres deutlich reduzierten Bedarfs an Pflanzenschutzbehandlungen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Gesamtaufwands an Pflanzenschutzmitteln ermöglichen und eine Zunahme des ökologischen Weinbaus unterstützen. Die erstmals benannten Sorten befinden sich im Anbau und haben sich bereits bewährt. Die aus ihnen hergestellten Weine entsprechen den Vorgaben der Produktspezifikation.
d)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
Die geänderte Regelung hinsichtlich der traditionellen Begriffe soll verdeutlichen, wie Weine und Weinerzeugnisse der g.U. Württemberg zusätzlich zur bestehenden geschützten Ursprungsbezeichnung zu kennzeichnen sind. Die Änderungen basieren auf einer erforderlichen Anpassung an die geltende Rechtslage.
Die Regelung in Nummer 10.2 der Produktspezifikation verweist auf die Weinbergsrolle als Register der geografischen Angaben, die kleiner sind als die g.U. Württemberg. Der Verweis erfolgt, um klarzustellen, welche kleineren geografischen Angaben in Zusammenhang mit der g.U. Württemberg genutzt werden können, und um die Funktion der Weinbergsrolle als Verzeichnis der kleineren geografischen Einheiten zu verdeutlichen sowie die entsprechende Zuständigkeit zu benennen.
Die Menge der mit Prädikaten vermarkteten Weine hat in den vergangenen Jahren signifikant abgenommen und macht heute nur noch rund 4 % der Gesamtweinmenge aus. Der überwiegende Anteil Württemberger Weine trägt keine Prädikate. Die Weinverordnung sieht vor, dass Große Gewächse keine Prädikate tragen dürfen und ausschließlich trocken ausgebaut sein müssen. Um die Vorgaben für Große Gewächse auf die gesamte Qualitätspyramide Württembergs zu applizieren, dürfen, gemäß Nummer 10.3 der Produktspezifikation, trockene Weine ab dem Erntejahrgang 2030 nicht mehr mit Prädikaten versehen sein.
10.5 der Produktspezifikation schafft eine Neuregelung der Abfüllung von Ortswein und Einzellagenwein. Das Weingesetz definiert die Vorgaben für „Erzeuger-“, „Guts-“ und „Schlossabfüllungen“. Die Formen der Abfüllungen stehen für die Authentizität der Betriebe und für Glaubwürdigkeit. Verbraucher können durch die neue Qualitätspyramide auf die Herkunft der Trauben schließen. Um eine regionale Wertschöpfung zu wahren und um aus ökologischer Sicht lange Transportwege zu vermeiden, dürfen ab dem Erntejahrgang 2026 nur nach genannten Vorgaben produzierte Weine auf den Stufen Ortswein und Einzellage vermarktet werden.
Württemberg lebt von seiner Rebsortenvielfalt bei roten und weißen Keltertraubensorten. Aus den Daten der Qualitätsweinprüfung lässt sich nicht ableiten, dass derzeit nur einzelne Rebsorten über die Einzellage vermarktet werden. Gemäß § 39 Absatz 1 der Weinverordnung müssen Rebsorten für die Einzellagenweine definiert werden. Die Schutzgemeinschaft hat beschlossen, dass vorerst alle Rebsorten als Einzellagenweine vermarktet werden dürfen, und hat dies in Nummer 10.6 der Produktspezifikation geregelt. Diese Vorgehensweise entspricht der Beibehaltung des Status Quo. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl der derzeitig vermarkteten Einzellagenweine (rund 16 % der Anstellungsmenge bei der Qualitätsweinprüfung) ab 2026 aufgrund der novellierten Weinverordnung (Mindestmost­gewicht Kabinett, frühester Vermarktungszeitpunkt 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres, Wegfall der Leitgemeinde) nicht mehr angeboten werden kann. Die Verpackungsform (0,75 Liter Glasflasche) ist gemäß Beschlüssen der Schutzgemeinschaft ab dem Erntejahrgang 2030 vorgeschrieben. Die Rebsorten der Einzellage können ein wesentlicher Baustein der Profilierung der g.U. Württemberg sein. Viele Betriebe passen ihre Sortimentsstruktur derzeit an die novellierte Weinverordnung an. Die kommenden Jahrgänge werden zeigen, welche Erzeugnisse als Einzellagenweine von Relevanz sein werden. Entsprechend könnten weitere Beschlüsse zur Einschränkung der Sortenliste folgen.
e)
Kontrollbehörde
Informationen über Kontrollbehörden müssen nicht in die Produktspezifikation aufgenommen werden, sondern können in einem gesonderten Dokument verfügbar gemacht werden. Dies vereinfacht die spätere Aktualisierung, da Änderungen oder Streichungen in dem gesonderten Dokument nicht dem Verfahren für Standardänderungen unterliegen.
f)
Sonstiges
Es mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.
Textstellen, die allgemein bestehende Regeln wiedergeben, wurden dahingehend abgeändert, dass nunmehr lediglich auf „geltendes Recht“ verwiesen wird. Dies war erforderlich, um zu verdeutlichen, an welchen Stellen die Produktspezifikation die Rechtslage lediglich wiedergibt.
Die Gliederung der Produktspezifikation wurde dem Einzigen Dokument angepasst, um eine größere Übersichtlichkeit der Produktspezifikation sowie eine Kongruenz in Form und Inhalt zwischen den beiden Dokumenten zu erreichen.
Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt. In der Produktspezifikation wurden lediglich Ortschaften ergänzt, die aufgrund politischer Reformen neu gebildet oder aufgrund eines unvollständigen Rebenaufbauplans bisher fälschlicherweise nicht aufgezählt wurden. Die Streichung von Ortschaften innerhalb der Produktspezifikation stellt ebenso wenig eine Änderung der Gebietsabgrenzung dar und ist auch hier lediglich das Ergebnis politischer Reformen.
Um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurden die Gemarkungsnummern in Klammern hinter den Ortsnamen aufgeführt.
Das Gebiet der g.U. Württemberg ist so präzise abzugrenzen, dass keine Unklarheiten entstehen können. Die Beschreibung muss eindeutig sein, damit die Erzeuger, die zuständigen Behörden und die Kontrollstellen zweifelsfrei die Abgrenzung des geografischen Gebiets nachvollziehen können. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Die Beschreibung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wurde präzisiert, um die Produktspezifikation an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort anzupassen. Die Kategorien von Weinbauerzeugnissen waren bislang nur im Einzigen Dokument aufgeführt und werden mit diesem Antrag zusätzlich in der Produktspezifikation geführt. Es handelt sich um eine rein redaktionelle Ergänzung und gilt entsprechend als Standardänderung.

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument Änderung

1 Eingetragener Name:

Württemberg

2 Art der geografischen Angabe:

⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

☐ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

3 EU-Registriernummer:

PDO-DE: A1276

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine:

Erzeugnis: Wein weiß

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Typischerweise von einem hellen gelb, das auch leicht grünliche Reflexe aufweisen kann, geprägt und kann sorten- und jahrgangsspezifisch in das goldgelbe Farbspektrum oder in einen rötlich schimmernden Farbton über­gehen

Geschmack: Sensorisch wahrnehmbare Fruchtigkeit und Säure. Sorten- und jahrgangsspezifisch sind auch würzige Ausprägungen sensorisch wahrnehmbar.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein rot

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Sortenbedingt von hellrot, über ziegel-, rubin-, granatrot, purpur, violett, bläulich bis schwarz auch gegebenenfalls bräunliche Töne

Geschmack: Wahrnehmbare Frucht- und Gerbstoffnoten, teilweise ergänzt durch würzige Einflüsse

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein rosé

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Blass- bis hellrote Farbe, sortenspezifisch weisen einzelne Weine rötliche Nuancen auf

Geschmack: Blüten, Früchte und Gewürze; je nach verwendeten Rebsorten und Reife geschmacklich elegant bis stoffig, meist in der Säure mild mit einem angenehmen Säureeindruck und allenfalls minimaler Gerbstoffnote

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Weißherbst

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Typischerweise von hellen rötlichen Reflexen geprägt und kann sorten- und jahrgangsspezifisch in das goldgelbe Farbspektrum oder in einen natürlich schimmernden roten Farbton übergehen

Geschmack: Sensorisch wahrnehmbare Fruchtigkeit

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Blanc de Noir

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Weißweinfarben

Geschmack: Aromen, die überwiegend an Blüten, Früchte und Gewürze erinnern, je nach verwendeten Rebsorten und Reife geschmacklich leicht bis stoffig, mit einem angenehmen Säureeindruck und allenfalls minimaler Gerbstoffnote

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Schillerwein

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Blass- bis hellrote Farbe

Geschmack: Sensorisch wahrnehmbare Fruchtigkeit

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein Rotling

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Blass- bis hellrote Farbe

Geschmack: Sensorisch wahrnehmbare Fruchtigkeit

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Auslese

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine. Mit zunehmender Reife können vor allem Weißweine bernsteinfarben erscheinen.

Geschmack: Aufgrund des natürlichen Alkoholgehaltes durch einen in der Regel höheren Extrakt wahrnehmbare Fülle und opulenter Körper

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Beerenauslese und Trockenbeerenauslese

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Weißweine können mit zunehmender Reife bernsteinfarben erscheinen

Geschmack: Aufgrund der Edelfäule oder durch Eintrocknung der Trauben resultiert eine natürliche Aufkonzentrierung der Aromen, des natürlichen Alkoholgehaltes und der vorhandenen Extrakte. Die Weine zeichnet eine intensive Aromatik aus

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Eiswein

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine. Mit zunehmender Reife können vor allem Weißweine bernsteinfarben erscheinen.

Geschmack: Wahrnehmbare Säure in Kombination mit der vorhandenen Restsüße

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein weiß

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Das Farbspektrum ist typischerweise von der Weinart der verwendeten Grundweine abhängig. Demnach kann das Farbspektrum von hellen gelben und leicht grünlichen bis hin zu goldgelben Farben reichen; feinperlig bzw. fein schäumend (moussierend)

Geschmack: Sensorisch wahrnehmbare Fruchtigkeit und Säure

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein rot

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Das Farbspektrum ist typischerweise von der Weinart der verwendeten Grundweine abhängig. Sortenbedingt von hellrot, über ziegel-, rubin-, granatrot, purpur, violett, bläulich bis schwarz auch gegebenenfalls bräunliche Töne; feinperlig bzw. fein schäumend (moussierend).

Geschmack: Sensorisch geprägt von wahrnehmbaren Frucht- und Gerbstoffnoten

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein rosé

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Das Farbspektrum ist typischerweise von der Weinart der verwendeten Grundweine abhängig. Blass- bis hellrote Farbe; sortenspezifisch rötliche Nuancen; feinperlig bzw. fein schäumend (moussierend)

Geschmack: Blüten, Früchte und Gewürze; je nach verwendeten Rebsorten und Reife geschmacklich leicht bis stoffig, meist in der Säure mild mit allenfalls minimaler Gerbstoffnote

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein Rotling

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Das Farbspektrum ist typischerweise von der Weinart der verwendeten Grundweine abhängig. Blass- bis hellrote Farbe; feinperlig bzw. fein schäumend (moussierend)

Geschmack: Sensorisch wahrnehmbare Fruchtigkeit

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein weiß

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb; feine Perlage

Geschmack: Merkliche Sortentypizität; natürliche Aromen durch die vorhandene Kohlensäure verstärkt; ausgeprägte Frucht; zusätzliche Frische; blumige Aromen; exotische Fruchtnoten; Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein rot

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Rot; feine Perlage

Geschmack: Merkliche Sortentypizität; natürliche Aromen durch die vorhandene Kohlensäure verstärkt; ausgeprägte Frucht; zusätzliche Frische; blumige Aromen; exotische Fruchtnoten; Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein rosé

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Rosa und rötliche Nuancen; feine Perlage

Geschmack: Merkliche Sortentypizität; natürliche Aromen durch die vorhandene Kohlensäure verstärkt; ausgeprägte Frucht; zusätzliche Frische; blumige Aromen; exotische Fruchtnoten; Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein Rotling

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot; feine Perlage

Geschmack: Merkliche Sortentypizität; natürliche Aromen durch die vorhandene Kohlensäure verstärkt; ausgeprägte Frucht; zusätzliche Frische; blumige Aromen; exotische Fruchtnoten; Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein weiß

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Gelb, gelbgrün

Geschmack: Feuriger Wein mit viel geschmacklichem Volumen

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein rot

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Aussehen: Schwach bis kräftig rot

Geschmack: Feuriger Wein mit viel geschmacklichem Volumen

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a)
⊠ Winzersekt
☐ Landwein
⊠ Prädikatswein
⊠ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b.A.
⊠ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b.A.
⊠ Sekt b.A.
⊠ Qualitätswein, auch ergänzt durch b.A.
b)
☐ Affentaler
⊠ Classic
☐ Ehrentrudis
☐ Federweisser
☐ Hock
☐ Liebfrau(en)milch
⊠ Riesling-Hochgewächs
⊠ Schillerwein
⊠ Weißherbst
☐ Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren:

Erzeugnis: Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:

Spezifische önologische Verfahren
Beschreibung des Verfahrens:
Geltendes Recht ist anzuwenden.
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung
Beschreibung des Verfahrens:
Geltendes Recht ist anzuwenden.
Anbauverfahren
Beschreibung des Verfahrens:
Geltendes Recht ist anzuwenden.

8.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha:

Für Flächen im Bundesland Baden-Württemberg

110 hl/​ha, zuzüglich 20 % Überlagerungsmöglichkeit

Für Flächen im Bundesland Bayern

110 hl/​ha, zuzüglich 20 % Überlagerungsmöglichkeit

9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):

Auf Flächen im Bundesland Baden-Württemberg

Weiße Rebsorten:

Alvarinho, Aromera, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Donauveltliner, Ehrenfelser, Fidelio, Floreal, Gelber Muskateller, Gm 7116-1, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Gutedel, Helios, Hölder, Johanniter, Juwel, Kerner, Merzling, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Ortega, Perle, Petit Manseng, Phoenix, Prinzipal, Rabaner, Rieslaner, Weißer Riesling, Rosa Chardonnay, Roter Gutedel, Roter Muska­teller, Pinot Iskra, Roter Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Cita, Sauvignon Gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Savagnin Blanc, Savilon, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Silcher, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Veritage, VB 32-7, Villaris, Viognier, We 06-734-42, We 70-259-10, We 70-274-12, We 88-96-68, We 88-98-31, We 98-522-4, We S 503, We S 509, Weißer Burgunder

Rote Rebsorten:

Accent, Acolon, Barbera, Baron, Blauburger, Blauer Elbling, Blauer Limberger, Blauer Spätburgunder, Blauer Zweigelt, Cabaret Noir, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calabrese, Carménère, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Blauer Frühburgunder, Gamaret, Garanoir, Gm 6421-6, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Lagorthi, Lagrein, Laurot, Léon Millot, Levitage, Malbec, Maréchal Foch, Marselan, Merlot, Merlot Khorus, Monarch, Müllerrebe, Montepulciano, Muskat Trollinger, Nebbiolo, Palas, Petit Verdot, Pinotage, Pinotin, Piroso, Blauer Portugieser, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Roesler, Rondo, Rotberger, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzer Urban, St. Laurent, Sangiovese, Sulmer, Blauer Spätburgunder, Syrah, Tannat, Tauberschwarz, Tempranillo, Touriga nacional, Blauer Trollinger, Schwarzer Urban, VB 91-26-26, VB 91-26-6, VB Cal 1-22, VB Cal 1-28, We 06-940-37, We 73-45-84, We 77-70-84, We 86-710-15, We 90-6-12, We 93-13-68, We 94-26-36, We 94-28-32, We 94-33-54, Wildmuskat, Blauer Zweigelt.

Auf Flächen im Bundesland Bayern

Weiße Rebsorten:

Albalonga, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Bronner, Cabernet Blanc, Chardonnay, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Findling, Fontanara, Freisamer, Früher Roter Malvasier, Gelber Muskateller, Goldriesling, Goldmuskateller, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Mariensteiner, Merzling, Monarch, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Orion, Ortega, Osteiner, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Ruländer, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Muskateller, Roter Traminer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe, Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier Gris, Staufer, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Würzer.

Rote Rebsorten:

Accent, Acolon, Allegro, Blauburger, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spät­burgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Mitos, Cabernet Cubin, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Deckrot, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Maréchal Foch, Merlot, Müllerrebe, Muskat Trollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Piroso, Prior, Regent, Rondo, Rotberger, Rubinet, St. Laurent, Tauberschwarz.

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebiets:

Bundesland Baden-Württemberg

Zu der geschützten Ursprungsbezeichnung Württemberg gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Abstatt (835), Adolzfurt (371), Affalterbach (1040), Aichelberg (1690), Aldingen (1120), Allmersbach (1215), Archshofen (191), Asperg (1100), Auenstein (846), Aurich (1061), Baach (1321), Bachenau (646), Beihingen (1050), Beilstein (840), Beinstein (1341), Belsenberg (282), Benningen (1025), Besigheim (960), Beuren (1945), Beutelsbach (1430), Bieringen (258), Bietigheim (1000), Bissingen (1001), Böckingen (912), Bönnigheim (975), Botenheim (876), Brackenheim (875), Breitenholz (7431), Brettach (670), Bretzfeld (370), Breuningsweiler (1323), Bürg (1324), Büttelbronn (347), Cannstatt (1463), Cappel (348), Cleebronn (885), Cleversulzbach (662), Creglingen (190), Criesbach (271), Dahenfeld (721), Diefenbach (3861), Dimbach (373), Dörzbach (235), Dürrenzimmern (877), Dürrn (3905), Duttenberg (681), Ebersberg (1240), Eberstadt (780), Eibensbach (891), Ellhofen (795), Elpersheim (176), Endersbach (1431), Ensingen (1062), Entringen (7432), Enzberg (3891), Enzweihingen (1063), Erdmannhausen (1035), Erlenbach (735), Erligheim (980), Ernsbach (306), Eschelbach (326), Esslingen (1700), Fellbach (1450), Feuerbach (1464), Flein (850), Forchtenberg (305), Frauenzimmern (892), Freudenstein (3851), Freudental (945), Frickenhausen (1885), Friedrichshall (680), Geddelsbach (374), Gellmersbach (786), Gemmingen (745), Gemmrigheim (935), Geradstetten (1416), Gerlingen (1165), Gräfenhausen (4011), Grantschen (787), Gronau (921), Großbottwar (925), Großgartach (775), Großheppach (1432), Großingersheim (995), Großsachsenheim (985), Grunbach (1417), Güglingen (890), Gündelbach (1064), Gundelsheim (645), Haagen (177), Haberschlacht (878), Häfnerhaslach (986), Hanweiler (1325), Harsberg (361), Hausen (879), Hebsack (1418), Hedelfingen (1465), Heilbronn (910), Herbolzheim (636), Hertmannsweiler (1326), Hessigheim (955), Hirschau (7455), Höchstberg (647), Hof und Lembach (926), Hofen (976), Hofen (1467), Hohenhaslach (987), Hohenstein (977), Hölzern (781), Höpfigheim (1016), Horkheim (914), Horrheim (1065), Hößlinsülz (816), Illingen (3880), Ilsfeld (845), Ingelfingen (270), Kappishäusern (1956), Kesselfeld (328), Kirchberg (1225), Kirchheim (970), Kleinaspach (1217), Kleinbottwar (1017), Kleingartach (753), Kleinheppach (1351), Kleiningersheim (996), Kleinsachsenheim (988), Knittlingen (3850), Kochersteinsfeld (656), Kocherstetten (284), Kohlberg (1950), Korb (1350), Kressbronn (9960), Künzelsau (280), Langenbeutingen (671), Laudenbach (179), Lauffen (865), Lehrensteinsfeld (800), Leonberg (1500), Leonbronn (901), Lienzingen (3893), Linsenhofen (1886), Lippoldsweiler (1241), Löchgau (965), Lomersheim (3894), Löwenstein (815), Ludwigsburg (1110), Maienfels (822), Marbach (1030), Markelsheim (158), Markgröningen (1095), Massenbachhausen (760), Maulbronn (3870), Meimsheim (880), Mergentheim (150), Metzingen (7620), Michelbach (350), Michelbach (902), Möckmühl (615), Möglingen (351), Mönsheim (3975), Morsbach (286), Mühlhausen (1469), Mühlhausen (3895), Mundelsheim (950), Münster (1470), Murr (1020), Muthof (307), Neckarsulm (720), Neckarweihingen (1111), Neckarwestheim (870), Neckarzimmern (2905), Neipperg (881), Neudenau (635), Neuffen (1955), Neuhausen (7622), Neustadt (1345), Niederhofen (767), Niedernhall (300), Niederstetten (205), Nordhausen (861), Nordheim (860), Oberderdingen (3490), Obereisesheim (722), Obergriesheim (648), Oberohrn (362), Obersöllbach (332), Oberstenfeld (920), Oberstetten (208), Obersulm (804), Obertürkheim (1471), Ochsenbach (989), Ochsenburg (903), Oedheim (675), Offenau (685), Ölbronn (3906), Ötisheim (3885), Pfaffenhofen (895), Pfäffingen (7433), Pfedelbach (360), Pleidelsheim (1045), Plieningen (1472), Plochingen (1735), Poppenweiler (1113), Rappach (375), Ravensburg (9580), Reutlingen (7640), Richen (755), Rielingshausen (1031), Riet (1067), Rietenau (1218), Rohracker (1474), Rohrbronn (1419), Rommelshausen (1440), Roßwag (1068), Rottenburg (7480), Ruchsen (618), Schäftersheim (183), Schluchtern (776), Schmiden (1452), Schmidhausen (841), Schmie (3871), Schnait (1433), Schöntal (255), Schorndorf (1400), Schozach (847), Schützingen (3881), Schwabbach (377), Schwaigern (765), Siebeneich (378), Siglingen (637), Spielberg (990), Steinheim (1015), Sternenfels (3860), Stetten (761), Stetten (1441), Stockheim (882), Strümpfelbach (1434), Stuttgart (1460), Taldorf (9583), Talheim (855), Tamm (1010), Tübingen (7450), Uhlbach (1477), Untereisesheim (730), Untergruppenbach (830), Unterheimbach (379), Unterheinriet (831), Unterjesingen (7459), Untersteinbach (363), Untertürkheim (1478), Vaihingen (1060), Verrenberg (354), Vorbachzimmern (212), Waiblingen (1340), Waldbach (380), Walheim (940), Weikersheim (175), Weiler (896), Weilheim (1835), Weinsberg (785), Weißbach (295), Wendelsheim (7496), Wendlingen (1770), Wermutshausen (213), Westernach (320), Widdern (625), Wimmental (788), Wimpfen (690), Windischenbach (364), Winnenden (1320), Winterbach (1410), Winzerhausen (927), Wurmlingen (7497), Zaberfeld (900), Zuffenhausen (1481).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Bundesland Bayern:

Zu der geschützten Ursprungsbezeichnung Württemberg gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Die Gemeinden Nonnenhorn, Wasserburg und Bodholz und die Gemarkungen Hoyren und Aeschach der Großen Kreisstadt Lindau. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:

11.1 Geografische Verhältnisse:

11.1.1 Landschaft und Morphologie:

Das Anbaugebiet erstreckt sich von Weikersheim bei Bad Mergentheim bis nach Metzingen, östlich von Tübingen, zwischen dem nördlichen Bereich Kocher-Jagst-Tauber, der an Franken anschließt, entlang des Neckartals über Heilbronn und Stuttgart bis Tübingen. Ein kleiner Bereich am Bodensee zwischen Friedrichshafen und Lindau ist ebenfalls Bestandteil des abgegrenzten Gebiets.

11.1.2 Geologie:

Die Neckarzuflüsse Kocher und Jagst haben sich tief in den Muschelkalk der Hohenloher Ebene eingeschnitten. Der steinige und fossilreiche Boden zeigt sich vor allem in den steilen Weinbergshängen entlang der Flussläufe. Ähnlich ist die Weinlandschaft an der württembergischen Tauber. Entlang der Flüsse findet man skelettreichen Muschelkalk, das übrige Hohenloher Weinland ist durch die rötlichen und nährstoffreichen Mergel der Keuperformation geprägt.

Kocher-Jagst-Tauber als der nördlichste württembergische Weinbaubereich ist besonders durch die südliche Ausrichtung der Weinberge begünstigt. Das vermehrt im Herbst auftretende raue Klima bevorzugt vor allem frühreife weiße Rebsorten, die eher säurereiche leichte und kernige Weißweine ergeben und sich durch ihre Spritzigkeit, Filigranität und Eleganz auszeichnen.

Der Neckar, der seinen Lauf mehrfach geändert hat, ist mit den sonnenwarmen flachgründigen und skelettreichen Steilhängen im Muschelkalk die Hauptader des württembergischen Weinbaugebiets. Tiefgründige Lößböden der Talflanken und höher gelegene Ebenen sowie Gipskeuperböden werden ebenfalls weinbaulich genutzt.

11.2 Natürliche Einflüsse:

Die Rebflächen des Anbaugebiets Württemberg liegen auf einer Höhe von 180 bis 510 Metern über dem Meeresspiegel. Die mittlere Jahrestemperatur liegt zwischen 9,3 °C und 10,5 °C. Viele Rebflächen liegen in Tälern und entlang der Flüsse. Es entstehen unterschiedliche Mikroklimata. Die Sonnenexposition ist in der Regel auf Steil- und Steilstlagen am höchsten. Die mittlere Jahressumme des Niederschlags beträgt zwischen 550 und 1 050 Millimetern. Die Flächen am Bodensee und entlang des Oberen Neckars erfahren eine durchschnittlich größere jährliche Regenmenge, als die Flächen am Mittleren Neckar und in der Region Kocher-Jagst-Tauber.

11.3 Menschliche Einflüsse:

Das Anbaugebiet Württemberg ist geprägt durch das Zusammenwirken von naturräumlichen Gegebenheiten, histo­rischen Entwicklungen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Lange Tradition haben ganz besonders die arbeits­intensiven Steillagen. Durch das Zusammenspiel menschlicher Arbeit, Innovation und Kreativität, natürlicher Voraussetzungen und Einflüsse des Bodens, der vorwiegend durch Keuper und Muschelkalk geprägt ist, der bunten Rebsortenvielfalt in Verbindung mit der jahrgangsabhängigen Witterung entstehen Jahr für Jahr individuelle, unverwechselbare Weine, die durch ihr Aromaspiel und ihre Fruchtigkeit beeindrucken und die Besonderheit des Anbaugebiets Württemberg herausstellen.

11.4 Kategorien von Erzeugnissen:

Die in Nummer 11.1 bis 11.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Kategorien Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein und Likörwein, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.

Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.

Die Steillagen mit ihrem extremen trocken-warmen Klima prägen Württemberg auf besondere Weise, so dass hier selbst späte Rebsorten zur Vollreife gelangen. Mit der jahrgangsabhängigen Witterung in Kombination mit der Vielfalt der Böden entstehen Jahr für Jahr individuelle, unverwechselbare Weine, die durch ihr Aromaspiel und ihre Fruchtigkeit beeindrucken und die Besonderheit des Anbaugebiets Württemberg herausstellen.

11.4.1 Wein („Qualitätswein“ und „Prädikatswein“):

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3 der Produktspezifikation benannten Mindestanforderungen je Rebsorten­kategorie erfüllen und der natürliche Alkoholgehalt darf gemäß den geltenden Bestimmungen erhöht werden.

Prädikatsweine müssen die in Nummer 3 der Produktspezifikation aufgeführten Kriterien mindestens erfüllen. Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen.

Im Gegensatz zu Qualitätsweinen dürfen Prädikatsweine nicht angereichert werden.

11.4.2 Likörwein:

Qualitätslikörwein ist ein Erzeugnis mit einem erhöhten Alkoholgehalt, welches sich aufgrund seiner Herstellung durch ein intensives Aroma und ein großes sensorisch wahrnehmbares Volumen auszeichnet.

11.4.3 Perlwein („Qualitätsperlwein b.A.“):

Für Qualitätsperlwein b.A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätsperlwein, die in Nummer 3.2 der Produktspezifikation aufgeführt sind, erfüllen.

11.4.4 Qualitätsschaumwein:

Das Grundprodukt muss die in Nummer 6 benannten Kriterien vorweisen und kann diese je nach Vegetationsstand und Standort durch einen früheren Erntezeitpunkt erreichen. Der Sektgrundwein wird dann der zweiten Gärung zugeführt. Sekt b.A. darf auch ohne 2. Gärung erzeugt werden.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

12.1 Amtliche Prüfung:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

⊠ Einzelstaatliches Recht

☐ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die vorstehend in Nummer 7 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Weine (Qualitätsweine, Prädikatsweine), Likörweine (Qualitätslikörweine b.A.), Perlweine (Qualitätsperlweine b.A.) und Qualitätsschaumweine (Sekte b.A.) zuvor eine Amtliche Prüfung, die sich in eine analytische und eine sensorische Prüfung gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) ist auf dem Etikett anzugeben. Sie ersetzt die Losnummer.

12.2 Traditionelle Begriffe:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen:

⊠ EU-Recht

☐ Einzelstaatliches Recht

☐ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Weine und Weinerzeugnisse sind entweder unter ausschließlicher Angabe des bestehenden geschützten Weinnamens in der in Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung 1308/​2013 festgelegten Form oder in Verbindung des bestehenden geschützten Weinnamens mit einem der in Nummer 5 Buchstabe a der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 5 Buchstabe b der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.

12.3 Kleinere geografische Einheiten:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

⊠ Einzelstaatliches Recht

☐ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen.

Sie wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien geführt. In Bayern wird sie von der Regierung in Unterfranken geführt, soweit nicht die jeweilige Gemeinde zuständig ist.

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Baden-Württemberg auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
§ 9 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Eintragung von Lagen und Bereichen in die Weinbergrolle (Weinbergslagenverordnung)
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Bayern auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
§§ 19 und 31 der Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV)

Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

12.4 Verwendung der Prädikate:

Titel: Wein

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

☐ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Ab dem Erntejahrgang 2030 dürfen Weine, die nach den Rechtsakten der Europäischen Union die geltenden Anforderungen für die Verwendung des Begriffs trocken erfüllen, nicht mehr als Prädikatswein vermarktet werden.

12.5 Ort der Herstellung:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

☐ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⊠ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Die Herstellung von Erzeugnissen mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Württemberg hat im Bundesland Baden-Württemberg, im Bundesland Bayern oder in einem benachbarten Bundesland zu erfolgen.

12.6 Abfüllung von Qualitätsweinen oder Prädikatsweinen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Weinverordnung:

Titel: Wein

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

☐ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⊠ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Bestimmung für die Abfüllung von Qualitätsweinen oder Prädikatsweinen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nummer 2 der Weinverordnung:

Ab dem Erntejahrgang 2026 darf beim Inverkehrbringen der Name einer Gemeinde oder eines Ortsteils nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung der Begriffe „Erzeuger-“, „Guts-“ und „Schlossabfüllungen“ erfüllt sind.

Bestimmung für die Abfüllung von Qualitätsweinen oder Prädikatsweinen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nummer 3 der Weinverordnung:

Ab dem Erntejahrgang 2026 darf beim Inverkehrbringen der Name einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung der Begriffe „Erzeuger-“, „Guts-“ und „Schlossabfüllungen“ erfüllt sind.

12.7 Sortenprofilierung für Erzeugnisse aus einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes:

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

☐ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

⊠ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Zur Herstellung von Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein, bei denen der Name einer Einzellage oder einer kleineren geographischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes beim Inverkehrbringen verwendet wird, sind folgende Rebsorten zulässig.

Weiße Rebsorten:

Alle gemäß Nummer 8.1 und 8.2 der Produktspezifikation zugelassenen Rebsorten.

Rote Rebsorten:

Alle gemäß Nummer 8.1 und 8.2 der Produktspezifikation zugelassenen Rebsorten.

13 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

„Württemberg“
Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

1 Geschützter Name

„Württemberg“

2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Likörwein

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Werte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Zuckergehalt/​Geschmacksangaben: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtsäure: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gehalte an flüchtiger Säure: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Geltendes Recht ist anzuwenden.
Gehalte an Kohlendioxid: Geltendes Recht ist anzuwenden.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Württemberg, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte/​Mindestmostgewichte (Angabe in Vol.-% und Grad Öchsle)

3.2.1 Bundesland Baden-Württemberg

Qualitätswein

Rebsorten Auxerrois,
Gutedel, Merzling,
Müller Thurgau, Gelber Muskateller,
Roter Muskateller, Muskat Ottonel,
Silcher, Weißer Burgunder, Dornfelder,
Dunkelfelder, Frühburgunder,
Hegel, Helfensteiner,
Heroldrebe, Lagrein, Muskat Trollinger,
Portugieser, St. Laurent,
Schwarzriesling, Spätburgunder
und Tauberschwarz
7,5 Vol.-% und 60 Grad Öchsle

Rebsorten Riesling,
Roter Riesling, Blauer und Grüner Silvaner,
Blauer Limberger, Schwarzer Urban,
Trollinger
7,0 Vol.-% und 57 Grad Öchsle

Alle übrigen Rebsorten 8,0 Vol.-% und 63 Grad Öchsle

Auslese

Alle Rebsorten 13,0 Vol.-% und 95 Grad Öchsle

Beerenauslese

Alle Rebsorten 17,5 Vol.-% und 124 Grad Öchsle

Trockenbeerenauslese

Alle Rebsorten 21,5 Vol.-% und 150 Grad Öchsle

Eiswein

Alle Rebsorten 17,5 Vol.-% und 124 Grad Öchsle

Sekt b.A., Winzersekt

Alle Rebsorten 7,0 Vol.-% und 57 Grad Öchsle

Perlwein

Alle Rebsorten 7,0 Vol.-% und 57 Grad Öchsle

3.2.2 Bundesland Bayern

Qualitätswein

Alle Rebsorten 7,5 Vol.-% und 60 Grad Öchsle

Prädikatswein

Kabinett

Rebsorten Riesling und Blauer und Grüner Silvaner 10,3 Vol.-% und 78 Grad Öchsle

Alle übrigen Weißwein-, Weißherbst-,
Rosésorten und Rotling
10,6 Vol.-% und 80 Grad Öchsle

Alle Rotweinsorten 11,4 Vol.-% und 85 Grad Öchsle

Spätlese

Rebsorten Riesling und Blauer und Grüner Silvaner 11,7 Vol.-% und 87 Grad Öchsle

Alle übrigen Weißwein-, Rotweinsorten und Rotling 12,2 Vol.-% und 90 Grad Öchsle

Auslese

alle Rebsorten 13,8 Vol.-% und 100 Grad Öchsle

Beerenauslese

alle Rebsorten 17,7 Vol.-% und 125 Grad Öchsle

Trockenbeerenauslese

alle Rebsorten 21,5 Vol.-% und 150 Grad Öchsle

Eiswein

alle Rebsorten 17,7 Vol.-% und 125 Grad Öchsle

Sekte b.A.

alle Rebsorten 7,5 Vol.-% und 60 Grad Öchsle

Perlwein

Alle Rebsorten 7,5 Vol.-% und 60 Grad Öchsle

3.2.3 Likörwein

Geltendes Recht ist anzuwenden.

3.3 Organoleptisch

Weißwein

Der Weißwein aus Württemberg ist ein ausschließlich aus Trauben von zugelassenen weißen Rebsorten hergestellter Wein mit sensorisch wahrnehmbarer Fruchtigkeit und Säure. Sorten- und jahrgangsspezifisch sind auch würzige Ausprägungen sensorisch wahrnehmbar.

Die Farbe der Weine ist typischerweise von einem hellen gelb, das auch leicht grünliche Reflexe aufweisen kann, geprägt und kann sorten- und jahrgangsspezifisch in das goldgelbe Farbspektrum oder in einen rötlich schimmernden Farbton übergehen.

Rotwein

Der Rotwein aus Württemberg ist ein ausschließlich aus Trauben von zugelassenen roten Rebsorten hergestellter Wein. Die Farbe reicht sortenbedingt von hellrot, über ziegel-, rubin-, granatrot, purpur, violett, bläulich bis schwarz, auch gegebenenfalls bräunliche Töne sind erkennbar. Sensorisch sind die Weine geprägt von wahrnehmbaren Frucht- und Gerbstoffnoten, teilweise ergänzt durch würzige Einflüsse.

Roséwein

Der Roséwein aus Württemberg ist ein ausschließlich aus Trauben von zugelassenen roten Rebsorten hergestellter Wein. Die Weine zeichnen sich durch ihre blass- bis hellrote Farbe aus. Aufgrund der Sortenvielfalt Württembergs können sortenspezifisch einzelne Weine rötliche Nuancen aufweisen. Die Aromen erinnern an Blüten, Früchte und Gewürze und sind je nach verwendeten Rebsorten und Reife geschmacklich elegant bis stoffig, mit einem angenehmen Säureeindruck und allenfalls minimaler Gerbstoffnote.

Weißherbst

Der Weißherbst aus Württemberg ist ein ausschließlich aus einer einzigen roten Rebsorte und zu mindestens 95 % aus hell gekeltertem Most hergestellter Wein (inklusive eines eventuellen Anteils an Süßreserve) mit sensorisch wahrnehmbarer Fruchtigkeit.

Weißherbst ist typischerweise von hellen rötlichen Reflexen geprägt und kann sorten- und jahrgangsspezifisch in das goldgelbe Farbspektrum oder in einen natürlich schimmernden roten Farbton übergehen. Weißherbst hat eine sensorisch wahrnehmbare Fruchtigkeit.

Blanc de Noir

Der Blanc de Noir aus Württemberg ist ein ausschließlich aus Trauben von zugelassenen roten Rebsorten hergestellter Wein. Blanc de Noir sind weißweinfarben. Die Aromen erinnern überwiegend an Blüten, Früchte und Gewürze. Je nach verwendeten Rebsorten und Reife sind sie geschmacklich leicht bis stoffig, mit einem angenehmen Säureeindruck und allenfalls minimaler Gerbstoffnote.

Rotling

Der Rotling aus Württemberg ist ausschließlich aus einem Gemisch von weißen Trauben (auch gemaischt) und roten Trauben (auch gemaischt) hergestellter Wein von blass- bis hellroter Farbe mit sensorisch wahrnehmbarer Fruchtigkeit.

Schillerwein

Statt der Angabe Rotling darf als besondere Spezialität in Württemberg die Bezeichnung „Schillerwein“ gebraucht werden. Qualitätswein von blass- bis hellroter Farbe mit sensorisch wahrnehmbarer Fruchtigkeit, der durch den Verschnitt von (auch eingemaischten) Weißweintrauben mit (auch eingemaischten) Rotweintrauben erzeugt wird.

Prädikatswein

Die Kennzeichnung als Prädikatswein ist definiert durch den Reifegrad der verwendeten Trauben, wobei der natürliche Alkoholgehalt nicht verändert werden darf. Die unterschiedlichen Jahrgänge haben einen wesentlichen Einfluss auf die Sensorik und Farbe der Prädikatsweine.

Prädikatswein Kabinett

Die Weine zeichnen sich durch eine hohe Trinkfreudigkeit und einen moderaten Alkoholgehalt aus. Die wahrnehmbar frische Säure ist ein Merkmal der Weine.

Prädikatswein Spätlese

Die zur Herstellung der Weine verwendeten Trauben sind vollreif. Der natürliche Alkoholgehalt führt zu einer erkennbaren Fülle. Durch das wertige Lesegut resultiert eine ausgeprägte Sortentypizität.

Prädikatswein Auslese

Weine mit dem Prädiktat Auslese werden aus vollreifem und in der Regel gesundem Lesegut hergestellt. Sie zeichnen sich aufgrund des natürlichen Alkoholgehaltes durch einen in der Regel höheren Extrakt, eine wahrnehmbare Fülle und einen opulenten Körper aus.

Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine. Mit zunehmender Reife können vor allem Weißweine bernsteinfarben erscheinen.

Prädikatsweine Beerenauslese und Trockenbeerenauslese

Weine mit den Prädikaten Beerenauslese und Trockenbeerenauslese werden aus überreifen Trauben hergestellt. Mit der Überreife geht in der Regel ein leichter Botrytis Befall einher. Aufgrund der Edelfäule oder durch Eintrocknung der Trauben resultiert eine natürliche Aufkonzentrierung der Aromen, des natürlichen Alkoholgehaltes und der vorhandenen Extrakte. Die Weine zeichnet eine intensive Aromatik aus. Weißweine können mit zunehmender Reife bernsteinfarben erscheinen.

Im Vergleich zur Beerenauslese sind die Konzentrationsprozesse bei den für die Trockenbeerenauslesen verwendeten Trauben meist weiter fortgeschritten.

Prädikatswein Eiswein

Weine mit dem Prädikat Eiswein stellen eine Spezialität dar, die aufgrund der vorausgesetzten Mindesttemperatur bei der Traubenernte nicht in jedem Jahrgang erzeugt werden kann. Im Vergleich zu den Prädikatsweinen erfolgt die Aufkonzentrierung der Inhaltsstoffe nicht ausschließlich durch das Austrocken der Beeren oder durch den Befall mit Botrytis, sondern durch in Folge von natürlichen Einflüssen gefrorenen Zustand der Trauben während der Lese und Kelterung. Die Farbgebung entspricht je nach Weintyp den Beschreibungen der Qualitätsweine. Mit zunehmender Reife können vor allem Weißweine bernsteinfarben erscheinen. Die wahrnehmbare Säure in Kombination mit der vorhandenen Restsüße der Weine ist typisch für Eisweine.

Perlwein

Perlweine weisen grundsätzlich eine feine Perlage auf. Ausgezeichnet durch eine merkliche Sortentypizität, werden durch die vorhandene Kohlensäure die natürlichen Aromen verstärkt, sodass die Perlweine von ihrer ausgeprägten Frucht gekennzeichnet sind und in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit erhalten. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot. Die Angabe Schillerperlwein b.A. ist gemäß § 32 Absatz 7 der Weinverordnung zulässig.

Qualitätsschaumwein

Qualitätsschaumweine werden entweder aus Grundweinen (weiß, Rosé, rot, Rotling, Schillerwein) oder einem Cuvée von Weißweinen und hellgekelterten roten Trauben hergestellt. Sie sind geschmacklich geprägt von der Art der verwendeten Rebsorten. Das Farbspektrum ist typischerweise von der Weinart der verwendeten Grundweine abhängig. Demnach kann das Farbspektrum von hellen gelben und leicht grünlichen, bis hin zu goldgelben Farben oder in einen natürlich schimmernden roten Farbton übergehen. Qualitätsschaumweine sind feinperlig bzw. fein schäumend (moussierend). Die Sensorik von Qualitätsschaumweinen ist geprägt von einer wahrnehmbaren Fruchtigkeit und Säure. Crémants zeigen oft eine weiche, cremige Struktur bei elegantem Körper und einer sehr feinen Perlage. Die Angabe Schillersekt b.A. ist gemäß § 32 Absatz 7 der Weinverordnung zulässig.

Likörwein

Likörweine zeichnen sich durch einen hohen Alkoholgehalt mit starkem Körper und intensiver Sensorik aus. Die Farbe der Likörweine ist abhängig von der verwendeten Rebsorte und variiert von gelbgrün bis intensiv rot.

4 Abgrenzung des Gebiets

4.1 Bundesland Baden-Württemberg

Zu der geschützten Ursprungsbezeichnung Württemberg gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteilen:

Abstatt (835), Adolzfurt (371), Affalterbach (1040), Aichelberg (1690), Aldingen (1120), Allmersbach Archshofen (191), Asperg (1100), Auenstein (846), Aurich (1061), Baach (1321), Bachenau (646), Beihingen (1050), Beilstein (840), Beinstein (1341), Belsenberg (282), Benningen (1025), Besigheim (960), Beuren (1945), Beutelsbach (1430), Bieringen (258), Bietigheim (1000), Bissingen (1001), Böckingen (912), Bönnigheim (975), Botenheim (876), Brackenheim (875), Breitenholz (7431), Brettach (670), Bretzfeld (370), Breuningsweiler (1323), Bürg (1324), Büttelbronn (347), Cannstatt (1463), Cappel (348), Cleebronn (885), Cleversulzbach (662), Creglingen (190), Criesbach (271), Dahenfeld (721), Diefenbach (3861), Dimbach (373), Dörzbach (235), Dürrenzimmern (877), Dürrn (3905), Duttenberg (681), Ebersberg (1240), Eberstadt (780), Eibensbach (891), Ellhofen (795), Elpersheim (176), Endersbach (1431), Ensingen (1062), Entringen (7432), Enzberg (3891), Enzweihingen (1063), Erdmannhausen (1035), Erlenbach (735), Erligheim (980), Ernsbach (306), Eschelbach (326), Esslingen (1700), Fellbach (1450), Feuerbach (1464), Flein (850), Forchtenberg (305), Frauenzimmern (892), Freudenstein (3851), Freudental (945), Frickenhausen (1885), Friedrichshall (680), Geddelsbach (374), Gellmersbach (786), Gemmingen (745), Gemmrigheim (935), Geradstetten (1416), Gerlingen (1165), Gräfenhausen (4011), Grantschen (787), Gronau (921), Großbottwar (925), Großgartach (775), Großheppach (1432), Großingersheim (995), Großsachsenheim (985), Grunbach (1417), Güglingen (890), Gündelbach (1064), Gundelsheim (645), Haagen (177), Haberschlacht (878), Häfnerhaslach (986), Hanweiler (1325), Harsberg (361), Hausen (879), Hebsack (1418), Hedelfingen (1465), Heilbronn (910), Herbolzheim (636), Hertmannsweiler (1326), Hessigheim (955), Hirschau (7455), Höchstberg (647), Hof und Lembach (926), Hofen (976), Hofen (1467), Hohenhaslach (987), Hohenstein (977), Hölzern (781), Höpfigheim (1016), Horkheim (914), Horrheim (1065), Hößlinsülz (816), Illingen (3880), Ilsfeld (845), Ingelfingen (270), Kappishäusern (1956), Kesselfeld (328), Kirchberg (1225), Kirchheim (970), Kleinaspach (1217), Kleinbottwar (1017), Kleingartach (753), Kleinheppach (1351), Kleiningersheim (996), Kleinsachsenheim (988), Knittlingen (3850), Kochersteinsfeld (656), Kocherstetten (284), Kohlberg (1950), Korb (1350), Kressbronn (9960), Künzelsau (280), Langenbeutingen (671), Laudenbach (179), Lauffen (865), Lehrensteinsfeld (800), Leonberg (1500), Leonbronn (901), Lienzingen (3893), Linsenhofen (1886), Lippoldsweiler (1241), Löchgau (965), Lomersheim (3894), Löwenstein (815), Ludwigsburg (1110), Maienfels (822), Marbach (1030), Markelsheim (158), Markgröningen (1095), Massenbachhausen (760), Maulbronn (3870), Meimsheim (880), Mergentheim (150), Metzingen (7620), Michelbach (350), Michelbach (902), Möckmühl (615), Möglingen (351), Mönsheim (3975), Morsbach (286), Mühlhausen (1469), Mühlhausen (3895), Mundelsheim (950), Münster (1470), Murr (1020), Muthof (307), Neckarsulm (720), Neckarweihingen (1111), Neckarwestheim (870), Neckarzimmern (2905), Neipperg (881), Neudenau (635), Neuffen (1955), Neuhausen (7622), Neustadt (1345), Niederhofen (767), Niedernhall (300), Niederstetten (205), Nordhausen (861), Nordheim (860), Oberderdingen (3490), Obereisesheim (722), Obergriesheim (648), Oberohrn (362), Obersöllbach (332), Oberstenfeld (920), Oberstetten (208), Obersulm (804), Obertürkheim (1471), Ochsenbach (989), Ochsenburg (903), Oedheim (675), Offenau (685), Ölbronn (3906), Ötisheim (3885), Pfaffenhofen (895), Pfäffingen (7433), Pfedelbach (360), Pleidelsheim (1045), Plieningen (1472), Plochingen (1735), Poppenweiler (1113), Rappach (375), Ravensburg (9580), Reutlingen (7640), Richen (755), Rielingshausen (1031), Riet (1067), Rietenau (1218), Rohracker (1474), Rohrbronn (1419), Rommelshausen (1440), Roßwag (1068), Rottenburg (7480), Ruchsen (618), Schäftersheim (183), Schluchtern (776), Schmiden (1452), Schmidhausen (841), Schmie (3871), Schnait (1433), Schöntal (255), Schorndorf (1400), Schozach (847), Schützingen (3881), Schwabbach (377), Schwaigern (765), Siebeneich (378), Siglingen (637), Spielberg (990), Steinheim (1015), Sternenfels (3860), Stetten (761), Stetten (1441), Stockheim (882), Strümpfelbach (1434), Stuttgart (1460), Taldorf (9583), Talheim (855), Tamm (1010), Tübingen (7450), Uhlbach (1477), Untereisesheim (730), Untergruppenbach (830), Unterheimbach (379), Unterheinriet (831), Unterjesingen (7459), Untersteinbach (363), Untertürkheim (1478), Vaihingen (1060), Verrenberg (354), Vorbachzimmern (212), Waiblingen (1340), Waldbach (380), Walheim (940), Weikersheim (175), Weiler (896), Weilheim (1835), Weinsberg (785), Weißbach (295), Wendelsheim (7496), Wendlingen (1770), Wermutshausen (213), Westernach (320), Widdern (625), Wimmental (788), Wimpfen (690), Windischenbach (364), Winnenden (1320), Winterbach (1410), Winzerhausen (927), Wurmlingen (7497), Zaberfeld (900), Zuffenhausen (1481).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

4.2 Bundesland Bayern

Zu der geschützten Ursprungsbezeichnung Württemberg gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:

Die Gemeinden Nonnenhorn, Wasserburg und Bodolz und die Gemarkungen Hoyren und Aeschach der Großen Kreisstadt Lindau.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

5 Traditionelle Begriffe

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zur bestehenden geschützten Ursprungsbezeichnung „Württemberg“ obligatorisch mit einem der unter a) genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen und können zusätzlich mit einem der unter b) gelisteten traditionellen Begriffe gekennzeichnet werden:

a)
Qualitätswein, auch ergänzt durch b.A.
Prädikatswein, ergänzt durch:
Kabinett,
Spätlese,
Auslese,
Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese,
Eiswein,
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b.A.,
Sekt b.A.,
Winzersekt,
Qualitätslikörwein, ergänzt durch b.A.

b)
Classic,
Weißherbst,
Riesling-Hochgewächs,
Schillerwein.

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Geltendes Recht ist anzuwenden.

6.3 Anbauverfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.

7 Hektarhöchstertrag

7.1 Für Flächen im Bundesland Baden-Württemberg

Es gilt ein Hektarhöchstertrag von 110 hl/​ha für Normallagen, zuzüglich 20 % Überlagerungsmöglichkeit. In Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen kann der Hektarertrag durch die zuständige Stelle jeweils um bis zu 10 Hektoliter erhöht werden. Für die im Rebenaufbauplan abgegrenzten und verbindlich zur gemeinschaftlichen Weinbaukartei gemeldeten Steillagen gilt ein Hektarhöchstertrag von 150 hl/​ha, zuzüglich 20 % Überlagerungsmöglichkeit.

7.2 Für Flächen im Bundesland Bayern

Es gilt ein Hektarhöchstertrag von 110 hl/​ha, zuzüglich 20 % Überlagerungsmöglichkeit.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

8.1 Auf Flächen im Bundesland Baden-Württemberg

Weiße Rebsorten:

Alvarinho, Aromera, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Calardis Musqué, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Donauveltliner, Ehrenfelser, Fidelio, Floreal, Gelber Muskateller, Gm 7116-1, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Weißer Gutedel, Helios, Hölder, Johanniter, Juwel, Kerner, Merzling, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Ortega, Perle, Petit Manseng, Phoenix, Prinzipal, Rabaner, Rieslaner, Weißer Riesling, Rosa Chardonnay, Roter Gutedel, Roter Muska­teller, Pinot Iskra, Roter Riesling, Roter Traminer, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Cita, Sauvignon Gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Savagnin Blanc, Savilon, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Silcher, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, VB 32-7, Veritage, Villaris, Viognier, We 06-734-42, We 70-259-10, We 70-274-12, We 88-96-68, We 88-98-31, We 98-522-4, We S 503, We S 509, Weißer Burgunder

Rote Rebsorten:

Accent, Acolon, Barbera, Baron, Blauburger, Blauer Elbling, Blauer Limberger, Blauer Spätburgunder, Blauer Zweigelt, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabaret Noir, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calabrese, Carménère, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Blauer Frühburgunder, Gamaret, Garanoir, Gm 6421-6, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Lagorthi, Lagrein, Laurot, Léon Millot, Levitage, Malbec, Maréchal Foch, Marselan, Merlot, Merlot Khorus, Monarch, Müllerrebe, Montepulciano, Muskat Trollinger, Nebbiolo, Palas, Petit Verdot, Pinotage, Pinotin, Piroso, Blauer Portugieser, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Roesler, Rondo, Rotberger, Sangiovese, Satin Noir, Schwarzer Urban, St. Laurent, Sangiovese, Sulmer, Blauer Spätburgunder, Syrah, Tannat, Tauberschwarz, Tempranillo, Touriga nacional, Blauer Trollinger, Schwarzer Urban, VB 91-26-26, VB 91-26-6, VB Cal 1-22, VB Cal 1-28, We 06-940-37, We 73-45-84, We 77-70-84, We 86-710-15, We 90-6-12, We 93-13-68, We 94-26-36, We 94-28-32, We 94-33-54, Wildmuskat, Blauer Zweigelt.

Ferner kann Wein aus genehmigten Versuchen zur Prüfung der Anbaueignung von Rebsorten der Art Vitis vinifera als Qualitätswein oder Prädikatswein eingestuft werden, wenn ein Zeugnis der zuständigen Stelle über die Einhaltung der Versuchsbedingungen vorgelegt wird. Die Herstellung von Sekt b.A. darf analog erfolgen.

8.2 Auf Flächen im Bundesland Bayern

Weiße Rebsorten:

Albalonga, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Blauer Silvaner, Bronner, Cabernet Blanc, Chardonnay, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Findling, Fontanara, Freisamer, Früher Roter Malvasier, Gelber Muskateller, Goldriesling, Goldmuskateller, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Mariensteiner, Merzling, Monarch, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Nobling, Optima 113, Orion, Ortega, Osteiner, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Ruländer, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Muskateller, Roter Traminer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe, Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier Gris, Staufer, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Würzer.

Rote Rebsorten:

Accent, Acolon, Allegro, Blauburger, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spät­burgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Mitos, Cabernet Cubin, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Deckrot, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Maréchal Foch, Merlot, Müllerrebe, Muskat Trollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Piroso, Prior, Regent, Rondo, Rotberger, Rubinet, St. Laurent, Tauberschwarz.

In diese Listen können weitere Rebsorten aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen für die Klassifizierung durch die zuständige Behörde festgestellt worden sind.

Wein aus Rebsortenversuchen, die von wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, kann als Qualitäts- oder Prädikatswein eingestuft werden, wenn ein Zeugnis der zuständigen Stelle über die Einhaltung der guten experimentellen Praxis vorgelegt wird.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EG) Nummer 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Anbaugebiet erstreckt sich von Weikersheim bei Bad Mergentheim bis nach Metzingen, östlich von Tübingen, zwischen dem nördlichen Bereich Kocher-Jagst-Tauber, der an Franken anschließt, entlang des Neckartals über Heilbronn und Stuttgart bis Tübingen. Ein kleiner Bereich am Bodensee zwischen Friedrichshafen und Lindau ist ebenfalls Bestandteil des abgegrenzten Gebiets.

9.1.2 Geologie

Die Neckarzuflüsse Kocher und Jagst haben sich tief in den Muschelkalk der Hohenloher Ebene eingeschnitten. Der steinige und fossilreiche Boden zeigt sich vor allem in den steilen Weinbergshängen entlang der Flussläufe. Ähnlich ist die Weinlandschaft an der württembergischen Tauber. Entlang der Flüsse findet man skelettreichen Muschelkalk, das übrige Hohenloher Weinland ist durch die rötlichen und nährstoffreichen Mergel der Keuperformation geprägt.

Kocher-Jagst-Tauber als der nördlichste württembergische Weinbaubereich ist besonders durch die südliche Ausrichtung der Weinberge begünstigt. Das vermehrt im Herbst auftretende raue Klima bevorzugt vor allem frühreife weiße Rebsorten, die eher säurereiche leichte und kernige Weißweine ergeben und sich durch ihre Spritzigkeit, Filigranität und Eleganz auszeichnen.

Der Neckar, der seinen Lauf mehrfach geändert hat, ist mit den sonnenwarmen flachgründigen und skelettreichen Steilhängen im Muschelkalk die Hauptader des württembergischen Weinbaugebiets. Tiefgründige Lößböden der Talflanken und höher gelegenen Ebenen sowie Gipskeuperböden werden ebenfalls weinbaulich genutzt.

9.2 Natürliche Einflüsse

Die Rebflächen des Anbaugebiets Württemberg liegen auf einer Höhe von 180 bis 510 Metern über dem Meeresspiegel. Die mittlere Jahrestemperatur liegt zwischen 9,3 °C und 10,5 °C. Viele Rebflächen liegen in Tälern und entlang der Flüsse. Es entstehen unterschiedliche Mikroklimata. Die Sonnenexposition ist in der Regel auf Steil- und Steilstlagen am höchsten. Die mittlere Jahressumme des Niederschlags beträgt zwischen 550 und 1 050 Millimetern. Die Flächen am Bodensee und entlang des Oberen Neckars erfahren eine durchschnittlich größere jährliche Regenmenge, als die Flächen am Mittleren Neckar und in der Region Kocher-Jagst-Tauber.

9.3 Menschliche Einflüsse

Das Anbaugebiet Württemberg ist geprägt durch das Zusammenwirken von naturräumlichen Gegebenheiten, histo­rischen Entwicklungen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Lange Tradition haben ganz besonders die arbeits­intensiven Steillagen.

Durch das Zusammenspiel menschlicher Arbeit, Innovation und Kreativität, natürlicher Voraussetzungen und Einflüsse des Bodens, der vorwiegend durch Keuper und Muschelkalk geprägt ist, der bunten Rebsortenvielfalt in Verbindung mit der jahrgangsabhängigen Witterung entstehen Jahr für Jahr individuelle, unverwechselbare Weine, die durch ihr Aromaspiel und ihre Fruchtigkeit beeindrucken und die Besonderheit des Anbaugebiets Württemberg herausstellen.

9.4 Kategorien von Erzeugnissen

Die in Nummer 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Kategorien Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein und Likörwein, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten. Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.

Die Steillagen mit ihrem extremen trocken-warmen Klima prägen Württemberg auf besondere Weise, so dass hier selbst späte Rebsorten zur Vollreife gelangen. Mit der jahrgangsabhängigen Witterung in Kombination mit der Vielfalt der Böden entstehen Jahr für Jahr individuelle, unverwechselbare Weine, die durch ihr Aromaspiel und ihre Fruchtigkeit beeindrucken und die Besonderheit des Anbaugebiets Württemberg herausstellen.

9.4.1 Wein („Qualitätswein“ und „Prädikatswein“)

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3 benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und der natürliche Alkoholgehalt darf gemäß den geltenden Bestimmungen erhöht werden.

Prädikatsweine müssen die in Nummer 3 aufgeführten Kriterien mindestens erfüllen. Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen. Im Gegensatz zu Qualitätsweinen dürfen Prädikatsweine nicht angereichert werden.

9.4.2 Likörwein

Qualitätslikörwein ist ein Erzeugnis mit einem erhöhten Alkoholgehalt, welches sich aufgrund seiner Herstellung durch ein intensives Aroma und ein großes sensorisch wahrnehmbares Volumen auszeichnet.

9.4.3 Perlwein („Qualitätsperlwein b.A.“)

Für Qualitätsperlwein b.A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätsperlwein, die in Nummer 3.2 aufgeführt sind, erfüllen.

9.4.4 Qualitätsschaumwein

Das Grundprodukt muss die in Nummer 3 benannten Kriterien vorweisen und kann diese je nach Vegetationsstand und Standort durch einen früheren Erntezeitpunkt erreichen. Der Sektgrundwein wird dann der zweiten Gärung zugeführt. Sekt b.A. darf auch ohne 2. Gärung erzeugt werden.

10 Weitere wesentliche Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen

10.1 Amtliche Prüfung

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen: Einzelstaatliches Recht

Art der Bedingung: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die vorstehend in Nummer 5 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Weine (Qualitätsweine, Prädikatsweine), Likörweine (Qualitätslikörweine b.A.), Perlweine (Qualitätsperlweine b.A.) und Qualitätsschaumweine (Sekte b.A.) zuvor eine Amtliche Prüfung, die sich in eine analytische und eine sensorische Prüfung gliedert, erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) ist auf dem Etikett anzugeben. Sie ersetzt die Losnummer.

10.2 Kleinere geografische Einheiten

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen: Einzelstaatliches Recht

Art der Bedingung: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen.

Sie wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien geführt. In Bayern wird sie von der Regierung in Unterfranken geführt, soweit nicht die jeweilige Gemeinde zuständig ist.

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Baden-Württemberg auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
§ 9 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Eintragung von Lagen und Bereichen in die Weinbergrolle (Weinbergslagenverordnung)
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert in Bayern auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
§§ 19 und 31 der Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV)

Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

10.3 Verwendung der Prädikate

Titel: Wein

Rechtsrahmen: Von einer die g.U. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung: Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Ab dem Erntejahrgang 2030 dürfen Weine, die nach den Rechtsakten der Europäischen Union die geltenden Anforderungen für die Verwendung des Begriffs trocken erfüllen, nicht mehr als Prädikatswein vermarktet werden.

10.4 Ort der Herstellung

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen: Von einer die g.U. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung: Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung:

Die Herstellung von Erzeugnissen mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Württemberg hat im Bundesland Baden-Württemberg, im Bundesland Bayern oder in einem benachbarten Bundesland zu erfolgen.

10.5 Abfüllung von Qualitätsweinen oder Prädikatsweinen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Weinverordnung

Titel: Wein

Rechtsrahmen: Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung: Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung: Bestimmung für die Abfüllung von Qualitätsweinen oder Prädikatsweinen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nummer 2 der Weinverordnung:

Ab dem Erntejahrgang 2026 darf beim Inverkehrbringen der Name einer Gemeinde oder eines Ortsteils nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung der Begriffe „Erzeuger-“, „Guts-“ und „Schlossabfüllungen“ erfüllt sind.

Bestimmung für die Abfüllung von Qualitätsweinen oder Prädikatsweinen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nummer 3 der Weinverordnung:

Ab dem Erntejahrgang 2026 darf beim Inverkehrbringen der Name einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung der Begriffe „Erzeuger-“, „Guts-“ und „Schlossabfüllungen“ erfüllt sind.

10.6 Sortenprofilierung für Erzeugnisse aus einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes

Titel: Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein

Rechtsrahmen: Von einer die g.U. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung: Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung:

Zur Herstellung von Wein, Likörwein, Perlwein, Qualitätsschaumwein, bei denen der Name einer Einzellage oder einer kleineren geographischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes beim Inverkehrbringen verwendet wird, sind folgende Rebsorten zulässig.

Weiße Rebsorten:

Alle gemäß Nummer 8.1 und 8.2 zugelassenen Rebsorten.

Rote Rebsorten:

Alle gemäß Nummer 8.1 und 8.2 zugelassenen Rebsorten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Causa Benko in Italien: Keine kriminelle Vereinigung – nur ein bisschen Gesetzesbiegen

Wer gedacht hat, dass René Benko nur in Österreich für juristischen Wirbel...

Allgemeines

Wohnungsnot? Die EU hat einen Plan. Irgendwann. Vielleicht.

Die Europäische Kommission hat einen kühnen Plan vorgestellt: Europa soll wieder Wohnraum...

Allgemeines

Trump erweitert Einreiseverbote: Die Liste wird länger – der Globus kürzer

US-Präsident Donald Trump hat mal wieder den Rotstift gezückt – diesmal allerdings...

Allgemeines

Hollywood-Tragödie mit politischem Beifang: Rob Reiner und Ehefrau tot – Sohn angeklagt

In Hollywood ist selbst der Mord nie nur ein Mord. Der Tod...