Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 22/23/51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
„g.U. Pfalz“
Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung (Anlage).
Die beantragte Änderung betrifft ausschließlich die bestehende Gebietsabgrenzung. Die dazugehörigen Lagenkarten werden mit dem Antragsformular veröffentlicht. Die Produktspezifikation und das Einzige Dokument bleiben textlich von der beantragten Änderung unberührt und werden nicht mit veröffentlicht.
Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein.
Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der BLE angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.
Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: +49 (0) 2 28/68 45-32 22/-39 23/-29 19
Telefax: +49 (0) 30/18 10 68 45-39 85
De-Mail: info@ble.de-mail.de
einzulegen.
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Berghaus
Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)1
1 Eingetragener Name:
Pfalz
1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission2:
PDO-DE: -A 1272
1.2 Art der geografischen Angabe:
⃞ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
2 Antragsteller3:
2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:
Herbert Müller und Lars Wahl
2.2 Vollständige Anschrift:
Herbert Müller, Hintergasse 15, 67229 Gerolsheim, und
Lars Wahl, In den 13 Morgen 1, 67229 Gerolsheim,
vertreten durch rohwedder/partner Rechtsanwälte, Kaiserstraße 74, 55116 Mainz
2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)
2.4 Telefon; Telefax; E-Mail:
0 61 31/64 50; 0 61 31/28 64 58; buero@rohwedder-partner.de
3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):
Schutzgemeinschaft Pfalz
3.1 Vollständige Anschrift:
Weberstraße 9, 55130 Mainz
3.2 Telefon; Telefax; E-Mail:
0 61 31/62 05 57; 0 61 31/62 05 50; info@bwv-rlp.de
4 Erläuterung des berechtigten Interesses:
Bezüglich Parzelle 1629 der Gemarkung Laumersheim sind die Antragsteller Eigentümer.
Hinsichtlich der im Antrag genannten drei Plannummern in der Gemarkung Dirmstein sind die Antragsteller Pächter und hier existieren Vorverträge über den Kauf der betreffenden Parzellen.
5 Änderungen: Änderung der Abgrenzung
5.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)
⃞ Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse
⃞ Spezifische önologische Verfahren
⊠ Abgrenzung des Gebietes
⃞ Hektarhöchstertrag
⃞ Keltertraubensorte
⃞ Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/Anforderungen von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation
⃞ Kontrollbehörde
⃞ Sonstiges
5.2 Beschreibung der Veränderungen:
Einbeziehung der zusätzlichen Rebflächen
- –
-
Dirmstein (4408) Flurstücke 5649/1, 5649/2 und 5650/0
- –
-
Laumersheim (4406) Flurstücke 1626/0, 1627/1, 1627/3, 1628/2, 1629/0 und 1630/0
5.3 Begründung der Veränderung:
Wiedereinbeziehung von Flächen, die bei der Abgrenzung zu Unrecht außen vor gelassen wurden, obwohl sie in der Lage „Dirmsteiner Mandelpfad“ bzw. „Laumersheimer Kapellenberg“ liegen.
⊠ | Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben. |
Datum | Unterschrift(en) | |
Beantragte Gebietsabgrenzung für die Gemarkung Dirmstein
Beantragte Gebietsabgrenzung für die Gemarkung Laumersheim
- 1
- Gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/33
- 2
- Zutreffendes bitte auswählen
- 3
- Bitte für jeden Antragsteller angeben
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