Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung Nr. 23/22/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – „g.U. Mittelrhein“
Bundespolitik

Bekanntmachung Nr. 23/22/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – „g.U. Mittelrhein“

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 23/​22/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
„g.U. Mittelrhein“

Vom 18. Oktober 2022

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung (Anlage).

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Zusätzlich können die Antragsunterlagen von jedem, dessen berechtigte Interessen durch diesen Antrag berührt sind, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angefordert werden. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit beigefügtem Nachweis der berechtigten Interessen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512, Absatzfördermaßnahmen, Wein
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23/​-29 19
Telefax: +49 (0) 30/​18 10 68 45-39 85
De-Mail: info@ble.de-mail.de

einzulegen.

Bonn, den 18. Oktober 2022

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Berghaus

Anlage

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)1

1 Eingetragener Name:

Mittelrhein

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission2:

PDO-DE: A1269 

1.2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte Ursprungsbezeichnung 

2 Antragsteller3:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

2.2 Vollständige Anschrift:

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mittelrhein
− Schutzgemeinschaft Mittelrhein −
Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz 

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

2.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

02 61/​9 88 5-0
02 61/​9 88 5-10 00
info@bwv-net.de 

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Mittelrhein
− Schutzgemeinschaft Mittelrhein −

3.1 Vollständige Anschrift:
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz 

3.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

02 61/​9 88 5-0
02 61/​9 88 5-10 00
info@bwv-net.de 

4 Erläuterung des berechtigten Interesses:

Als anerkannte Schutzgemeinschaft besteht berechtigtes Interesse gemäß § 22 Buchstabe g des Weingesetzes.

5 Änderungen:

5.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

⃞ Beschreibung des Weins/​der Weinbauerzeugnisse

⊠  Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften

⃞ Spezifische önologische Verfahren

⊠  Abgrenzung des Gebiets

⃞ Hektarhöchstertrag

⊠  Keltertraubensorte

⃞ Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften

⊠  Kontrollbehörde

⊠  sonstiges

5.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Die organoleptische Beschreibung wird differenzierter ausgestaltet.
b)
Abgrenzung des Gebiets
In die Abgrenzung der g.U. Mittelrhein werden folgende Flurstücke aufgenommen:

Niederhammerstein 0328 5 609 3
Niederhammerstein 0328 5 615 6
Niederhammerstein 0328 5 709 3
Boppard 1820 20 109 77
Boppard 1820 20 110 78
Dattenberg 0315 17 261 172
Dattenberg 0315 17 262 44
Koblenz 1401 8 1044 556
Trechtingshausen 3508 4 199 0
Trechtingshausen 3508 4 200 2
Trechtingshausen 3508 4 201 2
Trechtingshausen 3508 4 202 0
Trechtingshausen 3508 4 203 2
Trechtingshausen 3508 4 205 0
Trechtingshausen 3508 4 212 3
Trechtingshausen 3508 4 214 0
Trechtingshausen 3508 4 215 0
Trechtingshausen 3508 4 216 0
Trechtingshausen 3508 4 217 0
Trechtingshausen 3508 4 218 2
Trechtingshausen 3508 4 219 0
Trechtingshausen 3508 4 220 0
Trechtingshausen 3508 4 221 0
Trechtingshausen 3508 4 222 0
Trechtingshausen 3508 4 224 0
Trechtingshausen 3508 4 225 0
Trechtingshausen 3508 4 226 1
Trechtingshausen 3508 4 227 1
Trechtingshausen 3508 4 230 1
Trechtingshausen 3508 4 238 1
Trechtingshausen 3508 4 240 1
Trechtingshausen 3508 4 241 0
Trechtingshausen 3508 4 269 0
Trechtingshausen 3508 4 270 0
Trechtingshausen 3508 4 274 0
Trechtingshausen 3508 4 275 0
Trechtingshausen 3508 4 278 0
Trechtingshausen 3508 4 546 223
Trechtingshausen 3508 4 569 239
Trechtingshausen 3508 4 614 237
Trechtingshausen 3508 4 815 206
c)
Keltertraubensorten
In Nummer 8 sind bislang folgende Rebsorten angegeben:
Weißwein:
Albalonga, Arnsburger, Auxerrois (Auxerrois blanc, Pinot Auxerrois), Bacchus, Blauer Silvaner, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chardonnay Rosé (Rosa Chardonnay), Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe (Faber), Felicia, Findling, Freisamer, Früher Malingre (Malinger), Früher roter Malvasier (Malvasier, Früher Malvasier, Malvoisie), Gelber Muskateller (Blanc, Muscat, Moscato, Muskateller), Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner (Silvaner, Sylvaner), Grüner Veltliner (Veltliner), Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe (Huxel), Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio-Muskat, Müller Thurgau (Rivaner), Muscaris, Muskat-Ottonel, Nobling, Optima 113 (Optima), Orion, Ortega, Osteiner, Perle, Phoenix (Phönix), Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Roter Elbling (Elbling Rouge, Elbling), Roter Gutedel (Chasselas Rouge, Gutedel, Chasselas), Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller (Muskateller, Moscato, Muscat), Roter Riesling, Roter Traminer (Gewürztraminer, Clevner, Traminer), Ruländer (Pinot Grigio, Grauburgunder, Grauer Burgunder, Pinot Gris), Saphira, Sauvignon Blanc, Sauvignon Cita, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Septimer, Siegerrebe (Sieger), Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier Gris, Staufer, Trebbiano di Soave, Villaris, Weißer Burgunder (Pinot Bianco, Weißburgunder, Pinot Blanc), Weißer Elbling (Elbling), Weißer Gutedel (Chasselas Blanc, Fendant Blanc, Gutedel, Chasselas), Weißer Riesling (Riesling renano, Rheinriesling, Klingel­berger, Riesling), Würzer.
Rot- und Roséwein
Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauburger, Blauer Frühburgunder (Pinot Noir Precoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir, Frühburgunder), Blauer Limberger (Lemberger, Blaufränkisch, Limberger), Blauer Portugieser (Portugieser), Blauer Spätburgunder (Pinot Nero, Pinot Noir, Samtrot, Spätburgunder), Blauer Trollinger (Trollinger, Vernatsch), Blauer Zweigelt (Zweigeltrebe, Rotburger, Zweigelt), Bolero, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin (Cubin), Cabernet Dorio (Dorio), Cabernet Dorsa (Dorsa), Cabernet Franc, Cabernet Mitos (Mitos), Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calandro, Dakapo, Deckrot, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Merlot, Monarch, Müllerrebe (Schwarzriesling, Pinot Meunier), Muskattrollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Piroso, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller, Rotberger, Rubinet, Saint-Laurent (St. Laurent, Sankt Laurent), Syrah (Shiraz), Tauberschwarz, Wildmuskat.
ÄNDERUNGEN:
Hinzugefügt werden folgende Rebsorten:
Weißwein:
„Blütenmuskateller, Donauriesling, Petite Arvine, Sauvignac, Sauvignon gris, Savagnin Blanc, We S 523.“
Rot- und Roséwein:
„Divico“
Die Rebsorten werden durch ihre jeweiligen Synonyme ergänzt.
d)
Kontrollbehörde
Korrektur der Faxnummer der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
In Nummer 11.2.3 „Qualitätsweinprüfung“ wird der folgende Satz gestrichen: „Jeder Qualitätswein, Sekt b. A. und Qualitätsperlwein b. A. wird einer obligatorischen Prüfung unterzogen.“
e)
Sonstiges
Im Absatz „Zusammenhang mit dem Gebiet“ werden die Beschreibungen der Kategorien „Perlwein“ und „Qualitätsschaumwein“ präzisiert und umformuliert. Hierbei ist nicht die Notwendigkeit der Einreichung einer Unionsänderung gegeben, da durch die Änderungen nicht der Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet aufgehoben wird (vgl. Artikel 14 der Verordnung (EU) 2019/​33).
Konkret werden die folgenden Änderungen vorgenommen:
In Nummer 9.4.2 Kategorie „Perlwein“ wird eine Umformulierung vorgenommen. Der zu ändernde Satz lautet: „Die Herstellung erfolgt durch Gärung oder den Zusatz von endogener Kohlensäure.“ Umformuliert soll dieser Satz künftig lauten: „Die Herstellung erfolgt durch Gärung, wobei endogene Kohlensäure entsteht.“
In Nummer 9.4.3 Kategorie „Qualitätsschaumwein“ wird die erste Gärung hinzugefügt. Bisher war die Herstellung von Qualitätsschaumwein nach der Beschreibung nur durch eine zweite Gärung des Sektgrundweins möglich. Durch die Änderung wird die Herstellungsmöglichkeit von Qualitätsschaumwein auf die erste Gärung ausgeweitet.

5.3 Begründung der Veränderung:

a)
Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Die organoleptische Beschreibung wird differenzierter ausgestaltet, um die Besonderheiten eines jeden Erzeugnisses und die Unterschiedlichkeit der Erzeugnisse zu den Erzeugnissen anderer Anbaugebiete noch besser darstellen zu können.
b)
Abgrenzung des Gebiets
Das Flurstück in Koblenz, bekannt als Weindorf, zählt zur ursprünglichen g.U. Mittelrhein und hätte daher schon von Beginn an in die Abgrenzung aufgenommen werden müssen, dies wird nun nachgeholt.
Die anderen aufzunehmenden Flurstücke entsprechen den Voraussetzungen des räumlichen Zusammenhangs und bilden ein arrondiertes Gelände. Zudem haben sie das Verfahren der Geschäftsordnung der Schutzgemeinschaft Mittelrhein durchlaufen.
c)
Keltertraubensorten
Die Rebsortenliste ist unvollständig und wird ergänzt, da alle bislang klassifizierten Sorten, die sich am Mittelrhein im Anbau befinden, genannt werden sollen.
d)
Kontrollbehörde
Die Faxnummer der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat sich geändert.
Der Satz wird gestrichen, um eine Doppelung zu vermeiden.
e)
Sonstiges
Die Umformulierung in Nummer 9.4.2 Kategorie „Perlwein“ erfolgt, um die tatsächlichen Vorgänge bei der Perlweinbereitung in der Formulierung wiederzugeben.
In Nummer 9.4.3 Kategorie „Qualitätsschaumwein“ wird die erste Gärung eingefügt, da nach der bisherigen Beschreibung der Kategorie „Qualitätsschaumwein“ ein solcher nur durch zweite Gärung hergestellt werden konnte. Dies entspricht nicht mehr der gängigen Praxis, die nunmehr die Möglichkeiten hat, „Qualitätsschaumwein“ auch mittels einer ersten Gärung herzustellen.

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

Mittelrhein

2 Art der geografischen Angabe4:

Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

3 EU-Registriernummer5:

PDO-DE: A 1269

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört

Bundesrepublik Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen6:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weins/​der Weine7:

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Erzeugnis: Qualitätswein weiß

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Im Vordergrund können je nach Rebsorte frische Fruchtnoten sowie Aromen exotischer Früchte stehen. Je nach Rebsorte und Ausbaustil weisen sie insbesondere blumige und grüne Aromen wie grüne Paprika und grünes Gras oder auch Muskat- und Rosenduft, Honig und getrocknete Früchte, ferner würzige Aspekte wie Heu, rauchige und mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet ergänzt werden durch Aromen des getoasteten Holzfasses wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.

Die Weine weisen in der Regel eine ausgewogene Säure-Süße-Balance auf. Die Weine zeichnen sich meist durch einen filigranen bis kräftigen Körper in Verbindung mit einer eleganten bis rassigen Säurestruktur aus.

Unter anderem die Rebsorte Riesling sowie die Rebsorten der Burgunderfamilie zeichnen sich in der Regel durch eine Transparenz für das jeweilige Terroir aus. So können anhand des Säureeindruckes, des Grads der Pufferung der Säure und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden des Mittelrheins wahrgenommen werden.

Die Farbgebung variiert grundsätzlich von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelber und goldgelber oder gar bernsteinfarbener Ausprägung. Je nach Rebsorte und Jahrgang können auch leichte Rottöne auftreten.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätswein rot

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Die Weine weisen insbesondere rote Fruchtnoten auf. Hinzukommen können grüne Aspekte wie grüne Paprika, Rosmarin und grüner Rappen. Je nach Ausbaustil und Reifung in verschiedenen Holzfässern können würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung ebenso wie reduktive Noten von Feuerstein und Trüffel ergänzen. Die in der Regel von fruchtig-leicht bis körperbetont erscheinenden Weine zeichnen sich grundsätzlich durch eine samtig weiche bis spürbare Säurestruktur aus. Unter anderem Weine der Sorte Spätburgunder zeichnen sich meist durch eine hohe Transparenz für das jeweilige Terroir aus. So können anhand des Säureeindruckes, des Grads der sensorischen Säurepufferung und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden des Mittelrheins wahrgenommen werden.

Die rote Farbgebung variiert in der Regel von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunkler Holunderfarbe bis ins bläuliche mit bräunlichen Reflexen hinein.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätswein Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein ver­wendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Rosé und Weißherbstweine variieren in der Regel von Zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zur hellroten Farbe, während Blanc-de-Noir-Weine das Farbspektrum von Weißweinen aufweisen. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein dominieren in der Regel fruchtige Aromen nach roten Beeren und Früchten, wie Himbeere, Erdbeere, Cassis und Kirsche, aber auch Zitrone, Apfel und Grapefruit. Je nach verwendeter Rebsorte können auch würzige Aromen und grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt auch Vanille-, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten. Bei den Blanc-de-Noir-Weinen können zudem dezent florale Ausprägungen auftreten. Die Weine ähneln im Geschmack meist Weißweinen.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätswein Rotling

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Die Rotlingweine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Kabinett

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Diese Weine zeichnen sich grundsätzlich durch einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt aus. Diese meist fruchtigen und frischen Weine zeigen in der Regel eine erkennbare Rebsortentypizität, verbunden mit einer animierenden Säure. Je nach Ausbauvariante und gewünschtem Weinstil kann diese Rebsortenaromatik auch durch mineralische Aromen sowie eine Aromatik nach Feuerstein oder Trüffel umrundet werden. Insbesondere restsüße Kabinettweine weisen meist eine spannungsvolle Säure-Süße-Balance bei niedrigen Alkoholgehalten auf.

Das Farbspektrum von weißen Kabinettweinen variiert in der Regel von hellgelb mit grünen Reflexen bis hin zu einem kräftigen Gelb, das der roten Kabinettweine variiert grundsätzlich von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunkler Holunderfarbe.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Spätlese

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Aufgrund höherer Mostgewichte und daher meist besserer Reife der Trauben weisen Spätleseweine in der Regel eine ausgeprägte Sortentypizität aus mit mehr Körper und höheren Alkoholgehalten. Die Aromatik ist meist von reiferen gelben Früchten sowie einer reifen, harmonischeren Säurestruktur geprägt. Die Spätleseweine werden insbesondere mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut. Das Farbspektrum von weißen Spätlesen variiert meist von Hellgelb bis Goldgelb, das von roten Spätleseweinen variiert meist von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunkler Holunderfarbe.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)1
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Auslese

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führt grundsätzlich zu einer intensiven Sortentypizität. Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea) genutzt werden. Diese Weine weisen in der Regel intensive gelbfruchtige, teils exotische Aromen auf. Durch Anteile von eingetrockneten Beeren können auch dezente honigartige und balsamische Noten vorkommen. Die Ausleseweine werden insbesondere mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut. Das Farbspektrum von weißen Auslesen variiert grundsätzlich von Hellgelb bis Goldgelb, das von roten Ausleseweinen variiert meistens von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunkler Holunderfarbe.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Beerenauslese

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Mittelrheinweine des Prädikats „Beerenauslese“ werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen Beeren hergestellt und haben daher in der Regel eine intensive goldgelbe bis bernsteinartige Farbe, eine hohe Zuckergradation und eine schwach ölige Konsistenz. Geschmacklich werden sie meistens durch eine intensive Süße bei mäßiger bis kräftiger, aber markanter Säurestruktur geprägt. Ihre Aromen sind meist fruchtig bis würzig oder gar kräutrig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen.

Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, beschränken sie sich vorrangig auf Weiß- und Roséweine und weisen in der Regel moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Bei Weißweinen der Kategorie Beerenauslese variiert das Farbspektrum insbesondere von Hellgelb bis hin zur Bernsteinfarbe in allen Schattierungen.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Eiswein

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Mittelrheinweine des Prädikats „Eiswein“ werden aus natürlich gefrorenen Trauben gekeltert, wodurch die Traubeninhaltsstoffe einen hohen Grad an Konzentration sowie teilweise einen geringen Fäulnisanteil durch Botrytis cinerea aufweisen. Dadurch weisen Eisweine in der Regel, abhängig von der Dauer, bis die notwendigen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, eine intensive Süße und eine kräftige Säure auf. Es liegen stärkere Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas vor, wobei die Aromen in der Regel fruchtig und weniger durch Edelfäule geprägt sind. Das Farbspektrum von weißen Eisweinen variiert grundsätzlich von Hellgelb bis hin zur Bernsteinfarbe.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Prädikatswein Trockenbeerenauslese

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Durch einen gegenüber der Beerenauslese höheren Selektionsaufwand und mehr durch Edelfäule konzentrierte Beeren werden in der Regel noch höhere Zuckergradationen als bei der Beerenauslese erreicht. Daher weisen die Weine meist eine besonders hohe Süße und je nach Rebsorte auch konzentrierte Säure auf ebenso wie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte. Das bei Beerenauslesen beschriebene Geruchsspektrum wird in der Regel intensiver. Das Farbspektrum der weißen Trockenbeerenauslesen variiert grundsätzlich von Hellgelb bis dunkler Bernstein­farbe.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein, Qualitätsschaumwein

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Qualitätsschaumwein

Qualitätsschaumwein weist eine meist moderate Zuckergradation der Trauben auf. Die schonende Lese- und Presstechnik konserviert die in der Regel höhere, animierende Säurestruktur. Die Sekte b. A. sind meist durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Länge des Hefelagers in leicht nussigen und Briôche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Sektgrundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Sekt b. A. einhergehen. Sekt b. A. ist in der Regel frisch, fruchtig, säurebetont, hefegeprägt und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert meist von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Sie weisen grundsätzlich eine ausgeprägte bis kräftige Perlage auf. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von Blassgelb mit grünen Reflexen bis Lindenblütengelb, aber auch teils Roséfarben sowie mit verschiedenen Rottönen.

Crémants weisen meist eine intensive Perlage sowie eine weiche Struktur auf. Ihre Aromen sind meist fruchtig-reif bis hefegeprägt und würzig und werden durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers beeinflusst. Das längere Mindesthefelager erzeugt grundsätzlich feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Perlwein

Qualitätsperlweine weisen grundsätzlich eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein fruchtiges, frisches Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus, erhalten durch die Kohlensäure jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb sowie Rosa und Rot.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a) Winzersekt
Landwein
Prädikatswein
Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
Sekt b. A.
Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b) Affentaler
Classic
Ehrentrudis
Federweisser
Hock
Liebfrau(en)milch
Riesling-Hochgewächs
Schillerwein
Weißherbst
Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren8:

Erzeugnis9: alle Erzeugnisse

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weins/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:

Spezifische önologische Verfahren10

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung11

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

Anbauverfahren12

Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

8.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha

Der Hektarhöchstertrag ist auf 105 hl/​ha festgesetzt. 

9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):

Weißwein

Albalonga, Arnsburger, Auxerrois (Auxerrois blanc, Pinot Auxerrois), Bacchus, Blauer Silvaner (Silvaner), Blüten­muskateller (Muskateller), Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chardonnay Rosé (Rosa Chardonnay), Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe (Faber), Felicia, Findling, Freisamer, Früher Malingre (Malinger), Früher roter Malvasier (Malvasier, Früher Malvasier, Malvoisie), Gelber Muskateller (Blanc, Muscat,Moscato, Muskateller), Goldmuskateller (Muskateller), Goldriesling, Grüner Silvaner (Silvaner, Sylvaner), Grüner Veltliner (Veltliner), Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe (Huxel), Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio-Muskat, Müller Thurgau (Rivaner), Muscaris, Muskat Ottonel (Muskat-Ottonel), Nobling, Optima 113 (Optima), Orion, Ortega, Osteiner, Perle, Petite Arvine, Phoenix (Phönix), Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Roter Elbling (Elbling Rouge, Elbling), Roter Gutedel (Chasselas Rouge, Gutedel, Chasselas, Fendant Rouge), Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller (Muskateller, Moscato, Muscat), Roter Riesling, Roter Traminer (Gewürztraminer, Clevner, Traminer), Ruländer (Pinot Grigio, Grauburgunder, Grauer Burgunder, Pinot Gris), Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc (Muskat Silvaner), Sauvignon Cita, Sauvignon gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Savagnin Blanc (Weißer Traminer), Scheurebe, Schönburger, Septimer, Siegerrebe (Sieger), Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier Gris, Staufer, Trebbiano di Soave, Villaris, Weißer Burgunder (Pinot Bianco, Weißburgunder, Pinot Blanc), Weißer Elbling (Elbling, Kleinberger), Weißer Gutedel (Chasselas Blanc, Fendant Blanc, Gutedel, Chasselas), Weißer Riesling (Riesling renano, Rheinriesling, Klingelberger, Riesling), We S 523, Würzer. 

Rot- und Roséwein

Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauburger, Blauer Frühburgunder (Pinot Noir Precoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir, Frühburgunder, Pinot Noir Précose, Pinot Madelaine), Blauer Limberger (Lemberger, Blaufränkisch, Limberger), Blauer Portugieser (Portugieser), Blauer Spätburgunder (Pinot Nero, Pinot Noir, Samtrot, Spätburgunder), Blauer Trollinger (Trollinger, Vernatsch), Blauer Zweigelt (Zweigeltrebe, Rotburger, Zweigelt), Bolero, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin (Cubin), Cabernet Dorio (Dorio), Cabernet Dorsa (Dorsa), Cabernet Franc, Cabernet Mitos (Mitos), Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calandro, Dakapo, Deckrot, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Merlot, Monarch, Müllerrebe (Schwarzriesling, Pinot Meunier), Muskattrollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Piroso, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller (Muskateller), Rotberger, Rubinet, Saint-Laurent (St. Laurent, Sankt Laurent), Syrah (Shiraz), Tauberschwarz, Wildmuskat. 

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebiets:

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Gemeinden Bacharach (Bacharach (3503), Steeg (3502)), Bad Ems (0950), Bad Hönningen (0326), Boppard (Boppard (1820), Hirzenach (1824)), Bornich (0905), Braubach (0934), Breitscheid (Landkreis Mainz-Bingen) (0261), Brey (1388), Damscheid (1845), Dattenberg (0315), Dausenau (0947), Dörscheid (0904), Fachbach (0951), Filsen (0932), Hammerstein (Niederhammerstein (0328), Oberhammerstein (0329)), Kamp-Bornhofen (0931), Kasbach-Ohlenberg (Niederkasbach (0307)), Kaub (0902), Kestert (0918), Koblenz (Ehrenbreitstein (1416), Koblenz (1401), Niederberg (1413)), Lahnstein (Oberlahnstein (0961)), Langscheid (1207, 1843), Leubsdorf (0316), Leutesdorf (0330), Linz am Rhein (0310), Manubach (3504), Nassau (0837), Niederburg (1840), Niederheimbach (3507), Nochern (0914), Oberdiebach (3505), Oberheimbach (3506), Obernhof (0832), Oberwesel (Dellhofen (1842), Oberwesel (1841)), Osterspai (0933), Patersberg (0909), Perscheid (1844), Rheinbreitbach (0291), Rheinbrohl (0327), Rhens (1387), Sankt Goar (St. Goar (1837), Werlau (1836)), Sankt Goarshausen (Ehrenthal (0908), St. Goarshausen (0906), Wellmich (0907)), Spay (Oberspay (1390)), Trechtingshausen (3508), Unkel (Heister (0294), Scheuren (0292), Unkel (0293)), Urbar (1355, 1839), Vallendar (1352), Weinähr (0833).

Land Nordrhein-Westfalen

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Stadt Königswinter mit den Gemarkungen Oberdollendorf, Niederdollendorf und Königswinter, der Stadt Bad Honnef mit der Gemarkung Honnef (Rhöndorf) und der Stadt Bonn mit der Gemarkung Kessenich.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. oder Qualitätsperlwein b. A. mit dem geschützten Namen „Mittelrhein“ darf in einem anderen Gebiet hergestellt werden als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet13:

Das Anbaugebiet Mittelrhein befindet sich zwischen Bingen und Bonn mit dem angrenzenden Siebengebirge auf einer Länge von über ca. 110 km. Der Talboden ist schmal, erst bei 200 bis 220 Metern über NN weitet sich das enge Kerbtal zum Plateautal mit seinen älter angelegten Verebnungen. Weinbaulich genutzte Flächen findet man im Mittelrheintal in Höhen von etwa 55 bis 350 Metern über NN, durchschnittlich befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 170 Metern über NN. Die Weinberge des Oberen Mittelrheintals sind hauptsächlich Südost bis Südwest exponiert, der Weinbau im Unteren Mittelrheintal dominiert auf Flächen mit einer Exposition von Süd bis Südwest. Bezogen auf das gesamte Mittelrheintal zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 168° (SSE).

Im Bereich des Mittelrheintals dominieren Gesteine des Devons. Weite Verbreitung besitzen quarzitische Sandsteine und Tonschiefer, untergeordnet treten Eisen- und Kieselgallenschiefer sowie Quarzite auf. Gesteine aus dem Tertiär findet man nur in der Gegend um Königswinter. Hierbei handelt es sich um Trachyte, Trachyttuffe, Basalte und Latite (vulkanische Ergussgesteine), die von einer ehemaligen vulkanischen Aktivität zeugen. In den Talauen des Rheins liegen meist mehrere Meter mächtige Sande und Lehme, die häufig kalkhaltig sind. Die Reben im Mittelrheintal wurzeln überwiegend in einem Boden, dessen Ausgangsgestein von devonischen Schiefern gebildet wird. Braunerden und Regosole sind hier die dominierenden Bodentypen.

Auf dem fruchtbaren Löss- bzw. Lösslehm sind Parabraunerden verbreitet.

Aber auch in den Auen- und Niederterrassenbereichen wird stellenweise Weinbau betrieben. Bodentypologisch werden diese Bereiche durch Vegen und Braunerden charakterisiert. Auf den tertiären Vulkaniten findet man Braunerden, Regosole und Ranker.

Die Wetterdaten stellen sich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 9,7 °C dar, die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,2 °C. Der Jahresdurchschnitt im Niederschlag liegt durchschnittlich bei 665 mm, davon fallen ca. 60 % in der Vegetation. Im Schnitt erhalten die Reben am Mittelrhein während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ca. 615 000 Wh/​m2. Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Anbaugebiets, den kleinklimatischen Bedingungen, der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens sowie der hohe Einsatz der Menschen bestimmen die Typologie der Weine.

Die kleinräumige Struktur und die Steillage begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden die Rebanlagen mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weins. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrhunderte alte Weinbautradition. Bei der Erzeugung des Grundprodukts der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endprodukts Prädikatswein erfolgen.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

Rechtsrahmen14:

EU-Recht
Einzelstaatliches Recht
Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten

vorgesehen

Art der Bedingung15:

Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung16:

Um die traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b. A. oder Sekte b. A. zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nr.) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Nummer 5 Buchstabe a der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 5 Buchstabe b der Produktspezifikation genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. In Nordrhein-Westfalen werden sie in der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (Weinrechtsdurchführungsverordnung – WeinR-DVO NRW) vom 12. Dezember 2013 geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinR-DVO NRW)
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts

Eine Änderung der Abgrenzung der kleinen geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Orga­nisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

13 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 1851, 55508 Bad Kreuznach

Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 06 71/​7 93-0
Telefax: 06 71/​7 93-1 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de 

Die Landwirtschaftskammer wird bei der Kontrolle unterstützt durch:

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-1 90
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de 

In Nordrhein-Westfalen

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter
Fachbereich 63 – Gartenbau
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler

Telefon: 02 21/​53 40-5 61
Telefax: 02 21/​53 40-1 96561
E-Mail: weinbau@lwk.nrw.de

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
– Abteilung 8 –
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Telefon: 02 36 1/​30 5-0
Telefax: 02 36 1/​30 5-37 86
E-Mail: abteilung8@lanuv.nrw.de 

14 Link zur Produktspezifikation

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

⊠ Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.

Datum Unterschrift(en)

Schutzgemeinschaft Mittelrhein
Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz

„Mittelrhein“
Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

1 Geschützter Name

„Mittelrhein“

2 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein

3 Beschreibung des Weins/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nummer 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, beziehungsweise Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Es gilt geltendes Recht.
Zuckergehalt/​Geschmacksangaben:

A. Wein: Es gilt geltendes Recht.
B. Sekt b. A.: Es gilt geltendes Recht.
C. Qualitätsperlwein: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalte:

A. Wein: Es gilt geltendes Recht.
B. Sekt b. A.: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mittelrhein, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte und Mindestmostgewichte (Angaben in Vol.-% Alkohol und Grad Öchsle) in Rheinland-Pfalz

Qualitätswein

Rebsorte Riesling 6,7 Vol.-%/​55° Öchsle
Rebsorte Dornfelder 8,8 Vol.-%/​68° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,5 Vol.-%/​60° Öchsle

Prädikatswein

Kabinett
alle Weißweinsorten 10,0 Vol.-%/​76° Öchsle
alle Rotweinsorten 10,6 Vol.-%/​80° Öchsle

Spätlese

Rebsorte Riesling 10,6 Vol.-%/​80° Öchsle
alle übrigen Weißweinsorten 11,4 Vol.-%/​85° Öchsle
alle Rotweinsorten 11,7 Vol.-%/​87° Öchsle

Auslese

Rebsorte Riesling 11,9 Vol.-%/​88° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 12,7 Vol.-%/​93° Öchsle

Beerenauslese alle Rebsorten 15,3 Vol.-%/​110° Öchsle

Trockenbeerenauslese alle Rebsorten 21,5 Vol.-%/​150° Öchsle

Eiswein alle Rebsorten 15,3 Vol.-%/​110° Öchsle

Sekt b. A., Winzersekt

Rebsorte Riesling 6,1 Vol.-%/​51° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,0 Vol.-%/​57° Öchsle

Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der Rebsorte Dornfelder kann auf Beschluss des Vorstandes der anerkannten Schutzgemeinschaft Mittelrhein in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auf 8,3 Vol.-% Alkohol/​65° Öchsle festgelegt werden. Diese Regelung ist jeweils auf den beschlossenen Jahrgang beschränkt. Der Beschluss der Schutzgemeinschaft wird durch eine geeignete Veröffentlichung bekanntgegeben.

Natürliche Mindestalkoholgehalte und Mindestmostgewichte (Angaben in Vol.-% Alkohol und Grad Öchsle) in Nordrhein-Westfalen

Qualitätswein

Rebsorte Riesling 7,0 Vol.-%/​57° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,5 Vol.-%/​60° Öchsle

Prädikatswein

Kabinett
Rebsorte Riesling 9,1 Vol.-%/​70° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 9,5 Vol.-%/​73° Öchsle

Spätlese

Rebsorte Riesling 10,3 Vol.-%/​78° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 10,6 Vol.-%/​80° Öchsle

Auslese

Rebsorte Riesling 11,4 Vol.-%/​85° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 11,9 Vol.-%/​88° Öchsle

Beerenauslese alle Rebsorten 15,3 Vol.-%/​110° Öchsle

Trockenbeerenauslese alle Rebsorten 21,5 Vol.-%/​150° Öchsle

Eiswein alle Rebsorten 15,3 Vol.-%/​110° Öchsle

Sekt b. A., Winzersekt

Rebsorte Riesling 7,0 Vol.-%/​57° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,5 Vol.-%/​60° Öchsle

3.3 Organoleptisch

Am Mittelrhein werden traditionell Weißweine, Rotweine und Roséweine ausgebaut. Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mittelrhein“ werden ferner zur Herstellung von Qualitätsschaumwein und Perlwein verwendet.

Die Weine des Mittelrheins zeichnen sich üblicherweise durch folgende charakteristische und sensorische Eigenschaften aus:

Weißwein

Im Vordergrund können je nach Rebsorte frische Fruchtnoten sowie Aromen exotischer Früchte stehen. Je nach Rebsorte und Ausbaustil weisen sie insbesondere blumige und grüne Aromen wie grüne Paprika und grünes Gras oder auch Muskat- und Rosenduft, Honig und getrocknete Früchte, ferner würzige Aspekte wie Heu, rauchig und mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet ergänzt werden durch Aromen des getoasteten Holzfasses wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.

Die Weine weisen in der Regel eine ausgewogene Säure-Süße-Balance auf. Die Weine zeichnen sich meist durch einen filigranen bis kräftigen Körper in Verbindung mit einer eleganten bis rassigen Säurestruktur aus.

Unter anderem die Rebsorte Riesling sowie die Rebsorten der Burgunderfamilie zeichnen sich in der Regel durch eine Transparenz für das jeweilige Terroir aus. So können anhand des Säureeindruckes, des Grads der Pufferung der Säure und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden des Mittelrheins wahrgenommen werden.

Die Farbgebung variiert grundsätzlich von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelber und goldgelber oder gar bernsteinfarbener Ausprägung. Je nach Rebsorte und Jahrgang können auch leichte Rottöne auftreten. 

Roséwein, Weißherbst, Blanc de Noir

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Rosé- und Weißherbstweine variieren in der Regel von Zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zur hellroten Farbe, während Blanc-de-Noir-Weine das Farbspektrum von Weißweinen aufweisen. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein dominieren in der Regel fruchtige Aromen nach roten Beeren und Früchten, wie Himbeere, Erdbeere, Cassis und Kirsche, aber auch Zitrone, Apfel und Grapefruit. Je nach verwendeter Rebsorte können auch würzige Aromen und grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt auch Vanille-, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten. Bei den Blanc-de-Noir-Weinen können zudem dezent florale Ausprägungen auftreten. Die Weine ähneln im Geschmack meist Weißweinen. 

Rotwein

Die Weine weisen insbesondere rote Fruchtnoten auf. Hinzukommen können grüne Aspekte wie grüne Paprika, Rosmarin und grüner Rappen. Je nach Ausbaustil und Reifung in verschiedenen Holzfässern können würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung ebenso wie reduktive Noten von Feuerstein und Trüffel ergänzen. Die in der Regel von fruchtig-leicht bis körperbetont erscheinenden Weine zeichnen sich grundsätzlich durch eine samtig weiche bis spürbare Säurestruktur aus. Unter anderem Weine der Sorte Spätburgunder zeichnen sich meist durch eine hohe Transparenz für das jeweilige Terroir aus. So können anhand des Säureeindruckes, des Grads der sensorischen Säurepufferung und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden des Mittelrheins wahrgenommen werden.

Die rote Farbgebung variiert in der Regel von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunkler Holunderfarbe bis ins bläuliche mit bräunlichen Reflexen hinein. 

Rotling

Die Rotlingweine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur. 

Prädikatsweine

Prädikatsweine zeichnen sich dadurch aus, dass der natürliche Alkoholgehalt nicht verändert werden darf. Sie geben daher meist die Gegebenheiten des jeweiligen Jahrganges in Wechselwirkung mit der Rebsorte sowie den Lageneigenschaften wieder. Analog zu ihrer Dichte im Most, die maßgeblich durch den Zuckergehalt und der Nutzung der natürlichen Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea), Gefrieren bzw. Eintrocknen im Weinberg geprägt wird, entsteht eine 6-stufige Qualitätshierarchie. 

Prädikatswein Kabinett

Diese Weine zeichnen sich grundsätzlich durch einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt aus. Diese meist fruchtigen und frischen Weine zeigen in der Regel eine erkennbare Rebsortentypizität, verbunden mit einer animierenden Säure. Je nach Ausbauvariante und gewünschtem Weinstil kann diese Rebsortenaromatik auch durch mineralische Aromen sowie eine Aromatik nach Feuerstein oder Trüffel umrundet werden. Insbesondere restsüße Kabinettweine weisen meist eine spannungsvolle Säure-Süße-Balance bei niedrigen Alkoholgehalten auf.

Das Farbspektrum von weißen Kabinettweinen variiert in der Regel von Hellgelb mit grünen Reflexen bis hin zu einem kräftigen Gelb, das der roten Kabinettweine variiert grundsätzlich von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunkler Holunderfarbe. 

Prädikatswein Spätlese

Aufgrund höherer Mostgewichte und daher meist besserer Reife der Trauben weisen Spätleseweine in der Regel eine ausgeprägte Sortentypizität aus mit mehr Körper und höheren Alkoholgehalten. Die Aromatik ist meist von reiferen gelben Früchten sowie einer reifen, harmonischeren Säurestruktur geprägt. Die Spätleseweine werden insbesondere mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut. Das Farbspektrum von weißen Spätlesen variiert meist von Hellgelb bis Goldgelb, das von roten Spätlese- Weinen variiert meist von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunkler Holunderfarbe. 

Prädikatswein Auslese

Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führt grundsätzlich zu einer intensiven Sortentypizität. Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea) genutzt werden. Diese Weine weisen in der Regel intensive gelbfruchtige, teils exotische Aromen auf. Durch Anteile von eingetrockneten Beeren können auch dezente honigartige und balsamische Noten vorkommen. Die Ausleseweine werden insbesondere mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut. Das Farbspektrum von weißen Auslesen variiert grundsätzlich von Hellgelb bis Goldgelb, das von roten Ausleseweinen variiert meistens von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunkler Holunderfarbe. 

Prädikatswein Beerenauslese

Mittelrheinweine des Prädikats „Beerenauslese“ werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen Beeren hergestellt und haben daher in der Regel eine intensive goldgelbe bis bernsteinartige Farbe, eine hohe Zuckergradation und eine schwach ölige Konsistenz. Geschmacklich werden sie meistens durch eine intensive Süße bei mäßiger bis kräftiger, aber markanter Säurestruktur geprägt. Ihre Aromen sind meist fruchtig bis würzig oder gar kräutrig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen.

Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, beschränken sie sich vorrangig auf Weiß- und Roséweine und weisen in der Regel moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Bei Weißweinen der Kategorie Beerenauslese variiert das Farbspektrum insbesondere von Hellgelb bis hin zur Bernsteinfarbe in allen Schattierungen. 

Prädikatswein Trockenbeerenauslese

Durch einen gegenüber der Beerenauslese höheren Selektionsaufwand und mehr durch Edelfäule konzentrierte Beeren werden in der Regel noch höhere Zuckergradationen als bei der Beerenauslese erreicht. Daher weisen die Weine meist eine besonders hohe Süße und je nach Rebsorte auch konzentrierte Säure auf ebenso wie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte. Das bei Beerenauslesen beschriebene Geruchsspektrum wird in der Regel intensiver. Das Farbspektrum der weißen Trockenbeerenauslesen variiert grundsätzlich von Hellgelb bis hin zu dunkler Bernsteinfarbe. 

Prädikatswein Eiswein

Mittelrheinweine des Prädikats „Eiswein“ werden aus natürlich gefrorenen Trauben gekeltert, wodurch die Traubeninhaltsstoffe einen hohen Grad an Konzentration sowie teilweise einen geringen Fäulnisanteil durch Botrytis cinerea aufweisen. Dadurch weisen Eisweine in der Regel, abhängig von der Dauer, bis die notwendigen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, eine intensive Süße und eine kräftige Säure auf. Es liegen stärkere Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas vor, wobei die Aromen in der Regel fruchtig und weniger durch Edelfäule geprägt sind. Das Farbspektrum von weißen Eisweinen variiert grundsätzlich von Hellgelb bis hin zur Bernsteinfarbe. 

Perlwein

Qualitätsperlweine weisen grundsätzlich eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein fruchtiges, frisches Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus, erhalten durch die Kohlensäure jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich Blassgelb mit grünlichen Reflexen bis Lindenblütengelb sowie Rosa und Rot. 

Qualitätsschaumwein

Qualitätsschaumwein weist eine meist moderate Zuckergradation der Trauben auf. Die schonende Lese- und Presstechnik konserviert die in der Regel höhere, animierende Säurestruktur. Die Sekte b. A. sind meist durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Länge des Hefelagers in leicht nussigen und Briôche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Sektgrundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Sekt b. A. einhergehen. Sekt b. A. ist in der Regel frisch, fruchtig, säurebetont, hefegeprägt und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert meist von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Sie weisen grundsätzlich eine ausgeprägte bis kräftige Perlage auf. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von Blassgelb mit grünen Reflexen bis Lindenblütengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rottönen.

Crémants weisen meist eine intensive Perlage sowie eine weiche Struktur auf. Ihre Aromen sind meist fruchtig-reif bis hefegeprägt und würzig und werden durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers beeinflusst. Das längere Mindesthefelager erzeugt grundsätzlich feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine. 

4 Abgrenzung des Gebiets

4.1 Land Rheinland-Pfalz

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Gemeinden Bacharach (Bacharach (3503), Steeg (3502)), Bad Ems (0950), Bad Hönningen (0326), Boppard (Boppard (1820), Hirzenach (1824)), Bornich (0905), Braubach (0934), Breitscheid (Landkreis Mainz-Bingen) (0261), Brey (1388), Damscheid (1845), Dattenberg (0315), Dausenau (0947), Dörscheid (0904), Fachbach (0951), Filsen (0932), Hammerstein (Niederhammerstein (0328), Oberhammerstein (0329)), Kamp-Bornhofen (0931), Kasbach-Ohlenberg (Niederkasbach (0307)), Kaub (0902), Kestert (0918), Koblenz (Ehrenbreitstein (1416), Koblenz (1401), Niederberg (1413)), Lahnstein (Oberlahnstein (0961)), Langscheid (1207, 1843), Leubsdorf (0316), Leutesdorf (0330), Linz am Rhein (0310), Manubach (3504), Nassau (0837), Niederburg (1840), Niederheimbach (3507), Nochern (0914), Oberdiebach (3505), Oberheimbach (3506), Obernhof (0832), Oberwesel (Dellhofen (1842), Oberwesel (1841)), Osterspai (0933), Patersberg (0909), Perscheid (1844), Rheinbreitbach (0291), Rheinbrohl (0327), Rhens (1387), Sankt Goar (St. Goar (1837), Werlau(1836)), Sankt Goarshausen (Ehrenthal (0908), St. Goarshausen (0906), Wellmich (0907)), Spay (Oberspay (1390)), Trechtingshausen (3508), Unkel (Heister (0294), Scheuren (0292), Unkel (0293)), Urbar (1355, 1839), Vallendar (1352), Weinähr (0833).

4.2 Land Nordrhein-Westfalen

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Stadt Königswinter mit den Gemarkungen Oberdollendorf, Niederdollendorf und Königswinter, der Stadt Bad Honnef mit der Gemarkung Honnef (Rhöndorf) und der Stadt Bonn mit der Gemarkung Kessenich.

Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätsperlwein b. A. oder Sekt b. A. mit dem geschützten Namen „Mittelrhein“ darf in einem anderen Gebiet hergestellt werden, als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

5 Traditionelle Begriffe

a)
Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.,

Prädikatswein, ergänzt durch:
Kabinett,
Spätlese,
Auslese,
Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese,
Eiswein;
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.,
Sekt b. A.,
Winzersekt.
b)
Classic,
Riesling-Hochgewächs,
Weißherbst.

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.

6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 105 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weißwein

Albalonga, Arnsburger, Auxerrois (Auxerrois blanc, Pinot Auxerrois), Bacchus, Blauer Silvaner (Silvaner), Blüten­muskateller (Muskateller), Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chardonnay Rosé (Rosa Chardonnay), Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe (Faber), Felicia, Findling, Freisamer, Früher Malingre (Malinger), Früher roter Malvasier (Malvasier, Früher Malvasier, Malvoisie), Gelber Muskateller (Blanc, Muscat, Moscato, Muskateller), Goldmuskateller (Muskateller), Goldriesling, Grüner Silvaner (Silvaner, Sylvaner), Grüner Veltliner (Veltliner), Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe (Huxel), Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio-Muskat, Müller Thurgau (Rivaner), Muscaris, Muskat Ottonel (Muskat-Ottonel), Nobling, Optima 113 (Optima), Orion, Ortega, Osteiner, Perle, Petite Arvine, Phoenix (Phönix), Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Roter Elbling (Elbling Rouge, Elbling), Roter Gutedel (Chasselas Rouge, Gutedel, Chasselas, Fendant Rouge), Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller (Muskateller, Moscato, Muscat), Roter Riesling, Roter Traminer (Gewürztraminer, Clevner, Traminer), Ruländer (Pinot Grigio, Grauburgunder, Grauer Burgunder, Pinot Gris), Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc (Muskat Silvaner), Sauvignon Cita, Sauvignon gris, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Savagnin Blanc (Weißer Traminer), Scheurebe, Schönburger, Septimer, Siegerrebe (Sieger), Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier Gris, Staufer, Trebbiano di Soave, Villaris, Weißer Burgunder (Pinot Bianco, Weißburgunder, Pinot Blanc), Weißer Elbling (Elbling, Kleinberger), Weißer Gutedel (Chasselas Blanc, Fendant Blanc, Gutedel, Chasselas), Weißer Riesling (Riesling renano, Rheinriesling, Klingelberger, Riesling), We S 523, Würzer. 

Rot- und Roséwein

Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauburger, Blauer Frühburgunder (Pinot Noir Precoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir, Frühburgunder, Pinot Noir Précose, Pinot Madelaine), Blauer Limberger (Lemberger, Blaufränkisch, Limberger), Blauer Portugieser (Portugieser), Blauer Spätburgunder (Pinot Nero, Pinot Noir, Samtrot, Spätburgunder), Blauer Trollinger (Trollinger, Vernatsch), Blauer Zweigelt (Zweigeltrebe, Rotburger, Zweigelt), Bolero, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin (Cubin), Cabernet Dorio (Dorio), Cabernet Dorsa (Dorsa), Cabernet Franc, Cabernet Mitos (Mitos), Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calandro, Dakapo, Deckrot, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Merlot, Monarch, Müllerrebe (Schwarzriesling, Pinot Meunier), Muskattrollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Piroso, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller (Muskateller), Rotberger, Rubinet, Saint-Laurent (St. Laurent, Sankt Laurent), Syrah (Shiraz), Tauberschwarz, Wildmuskat. 

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Anbaugebiet Mittelrhein befindet sich zwischen Bingen und Bonn mit dem angrenzenden Siebengebirge auf einer Länge von über ca. 110 km. Der Talboden ist schmal, erst bei 200 bis 220 Metern über NN weitet sich das enge Kerbtal zum Plateautal mit seinen älter angelegten Verebnungen. Weinbaulich genutzte Flächen findet man im Mittelrheintal in Höhen von etwa 55 bis 350 Metern über NN, durchschnittlich befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 170 Metern über NN. Die Weinberge des Oberen Mittelrheintals sind hauptsächlich Südost bis Südwest exponiert, der Weinbau im Unteren Mittelrheintal dominiert auf Flächen mit einer Exposition von Süd bis Südwest. Bezogen auf das gesamte Mittelrheintal zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 168° (SSE).

9.1.2 Geologie

Im Bereich des Mittelrheintals dominieren Gesteine des Devons. Weite Verbreitung besitzen quarzitische Sandsteine und Tonschiefer, untergeordnet treten Eisen- und Kieselgallenschiefer sowie Quarzite auf. Gesteine aus dem Tertiär findet man nur in der Gegend um Königswinter. Hierbei handelt es sich um Trachyte, Trachyttuffe, Basalte und Latite (vulkanische Ergussgesteine), die von einer ehemaligen vulkanischen Aktivität zeugen. In den Talauen des Rheins liegen meist mehrere Meter mächtige Sande und Lehme, die häufig kalkhaltig sind. Die Reben im Mittelrheintal wurzeln überwiegend in einem Boden, dessen Ausgangsgestein von devonischen Schiefern gebildet wird. Braunerden und Regosole sind hier die dominierenden Bodentypen. Auf dem fruchtbaren Löss- bzw. Lösslehm sind Parabraun­erden verbreitet. Aber auch in den Auen- und Niederterrassenbereichen wird stellenweise Weinbau betrieben. Bodentypologisch werden diese Bereiche durch Vegen und Braunerden charakterisiert. Auf den tertiären Vulkaniten findet man Braunerden, Regosole und Ranker.

9.2 Natürliche Einflüsse

Die Wetterdaten stellen sich mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 9,7 °C dar, die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,2 °C. Der Jahresdurchschnitt im Niederschlag liegt durchschnittlich bei 665 mm, davon fallen 60 % in der Vegetation. Im Schnitt erhalten die Reben am Mittelrhein während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ca. 615 000 Wh/​m2. Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Anbaugebiets, den kleinklimatischen Bedingungen, der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens sowie der hohe Einsatz der Menschen bestimmen die Typologie der Weine.

9.3 Menschliche Einflüsse

Die kleinräumige Struktur und die Steillage begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden die Rebanlagen mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weins.

Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrhunderte alte Weinbautradition. Bei der Erzeugung des Grund­produkts der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben eine bessere Qualität eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endprodukts Prädikatswein erfolgen.

9.4 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Die in den Nummern 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsprodukts der Traube, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten. Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.

9.4.1 Kategorie „Wein“

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3.2 benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden. Prädikatsweine müssen die in Nummer 3.2 aufgeführten Kriterien mindestens erfüllen.

9.4.2 Kategorie „Perlwein“

Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des bestimmten Anbaugebiets, die in Nummer 3.2 aufgeführt sind, erfüllen. Die Herstellung erfolgt durch Gärung, wobei endogene Kohlensäure entsteht.

9.4.3 Kategorie „Qualitätsschaumwein“

Das Grundprodukt muss die in Nummer 3.2 benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten.

Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche, wenn es sich um die Spezialität des Verfahrens der traditionellen Flaschengärung handelt. Hierbei muss das Erzeugnis mindestens neun Monate auf der Flasche reifen.

10 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften

Um die vorstehend in Nummer 5 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b. A. oder Sekte b. A. zuvor eine amtliche Prüfung (siehe Nummer 11) erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Nummer 5 Buchstabe a genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 5 Buchstabe b genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.

Die Weinbergsrolle stellt das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. In Nordrhein-Westfalen werden sie in der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinR – DVO NRW) geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
Verordnung zur Durchfühung des Weinrechts (WeinR DVO NRW)
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts

Eine Änderung der Abgrenzung der kleinen geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Orga­nisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

11 Namen und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

11.1.1 In Rheinland-Pfalz

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​7 93-0
Telefax: 06 71/​7 93-1 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de 

Die Landwirtschaftskammer wird bei der Kontrolle unterstützt durch:

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-1 90
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de

11.1.2 In Nordrhein-Westfalen

Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter
Fachbereich 63 – Gartenbau
Gartenstraße 11
50765 Köln-Auweiler

Telefon: 02 21/​53 40-5 61
Telefax: 02 21/​53 40-1 96561
E-Mail: weinbau@lwk.nrw.de

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
– Abteilung 8 –
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Telefon: 02 36 1/​30 5-0
Telefax: 02 36 1/​30 5-37 86
E-Mail: abteilung8@lanuv.nrw.de

11.2 Aufgaben

11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Qualitätswein, Qualitätsperlwein b. A. oder Sekt b. A. des Anbaugebiets Mittelrhein verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beziehungsweise der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrags geprüft.

11.2.3 Qualitätsprüfung

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beziehungsweise die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen führt die amtliche Qualitätsprüfung durch. Diese umfasst drei Teilschritte:

Die Analyse des Weins durch ein amtlich anerkanntes Labor.
Die formelle Prüfung des Antrags.
Die sensorische Prüfung durch eine Sachverständigenkommission.

Durch versiegelte Rückstellproben und eine Registriernummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht.

11.2.4 Kontrolle der Produktspezifikationen

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation wird durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im Weinbaugebiet Mittelrhein ohne Terminankün­digung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft. Die Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikationen koordiniert in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mit den zuständigen Überwachungsbehörden.

1
Gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/​33
2
Zutreffendes bitte auswählen
3
Bitte für jeden Antragsteller angeben
4
Zutreffendes bitte auswählen
5
Zutreffendes bitte auswählen
6
Gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
7
Für jedes Erzeugnis und jede Qualitätsstufe ist eine gesonderte Beschreibung erforderlich (bitte duplizieren falls notwendig)
8
Für jedes Erzeugnis und jede Qualitätsstufe ist eine gesonderte Beschreibung erforderlich (bitte duplizieren falls notwendig)
9
Fakultative Angabe. Bitte bei Bedarf nach Erzeugnissen unterscheiden.
10
Maximal 1 500 Zeichen
11
Siehe Fußnote 4
12
Siehe Fußnote 4
13
Gemäß Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a bzw. Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/​34 sowie siehe Fußnote 4
14
Siehe Fußnote 1
15
Siehe Fußnote 1
16
Maximal 3 300 Zeichen

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