Bekanntmachung Nr. 24/01 über die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Published On: Dienstag, 02.04.2024By Tags:

Bundesamt
für Naturschutz

Bekanntmachung Nr. 24/​01
über die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Vom 22. März 2024

1 Ziele und Rechtsgrundlagen

1.1 Ziele der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und inter­nationalen Naturschutz. Vor dem Hintergrund der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben unterstützt das BfN das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und stellt die Grundlagen für eine wissenschaftsbasierte Politikberatung bereit. Um seinen Auftrag erfüllen zu können, vergibt das BfN Forschungsvorhaben an Dritte (extramurale Forschung). Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des BfN ist auf komplexe ökologische und gesellschaftliche Fragen ausgerichtet und daher inter- und transdisziplinär organisiert. Sie geht von gesellschaftlichen Problemstellungen aus, die integrative Forschungsansätze erfordern, in denen sich wissenschaftliche Erkenntnisse und Anforderungen der Praxis verbinden.

1.2 Rechtsgrundlagen

1.2.1 Forschungsförderung

Im Rahmen der Forschungsförderung werden Vorhaben durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der „Allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMUV zur Projektförderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf Ausgabenbasis“ (A/​BNBest-P/​BMU) beziehungsweise der „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis“ (ANBest-P-Kosten) sowie der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert. Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Nummern 2.1.1 und 2.2.2 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Unionsrahmen; ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1). Es werden Wissenstransfermaßnahmen gefördert, die als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Zuwendungsempfängerinnen/​Zuwendungsempfänger einzustufen sind.

Die Maßnahmen unterliegen einer regelmäßigen Erfolgskontrolle nach Maßgabe von § 7 Absatz 2 BHO. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Das BfN entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1.2.2 Aufträge mit forschungsförderndem Charakter

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die als Aufträge mit forschungsförderndem Charakter vergeben werden, unterliegen nach § 116 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht dem Vergaberecht. Die diesen Vorhaben zugrunde zu legenden Leistungsbeschreibungen werden entweder vom BfN vorgegeben oder im Wege einer Verhandlung mit dem/​der potenziellen Auftragnehmerin/​Auftragnehmer auf der Grundlage von durch das BfN vorgegebenen Mindestanforderungen erstellt.

Die Auftragsvergabe erfolgt unter Einbeziehung der Allgemeinen Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungs­verträge des BMUV (ABFE-BMU, Stand März 2018, abrufbar auf der Webseite des BfN unter https:/​/​www.bfn.de/​das-verfahren-refoplan).

2 Gegenstand der Vergabe

2.1 Forschungsförderungen

Es werden die nachfolgenden Themenstellungen gefördert. Weitere Einzelheiten zu den Themenstellungen sowie Hinweise zu Ansprechpersonen und Kontaktdaten finden Sie in der „Bekanntmachung Forschungsförderung“ (abrufbar auf der Webseite des BfN unter https:/​/​www.bfn.de/​das-verfahren-refoplan).

FKZ 3524850200: Ehrenamtlicher Naturschutz vor dem Hintergrund gesellschaftlichen Wandels
Ehrenamtliches Engagement im Naturschutz in Deutschland: Analyse der Veränderungen von Rollen und Aufgaben des Ehrenamts sowie Entwicklung von Handlungsempfehlungen für eine gezielte Unterstützung aller gesellschaftlichen Gruppen
FKZ 3524850500: Der Schutz der biologischen Vielfalt in der Ausbildung sozialer Berufe
Integration des Biodiversitätsschutzes in den Ausbildungsbereich der Sozialen Arbeit an Hochschulen für eine sozial-ökologische Transformation
FKZ 3524810100: Analyse der Bodenbiodiversität auf verdichteten Waldböden in Abhängigkeit temporärer Trockenheit
Untersuchung des Einflusses von Trockenperioden und Dürren auf die Bodenbiodiversität befahrener Waldböden und die Regenerationsfähigkeit des Bodens
FKZ 3524810300: Durchforstungen und Verjüngungsmaßnahmen im Klimawandel
Untersuchung der ökologischen Folgen unterschiedlich intensiver forstlicher Eingriffe hinsichtlich der Gefährdung von Wäldern und Überprüfung der waldbaulichen Maßnahmen in unterschiedlichen Altersphasen von Wäldern
FKZ 3524830600: Biotopverbund im Kontext der EU-Schutzgebietsziele und weiterer Ansprüche
Überprüfung und Weiterentwicklung von Biotopverbundkonzepten im Kontext der EU-Schutzgebietsziele und weiterer Ansprüche mit Blick auf nachfolgende Umsetzungsschritte
FKZ 3524831000: Beitrag deutscher Nationalparke zum Biodiversitätserhalt-Screening und Management von Verantwortungsarten
Identifizierung von Verantwortungsarten in Nationalparken (NLP), Erstellung allgemeiner Managementvorschläge und Kommunikation der Wirksamkeit der NLP für die Erhaltung der Biodiversität
FKZ 3524831200: Schutzgebiete weiterentwickeln: Steigerung der Resilienz und Stärkung für den natürlichen Klimaschutz
Unterstützung der Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele: Entwicklung strategisch-konzeptioneller Ansätze für das deutsche Schutzgebietsnetz unter Berücksichtigung der EU-weiten Wiederherstellungsziele und Integration der Bedarfe für den natürlichen Klimaschutz
FKZ 3524890700: 38. Deutscher Naturschutztag 2026
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Deutschen Naturschutztags (DNT) 2026 und Entwicklung innovativer Bausteine auf Grundlage der Evaluierung des 37. DNT
FKZ 3524830400: Methodenstandardisierung Metabarcoding für Erfassung char. Arten in FFH-Lebensraumtypen
Weiterentwicklung des Metabarcodings zur Verlusterfassung und -bewertung von Insektenrückgängen in Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebieten
FKZ 3524810600: Leitlinien zur Minderung von Zielkonflikten zwischen Natur- und Klimaschutz beim Moorschutz
Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes bei der Wiedervernässung von Mooren: Entwicklung von Leitlinien zur Lösung und Minderung potenzieller Zielkonflikte zwischen Natur- und Klimaschutz
FKZ 3524830700: Forschungsbedarf im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nationalen Moorschutzstrategie
Bearbeitung von bei der Umsetzung der Nationalen Moorschutzstrategie oder im laufenden F+E-Vorhaben „MoorNet − Fachliche Begleitung der Umsetzung der Nationalen Moorschutzstrategie und Vernetzung der Akteureidentifizierten Forschungsbedarfe“
FKZ 3524831100: Ökologische Grundlagen des innerdeutschen Grünen Bandes
Zielgerichtete Verbesserung der ökologischen Datengrundlagen als Basis für die spätere Entwicklung eines Managementplans sowie eines langfristigen Monitorings für das Biotopverbundsystem des innerdeutschen Grünen Bandes; Entwicklung eines Ansatzes zur Untersuchung der möglichen Verbundfunktionen im Allgemeinen sowie als Migrationskorridor (Nord-Süd) zur Klimaanpassung. Die erhobenen Daten und Erkenntnisse sollen der Weiterentwicklung der geplanten Welterbenominierung Grünes Band dienen.
FKZ 3524150400: Aktualisierung der Stör-Aktionspläne
Evaluierung und Aktualisierung des nationalen Aktionsplans (AP) für den Europäischen Stör und des HELCOM-Aktionsplans für den Baltischen Stör
FKZ 3524840700: Evaluierung der BKompV in der Praxis
EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Ermittlung von Grundlagen für die Konzeptionierung und Umsetzung mariner Wiederherstellungsmaßnahmen für ausgewählte Arten
FKZ 3524840900: Update – Indikator Habitatzerschneidung – UFR (Unzerschnittene Funktionsräume)
Aktualisierung und Veröffentlichung von Datengrundlagen zum „Indikator Habitatzerschneidung – Unzerschnittene Funktionsräume (UFR)“ als Erfolgsindikator für die Wiedervernetzung von Lebensräumen über lineare Infrastrukturen
FKZ 3524810700: (Weiter-)Entwicklung nationaler Biodiversitätsindikatoren
Entwicklung von Indikatoren zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 (NBS) und Fortschreibung bestehender Indikatoren

2.2 Aufträge mit forschungsförderndem Charakter

Es werden die nachfolgenden Themenstellungen im Wege von Aufträgen mit forschungsförderndem Charakter vergeben.

Keine

3 Besondere Voraussetzungen für Forschungsförderungen

Im Rahmen der Forschungsförderung sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften antragsberechtigt. Die Antragstellenden müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert. Als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten werden bei Forschungseinrichtungen gemäß Nummer 2.1.1 des FuEuI-Unionsrahmens zum Beispiel die unabhängige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, die Verbreitung der Forschungsergebnisse und die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Mitarbeitenden betrachtet. Auch der im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten betriebene Transfer technologischen Wissens gemäß Randnummer 15 Buchstabe v des FuEuI-Unionsrahmens gilt als nichtwirtschaftliche Tätigkeit, sofern sämtliche Einnahmen daraus wieder zugunsten von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Für vergleichbare Institutionen gelten diese Vorgaben entsprechend.

Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben sollte, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nur dann nicht in Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wenn zur Vermeidung von Quersubventionierungen die beiden Tätigkeitsformen eindeutig und in der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung nachgewiesen voneinander getrennt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel im Jahresabschluss erbracht werden.

Einrichtungen, die institutionell gefördert werden, können eine Projektförderung nur für zusätzliche, projektbedingte Ausgaben erhalten.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Zuwendungsfähig ist der projektbezogene Aufwand zur Durchführung der Projektarbeiten einschließlich der notwendigen projekttypischen Koordinationsaufgaben.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Zuwendung auf Ausgabenbasis [AZA]) oder Kosten (Zuwendung auf Kostenbasis [AZK]). Sofern Antragstellende nicht über ein geordnetes Kostenrechnungswesen verfügen oder es das BfN festlegt, erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis.

4 Verfahren

Die Vorhaben werden im wettbewerblichen Verfahren vergeben. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe reichen Sie eine aussagefähige Projektskizze in deutscher Sprache ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung (Forschungsförderung) oder die Einleitung eines Vergabeverfahrens (Aufträge mit forschungsförderndem Charakter).

4.1 Bewilligungsbehörde und Vergabestelle

Bewilligungsbehörde und Vergabestelle ist das Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn.

4.2 Gliederung und Umfang der Projektskizzen

Die Projektskizze muss alle notwendigen Informationen enthalten, um eine fachliche Stellungnahme zu erlauben. Für das Einreichen einer Projektskizze ist deshalb eine Projektbeschreibung erforderlich, in der auf maximal vier DIN-A4-Seiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 pt, Zeilenabstand: 1,2-fach) entsprechend der unten dargestellten Gliederung substantielle Angaben zu inhaltlichen Schwerpunkten des Vorhabens zu machen sind. Die Skizze ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei Verbundprojekten ist von den Partnerinnen/​Partnern eine/​ein Projektkoordinatorin/​Projektkoordinator zu benennen, die oder der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem BfN in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechperson dient.

Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung als unzulässig abgewiesen werden.

Die Projektskizzen sind folgendermaßen zu gliedern:

1.
Thema und Förderkennziffer (FKZ) sowie Bezug zu dieser Bekanntmachung.
2.
Laufzeit des Vorhabens

Geben Sie bitte den vorgesehen Anfangs- und Endzeitpunkt an; soweit sich dieser Zeitpunkt aus einer Kooperation mit einer weiteren Einrichtung zwingend ergibt, weisen Sie bitte darauf hin.
3.
Vorarbeiten

Beschreibung eigener relevanter Vorarbeiten, der Methoden und des geplanten Arbeits- und Lösungsweges anhand von konkreten, aus dem Stand des Wissens abgeleiteten Fragestellungen.
4.
Arbeits- und Zeitplan

Chronologische Darstellung der Arbeitsschritte und Meilensteine mit Entscheidungskriterien. Gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnerinnen/​Kooperationspartnern im Projekt.
5.
Wissenschaftlich-technische und gegebenenfalls wirtschaftliche Erfolgsaussichten und Risiken sowie Ergebnis­verwertung.
6.
Kompetenz

Kompetenz der Bewerberinnen/​Bewerber beziehungsweise der an der Durchführung der geplanten Arbeiten Beteiligten;
Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten). Haben Sie oder Ihre Partnerinnen/​Partner bereits früher entsprechende Themenfelder erfolgreich bearbeitet? Woraus ergibt sich die spezielle Motivation für die Durchführung des Vorhabens? Bestehen gegebenenfalls Synergieeffekte? Haben Sie bereits früher ähnliche Forschungsfelder bearbeitet, so dass bereits eine gute Datenbasis beziehungsweise Erfahrungen bei der Bearbeitung des Forschungsthemas vorliegen?
7.
Schutzrechte

Gegebenenfalls Stellungnahme zu bestehenden Schutzrechten (eigene und Dritter) und eine vergleichende Darstellung voraussichtlicher Vorteile gegenüber bisher gängigen Verfahren.
8.
Unternehmensdaten (nur für Unternehmen)

Wirtschaftliche Verhältnisse, personelle und materielle Kapazitäten, Organisation, Infrastruktur, Beschreibung der Vorleistungen und Qualifikationen;
Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Forschungsförderung (nicht bei Vorhaben mit forschungsförderndem Charakter).

Als Anhang sind zusätzlich beizufügen:

Kurzdarstellung der Projektpartnerinnen/​Projektpartner;
Finanzierungspläne beziehungsweise Vorkalkulationen der Projektpartnerinnen/​Projektpartner. Geben Sie geschätzte Summen (nach Jahren getrennt) an, die notwendig wären, um aus Ihrer Sicht das vorgeschlagene Vorhaben erfolgreich durchführen zu können.

4.3 Einreichung von Projektskizzen

Es wird empfohlen, vor der Einreichung von Projektskizzen mit den in der „Bekanntmachung Forschungsförderung“ (abrufbar auf der Webseite des BfN unter https:/​/​www.bfn.de/​das-verfahren-refoplan) aufgeführten Fachgebieten Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens

Mittwoch, den 17. April 2024, um 12.00 Uhr

beim BfN mit dem Betreff #Projektskizze [jeweilige FKZ] durch Versand an die E-Mail-Adresse REFOPLAN@BfN.de einzureichen.

4.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung vom BfN insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Zuwendungsempfängerinnen/​Zuwendungsempfänger beziehungsweise Auftragnehmerinnen/​Auftragnehmer und der eingebundenen Projektpartnerinnen/​Projektpartner, vorhandene Vorleistungen/​Ressourcen;
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Erläuterungen zum Innovationsgrad, zur Plausibilität und gegebenenfalls zur Praxisrelevanz des Ansatzes sowie Einbeziehung der aktuellen Literatur und des Stands der Technik;
Durchführbarkeit des Projekts (Angemessenheit der Methoden, Zeitaufwand, Organisation), Plausibilität der Finanzplanung und effektiver Mitteleinsatz.

Das BfN behält sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen unter Wahrung des Interessenschutzes und der Vertraulichkeit unabhängige Expertinnen/​Experten hinzuzuziehen.

Das BfN informiert die Skizzeneinreichenden über das Ergebnis. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung oder Auftragsvergabe abgeleitet werden.

4.5 Vorschläge für Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge oder Projektskizzen für mögliche Forschungs- und Entwicklungs­projekte jederzeit mitgeteilt werden können. Auch in diesem Fall kann aus der Vorlage einer Projektskizze kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung oder Auftragsvergabe abgeleitet werden. Die Einreichung eines Vorschlags oder einer Projektskizze schließt insbesondere nicht aus, dass ein Vorhaben bekannt gemacht und im Wettbewerb vergeben wird.

Bonn, den 22. März 2024

Bundesamt
für Naturschutz

In Vertretung
Th. Graner

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