Startseite Allgemeines Politik Bekanntmachung Nr. 24/21/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.U. Rheinhessen“
Politik

Bekanntmachung Nr. 24/21/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 „g.U. Rheinhessen“

stux (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 24/​21/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013
„g.U. Rheinhessen“

Vom 19. Oktober 2021

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung.

Die Unterlagen sind zusätzlich im Änderungsmodus einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Gegen den Antrag kann innerhalb von zwei Monaten ab dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger von jeder Person mit einem berechtigten Interesse, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen oder ansässig ist, unter Angabe der Nummer der Bekanntmachung 24/​21/​51 Einspruch eingelegt werden.

Der Einspruch ist schriftlich mit Nachweis des berechtigten Interesses einzulegen bei der

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 512
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45-32 22/​-39 23
Telefax: +49 (0) 30/​18 10 68 45-39 85
De-Mail: info@ble.de-mail.de

Bonn, den 19. Oktober 2021

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Berghaus

Anlage

Antrag auf Standardänderung der Produktspezifikation1

1 Eingetragener Name:

Rheinhessen

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission2:

PDO-DE: A1274

1.2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte Ursprungsbezeichnung g.U.

2 Antragsteller:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

2.2 Vollständige Anschrift:

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter
Weinnamen für das Weinanbaugebiet
Rheinhessen
– Schutzgemeinschaft Rheinhessen –
Weberstraße 9
55130 Mainz

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

2.4 Telefon/​E-Mail:

06 13 1/​62 05 57/​info@bwv-rlp.de

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet
Rheinhessen – Schutzgemeinschaft Rheinhessen –

3.1 Vollständige Anschrift:

Weberstraße 9, 55130 Mainz

3.2 Telefon/​E-Mail:

06 13 1/​62 05 57/​info@bwv-rlp.de

4 Änderungen:

4.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Bitte Zutreffendes ankreuzen, Mehrfachauswahl möglich)

⊠ Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse

⊠ Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften

☐ Spezifische önologische Verfahren

☐ Abgrenzung des Gebietes

☐ Hektarhöchstertrag

⊠ Keltertraubensorte

⊠ Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften

⊠ Kontrollbehörde

⊠ sonstiges

4.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Änderung des natürlichen Mindestalkoholgehaltes beziehungsweise des Mindestmostgewichtes (bislang in Nummer 5.1, künftig in Nummer 3.2) für Qualitätswein der Rebsorte Dornfelder in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen.
Standardwerte für Qualitätswein der Rebsorte Dornfelder: 8,8 Vol.-% Alkohol/​68° Öchsle.
ERGÄNZUNG:
„Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der Rebsorte Dornfelder kann auf Beschluss des Vorstandes der anerkannten Schutzgemeinschaft Rheinhessen in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auf 8,3 Vol.-% Alkohol/​65° Öchsle festgelegt werden. Diese Regelung ist jeweils auf den beschlossenen Weinjahrgang beschränkt. Der Beschluss der Schutzgemeinschaft wird durch eine geeignete Veröffentlichung bekanntgegeben.“
Die verschiedenen Erzeugnisse werden namentlich benannt mit Ausführung zu ihrem natürlichen Mindestalkoholgehalt/​Mindestmostgewicht sowie der jeweiligen organoleptischen Beschreibung.
b)
Keltertraubensorte
In Nummer 7 (künftig Nummer 8) sind bislang folgende Rebsorten angegeben:
Weißwein:
„Albalonga, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Bronner, Chardonnay, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Findling, Freisamer, Gelber Muskateller, Gewürztraminer, Grauer Burgunder, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Mariensteiner, Merzling, Morio-Muskat, Müller-Thurgau, Muskat-Ottonel, Nobling, Optima, Orion, Ortega, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Roter Gutedel, Roter Muskateller, Roter Traminer, Saphira, Sauvignon Blanc, Scheurebe, Schönburger, Septimer, Siegerrebe, Silcher, Sirius, Solaris, Staufer, Weißer Burgunder, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Würzer.“
Rotwein und Roséwein:
„Acolon, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Silvaner, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Carbon, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Dakapo, Deckrot, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Früher Roter Malvasier, Hegel, Heroldrebe, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Muskat Hamburg, Neronet, Palas, Prior, Regent, Rondo, Rotberger, Rubinet, Saint-Laurent, Syrah.“
ÄNDERUNG:
Hinzugefügt werden folgende Rebsorten:
Weißwein:
„Blauer Silvaner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Felicia, Früher Malingre, Früher Roter Malvasier, Gold­muskateller, Goldriesling, Muscaris, Osteiner, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Müller-Thurgau, Roter Riesling, Ruländer, Sauvignon Cita, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Souvignier gris, Trebbiano di Soave, Villaris, Weißer Elbling.“
Rotwein:
„Accent, Allegro, Baron, Blauburger, Cabernet Cantor, Cabernet Carol, Cabertin, Calandro, Helfensteiner, Muskattrollinger, Pinotin, Piroso, Reberger, Rosenmuskateller, Spätburgunder, Tauberschwarz, Wildmuskat.“
Gestrichen wird folgende Rebsorte:
Weißwein:
„Mariensteiner“
Rotwein und Roséwein:
„Muskat Hamburg“
„Blauer Silvaner“ (falsche Nennung)
„Früher Roter Malvasier“ (falsche Nennung)
Es werden die Synonyme ergänzt.
c)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
In Nummer 9 (künftig Nummer 10) werden die weiteren Anforderungen hinsichtlich der Etikettierung aufgeführt.
Kleinere geografische Einheiten:
ERGÄNZUNG:

„Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Gebiet des Weinrechts.
Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.“
d)
Kontrollbehörde
Ergänzung der in Nummer 10 (künftig Nummer 11) benannten Kontrollbehörden und deren Aufgaben.
ERGÄNZUNG:
Die Landwirtschaftskammer wird bei der Kontrolle unterstützt durch das
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49 19-0
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de

e)
Sonstiges
Redaktionelle Änderungen gemäß EU-Vorgaben.

4.3 Begründung der Veränderung:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Die geringfügige Reduzierung des Mindestalkoholgehaltes/​Mindestmostgewichtes der Rebsorte Dornfelder soll eine zeitlich frühere Ernte ermöglichen, um negative Einflüsse durch neue Schadorganismen zu minimieren. Im Jahrgang 2014 zum Beispiel wurde die Kirschessigfliege zur Bedrohung für frühreife rote Rebsorten. Ein Zuwarten mit der Ernte wegen des bisher geltenden Mindestmostgewichtes birgt in derartigen Jahren die Gefahr erheblicher qualitativer und quantitativer Verluste bei der Ernte.
Die organoleptischen Beschreibungen wurden differenziert ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können.
b)
Keltertraubensorten
Die Aufzählung der Rebsorten ist unvollständig und wird ergänzt, da hier alle bislang klassifizierten Rebsorten genannt werden sollen. Die Rebsorte Mariensteiner wird gestrichen; sie ist weder in der Liste des Bundessortenamtes noch in der Landesverordnung zugelassen. Muskat Hamburg ist eine Tafeltraube und daher nicht zuge­lassen. Der „Blaue Silvaner“ und der „Frühe Rote Malvasier“ wurden bei Rot- und Roséweinen gestrichen, da es sich um Weißweine handelt.
c)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
Die Bestimmungen zur Etikettierung sollen um engere geografische Bezeichnungen ergänzt werden, um das geltende Recht abzubilden.
d)
Kontrollbehörde
Das Landesuntersuchungsamt ist als Kontrollbehörde zu ergänzen, da es in diesem Bereich Kontrollaufgaben erfüllt.
e)
Sonstiges
Es mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.
Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.
Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument Änderung

1 Eingetragener Name:

Rheinhessen

2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte Ursprungsbezeichnung g.U.

3 EU-Registriernummer:

PDO-DE: A 1274

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Bundesrepublik Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein

6 Beschreibung des Weines/​der Weine3:

Erzeugnis: Qualitätswein weiß
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Weißwein

Die Weine werden überwiegend als Rebsortenweine ausgebaut, die die Typizität der verschiedenen Rebsorten widerspiegeln. Die Farbe ist meist blass- bis strohgelb, oft mit grünen Reflexen. Durch eine schonende Weinbereitung sind diese Weine geprägt von primären Aromen nach gelben und tropischen Früchten, vereinzelt auch mit floralen Muskat-Noten, einer fein abgestimmten Süße und Säure und einem frischen, klaren sensorischen Eindruck.

Weine aus der Rebsorte Riesling sind besonders geeignet, um die Unterschiede der verschiedenen Terroirs Rhein­hessens widerzuspiegeln. Die Weine sind in der Regel von einer prägnanten Säure geprägt und vereinen Mineralität mit eleganter Frucht.

Vor allem Weine, die in Barriquefässern und Tonneaus gereift sind, sind häufig geprägt durch eine malolaktische Gärung und feine Röstaromen.

Weine aus Rebsortenverschnitten werden oft restsüß, in der Geschmacksrichtung lieblich bereitet. Die Bezeichnung Liebfrau(en)milch dürfen nur Verschnitte tragen, die zumindest aus 70 % der Rebsorten Riesling, Silvaner, Müller-Thurgau oder Kerner hergestellt sind und daher geschmacklich von diesen Rebsorten bestimmt werden.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Qualitätswein rot
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Rotwein

Die Weine werden sowohl als Rebsortenwein als auch im Verschnitt ausgebaut. Sie sind von roter bis tiefroter Farbe oft mit bläulich, violetten Anteilen und geprägt von den Aromen roter Früchte und Beeren. Mittelschwere Weine haben eine weiche Säure und zurückhaltende Tanninstruktur bei hoher Fruchtigkeit.

Körperreiche Weine können neben einer konzentrierten roten Frucht auch würzige und rauchige Aromen zeigen.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Qualitätswein Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut.

Roséwein, Weißherbst, Blanc de Noir

Weine von blass- bis hellroter Farbe, im Falle des Blanc de Noir weißweinfarben, die ausschließlich aus roten Trauben gekeltert werden. Sie sind meist von mittlerem Körper mit dezent ausgeprägten Aromen nach roten Früchten und Beeren und einer frischen, lebendigen Säure.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Qualitätswein Rotling
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Rotling

Weine von blass- bis hellroter Farbe, die durch Verschneiden weißer und roter Trauben oder Maische gewonnen werden. Sie besitzen meist einen mittleren Körper und vereinen die Aromen von gelben und roten Früchten im Geschmack.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Prädikatswein Kabinett
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut.

Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Prädikatswein Kabinett

Ein feiner Wein mit in der Regel moderatem Alkoholgehalt, lebhafter, frischer Säure und ausgeprägter Weinigkeit.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Prädikatswein Spätlese
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut.

Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Prädikatswein Spätlese

Durch die Verwendung vollreifer Trauben sind die Weine von harmonischer Fülle und haben einen intensiven, klaren, gelbfruchtigen Charakter, der oft durch eine deutliche Fruchtsüße unterstützt wird. Die Farbe ist meist strohgelb, kann aber auch ins Goldfarbene übergehen.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Prädikatswein Auslese
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Prädikatswein Auslese

Durch die Verwendung voll- bis überreifer, im Idealfall aber noch gesunder Trauben zeigt sich in der Regel eine goldgelbe Farbe. Die Weine sind von klarem Geschmack nach gelben und tropischen Früchten bis hin zu Aromen von Dörrobst, die sich mit zunehmender Alterung der Weine verstärken. Besonders bei Weinen der Rebsorte Riesling wird der meist hohe Restzuckergehalt von einer deutlich wahrnehmbaren Säure begleitet.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Prädikatswein Beerenauslese
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Prädikatswein Beerenauslese

Die Weine werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen und mit Botrytis behafteten Trauben hergestellt und zeigen sich meist hochfarbig golden, mit zunehmender Alterung auch bernsteinfarben. Der Geschmack ist in der Regel geprägt durch die vollmundige Süße, bei geringen bis moderaten Alkoholgehalten. Konzentrierte Aromen nach Rosinen, Dörrobst und Honig aber auch würzige Noten sind typisch.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Prädikatswein Eiswein
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Prädikatswein Eiswein

Weine aus weitgehend gesunden, reifen Trauben, die zum Zeitpunkt der Ernte und Kelterung witterungsbedingt gefroren sind, wodurch ein sehr hoher natürlicher Alkoholgehalt durch Konzentration der Traubeninhaltsstoffe ohne den Einfluss von Edelfäule erzielt wird. Dementsprechend präsentieren sich die Weine meist von strohgelber Farbe mit hoher fruchtiger Süße und konzentrierter Säure.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Prädikatswein Trockenbeerenauslese
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Prädikatswein Trockenbeerenauslese

Die Weine werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen und mit Botrytis behafteten Trauben hergestellt und zeigen sich meist hochfarbig golden, mit zunehmender Alterung auch bernsteinfarben. Der Geschmack ist in der Regel geprägt durch die vollmundige Süße, bei geringen bis moderaten Alkoholgehalten. Konzentrierte Aromen nach Rosinen, Dörrobst und Honig aber auch würzige Noten sind typisch. Trockenbeerenauslesen unterscheiden sich von Beerenauslesen durch einen höheren Grad der Konzentration und einer stärkeren Prägung des Aromas durch die Edelfäule.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Beschreibung des Weines/​der Weine
Erzeugnis: Qualitätsschaumwein, Perlwein
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Erzeugnisse mit der Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ können zur Herstellung von Qualitätsperlwein b.A. und Qualitätsschaumwein verwendet werden.

Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 11 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Qualitätsschaumweine

Schaumweine werden meist aus Rebsortenweinen hergestellt. Sie sind geschmacklich geprägt von der Art der verwendeten Rebsorte und erscheinen fein schäumend.

Als Cremant bezeichnete Schaumweine zeigen oft eine weiche, cremige Struktur bei elegantem Körper und einer sehr feinen Perlage.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Perlweine

Perlweine sind frisch, fruchtig und spritzig. Sie werden meist aus aromatischen Rebsorten hergestellt, die für den Geschmack dann prägend sind.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder
g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a)
Qualitätswein, auch ergänzt durch b.A., Prädikatswein, Qualitätsperlwein, ergänzt durch b.A., Winzersekt, Sekt b.A.
b)
Weißherbst, Classic, Liebfrau(en)milch, Riesling-Hochgewächs

8 Weinbereitungsverfahren:

Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung:

Art des Verfahrens4:

Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung

Beschreibung des Verfahrens:

Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.
Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

Hektarhöchsterträge in hl/​ha:

Der Hektarhöchstertrag ist auf 105 hl/​ha festgesetzt.

9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):

Weißwein

Albalonga, Arnsburger, Auxerrois (Auxerrois blanc, Pinot auxerrois), Bacchus, Blauer Silvaner, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe (Faber), Felicia, Findling, Freisamer, Früher Malingre (Malinger), Früher Roter Malvasier (Malvasier, Malvoisie, Früher Malvasier), Gelber Muskateller (Muskateller, Moscato, Muscat, Blanc), Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner (Silvaner, Sylvaner), Grüner Veltliner (Veltliner), Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe (Huxel), Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio-Muskat, Müller-Thurgau (Rivaner), Muscaris, Muskat-Ottonel, Nobling, Optima 113 (Optima), Orion, Ortega, Osteiner, Perle, Phoenix (Phönix), Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rosa Chardonnay, Roter Elbling (Elbling, Ebling Rouge), Roter Gutedel (Gutedel, Chasselas, Chasselas Rouge), Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller (Muskateller, Moscato, Muscat), Roter Riesling, Roter Traminer (Gewürztraminer, Clevner, Traminer), Ruländer (Grauer Burgunder, Grauburgunder, Pinot Gris, Pinot Grigio), Saphira, Sauvignon blanc, Sauvignon Cita, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Septimer, Siegerrebe (Sieger), Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier gris, Staufer, Trebbiano di Soave, Villaris, Weißer Burgunder (Weißburgunder, Pinot blanc, Pinot bianco), Weißer Elbling (Elbling), Weißer Gutedel (Gutedel, Chasselas, Fendant Blanc, Chasselas Blanc), Weißer Riesling (Riesling, Rheinriesling, Riesling renano, Klingelberger), Würzer.

Rot- und Roséwein

Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauburger, Blauer Frühburgunder (Frühburgunder, Pinot noir précoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir), Blauer Limberger (Lemberger, Blaufränkisch, Limberger), Blauer Portugieser (Portugieser), Blauer Spätburgunder (Spätburgunder, Pinot noir, Pinot nero, Samtrot), Blauer Trollinger (Trollinger, Vernatsch), Blauer Zweigelt (Zweigeltrebe, Rotburger, Zweigelt), Bolero, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin (Cubin), Cabernet Dorio (Dorio), Cabernet Dorsa (Dorsa), Cabernet franc, Cabernet Mitos (Mitos), Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calandro, Dakapo, Deckrot, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Merlot, Monarch, Müllerrebe (Schwarzriesling, Pinot meunier), Muskattrollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Piroso, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller, Rotberger, Rubinet, Saint-Laurent (Sankt Laurent, St. Laurent), Syrah (Shiraz), Tauberschwarz, Wildmuskat.

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Gemeinden Albig, Alsheim, Alzey, Appenheim, Armsheim, Aspisheim, Badenheim, Bechenheim, Bechtheim, Bechtolsheim, Bermersheim (Alzey-Worms), Bermersheim vor der Höhe, Biebelnheim, Biebelsheim, Bingen am Rhein 1, Bodenheim, Bornheim (Alzey-Worms), Bubenheim (Mainz-Bingen), Budenheim, Dalheim, Dexheim, Dienheim, Dintesheim, Dittelsheim-Heßloch, Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eckelsheim, Eich, Eimsheim, Engelstadt, Ensheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Essenheim, Flörsheim-Dalsheim, Flonheim, Flomborn, Framersheim, Frei-Laubersheim, Freimersheim (Alzey-Worms), Frettenheim, Friesenheim, Fürfeld, Gabsheim, Gau-Algesheim, Gau-Bickelheim, Gau-Bischofsheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Gau-Weinheim, Gensingen, Gimbsheim, Grolsheim, Gumbsheim, Gundersheim, Gundheim, Guntersblum, Hackenheim, Hahnheim, Hangen-Weisheim, Harxheim, Heidesheim am Rhein, Hillesheim (Mainz-Bingen), Hochborn, Hohen-Sülzen, Horrweiler, Ingelheim am Rhein, Jugenheim in Rheinhessen, Kettenheim, Klein-Winternheim, Köngernheim, Lörzweiler, Lonsheim, Ludwigshöhe, Mainz, Mauchenheim, Mettenheim, Mölsheim, Mörstadt, Mommenheim, Monsheim, Monzernheim, Nack, Nackenheim, Neu-Bamberg, Nieder-Hilbersheim, Nieder-Olm, Nieder-Wiesen, Nierstein, Ober-Flörsheim, Ober-Hilbersheim, Ober-Olm, Ockenheim, Offenheim, Offstein, Oppenheim, Osthofen, Partenheim, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Sankt Johann (Mainz-Bingen), Saulheim, Schornsheim, Schwabenheim an der Selz, Selzen, Siefersheim, Sörgenloch, Spiesheim, Sprendlingen, Stadecken-Elsheim, Stein-Bockenheim, Sulzheim, Tiefenthal (Bad Kreuznach), Udenheim, Uelversheim, Undenheim, Vendersheim, Volxheim, Wachenheim, Wackernheim, Wahlheim, Wallertheim, Weinolsheim, Welgesheim, Wendelsheim, Westhofen, Wintersheim, Wöllstein, Wörrstadt, Wolfsheim, Wonsheim, Worms, Zornheim, Zotzenheim.

Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A. oder Qualitätsperlwein mit dem geschützten Namen „Rheinhessen“ muss im Anbaugebiet, in einem anderen Anbaugebiet des Landes Rheinland-Pfalz oder in einem Anbaugebiet eines benachbarten Landes erfolgen.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet5:

Das Weinanbaugebiet Rheinhessen ist in seiner Ausdehnung annähernd deckungsgleich mit dem rheinhessischen Tafel- und Hügelland beziehungsweise dem Mainzer Becken. Das Relief Rheinhessens ist geprägt durch Plateaus aus widerständigem Kalkstein, welche durch breite Talungen mit sanften Hügeln und Niederungen durchschnitten werden. Die höchsten Plateaubereiche liegen zwischen 250 und 300 Metern über NN, wohingegen die Niederungen 100 bis 150 Meter über NN aufweisen. Der Weinbau konzentriert sich auf die Hangbereiche, die durchschnittliche Hangneigung beträgt allerdings rund 7 %. Steillagenanbau findet man insbesondere im Bereich um Nierstein und in Bingen. Im Durchschnitt wächst der Wein in einer Höhe von 175 Metern über NN. Es dominieren Expositionen von Südost bis Südwest.

Das Weinbaugebiet Rheinhessen wird überwiegend von tertiären und quartären Sedimenten aufgebaut, welche über einem Sockel aus Rotliegend-Gesteinen liegen. Diese Rotliegend-Gesteine treten lediglich im äußersten Südwesten von Rheinhessen und bei Nierstein an die Erdoberfläche (Niersteiner Horst). Der größte Teil von Rheinhessen ist von tertiären Gesteinen, welche überwiegend von quartären Sedimenten (Lösslehm, Flussterrassen, Auensedimente, Hangsedimente) überlagert werden. Die Plateaubereiche in Rheinhessen werden von tertiären Kalksteinen gebildet, wohingegen die Hang-, Hügel- und Niederungsbereiche in weicheren tertiären Mergeln entwickelt sind. Die Kalksteine der Plateaubereiche sind meist mit Löss überlagert, die Kalke und Mergel der Hangbereiche werden oft von Löss oder Hangsedimenten verschleiert, wohingegen die Mergel der Niederungszonen von Auen-, Terrassen- oder Umlagerungssedimenten bedeckt sind. Im nordwestlichen Teil des Weinbaugebietes Rheinhessen in der Nähe von Bingen treten devonische Quarzite und Tonschiefer auf. Für die Bodenbildung stellt der Löss beziehungsweise Lösslehm das wichtigste Ausgangssubstrat dar.

Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Anbaugebiet Rheinhessen wie folgt fassen: Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt circa 9,9 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,6 °C. Die Areale mit den niedrigeren Jahresdurchschnittstemperaturen liegen im Südwesten des Anbaugebietes an der Grenze zum Saar-Nahe-Becken. Mittlere Temperaturwerte findet man auf dem rheinhessischen Tafel- und Hügelland, wo­gegen die höchsten Jahresdurchschnittstemperaturen mit zunehmender Nähe zum Oberrheingraben erreicht werden. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 550 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 65 % (355 mm) des Jahresniederschlages. Im Schnitt erhalten die rheinhessischen Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 650 000 WH/​m2.

Die Winzer bewirtschaften große zusammenhängende Parzellen, das heißt, dass eine gute Mechanisierung und ökonomische Bearbeitung der Flächen möglich ist. Die Winzer lieben die Vielfalt der Rebsorten und deren Entwicklungspotential durch die verschiedenartigen Bodenprofile, wodurch dem Konsumenten eine breite Aromenvielfalt geboten werden kann. Die Weinwirtschaft hat in den letzten 20 Jahren eine besondere Dynamik entwickelt. Eine zunehmende Zahl junger Top-Erzeuger belegt diese Dynamik. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrhunderte alte Weinbautradition.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforde­rungen:

Titel: Qualitätsschaumwein, Perlwein

Rechtsrahmen6: (EU-Recht, einzelstaatliches Recht)

Einzelstaatliches Recht

Art der Bedingung7:
(Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet, Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet, zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften)

Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften:

Beschreibung:

Um die traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b.A. oder Sekte b.A. zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Nummer 7 Buchstabe a genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 7 Buchstabe b genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.

Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt.

Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Gebiet des Weinrechts.

Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

13 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Name:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Adresse:

Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach
Postfach 1851, 55508 Bad Kreuznach

Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 06 71/​7 93-0
Telefax: 06 71/​7 93 11 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de

Die Landwirtschaftskammer wird bei der Kontrolle unterstützt durch

Name:

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Adresse:

Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon/​Telefax/​E-Mail:

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​9 14 91 90
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de

Organisation zur Verwaltung
herkunftsgeschützter Weinnamen
für das Weinanbaugebiet Rheinhessen
– Schutzgemeinschaft Rheinhessen –

„Rheinhessen“
Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

1 Geschützter Name

„Rheinhessen“

2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen

Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den ange­gebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Es gilt geltendes Recht.

Gesamtzuckergehalt: Es gilt geltendes Recht.

Die Geschmacksangaben bei Stillweinen (trocken, halbtrocken, lieblich, süß) und Sekt b.A. (brut nature, extra brut, brut, extra trocken, trocken, halbtrocken, mild) sind durch geltendes Recht festgesetzt.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.

Gesamtschwefeldioxidgehalte:

A. Für den Gesamtschwefeldioxidgehalt in Weinen gilt geltendes Recht.
B. Für den Gesamtschwefeldioxidgehalt für Sekt b.A. gilt geltendes Recht.
Gehalte an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheinhessen, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 Vol.-% überschreiten.

3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt/​Mindestmostgewichte

(Angabe in Vol.-% Alkohol/​° Öchsle)

Qualitätswein

Rebsorten Morio-Muskat,
Portugieser und Riesling 7,5 Vol.-%/​60° Öchsle
Rebsorte Dornfelder 8,8 Vol.-%/​68° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,8 Vol.-%/​62° Öchsle

Prädikatswein

Kabinett
Rebsorten Müller-Thurgau,
Riesling und Silvaner 9,5 Vol.-%/​73° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 10,0 Vol.-%/​76° Öchsle
Spätlese
Rebsorten Riesling und Silvaner 11,4 Vol.-%/​85° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 12,2 Vol.-%/​90° Öchsle
Auslese
Rebsorte Riesling 12,5 Vol.-%/​92° Öchsle
Rebsorte Silvaner 13,0 Vol.-%/​95° Öchsle
alle übrigen Rebsorten 13,8 Vol.-%/​100° Öchsle
Beerenauslese
alle Rebsorten 16,9 Vol.-%/​120° Öchsle
Trockenbeerenauslese
alle Rebsorten 21,5 Vol.-%/​150° Öchsle
Eiswein
alle Rebsorten 16,9 Vol.-%/​120° Öchsle

Sekt b.A., Winzersekt

alle Rebsorten 7,0 Vol.-%/​57° Öchsle

Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der Rebsorte Dornfelder kann auf Beschluss des Vorstandes der anerkannten Schutzgemeinschaft Rheinhessen in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auf 8,3 Vol.-% Alkohol/​65° Öchsle festgelegt werden. Diese Regelung ist jeweils auf den beschlossenen Weinjahrgang beschränkt. Der Beschluss der Schutzgemeinschaft wird durch eine geeignete Veröffentlichung bekanntgegeben.

3.3 Organoleptisch

In Rheinhessen werden neben Weißweinen traditionell auch Rosé- und Rotweine ausgebaut. Erzeugnisse mit der Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ können zur Herstellung von Perlwein und Qualitätsschaumwein verwendet werden. Die hohe Sortenvielfalt erhält in Rheinhessen durch die unterschiedlichen Verwitterungsböden, wie in Nummer 9 beschrieben, charakteristische Eigenschaften.

Die Erzeugnisse zeichnen sich durch folgende charakteristische Eindrücke aus:

Weißwein

Die Weine werden überwiegend als Rebsortenweine ausgebaut, die die Typizität der verschiedenen Rebsorten wiederspiegeln. Die Farbe ist meist blass- bis strohgelb, oft mit grünen Reflexen. Durch eine schonende Weinbereitung sind diese Weine geprägt von primären Aromen nach gelben und tropischen Früchten, vereinzelt auch mit floralen Muskat-Noten, einer fein abgestimmten Süße und Säure und einem frischen, klaren sensorischen Eindruck.

Weine aus der Rebsorte Riesling sind besonders geeignet, um die Unterschiede der verschiedenen Terroirs Rhein­hessens widerzuspiegeln. Die Weine sind in der Regel von einer prägnanten Säure geprägt und vereinen Mineralität mit eleganter Frucht.

Vor allem Weine, die in Barriquefässern und Tonneaus gereift sind, sind häufig geprägt durch eine malolaktische Gärung und feine Röstaromen.

Weine aus Rebsortenverschnitten werden oft restsüß, in der Geschmacksrichtung lieblich bereitet. Die Bezeichnung Liebfrau(en)milch dürfen nur Verschnitte tragen, die zumindest aus 70 % der Rebsorten Riesling, Silvaner, Müller-Thurgau oder Kerner hergestellt sind und daher geschmacklich von diesen Rebsorten bestimmt werden.

Rotwein

Die Weine werden sowohl als Rebsortenwein als auch im Verschnitt ausgebaut. Sie sind von roter bis tiefroter Farbe oft mit bläulich, violetten Anteilen und geprägt von den Aromen roter Früchte und Beeren. Mittelschwere Weine haben eine weiche Säure und zurückhaltende Tanninstruktur bei hoher Fruchtigkeit.

Körperreiche Weine können neben einer konzentrierten roten Frucht auch würzige und rauchige Aromen zeigen.

Roséwein, Weißherbst, Blanc de Noir

Weine von blass- bis hellroter Farbe, im Falle des Blanc de Noir weißweinfarben, die ausschließlich aus roten Trauben gekeltert werden. Sie sind meist von mittlerem Körper mit dezent ausgeprägten Aromen nach roten Früchten und Beeren und einer frischen, lebendigen Säure.

Rotling

Weine von blass- bis hellroter Farbe, die durch Verschneiden weißer und roter Trauben oder Maische gewonnen werden. Sie besitzen meist einen mittleren Körper und vereinen die Aromen von gelben und roten Früchten im Geschmack.

Prädikatsweine

Alle Prädikatsweine haben gemeinsam, dass der natürliche Alkoholgehalt nicht verändert werden darf. Sie zeigen daher besonders die Verhältnisse des jeweiligen Jahrgangs. Die Prädikate unterscheiden sich untereinander vor allem durch den erreichten Reifezustand der verwendeten Trauben. Das Prädikat „Eiswein“ nimmt eine Ausnahmestellung ein.

Prädikatswein Kabinett

Ein feiner Wein mit in der Regel moderatem Alkoholgehalt, lebhafter, frischer Säure und ausgeprägter Weinigkeit.

Prädikatswein Spätlese

Durch die Verwendung vollreifer Trauben sind die Weine von harmonischer Fülle und haben einen intensiven, klaren, gelbfruchtigen Charakter, der oft durch eine deutliche Fruchtsüße unterstützt wird. Die Farbe ist meist strohgelb, kann aber auch ins Goldfarbene übergehen.

Prädikatswein Auslese

Durch die Verwendung voll- bis überreifer, im Idealfall aber noch gesunder Trauben zeigt sich in der Regel eine goldgelbe Farbe. Die Weine sind von klarem Geschmack nach gelben und tropischen Früchten bis hin zu Aromen von Dörrobst, die sich mit zunehmender Alterung der Weine verstärken. Besonders bei Weinen der Rebsorte Riesling wird der meist hohe Restzuckergehalt von einer deutlich wahrnehmbaren Säure begleitet.

Prädikatsweine Beerenauslese und Trockenbeerenauslese

Die Weine werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen und mit Botrytis behafteten Trauben hergestellt und zeigen sich meist hochfarbig golden, mit zunehmender Alterung auch bernsteinfarben. Der Geschmack ist in der Regel geprägt durch die vollmundige Süße, bei geringen bis moderaten Alkoholgehalten. Konzentrierte Aromen nach Rosinen, Dörrobst und Honig aber auch würzige Noten sind typisch. Trockenbeerenauslesen unterscheiden sich von Beerenauslesen durch einen höheren Grad der Konzentration und einer stärkeren Prägung des Aromas durch die Edelfäule.

Prädikatswein Eiswein

Weine aus weitgehend gesunden, reifen Trauben, die zum Zeitpunkt der Ernte und Kelterung witterungsbedingt gefroren sind, wodurch ein sehr hoher natürlicher Alkoholgehalt durch Konzentration der Traubeninhaltsstoffe ohne den Einfluss von Edelfäule erzielt wird. Dementsprechend präsentieren sich die Weine meist von strohgelber Farbe mit hoher fruchtiger Süße und konzentrierter Säure.

Qualitätsschaumweine

Schaumweine werden meist aus Rebsortenweinen hergestellt. Sie sind geschmacklich geprägt von der Art der verwendeten Rebsorte und erscheinen fein schäumend.

Als Cremant bezeichnete Schaumweine zeigen oft eine weiche, cremige Struktur bei elegantem Körper und einer sehr feinen Perlage.

Perlwein

Perlweine sind frisch, fruchtig und spritzig. Sie werden meist aus aromatischen Rebsorten hergestellt, die für den Geschmack dann prägend sind.

4 Abgrenzung des Gebietes

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Gemeinden Albig, Alsheim, Alzey, Appenheim, Armsheim, Aspisheim, Badenheim, Bechenheim, Bechtheim, Bechtolsheim, Bermersheim (Alzey-Worms), Bermersheim vor der Höhe, Biebelnheim, Biebelsheim, Bingen am Rhein 1, Bodenheim, Bornheim (Alzey-Worms), Bubenheim (Mainz-Bingen), Budenheim, Dalheim, Dexheim, Dienheim, Dintesheim, Dittelsheim-Heßloch, Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eckelsheim, Eich, Eimsheim, Engelstadt, Ensheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Essenheim, Flörsheim-Dalsheim, Flonheim, Flomborn, Framersheim, Frei-Laubersheim, Freimersheim (Alzey-Worms), Frettenheim, Friesenheim, Fürfeld, Gabsheim, Gau-Algesheim, Gau-Bickelheim, Gau-Bischofsheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Gau-Weinheim, Gensingen, Gimbsheim, Grolsheim, Gumbsheim, Gundersheim, Gundheim, Guntersblum, Hackenheim, Hahnheim, Hangen-Weisheim, Harxheim, Heidesheim am Rhein, Hillesheim (Mainz-Bingen), Hochborn, Hohen-Sülzen, Horrweiler, Ingelheim am Rhein, Jugenheim in Rheinhessen, Kettenheim, Klein-Winternheim, Köngernheim, Lörzweiler, Lonsheim, Ludwigshöhe, Mainz, Mauchenheim, Mettenheim, Mölsheim, Mörstadt, Mommenheim, Monsheim, Monzernheim, Nack, Nackenheim, Neu-Bamberg, Nieder-Hilbersheim, Nieder-Olm, Nieder-Wiesen, Nierstein, Ober-Flörsheim, Ober-Hilbersheim, Ober-Olm, Ockenheim, Offenheim, Offstein, Oppenheim, Osthofen, Partenheim, Pfaffen-Schwabenheim, Pleitersheim, Sankt Johann (Mainz-Bingen), Saulheim, Schornsheim, Schwabenheim an der Selz, Selzen, Siefersheim, Sörgenloch, Spiesheim, Sprendlingen, Stadecken-Elsheim, Stein-Bockenheim, Sulzheim, Tiefenthal (Bad Kreuznach), Udenheim, Uelversheim, Undenheim, Vendersheim, Volxheim, Wachenheim, Wackernheim, Wahlheim, Wallertheim, Weinolsheim, Welgesheim, Wendelsheim, Westhofen, Wintersheim, Wöllstein, Wörrstadt, Wolfsheim, Wonsheim, Worms, Zornheim, Zotzenheim.

Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A. oder Qualitätsperlwein mit dem geschützten Namen „Rheinhessen“ muss im Anbaugebiet, in einem anderen Anbaugebiet des Landes Rheinland-Pfalz oder in einem Anbaugebiet eines benachbarten Landes erfolgen.

5 Traditionelle Begriffe

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Buchstabe a genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen und können zusätzlich mit einem der in Buchstabe b gelisteten traditionellen Begriffe gekennzeichnet werden:

a)
Qualitätswein, auch ergänzt durch b.A.

Prädikatswein ergänzt durch:

Kabinett,
Spätlese,
Auslese,
Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese,
Eiswein,
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b.A.
Sekt b.A.
Winzersekt.
b)
Classic
Weißherbst
Liebfrau(en)milch
Riesling-Hochgewächs

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifische önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.
6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.
6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 105 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weißwein

Albalonga, Arnsburger, Auxerrois (Auxerrois blanc, Pinot auxerrois), Bacchus, Blauer Silvaner, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe (Faber), Felicia, Findling, Freisamer, Früher Malingre (Malinger), Früher Roter Malvasier (Malvasier, Früher Malvasier, Malvoisie), Gelber Muskateller (Blanc, Muskateller, Moscato, Muscat), Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner (Silvaner, Sylvaner), Grüner Veltliner (Veltliner), Helios, Hibernal, Hölder, Huxelrebe, Huxel), Johanniter, Juwel, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio-Muskat, Müller-Thurgau (Rivaner), Muscaris, Muskat-Ottonel, Nobling, Optima 113 (Optima), Orion, Ortega, Osteiner, Perle, Phoenix (Phönix), Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rosa Chardonnay, Roter Elbling (Elbling, Elbling Rouge), Roter Gutedel (Gutedel, Chasselas, Chasselas Rouge), Roter Müller-Thurgau, Roter Muskateller (Muskateller, Moscato, Muscat), Roter Riesling, Roter Traminer (Gewürztraminer, Clevner, Traminer), Ruländer (Grauer Burgunder, Grauburgunder, Pinot gris, Pinot grigio), Saphira, Sauvignon blanc, Sauvignon Cita, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Sauvitage, Scheurebe, Schönburger, Septimer, Siegerrebe (Sieger), Silcher, Sirius, Solaris, Souvignier Gris, Staufer, Trebbiano di Soave, Villaris, Weißer Burgunder (Weißburgunder, Pinot blanc, Pinot bianco), Weißer Elbling (Elbling), Weißer Gutedel (Gutedel, Chasselas, Fendant Blanc), Weißer Riesling (Riesling, Rheinriesling, Riesling renano, Klingelberger), Würzer.

Rot- und Roséwein

Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauburger, Blauer Frühburgunder (Frühburgunder, Pinot noir Précoce, Pinot Madeleine, Madeleine Noir), Blauer Limberger (Lemberger, Blaufränkisch, Limberger), Blauer Portugieser (Portugieser), Blauer Spätburgunder (Spätburgunder, Pinot noir, Pinot nero, Samtrot), Blauer Trollinger (Trollinger, Vernatsch), Blauer Zweigelt (Zweigeltrebe, Rotburger, Zweigelt), Bolero, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin (Cubin), Cabernet Dorio (Dorio), Cabernet Dorsa (Dorsa), Cabernet franc, Cabernet Mitos (Mitos), Cabernet Sauvignon, Cabertin, Calandro, Dakapo, Deckrot, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Färbertraube, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Merlot, Monarch, Müllerrebe (Schwarzriesling, Pinot Meunier), Muskattrollinger, Neronet, Palas, Pinotin, Piroso, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rosenmuskateller, Rotberger, Rubinet, Saint-Laurent (Sankt Laurent, St. Laurent), Syrah (Shiraz), Tauberschwarz, Wildmuskat.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß der Verordnung (EG) Nummer 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Weinanbaugebiet Rheinhessen ist in seiner Ausdehnung annähernd deckungsgleich mit dem rheinhessischen Tafel- und Hügelland bzw. dem Mainzer Becken. Das Relief Rheinhessens ist geprägt durch Plateaus aus wider­ständigem Kalkstein, welche durch breite Talungen mit sanften Hügeln und Niederungen durchschnitten werden. Die höchsten Plateaubereiche liegen zwischen 250 und 300 Metern über NN, wohingegen die Niederungen 100 bis 150 Meter über NN aufweisen. Der Weinbau konzentriert sich auf die Hangbereiche, die durchschnittliche Hang­neigung beträgt allerdings rund 7 %. Steillagenanbau findet man insbesondere im Bereich um Nierstein und in Bingen. Im Durchschnitt wächst der Wein in einer Höhe von 175 Metern über NN. Es dominieren Expositionen von Südost bis Südwest.

9.1.2 Geologie

Das Weinbaugebiet Rheinhessen wird überwiegend von tertiären und quartären Sedimenten aufgebaut, welche über einem Sockel aus Rotliegend-Gesteinen liegen. Diese Rotliegend-Gesteine treten lediglich im äußersten Südwesten von Rheinhessen und bei Nierstein an die Erdoberfläche (Niersteiner Horst). Der größte Teil von Rheinhessen ist von tertiären Gesteinen, welche überwiegend von quartären Sedimenten (Lösslehm, Flussterrassen, Auensedimente, Hangsedimente) überlagert werden. Die Plateaubereiche in Rheinhessen werden von tertiären Kalksteinen gebildet, wohingegen die Hang-, Hügel- und Niederungsbereiche in weicheren tertiären Mergeln entwickelt sind. Die Kalksteine der Plateaubereiche sind meist mit Löss überlagert, die Kalke und Mergel der Hangbereiche werden oft von Löss oder Hangsedimenten verschleiert, wohingegen die Mergel der Niederungszonen von Auen-, Terrassen- oder Umlagerungssedimenten bedeckt sind. Im nordwestlichen Teil des Weinbaugebietes Rheinhessen in der Nähe von Bingen treten devonische Quarzite und Tonschiefer auf. Für die Bodenbildung stellt der Löss bzw. Lösslehm das wichtigste Ausgangssubstrat dar.

9.2 Natürliche Einflüsse

Klimatisch lässt sich die weinbaulich genutzte Fläche im Anbaugebiet Rheinhessen wie folgt fassen: die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt circa  9,9 °C. Die Durchschnittstemperatur in der Vegetationsperiode liegt bei 14,6 °C. Die Areale mit den niedrigeren Jahresdurchschnittstemperaturen liegen im Südwesten des Anbaugebietes an der Grenze zum Saar-Nahe-Becken. Mittlere Temperaturwerte findet man auf dem rheinhessischen Tafel- und Hügelland, wo­gegen die höchsten Jahresdurchschnittstemperaturen mit zunehmender Nähe zum Oberrheingraben erreicht werden. Im Jahresdurchschnitt fällt ein Niederschlag von etwa 550 mm. In der Vegetationsperiode fallen durchschnittlich 65 % (355 mm) des Jahresniederschlages. Im Schnitt erhalten die rheinhessischen Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von ungefähr 650 000 WH/​m2.

9.3 Menschliche Einflüsse

Die Winzer bewirtschaften große zusammenhängende Parzellen, das heißt, dass eine gute Mechanisierung und ökonomische Bearbeitung der Flächen möglich ist. Die Winzer lieben die Vielfalt der Rebsorten und deren Entwicklungspotential durch die verschiedenartigen Bodenprofile, wodurch dem Konsumenten eine breite Aromenvielfalt geboten werden kann. Die Weinwirtschaft hat in den letzten 20 Jahren eine besondere Dynamik entwickelt. Eine zunehmende Zahl junger Top-Erzeuger belegt diese Dynamik. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrhunderte alte Weinbautradition.

9.4 Kategorien der Weinbauerzeugnisse

Die in den Nummern 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Traube, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.

Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.

9.4.1 Kategorie „Wein“

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3.2 benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden.

Prädikatsweine müssen die in Nummer 3.2 aufgeführten Kriterien mindestens erfüllen. Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie z. B. Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen.

9.4.2 Kategorie „Perlwein“

Für Qualitätsperlwein b.A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des jeweiligen Anbaugebietes, die in Nummer 3.2 aufgeführt sind, erfüllen. Die Herstellung erfolgt durch Gärung oder den Zusatz von endogener Kohlensäure.

9.4.3 Kategorie „Qualitätsschaumwein“

Das Grundprodukt muss die in Nummer 3.2 benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b.A oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Der fertige Sektgrundwein wird dann der zweiten Gärung zugeführt; gegebenenfalls in Sektflaschen gefüllt, wenn es sich um die Spezialität des Verfahrens der traditionellen Flaschengärung handelt. Hierbei muss das Erzeugnis mindestens neun Monate auf der Flasche reifen.

10 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften

Um die vorstehend in Nummer 5 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b.A. oder Sekte b.A. zuvor eine amtliche Prüfung (siehe Nummer 11) erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Nummer 5 Buchstabe a genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 5 Buchstabe b genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.

Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz)
§ 2 Nummer 16 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Gebiet des Weinrechts

Eine Änderung der Abgrenzung der kleineren geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der BLE von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

11 Namen und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​7 93-0
Telefax: 06 71/​7 93 11 99
E-Mail: info@lwk-rlp.de

Die Landwirtschaftskammer wird bei der Kontrolle unterstützt durch das
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​9 14 91 90
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de

11.2 Aufgaben:

11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsrechte obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zu Qualitätswein, Qualitätsperlwein b.A. oder Sekt b.A. des Anbaugebietes Rheinhessen verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrags geprüft.

11.2.3 Qualitätsprüfung

Als Auftragsangelegenheit des Landes führt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die amtliche Qualitätsprüfung durch. Jeder Qualitätswein, Sekt b.A. und Qualitätsperlwein b.A. wird einer obligatorischen Prüfung unterzogen. Diese umfasst drei Teilschritte:

Die Analyse des Weines durch ein amtlich anerkanntes Labor
Die formelle Prüfung des Antrags
Die sensorische Prüfung durch eine Sachverständigenkommission.

Durch versiegelte Rückstellproben und eine Registriernummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht.

11.2.4 Kontrolle der Produktspezifikationen

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation wird durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im Weinbaugebiet Rheinhessen ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

1
Gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/​33
2
Zutreffendes bitte auswählen
3
Gesonderte Beschreibung für jedes Erzeugnis und jede Qualitätsstufe (bitte duplizieren, falls notwendig)
4
Siehe Fußnote 1
5
Gemäß Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a bzw. Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 Verordnung (EU) 2019/​34 sowie siehe Fußnote 4
6
Siehe Fußnote 1
7
Siehe Fußnote 1

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