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Bekanntmachung Nr. 24/24/32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Entscheidungshilfe zum Thema Ernährungsarmut vom: 13.11.2024 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 24/​24/​32
über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich
Entscheidungshilfe zum Thema Ernährungsarmut

Vom 13. November 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im Wege einer Zuwendung auf Ausgabenbasis* zu fördern.

1 Thema

Soziale Aspekte der Ernährung: Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland und politische Handlungsoptionen

Förderkennzeichen: 2824HS013

2 Aufgabenbeschreibung

Um dem Entscheidungshilfebedarf des BMEL abzuhelfen, sind im Rahmen eines Forschungsvorhabens die Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von Ernährungsarmut zu erfassen. Dabei sind sowohl die Zusammenhänge zwischen Einkommen beziehungsweise sozioökonomischem Status und gesunder Ernährung als auch die Wechselwirkungen zwischen einerseits Ernährungskompetenz-/​bildung, strukturellen Effekten und Ernährungsumgebungen und andererseits Ernährungsverhalten und Gesundheit zu erforschen. Insbesondere mögliche Hindernisse für eine gesunde und nachhaltige Ernährung (zum Beispiel Ernährungskompetenz, Werte und Einstellungen sowie Hürden beim Zugang zu gesunden Lebensmitteln) sollen hinsichtlich ihrer quantitativen Ausprägung sowie ihrer Bedeutung für das Ernährungsverhalten und den Gesundheitszustand in unterschiedlichen sozialen Lagen erfasst werden. Es soll erarbeitet werden, welche Aspekte, Indikatoren oder Prädiktoren für die Erfassung von Ernährungsarmut zu berücksichtigen sind. Weiterhin ist zu bewerten, ob ein eigenständiges Monitoring zur Prävalenz von Ausprägungen von Ernährungsarmut benötigt wird und wie es aufgebaut oder in bestehende Erhebungen integriert werden könnte.

Neben dem Entscheidungshilfebedarf sollen die Ergebnisse einen Kapitelbeitrag zum 16. Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung darstellen und in diesem erstveröffentlicht werden.

Die ausführliche Aufgabenbeschreibung kann beim Projektträger angefordert werden, Kontaktdaten siehe Nummer 7.1.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die nicht wirtschaftlich tätig sind oder ihre nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten eindeutig von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine Trennungsrechnung abgrenzen können.

Bei nicht öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen ist der Nachweis der vorrangigen Forschungstätigkeit in geeigneter Weise zu erbringen.

Bundesforschungsinstitute aus dem Geschäftsbereich des BMEL sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.

4 Rechtsgrundlage

Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, einschließlich der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (ANBest-P, Stand: 28. Juni 2024) und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 BHO gefördert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Es gilt deutsches Recht. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung geltend gemacht werden.

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

5.1 Forschungsdatenmanagementplan

Die Projektbeteiligten sind im Falle einer Projektförderung verpflichtet, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen, das im Förderportal des Bundes im Unterverzeichnis der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter „Allgemeine Vordrucke“ abrufbar ist (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=formularschrank_​foerderportal&formularschrank=ble#t6). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen.

Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift soll diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

6 Teilnahmebedingungen

Antragstellende Einrichtungen müssen eine deutschsprachige Ansprechperson für das Projekt zur Verfügung stellen. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Bewilligung der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

Nachweise über die notwendigen Qualifikationen (Publikationsliste/​Kurzdarstellungen beziehungsweise Nachweise über einschlägige Arbeiten/​Erfahrung zum benannten Themengebiet) mindestens nach Maßgabe der folgenden Kriterien sind beizufügen:

Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss im Bereich Ernährungswissenschaften/​Ökotrophologie oder im Bereich Sozial- und Verhaltenswissenschaften verfügen. Dies ist zumindest per Eigenerklärung zu belegen.
Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über fundierte Kenntnisse hinsichtlich des Forschungsstands zu Ernährungsarmut in Deutschland und im internationalen Kontext sowie über eigene Forschungserfahrung in diesem Bereich verfügen. Dies ist anhand gesonderter Kurzdarstellungen von mindestens zwei Projekten oder Publikationen aus den letzten sechs Jahren nachzuweisen.
Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss über Erfahrungen in der Durchführung repräsentativer Bevölkerungsbefragungen und Kenntnisse in der Anwendung zielgruppengerechter Erhebungsinstrumente und Rekrutierungsmethoden verfügen. Dies ist anhand gesonderter Kurzdarstellungen von mindestens zwei Projekten oder Publikationen aus den letzten sechs Jahren nachzuweisen.

Hinweis:

Die Nachweiserbringung zu den einzelnen Kriterien muss nicht zwangsläufig an verschiedenen Vergleichsprojekten erfolgen. Es ist ausreichend, wenn mindestens zwei vergleichbare Projekte aus den letzten sechs Jahren belegt werden können, die den oben angegebenen fachlichen Anforderungen genügen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedern des Projektteams erbracht werden.

Bewerbungen von Nachwuchsgruppen und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit entsprechendem Forschungsgebiet sind ausdrücklich erwünscht.

7 Verfahren

Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung des geförderten Vorhabens zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf Grundlage von Projektskizzen beurteilt.

7.1 Projektträger

Die BLE ist mit der Projektträgerschaft beauftragt.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324, Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartner: Jennifer Wetekam
Telefon: +49 (0) 2 28/​68 45 3171
Telefax: +49 (0) 30/​1810 6845 3106
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de

7.2 Gliederung und Umfang der Projektskizze

Umfang: Die Projektskizze sollte einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (ohne Deckblatt und eventuelle Anhänge).

Die Skizze sollte folgende Informationen enthalten und nachfolgender Gliederung folgen:

a)
Deckblatt:
Bezug zur Bekanntmachung

Name und Adresse der Institution
Name und Kontaktdaten der Ansprechperson
b)
Zusammenfassung
c)
Ziel des Projekts
d)
Stand der Forschung
e)
Beschreibung des geplanten Vorhabens: Methodik, Vorgehensweise
f)
Arbeitsplan (chronologische Darstellung der geplanten Arbeiten)
g)
Finanzierungsplan

Personal
Sachausgaben
Reisen
Eigenanteil
h)
Kompetenz der antragstellenden Person beziehungsweise der an der Durchführung der geplanten Arbeiten beteiligten Personen und Einrichtungen; Nachweise über bisherige Erfahrungen (Referenzen, Publikationen, sonstige Vorarbeiten).

Bei der Erstellung der Projektskizze ist darauf zu achten, dass Folgendes enthalten ist:

Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens unter Bezugnahme auf den in der Aufgabenbeschreibung beschriebenen Gegenstand der wissenschaftlichen Bearbeitung. In der Skizze ist insbesondere darzulegen, auf welchem Weg die erforderlichen Informationen ermittelt werden sollen und wie der Zugang zu den unterschiedlichen Akteuren erfolgt;
gegebenenfalls Darstellung der Arbeitsteilung zwischen Kooperationspartnern im Projekt.

Bitte beachten Sie:

Ausgaben beziehungsweise Kosten für allgemeine Einrichtungen (alle zur Grundausstattung zählenden Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände [zum Beispiel PC] sowie deren Wartung; Büroeinrichtungen, Handwerkszeug oder Ähnliches) sind nicht zuwendungsfähig. Einrichtungen, die zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt sind, dürfen im Rahmen der gewünschten Zuwendung nur Nettopreise angeben.

7.3 Vorlage von Projektskizzen

Das Einreichen von Projektskizzen ist

bis Montag, den 3. Februar 2025, 12 Uhr

möglich.

Die unterschriebene Projektskizze ist als eingescanntes Dokument per E-Mail an die in Nummer 7.1 angegebene Mailadresse zu übermitteln. Alternativ ist auch die Einreichung auf dem Postweg oder per Telefax an die in Nummer 7.1 angegebenen Kontaktdaten möglich. Verspätet eingereichte Skizzen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist das Sendedatum der E-Mail beziehungsweise der Posteingangsstempel der BLE.

Der frühestmögliche Vorhabenbeginn ist der 1. Mai 2025. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

7.4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft:

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der antragstellenden Person/​Einrichtung, Erfahrung, vorhandene Vorleistungen/​Ressourcen,
wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Plausibilität des Ansatzes
wirtschaftlicher Einsatz der beantragten Fördermittel im Hinblick auf den erwarteten Beitrag zum Entscheidungshilfebedarf des BMEL.

Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Skizzen unabhängige Expertise hinzuzuziehen.

Der Projektträger informiert die Skizzeneinreichenden über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreichenden eingeladen, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Bonn, den 13. November 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Dr. Filipini

*
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten).

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