Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 25/21/32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Einsatz von NIR-Sensoren zur Quantifizierung der Nährstoffgehalte
in flüssigen Wirtschaftsdüngern –
Modellregion Niedersachsen“
Interessensbekundung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „Einsatz von NIR-Sensoren zur Quantifizierung der Nährstoffgehalte in flüssigen Wirtschaftsdüngern“ (MuD-NIR) landwirtschaftliche Demonstrationsbetriebe, Lohnunternehmen und Maschinenringe in der Region Niedersachsen.
Hintergrund
Die Verbesserung der Nährstoffeffizienz sowie die Verringerung von Nährstoffüberschüssen setzen eine möglichst detaillierte Kenntnis der Nährstoffzusammensetzung eingesetzter Düngemittel, insbesondere der Wirtschaftsdünger, voraus. Derzeit werden für die Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern offizielle Richtwerte (Tabellenwerke der Düngeverordnung, bzw. zuständiger Landesbehörden) oder Ergebnisse von Laboranalysen verwendet. Richtwerte können allerdings von der tatsächlichen Zusammensetzung abweichen. Laboranalyseverfahren erlauben eine genauere Abschätzung der tatsächlich vorhandenen Nährstoffmengen, bergen aber auch große Fehlerquellen bei der Probenahme (u. a. ist die Gülle zu homogenisieren) und dem Probentransport. Zudem fallen Zeitpunkt der Probenahme und Vorliegen der Analysewerte zeitlich auseinander, was zu Unsicherheiten bei der Düngung führen kann. Als Alternative hat sich der Einsatz von Echtzeit-Methoden zur Vor-Ort-Analytik mittels Nahinfrarot-Sensoren (NIRS) am Gülletankwagen oder an Pumpstationen bewährt. Bei dieser Methode wird die Nährstoffzusammensetzung kontinuierlich in Realzeit gemessen. Mit den Messwerten kann die Ausbringungsmenge präzise und unmittelbar gesteuert werden, so dass eine gleichmäßigere und bedarfsgerechtere Nährstoffversorgung ermöglicht wird.
In diesem Zusammenhang sollen im MuD in vier verschiedenen Modellregionen (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) auf Praxisbetrieben NIR-Sensoren eingesetzt werden. Es soll demonstriert werden, dass auf diesem Wege die Nährstoffmenge in flüssigen Wirtschaftsdüngern im Zuge der Ausbringung auf dem Acker bzw. dem Grünland genauer bestimmt, die Nährstoffversorgung der Pflanzen optimiert und im Fall der überregionalen Verbringung von Wirtschaftsdüngern für aufnehmende Betriebe die Einschätzung der erworbenen Nährstoffmengen verbessert werden kann. Dies soll auch die Akzeptanz der Ackerbaubetriebe für den Einsatz flüssiger Wirtschaftsdünger erhöhen. Durch das MuD soll das Wissen über diese Technologie weiter in der Praxis verbreitet werden. Des Weiteren sollen die Vorteile, die die Nutzung für den Praktiker bringen, aufgezeigt und ein möglichst großflächiger Einsatz der NIR-Sensoren in Praxisbetrieben erreicht werden.
Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer, der über die teilnehmenden Betriebe, Lohnunternehmen und Maschinenringe in die jeweilige Region und über die Region hinaus stattfindet. Die Ergebnisse und Erfahrungen werden allen Landwirten, Beratern und Interessierten barrierefrei und kostenlos zur Verfügung gestellt. Vorgesehene Wissenstransfermaßnahmen sind u. a. die Veröffentlichung der Ergebnisse in Internetkanälen und branchenüblichen Plattformen, wie z. B. in Fachzeitschriften, die Präsentation auf Fachtagungen, die Durchführung regionaler und überregionaler Informationsveranstaltungen sowie Vor-Ort-Maßnahmen, wie z. B. Demonstrationsanlagen und Betriebsbesichtigungen.
Die Gesamtkoordination des Projekts obliegt dem Forschungs- und Entwicklungszentrum der Fachhochschule Kiel GmbH. Zwischen den Projektbeteiligten innerhalb der Modellregionen erfolgt stets ein intensiver Erfahrungsaustausch, um so auch überregional von den gewonnenen Erkenntnissen zu profitieren.
Das Projekt läuft seit dem 1. Juli 2021 und endet am 30. Juni 2024.
Demonstrationsbetriebe/Lohnunternehmen/Maschinenringe in der Modellregion Niedersachsen
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Sitz in Oldenburg leitet das Projekt regional. Es werden landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen und Maschinenringe aus Niedersachsen gesucht, die sich als Demonstrationsbetriebe am MuD beteiligen möchten.
Die Teilnahmevoraussetzungen sind:
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fachlich qualifiziert geführte landwirtschaftliche Betriebe mit Einsatz von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene: Selbstverwertungs-, Abgabe- und Aufnahmebetriebe
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fachlich qualifiziert geführte Maschinenringe und Lohnunternehmen, welche den regionalen und überregionalen Transport und die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern für landwirtschaftliche Betriebe übernehmen
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Einhaltung der guten fachlichen Praxis bei Anwendungen mit flüssigen Wirtschaftsdüngern
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bereits erfolgender Einsatz der NIRS Technik oder Bereitschaft zur NIRS Technikanwendung im pflanzenbaulichen Nährstoffmanagement oder der überbetrieblichen Nährstoffversorgung; die Technik kann phasenweise bereitgestellt werden
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Bereitschaft zur lückenlosen und zeitnahen Dokumentation relevanter Daten während der Applikation
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Bereitschaft zur Weitergabe aller Daten, die im Zusammenhang mit der Wirtschaftsdüngerapplikation stehen
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Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Regionalkoordinator zur Durchführung von Optimierungsprozessen für die Wirtschaftsdüngeranwendung
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Durchführung von Vor-Ort-Demonstrationen, Feldbegehungen und Hofseminaren beim NIR-Sensoreinsatz in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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Duldung von Erhebungen und Probennahmen auf Praxisflächen durch im Modellvorhaben tätige Mitarbeiter
Die Förderung wird der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in ihrer Funktion als Regionalkoordinator gewährt. Die teilnehmenden Demonstrationsbetriebe werden z. B. durch folgende Maßnahmen unterstützt:
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Erstellung von einzelbetrieblichen Konzepten für den verstärkten Einsatz von NIRS-Technik zur Bestimmung und Bewertung der Nährstoffgehalte in flüssigen Wirtschaftsdüngern
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regelmäßige Bestandskontrollen und Wirtschaftsdüngeranalysen
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bei Bedarf auch kurzfristige und schnelle Kommunikation/Unterstützung (z. B. zusätzliche Betriebsbesuche)
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gemeinsame Auswertung des jeweiligen einzelbetrieblichen Konzepts mit dem Demonstrationsbetrieb sowie entsprechende Anwendung der Technik im Einsatz
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Unterstützung bei Optimierungsprozessen im betrieblichen und überbetrieblichen Nährstoffmanagement
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gemeinsame Durchführung von Demonstrationen des Sensoreinsatzes und Technikvorführungen
Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.
Informationen zum Vorhaben
Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg (Bernd Schlagge, Telefon: +49 441/801175, E-Mail: bernd.schlagge@lwk-niedersachsen.de) Kontakt aufzunehmen.
Vorlage von Interessensbekundungen für die Region Niedersachsen
Das Einreichen der formlosen Interessensbekundungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bis Montag, den 10. Januar 2022 möglich.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie
Postanschrift: | 53168 Bonn |
Hausanschrift: | Deichmanns Aue 29 53179 Bonn |
Telefax: | 0 30/18 10 68 45-31 06 |
E-Mail: | projekttraeger-agrarforschung@ble.de |
De-Mail: | projekttraeger-agrarforschung@ble.de |
Für die Einsendung der Interessensbekundung unter Angabe der Bekanntmachungs-Nummer 25/21/32 können die folgenden Übermittlungswege genutzt werden:
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per Post
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E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder
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Übermittlung des unterschriebenen Dokuments per Telefax/Computerfax oder
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Scan bzw. Foto des unterschriebenen Dokuments per E-Mail oder
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Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail.
Die Interessensbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist das Einreichen einer Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege, etc.) erforderlich.
Aus den Bewerbern werden die geeigneten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Demonstrationsbetrieb im Rahmen der oben genannten Interessensbekundung besteht nicht.
Bonn, den 30. November 2021
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Budde
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