Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung Nr. 25/24/32
zur Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben
im Rahmen des ersten Aufrufs der Partnerschaft „FutureFoodS“
Ernährungssysteme spielen eine zentrale Rolle in der Frage, wie wir unsere Zukunft nachhaltig gestalten können. Die Produktion, Verarbeitung, der Transport und die Entsorgung von Lebensmitteln wirken sich erheblich auf das Klima und die Umwelt aus. Weiterhin nehmen Hunger und ungesunde Essgewohnheiten zu. Ein systemischer Ansatz zur Transformation von Ernährungssystemen ist nötig, um unsere Ressourcen und Biodiversität zu schützen, den Klimawandel und Degradation zu bremsen und die Gesundheit sowie Lebensmittel- und Ernährungssicherheit unserer Bevölkerung sicherzustellen.
Ziel der neuen europäischen Partnerschaft FutureFoodS „European partnership for a sustainable Future of Food Systems“ ist es, in Zusammenarbeit aller europäischen Partnerinnen und Partner die Transformation von Ernährungssystemen zu mehr Nachhaltigkeit voranzubringen. Gemeinsam soll der Wandel zu umweltfreundlichen, sozial sicheren, fairen, wirtschaftlich tragfähigen, gesunden und sicheren Ernährungssystemen erreicht werden.
Die Veränderungen sollen in vier Forschungs- und Innovationsbereichen erzielt werden. Diese beschäftigen sich mit einem Umdenken in den folgenden vier Aspekten:
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wie wir uns ernähren,
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wie wir Lebensmittel verarbeiten und liefern,
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wie wir mit Ernährungssystemen verbunden sind,
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wie wir die Rahmenbedingungen für Ernährungssysteme gestalten.
In der Initiative haben sich 86 nationale und regionale Entscheidungsträger, Fördermittelgeber und Forschungseinrichtungen aus 29 europäischen Ländern zusammengeschlossen. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagieren sich in der Partnerschaft FutureFoodS, um durch die Förderung transnationaler Forschungsprojekte die Transformation der Ernährungssysteme auf nationaler Ebene voranzubringen.
Der Aufruf dient unter anderem folgenden strategischen Forschungsbereichen des BMEL-Forschungsplans „Forschung und Innovation zur Transformation hin zu nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen sowie Wäldern und zukunftsfesten ländlichen Räumen“:
3.2.7 Förderung regionaler Ansätze: soziale und ökonomische Aspekte regionaler Lebensmittel-Wertschöpfungsketten,
3.4.1 Gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung,
3.4.2 Ernährungsverhalten, Ernährungskompetenz, Verhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern,
3.4.3 Ernährungsverhältnisse und Verbesserung der Ernährungsumgebung.
1 Zuwendungszweck
Mit den Bekanntmachungen sollen Forschung und Innovation mobilisiert werden, um den Übergang von linearen Lebensmittelketten zu zirkulären Ernährungssystemen zu beschleunigen, die innerhalb der planetaren Grenzen funktionieren. Im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals sollen auf lokaler, regionaler, nationaler und globaler Ebene nachhaltige Ernährungssysteme geschaffen werden. Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten, die einen Beitrag zur Überführung bestehender sowohl konventioneller als auch ökologischer Ernährungssysteme in nachhaltigere Ernährungssysteme leisten.
Dazu veröffentlicht die Partnerschaft FutureFoodS die erste transnationale Bekanntmachung:
„Transformation der Ernährungssysteme – Neugestaltung von Wechselwirkungen zwischen Ernährungssystemen, Förderung von Lebensmittelinnovationen und Stärkung nachhaltiger Lebensmittelwahl“.
Die folgenden drei Themen stehen zur Auswahl:
- Thema 1:
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Der Weg zu nachhaltigen und resilienten Ernährungssystemen
- Thema 2:
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Neue Lebensmittel – Förderung von Innovationen in Lebensmitteldesign, -verarbeitung und -versorgung durch Neuausrichtung von Angebot und Nachfrage
- Thema 3:
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Befähigung nachhaltiger Lebensmittelwahl – Unterstützende Ernährungsumgebung und Umstellung der Ernährungsweise
An der Ausschreibung beteiligen sich 36 Fördermittelgeber aus 19 europäischen Staaten und Regionen.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungsprojekte, die die übergeordneten Leitlinien in ihrem Konzept berücksichtigen:
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eine transformative Perspektive,
- b)
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Inter- und Transdisziplinarität,
- c)
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Multi-Stakeholder-Engagement sowie
- d)
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Nachhaltigkeit.
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sollen Vorhaben gefördert werden, die unter die folgenden drei Themenbereiche fallen:
Thema 1: Der Weg zu nachhaltigen und resilienten Ernährungssystemen
Der europäische Lebensmittelsektor ist stark polarisiert und wird von wenigen Akteuren dominiert, die einen hohen Einfluss auf die globalen Verarbeitungs- und Lieferketten haben. Externe Schocks und geopolitische Veränderungen haben zudem die hohe Anfälligkeit der globalen Ernährungssysteme sowie der europäischen Lieferketten verdeutlicht. Das Erreichen nachhaltiger und widerstandsfähiger Ernährungssysteme in Europa ist von zentraler Bedeutung für die strategischen Ziele der Europäischen Union im Hinblick auf eine grüne und digitale Transformation. Es erfordert unter Berücksichtigung von Ressourcenknappheit und Klimaunsicherheiten langfristige Anstrengungen, um Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, Warenflüsse und Transportwege zu optimieren, Abfallmengen und somit die Auswirkungen auf Umwelt und Klima zu reduzieren und ungesunde Ernährung in Zeiten der Ressourcenknappheit und Klimaunsicherheiten zu verhindern.
Ziel des ersten Themas der Bekanntmachung ist es, neue Ansätze zur Umgestaltung von Wechselwirkungen in Ernährungssystemen zu erforschen. Dazu zählen beispielsweise die Neugestaltung marktbasierter Prozesse, Geschäftsmodelle, politische Maßnahmen und experimentelle Lösungsansätze. Dieses Forschungsthema verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeit von Ernährungssystemen mit all seinen ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen zu betrachten. Projekte, die unter diesem Thema gefördert werden, sollen insbesondere die Bedeutung der Zusammenarbeit und Verknüpfung relevanter Akteuren der Ernährungssysteme berücksichtigen, die Voraussetzung für die Bereitschaft der Gesellschaft und des Sektors sind, transformative und innovative Lösungen zu akzeptieren und zu etablieren.
Interessierte dieses Themas finden im Folgenden einige Aspekte, an denen sie sich bei ihrem Projektantrag orientieren können. Es können auch andere Punkte integriert werden, jedoch muss ein klarer Bezug zum Thema und den darin verfolgten Zielen erkennbar sein.
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Schnittstellen und potenzielle Hebelpunkte im Ernährungssystem verstehen und Möglichkeiten sowie Lösungen zur Überwindung aktueller technischer, wirtschaftlicher und politischer Hindernisse und Blockaden für nachhaltige und resiliente Lebensmittelwertschöpfungsketten entwickeln.
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Erforschung technologischer, sozialer und organisatorischer Innovationen zur Vermeidung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen für nachhaltige Wertschöpfungsketten, zum Beispiel durch ortsbezogene Ansätze oder die Aufwertung von Nebenprodukten der Lebensmittelproduktion.
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Entwurf und Erprobung von Prinzipien zur Skalierung von Verarbeitungs- und Versorgungssystemen mit besonderer Berücksichtigung von Stressbedingungen. Unter Verwendung datengesteuerter, hybrider Modelle sollen innovative, vielfältige, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Lösungen sowohl für terrestrische als auch für aquatische Ressourcen entwickelt werden.
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Entwicklung von szenariobasierten Ansätzen zur Stärkung der Risikobewertung, des Risikomanagements und der Anpassungsfähigkeit von Lebensmittelakteuren in Bezug auf mögliche Schocks mit Einfluss auf die Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit.
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Entwicklung, Erprobung und Skalierung des Einsatzes digitaler Technologien, die die Resilienz der Ernährungssysteme und der grünen Transformation unterstützen (beispielsweise Big Data, Künstliche Intelligenz (KI), innovative Datensätze, Modelle für den Informationsaustausch, Transparenz, flexible Produktionssysteme usw.).
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Berücksichtigung von Marktfragmentierung und -polarisierung in Ernährungssystemen bei der Entwicklung von innovativen Wegen der Zusammenarbeit hin zu nachhaltigen und resilienten Ernährungssystemen mit Einbezug von Gerechtigkeits- und Fairnessaspekten (Rentabilität, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit).
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Erkenntnisse aus großen und kleinen Ernährungssystemen (das heißt Systeme mit kurzen Lieferketten, lokalen und alternativen Teilsystemen, gemeinschaftsgestützte, ortsbezogene Initiativen et cetera) und Betrachtung von Problemen und Lösungen im jeweiligen Kontext von systemspezifischen Wechselwirkungen und Praktiken.
Thema 2: Neue Lebensmittel – Förderung von Innovationen in Lebensmitteldesign, -verarbeitung und -versorgung durch Neuausrichtung von Angebot und Nachfrage
Die starke Diversifizierung sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite in europäischen Ernährungssystemen bietet ein großes Potenzial, wichtige Herausforderungen gleichzeitig anzugehen. Dazu zählen ungesunde Ernährungsgewohnheiten, hohe Umwelt- und Klimabelastung sowie übermäßige Abhängigkeit von Lebens- und Futtermitteleinfuhren. Es besteht die dringende Notwendigkeit, den Umfang der in Europa produzierten und konsumierten Lebensmittel zu erweitern. Dies erfordert neue Ansätze im Design, bei der Verarbeitung und Bereitstellung von Lebensmitteln, um eine größere Vielfalt an gesunden, nachhaltigen und möglichst unverarbeiteten Lebensmitteln anbieten zu können. Zu den wichtigsten Hebelpunkten gehört die Erhöhung des Anteils von pflanzenbasierten Lebensmitteln in Kombination mit tierischen Lebensmitteln mit geringer Umwelteinwirkung. Biotechnologien können zur Entwicklung neuer Lebensmittel beitragen und somit eine zentrale Rolle bei der Ernährungsumstellung spielen. Dies wirft wichtige Fragen auf, zum Beispiel nach der Konsumentenakzeptanz, der Rolle der Lebensmittelindustrie bei der Einführung robuster Geschäftsmodelle und moderner Lieferketten sowie der Einhaltung bestehender und künftiger Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit.
Ziel dieses Themas ist die Entwicklung systemischer Ansätze für das Design, die Verarbeitung und Bereitstellung neuartiger Lebensmittel, die aus verschiedenen Rohstoffen wie Pflanzen (zum Beispiel Hülsenfrüchte, Getreide, Nüsse, Samen, Algen), essbaren Pilzen sowie Mikroorganismen und Zellkulturen gewonnen werden. Um den Bedarf an Proteinen zu decken, werden neben tierischen Lebensmitteln zunehmend Alternativen mit geringen Klima- und Umweltauswirkungen benötigt. Bei den im Rahmen dieser Bekanntmachung untersuchten Lebensmitteln kann es sich auch um regionale, „vergessene“ Lebensmittel handeln, das heißt um Lebensmittel, die in verschiedenen Regionen Europas nicht mehr Teil der modernen Ernährung sind, die aber aufgrund ihrer ernährungsphysiologischen und ökologischen Eigenschaften eine geeignete Ergänzung für eine vielfältigere Ernährung darstellen können.
Interessierte dieses Themas finden im Folgenden einige Aspekte, an denen sie sich bei ihrem Projektantrag orientieren können. Es können auch andere Punkte integriert werden, jedoch muss ein klarer Bezug zum Thema und den darin verfolgten Zielen erkennbar sein.
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Erforschung und Erprobung des Marktpotenzials von Verarbeitungstechnologien und biotechnologischen Innovationen für zukünftige Lebensmittel.
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Entwicklung und Erprobung neuer Lösungen zur Verwertung von Nebenprodukten und Nebenströmen von Lebensmitteln zur Etablierung von zirkulären Ernährungssystemen.
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Untersuchung von Herausforderungen der Lebensmittelsicherheit und Entwicklung von Lösungen beispielsweise in Bezug auf neue Nahrungsquellen oder alternative Proteine.
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Entwicklung und Erprobung digitaler Lösungen in Kombination mit Innovationen bei Verpackung, Kennzeichnung und Marketing von Lebensmitteln, um Abfälle zu vermeiden und die Rückverfolgbarkeit von Produktionsprozessen und Lieferketten zu verbessern.
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Untersuchung und Berücksichtigung soziokultureller Faktoren, die die Akzeptanz und Etablierung neuer Lebensmittel beeinflussen.
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Design und Implementierung neuer Geschäftsmodelle und Marketingansätze für neue Lebensmittel, um das Zusammenspiel zwischen industrierelevanten Innovationen und politischen Initiativen zu stärken.
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Monitoring des Potenzials und der Auswirkungen neuer Lebensmittel auf die Realisierbarkeit der Transformation von Ernährungssystemen, der grünen und digitalen Transformation und der Modernisierung der europäischen Lebensmittelwirtschaft.
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Untersuchung des Potenzials regionaler Ernährungsweisen zur Förderung regionaler oder „vergessener“ Lebensmittel, möglicher Verbesserung ihrer Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit und Bedeutung hinsichtlich nachhaltiger und klimafreundlicher Ernährungssysteme.
Thema 3: Befähigung nachhaltiger Lebensmittelwahl – Unterstützende Ernährungsumgebung und Umstellung der Ernährungsweise
Die Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen ist nur durch eine nachhaltige Lebensmittelwahl möglich, die eine Änderung von Normen, Einstellungen und Gewohnheiten erfordert. Die derzeitige Belastung durch Mangelernährung in Kombination mit negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt zeigt, dass dies alles andere als einfach ist. Aus der Perspektive des Systemansatzes ist die Bedeutung der Lebensmittelumgebung von großem Interesse – damit könnte der Gesamtzusammenhang für die Kauf- und Verbrauchsentscheidungen einer Person gemeint sein, aber auch die Förderung und Hindernisse für die Übernahme nachhaltiger Ernährungspraktiken, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Zugang zu relevanten Informationen und der Erschwinglichkeit von Lebensmitteln. Eine stärkere Verbindung und Integration der individuellen Lebensmittelumgebung und des gesamten Lebensmittelökosystems kann die Lebensmittelkompetenz stärken und den Bürgerinnen und Bürgern Fragen zur Nachhaltigkeit von Lebensmitteln näherbringen, wobei gleichzeitig das kulturelle Erbe der Lebensmittel respektiert wird.
Bei diesem Thema der Bekanntmachung wird ein übergreifender Systemansatz gefordert, um Herausforderungen zu bewältigen, die die Einführung nachhaltiger Ernährungspraktiken in ganz Europa erschweren. Dabei spielt die Förderung der Fähigkeiten von Verbraucherinnen und Verbraucher für eine bewusste Entscheidung zu nachhaltigen Lebensmitteln eine wichtige Rolle. Das Potenzial zur Neugestaltung der digitalen und physischen Lebensmittelumgebung als Mittel zur Beeinflussung des Lebensmittelkonsums in Richtung sicherer, gesunder, nahrhafter umwelt- und klimaverträglicher, erschwinglicher, zugänglicher, gerechter, kulturell akzeptabler und schmackhafter Lebensmittel, die im Mittelpunkt dieser Bekanntmachung stehen, soll ausgeschöpft werden.
Interessierte dieses Themas finden im Folgenden einige Aspekte, an denen sie sich bei ihrem Projektantrag orientieren können. Es können auch andere Punkte integriert werden, jedoch muss ein klarer Bezug zum Thema und den darin verfolgten Zielen erkennbar sein:
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Möglichkeiten, „soziale Wendepunkte“ zu nutzen, um die Einführung nachhaltiger und gesunder Ernährungs- und Lebensstile für verschiedene Verbrauchergruppen zu beschleunigen. Welche Arten von Hindernissen gibt es?
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Entwicklung von Lösungen, um den Einfluss digitaler und physischer Lebensmittelumgebungen auf nachhaltiges Lebensmittelkonsumverhalten durch neue Formen der öffentlich-privaten Zusammenarbeit zu stärken.
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Untersuchung und Steigerung der Rolle von KI, einschließlich regenerativer KI, und digitaler Lösungen bei der Förderung der Lebensmitteldemokratie, der Lebensmittel- und digitalen Kompetenz und des Engagements der Verbraucherinnen und Verbraucher bei gleichzeitiger Minderung des Risikos von Fehlinformationen, die die Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher individuell und kollektiv beeinflussen.
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Entwicklung innovativer Wege, um die Rolle des öffentlichen Beschaffungswesens, der Lebensmittelkennzeichnung und ethischen Marketingpraktiken bei der Gestaltung eines integrativen Lebensmittelumfelds im öffentlichen Raum voranzubringen.
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Design und Erprobung politischer Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit gesunder und nachhaltiger Lebensmittel für verschiedene Verbrauchergruppen, insbesondere für besonders gefährdete Gruppen (zum Beispiel Kleinkinder, ältere Menschen, Schwerbehinderte).
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Entwicklung neuer politischer Ansätze, die eine Kombination aus Multilevel- und ortsbezogener Governance-Perspektiven beinhalten, um ortsbezogene Initiativen für eine nachhaltige und erschwingliche Ernährung zu unterstützen und daraus zu lernen. Zu berücksichtigen sind sowohl sektor- beziehungsweise bereichsspezifische als auch horizontale Politiken, die sich direkt oder indirekt auf die Funktionsweise von Governance-Systemen auswirken können.
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnerinnen oder Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Partnerländer gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnerinnen und Partnern ausbalanciert sind.
Weitere Informationen zu den Themen und Förderbedingungen sind dem Call Announcement zu entnehmen (https://futurefoods.ptj.de).
3 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung, der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie gemäß der §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes gefördert werden. Weiterhin gelten die Standardrichtlinien des BMBF einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- (NABF) beziehungsweise Kostenbasis (NKBF 2017). Alle genannten Richtlinien beruhen auf der Verordnung (EU) 651/20141 beziehungsweise der Verordnung (EU) 2022/24722.
Bei der Vergabe von Zuwendungen sind die Vorgaben des EU-Beihilferechts nach Maßgabe folgender Grundsätze zu beachten: Ob die jeweilige Zuwendung eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt, richtet sich im Einzelnen nach den einschlägigen Vorgaben des FEI-Rahmens3, insbesondere nach den Nummern 1.3, 2.1.1 und 2.2.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Zuwendungsgeberin aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Bundesrechnungshof ist gemäß den §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
4 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privat- oder öffentlichen Rechts, insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Vereine.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gewinnorientierte Vereine und internationale Organisationen sind nicht antragsberechtigt.
Für Forschungseinrichtungen (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben) wird zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit4 des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt. Forschungseinrichtungen müssen spätestens mit dem nationalen Förderantrag ihre Eigenschaft als solche sowie die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nachweisen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
5 Zuwendungsvoraussetzungen
An der Durchführung der Forschungsvorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift Nummer 1.3 zu § 44 BHO darf mit dem Vorhaben grundsätzlich vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gilt als Vorhabenbeginn. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen zulässig, sofern die Bewilligungsbehörde nach Antragstellung einem vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabenbeginn zustimmt. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Die weiteren zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den oben genannten Rechtsvorschriften (siehe Nummer 3) geregelt. Daneben gelten die in der englischsprachigen transnationalen Bekanntmachung beschriebenen allgemeinen Regelungen.
Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Pro Projekt stehen bis zu 250 000 Euro (bei Zuwendungen auf Ausgabenbasis: inklusive der Projektpauschale) für deutsche Partnerinnen und Partner zur Verfügung.
Die Zuwendung wird im Zuge der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) beziehungsweise Zuweisung auf Grundlage der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten als Voll- beziehungsweise Anteilsfinanzierung gewährt.
Grundsätzlich erfolgt die Gewährung der Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA), bei der eine Infrastrukturpauschale beziehungsweise sogenannte „Overheads“ in Höhe von bis zu 10 Prozent der Personalausgaben gewährt werden kann. Beantragungsberechtigt für diese Pauschale sind ausschließlich
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Universitäten, Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
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außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (ohne Ressortforschungseinrichtungen des BMEL und anderer Ressorts) und
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sonstige staatlich institutionell geförderte oder vergleichbar grundfinanzierte Einrichtungen soweit sie nicht zu mehr als 50 Prozent aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden.
Folgenden Einrichtungen kann die Pauschale nicht gewährt werden:
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Behörden und Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL und anderer Ressorts
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vom Bund institutionell grundfinanzierte Einrichtungen (einschließlich der aus dem BMEL-Haushalt anteilig finanzierten Leibniz-Institute sowie des Forschungsinstituts für Nutztierbiologie)
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Kommunen
Institute der Fraunhofer-Gesellschaft und Helmholtz-Zentren werden auf Kostenbasis (AZK) gefördert.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden. Zuwendungsfähig und zugleich Bemessungsgrundlage für die jeweilige Förderquote sind diejenigen nachgewiesenen projektspezifischen Ausgaben beziehungsweise Kosten, die bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung der Maßnahmen notwendigerweise anfallen und ohne Durchführung der Maßnahmen nicht angefallen wären (zuwendungsfähige Gesamtausgaben beziehungsweise -kosten).
7 Sonstige Bestimmungen
Im Falle einer Projektförderung ist die Teilnahme am elektronischen Verfahren „profi-Online“ zur vereinfachten Projektabwicklung verpflichtend.
7.1 Forschungsdatenmanagementplan
Des Weiteren verpflichten sich die Projektbeteiligten im Falle einer Projektförderung, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Details sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen, welches den Antragstellerinnen und Antragstellern – eine positive Selektion auf europäischer Ebene vorausgesetzt – im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung des nationalen Antrags übermittelt wird. Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen. Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird erst im Zuge der nationalen Antragseinreichung angefordert und begutachtet.
7.2 Open-Access-Veröffentlichungen
Im Fall der Veröffentlichung von aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Zeitschrift sollte diese so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.
Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.
8 Verfahren
8.1 Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist auf transnationaler Ebene dreistufig angelegt. Die Antragsunterlagen beider Stufen sind in englischer Sprache und in dem dafür vorgeschriebenen Format zu erstellen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Internetseite https://futurefoods.ptj.de/. Dort finden sich auch alle für die Bekanntmachung relevanten Informationen und Dokumente. Die dort aufgeführten Anforderungen der transnationalen Bekanntmachung sind zu beachten. Mit der Einreichung des Antrags stimmt die Antragstellerin oder der Antragsteller einer Weiterleitung der Unterlagen zu deren Bewertung an Experten zu.
8.1.1 Erste Stufe: Einreichung der Projektskizzen (pre-proposal-Phase)
In der ersten Verfahrensstufe sind dem FutureFoods Call Office zunächst Projektskizzen für das transnationale Verbundvorhaben zu übermitteln.
Die Frist zur Einreichung der Skizzen ist der 15. Januar 2025, 13.00 Uhr MEZ.
Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Anschließend prüfen die nationalen Kontaktstellen die Skizzen auf Förderfähigkeit gemäß nationaler Förderrichtlinien. Die Förderfähigkeit deutscher Projektnehmerinnen und Projektnehmer prüft der Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemäß den Bestimmungen dieser Bekanntmachung.
Förderfähige Projektskizzen werden einem internationalen Gutachtergremium zur fachlichen Bewertung vorgelegt und gemäß folgender Kriterien evaluiert:
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Exzellenz (Excellence)
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Wirkung (Impact)
Eine detaillierte Beschreibung der Begutachtungskriterien ist mit den Call-Dokumenten auf der Internetseite https://futurefoods.ptj.de/ verfügbar.
Projektskizzen werden unter Berücksichtigung der nationalen Förderfähigkeit, der Empfehlung des Gutachtergremiums und der Verfügbarkeit von Fördermitteln für die zweite Stufe ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren durch das Call-Sekretariat schriftlich mitgeteilt.
8.1.2 Zweite Stufe: Vorlage und Auswahl von Vollanträgen (full proposal)
Die Verbundkoordinatoren erfolgreich ausgewählter Projektskizzen werden in der zweiten Verfahrensstufe zur Einreichung eines Vollantrages aufgefordert.
Die Frist zur Einreichung des Vollantrags ist der 9. Juli 2025, 13.00 Uhr MEZ.
Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Eingegangene Vollanträge werden von einem internationalen Gutachtergremium fachlich nach den Kriterien
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Exzellenz (Excellence)
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Wirkung (Impact)
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Qualität und Effizienz der Umsetzung (Quality and Efficiency of the Implementation)
evaluiert.
Eine detaillierte Beschreibung der Begutachtungskriterien ist mit den Call-Dokumenten auf der Internetseite https://futurefoods.ptj.de/ verfügbar.
Auf der Grundlage der Expertenevaluierung der Vollanträge wird eine Rangliste mit Förderempfehlungen den nationalen Forschungsförderorganisationen vorgelegt. Diese entscheiden über die finale Auswahl und Förderung der Projekte. Das Ergebnis der Förderentscheidung teilt das FutureFoodS-Call-Sekretariat den Koordinatoren der transnationalen Forschungsvorhaben im Oktober 2025 schriftlich mit.
8.1.3 Dritte Stufe: Einreichung der nationalen Förderanträge
Deutsche Projektpartnerinnen und Projektpartner, die in einem Projekt beteiligt sind, dass eine positive Förderentscheidung erhalten hat, werden vom Projektträger zeitnah nach Auswahl ihres Projekts schriftlich aufgefordert, einen Antrag auf nationale Projektförderung bei der BLE zu stellen. Mit der Aufforderung werden weitere Details bekannt gegeben. Zur Einreichung der nationalen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
8.2 Projektträger
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die BLE als Projektträger beauftragt (https://www.ble.de/):
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 325 – EU-Forschungsangelegenheiten/EMFAF
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Ansprechpartnerinnen sind:
Dr. Annika Fuchs
Telefon: +49 228 6845-3746
E-Mail: annika.fuchs@ble.de
Stefanie Schumacher
Telefon: +49 228 6845-3232
E-Mail: stefanie.schumacher@ble.de
Janina Zierul
Telefon: +49 228 6845-3892
E-Mail: janina.zierul@ble.de
Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ im Formularschrank der BLE abgerufen werden.
9 Inkrafttreten
Die Bekanntmachung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
U. Monnerjahn
- 1
- Verordnung (EU) 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanten Anpassungen (ABl. L 215 vom 7.7.2020, S. 3) und der Verordnung (EU) 2021/1237 vom 23. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV (ABl. L 270 vom 29.7.2021, S. 39) und der Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1).
- 2
- Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2607 vom 22. November 2023 zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2022/2472 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV (ABl. L, 2023/2607, 23.11.2023).
- 3
- Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation C (2022) 7388 vom 19. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
- 4
- Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1) und Nummer 2 des FEI-Unionsrahmens.
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