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Bekanntmachung Nr. 4/2022 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 4/​2022
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 6. Oktober 2022

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerber:
Schrott- und Metallhandel M. Kaatsch GmbH, Plochingen
Erworbener:
Prometall GmbH, Fellbach
Betroffener Markt:
Ankauf, Aufbereitung und Handel mit FE-Schrott und NE-Metallen
Form der Beteiligung:
Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung
Bonn, den 6. Oktober 2022

B5-383-Fa-88/​22

Bundeskartellamt
5. Beschlussabteilung

Die Vorsitzende
Eva-Maria Schulze

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