Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 40/23/51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105
der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 17
der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
„g.g.A. Sächsischer Landwein“
Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Bescheid über den Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus (Anlage).
Die Veröffentlichung des Antrags ist erforderlich, da gegenüber der ersten Fassung (Bekanntmachung Nummer 13/22/51 vom 9. November 2022, BAnz AT 28.12.2022 B7) wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Schäfer
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn
EINSCHREIBEN EIGENHÄNDIG RÜCKSCHEIN Schutzgemeinschaft Sachsen |
Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Postanschrift: USt.-ID.-Nr.: DE 114 110 249 Bearbeitet von: Telefon: +49 (0)228 6845-2919 www.ble.de |
Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission
Ihr Antrag vom 12. Oktober 2022 (Posteingang 17. Oktober 2022) auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe „Sächsischer Landwein“
Aktenzeichen: 512-04-10-5316-35.01 Sächsischer Landwein
Bonn, den 5. Dezember 2023
Seite 2 von 2
Sehr geehrter Herr Hößelbarth,
gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 in Verbindung mit § 22c des Weingesetzes erhalten Sie folgenden
Bescheid
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Standardänderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe „Sächsischer Landwein“ gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erfüllt sind.
Begründung:
Mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 (Posteingang 17. Oktober 2022) wurde unter Vorlage einer geänderten Produktspezifikation und eines geänderten Einzigen Dokuments eine Standardänderung für die geschützte geografische Angabe „Sächsischer Landwein“ beantragt.
Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 13/22/51 vom 9. November 2022 (BAnz AT 28.12.2022 B7).
In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden.
Mit E-Mail vom 1. Dezember 2023 wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht und damit sämtliche Vorgaben des Fachausschusses erfüllt.
Der Antrag wird aufgrund wesentlicher Änderungen zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides und der Weiterleitung an die Europäische Kommission zur Eintragung in das elektronische Register E-Ambrosia wird das nationale Vorverfahren abgeschlossen.
Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht.
Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides findet die Änderung der Produktspezifikation Anwendung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Hierüber erhalten Sie von uns ebenfalls gesondert Nachricht.
Die Änderung gilt im Gebiet der Union, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C veröffentlicht worden ist.
Diese Veröffentlichung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung der Europäischen Kommission die Veröffentlichung des genehmigten Änderungsantrages mitgeteilt hat. Diese Mitteilung kann erst nach Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gestier
Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)1
1 Eingetragener Name:
Sächsischer Landwein
1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission2:
PGI-DE: A1303
1.2 Art der geografischen Angabe:
Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
2 Antragsteller:
2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:
Schutzgemeinschaft Sachsen
2.2 Vollständige Anschrift:
Dresdner Straße 7
01662 Meißen
2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)
Anerkannte Schutzgemeinschaft
2.4 Telefon/Telefax/E-Mail:
Telefon: 03 52 1-76 35 30
Telefax: 03 52 1-76 35 44
E-Mail: info@weinbauverband-sachsen.de
3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):
3.1 Vollständige Anschrift:
Schutzgemeinschaft Sachsen
Dresdner Straße 7
01662 Meißen
3.2 Telefon/Telefax/E-Mail:
Telefon: 03 52 1-76 35 30
Telefax: 03 52 1-76 35 44
E-Mail: info@weinbauverband-sachsen.de
4 Erläuterung des berechtigten Interesses:
Als anerkannte Schutzgemeinschaft besteht berechtigtes Interesse gemäß § 22g des Weingesetzes.
5 Änderungen:
5.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)
⊠ Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse
⊠ Analytische und/oder organoleptische Eigenschaften
⃞ Spezifische önologische Verfahren
⃞ Abgrenzung des Gebietes
⃞ Hektarhöchstertrag
⊠ Keltertraubensorte
⊠ Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften
⊠ Kontrollbehörde
⊠ Sonstiges
5.2 Beschreibung der Veränderungen:
Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse und analytische und/oder organoleptische Eigenschaften
ERGÄNZUNG:
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/das Mindestmostgewicht wurde bislang im Absatz der önologischen Verfahren aufgeführt. Die Produktspezifikation wurde umstrukturiert, sodass die bisherigen Werte Teil der Weinbeschreibung geworden sind. Der natürliche Mindestalkoholgehalt bleibt unverändert.
Die Angabe des Mostgewichts wurde gestrichen.
Folgendes wurde in Nummer 3.2. eingefügt:
„Wein
Alle Rebsorten | 5,9 Vol.-%“ |
ERGÄNZUNG:
Die organoleptischen Weinbeschreibungen wurden nach Weißwein, Roséwein, Blanc de Noir, Rotwein, Rotling gegliedert und gemäß ihren charakteristischen Eigenschaften beschrieben.
- a)
-
Zugelassene KeltertraubensortenIn Nummer 7 (fortan Nummer 8) sind bislang folgende Rebsorten angegeben:Weiße Rebsorten:Bacchus, Gelber Muskateller, Roter Muskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner, Ruländer, Saphira, Scheurebe, Siegerrebe, Sirius, Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Sauvignon Blanc, Chardonnay, Roter Elbling, Roter Traminer, AuxerroisRote Rebsorten:Acolon, André, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa, Cabernet Dorio, Cabernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabertin, Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Regent, Saint LaurentERGÄNZUNG:Hinzugefügt werden folgende Sorten:Weiße Rebsorten:Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller, Muscaris, Roter Riesling, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier gris, ViognierRote Rebsorten:Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, SyrahGestrichen wird folgender Satz:„Die in Anbaueignungsprüfungen angestellten Rebsorten sind ebenfalls zu Produktion von Landwein zugelassen.“
- b)
-
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationalen RechtsvorschriftenIn Nummer 10 (bislang Nummer 8) werden die weiteren Anforderungen hinsichtlich der Etikettierung aufgeführt.Folgender Satz wird gestrichen:„Sächsischer Landwein muss zu mindestens 85 % aus Trauben hergestellt werden, die von Rebflächen des Weinbaugebietes stammen. Er darf nur aus zugelassenen Rebsorten hergestellt werden. Die restlichen Trauben müssen aus Deutschland stammen.“Er wird durch folgenden Satz ersetzt:„Zusammensetzung des Landweines: Mindestens 85 % der zur Herstellung verwendeten Trauben stammen ausschließlich aus dem geografischen Gebiet, die verbliebenen 15 % müssen aus Trauben eines anderen Landweingebietes in Deutschland stammen.“ERGÄNZUNG:Der Satz „Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ zu kennzeichnen.“, wird gestrichen.Er wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die obligatorische Kennzeichnung mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ wird durch die Nennung des Namens der g.g.A. bereits erfüllt.“
- c)
-
KontrollbehördeDie Namen, Adressen und Aufgaben folgender, in Nummer 11 benannter Behörden und Kontrollbehörden wurden aktualisiert.ERGÄNZUNG:Freistaat SachsenName und Anschrift:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Postfach 54 01 37
01311 DresdenTelefon: +49 (0) 35 12 61 2-0
Telefax: +49 (0) 35 12 61 2-10 99
E-Mail: lfulg@smekul.sachsen.deAufgaben:Genehmigung von Neuanpflanzungen und WiederanpflanzungenDie Kontrolle der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben obliegt dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Landwein verwendet werden darf, werden systematisch vor Ort überprüft.Bundesland BrandenburgNamen und Anschriften:Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Referat 34
Lindenstraße 34a
14467 PotsdamTelefon: 03 31 86 67 63 6
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.deMinisterium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13
14467 PotsdamTelefon: +49 (0) 33 18 66-0
Telefax: +49 (0) 33 18 66-51 08
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.deLandkreis Oberspreewald-LausitzVeterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dubinaweg 1
01968 SenftenbergTelefon: 03 573/87 0-44 01
Telefax: 03 57 3/87 0-44 10
E-Mail: vet-amt@osl-online.deAufgaben:Genehmigung von Neuanpflanzungen und WiederbepflanzungenDie Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzung für Weinreben obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Landwein beziehungsweise g.g.A.-Wein des Landwein-/g.g.A.-Weingebietes Sachsen verwendet werden darf, werden systematisch vor Ort überprüft.Bundesland Sachsen-AnhaltNamen und Anschriften:Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd
Sachgebiet Weinbau
Müllnerstraße 59
06667 WeißenfelsTelefon: 03 44 3/2 80
Telefax: 03 44 3/28 0-80
E-Mail: ALFFWSF.poststelle@alff.mule.sachsen-anhalt.deLandesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelderstraße 68
06112 Halle/SaaleTelefon: 03 45/56 43 0
Telefax: 03 45/56 43 40 3
E-Mail: LAV-Poststelle@sachsen-anhalt.deAufgaben:Genehmigung von Neupflanzungen und WiederbepflanzungenDie Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzung für Weinreben obliegt dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von g.g.A. Sächsischer Landwein verwendet werden darf, werden systematisch vor Ort überprüft.Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der ErntemengenDie Weinbaubetriebe melden dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd bis zum 15. Januar die gesamte Erntemenge nach Rebsorten und Qualitätsstufen. Diese Angaben werden für den Landwein bezüglich des Hektarertrages geprüft.Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der ProduktspezifikationDie Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch den genannten Landkreis durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im zum Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des Landweingebietes „Sächsischer Landwein“ in der Regel ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft. - d)
-
SonstigesRedaktionelle Änderungen nach EU-Vorgaben.Textstellen, die allgemein bestehende Regeln oder geltendes Recht wiedergegeben haben, wurden gestrichen und mit dem Hinweis auf „geltendes Recht“ versehen.Die Gliederung der Produktspezifikation wurde dem Einzigen Dokument angepasst.Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt.Die einzelnen Gemeinden einschließlich der Gemarkungen werden aufgeführt.Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitätskennzeichen-wein einsehbar sind.Der Zusammenhang mit dem Gebiet wurde an wenigen Stellen präzisiert. Diese Änderungen gelten nach Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 als Standardänderungen, da sie den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet nicht aufheben.
5.3 Begründung der Veränderung:
- a)
-
Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse und analytische und/oder organoleptische EigenschaftenDer Alkoholgehalt wird der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung entsprechend angepasst. Er findet seit Langem Anwendung und hat sich als praktikabel für die Erzeugnisse des g.g.A.-Gebiets erwiesen. Die Angabe des Mostgewichts wurde gestrichen, da diese aufgrund der Änderung der Weinverordnung obsolet geworden ist.Die organoleptischen Weinbeschreibungen werden differenzierter ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können. Hierbei geht es zum einen darum, ihre jeweiligen organoleptischen Besonderheiten herauszuarbeiten, und zum anderen, die große Vielschichtigkeit der Erzeugnisse deutlich zu machen.
- b)
-
Zugelassene KeltertraubensortenDie bisherige Aufzählung der Rebsorten ist unvollständig. Sie wird ergänzt, da in Sachsen eine große Rebsorten-Vielfalt herrscht und sich diese Offenheit in der Produktspezifikation für Sächsischen Landwein widerspiegeln soll.Gerade die Veränderungen des Klimawandels erfordern den Anbau neuer widerstandfähiger Rebsorten.Die erstmals benannten Sorten befinden sich im Anbau und haben sich bereits bewährt. Die aus ihnen hergestellten Weine entsprechen den Vorgaben der Produktspezifikation.
- c)
-
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationalen RechtsvorschriftenDie Bestimmungen zur Etikettierung müssen ergänzt werden, um das geltende Recht abzubilden.
- d)
-
KontrollbehördeDie bisherige Aufzählung der Behörden mit den Kontaktadressen sowie den jeweiligen Aufgaben war unvollständig und bedurfte einer Anpassung. Es werden daher die Behörden ergänzt, die Kontrollaufgaben erfüllen, und die Bezeichnung und Beschreibung der jeweiligen Aufgaben korrigiert.
- e)
-
SonstigesEs mussten redaktionelle Änderungen vorgenommen werden, um den EU-Vorgaben gerecht zu werden.Eine Änderung der Gebietsabgrenzung findet nicht statt.Das Gebiet der g.g.A. Sächsischer Landwein ist so präzise abzugrenzen, dass keine Unklarheiten entstehen können. Die Beschreibung muss eindeutig sein, damit die Erzeuger die zuständigen Behörden und die Kontrollstellen zweifelsfrei die Abgrenzung des geografischen Gebiets nachvollziehen können. Hierfür sind sowohl Karten, die die flurstücksgenaue Abgrenzung abbilden, als auch Tabellen mit einer Auflistung aller betroffenen Flurstücke erforderlich.Um dieser Anforderung zu genügen, liegt der Produktspezifikation eine tabellarische Auflistung aller betroffenen Flurstücke bei.Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitätskennzeichen-wein einsehbar sind.Die Beschreibung des Zusammenhangs mit dem geografischen Gebiet wurde präzisiert, um die Produktspezifikation an die tatsächlichen Bedingungen vor Ort anzupassen.Die Kategorien von Weinbauerzeugnissen waren bislang nur im Einzigen Dokument aufgeführt und werden mit diesem Antrag zusätzlich in der Produktspezifikation geführt. Es handelt sich um eine rein redaktionelle Ergänzung und gilt entsprechend als Standardänderung.
⊠ Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.
Datum | Unterschrift(en) |
Einziges Dokument
1 Eingetragener Name:
Sächsischer Landwein
2 Art der geografischen Angabe3:
⃞ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
⊠ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
3 EU-Registriernummer4:
PGI-DE: A1303
4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:
Bundesrepublik Deutschland
5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen5:
⊠ | Wein | ⃞ | Perlwein |
⃞ | Likörwein | ⃞ | Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure |
⃞ | Schaumwein | ⃞ | Teilweise gegorener Traubenmost |
⃞ | Qualitätsschaumwein | ⃞ | Wein aus eingetrockneten Trauben |
⃞ | Aromatischer Qualitätsschaumwein | ⃞ | Wein aus überreifen Trauben |
6 Beschreibung des Weines/der Weine:
Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):
Erzeugnis: Wein weiß
Die Weißweine weisen in der Regel eine hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe auf. Ihre Aromen sind meist frisch bis exotisch fruchtig, teils auch blumig oder würzig. Abhängig von der Art des Weinausbaus können auch eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen zu finden sein. Die Weißweine zeigen üblicherweise ein zartes bis kräftiges oder auch mineralisches Geschmacksbild sowie eine fruchtige, elegante bis rassige Säurestruktur.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Wein rosé
Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Aromatisch sind sie meistens fruchtbetont mit Noten von roten und weißen Beeren oder Früchten. Möglich sind zudem leichte exotische und würzige Aromen sowie Röst- oder Holzaromen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Blanc de Noir
Die Blanc de Noir-Weine sind weißweinfarben. Der Blanc de Noir ist meist fruchtig frisch und von Beerennoten geprägt, teilweise auch mit dezenten floralen oder würzigen Ausprägungen. Er zeigt üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Wein rot
Die Rotweine weisen insbesondere eine hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe auf, zum Teil mit bräunlichen Reflexen. Ihre Aromen sind meist fruchtig mit Anklängen an Beerenaromen und können auch eine würzige, erdige Ausprägung sowie schokoladige Noten aufweisen. Je nach Art des Weinausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen besitzen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit samtig weicher bis mäßiger Säurestruktur.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Erzeugnis: Wein Rotling
Bei Rotling-Weinen handelt es sich um Weine, die durch das Verschneiden von weißen und roten Trauben oder deren Maische gewonnen werden. Die Rotling-Weine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote, manchmal bis lachsrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur.
Analysemerkmale:
Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe ist geltendes Recht anzuwenden.
Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-% | |
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-% | |
Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
7 Traditionelle Bezeichnung:
- a)
-
⃞ Winzersekt⊠ Landwein⃞ Prädikatswein⃞ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.⃞ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.⃞ Sekt b. A.⃞ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
- b)
-
⃞ Affentaler⃞ Classic⃞ Ehrentrudis⃞ Federweisser⃞ Hock⃞ Liebfrau(en)milch⃞ Riesling-Hochgewächs⃞ Schillerwein⃞ Weißherbst⃞ Badisch Rotgold
8 Weinbereitungsverfahren:
Erzeugnis: Wein
8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:
⊠ | Spezifisches önologisches Verfahren: |
Geltendes Recht ist anzuwenden. | |
⊠ | Einschlägige Einschränkungen in der Weinbereitung: |
Geltendes Recht ist anzuwenden. | |
⊠ | Anbauverfahren: |
Geltendes Recht ist anzuwenden. |
8.2 Hektarhöchsterträge in hl/ha:
80 hl/ha
9 Zugelassene Keltertraubensorte(n):
Weiße Rebsorten:
Bacchus, Gelber Muskateller, Roter Muskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner, Ruländer, Saphira, Scheurebe, Siegerrebe, Sirius, Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Sauvignon Blanc, Chardonnay, Roter Elbling, Roter Traminer, Roter Riesling, Auxerrois, Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller, Muscaris, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier gris, Viognier
Rote Rebsorten:
Acolon, André, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa, Cabernet Dorio, Cabernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabertin, Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Regent, Saint Laurent, Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah
10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:
10.1 Im Bundesland Sachsen
Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:
Dresden Stadt (01067, 01069, 01097, 01099, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328), Radebeul Stadt (01445), Moritzburg (01468), Priestewitz (01561), Hirschstein (01594), Nünchritz (01612), Lommatzsch Stadt (01623), Coswig Stadt (01640), Meißen Stadt (01662), Diera-Zehren (01665), Käbschütztal (01665), Klipphausen (01665), Nossen Stadt (01683), Niederau (01689), Weinböhla (01689), Freital Stadt (01705), Wilsdruff Stadt (01723), Pirna Stadt (01796), Struppen (01796), Heidenau Stadt (01809), Stadt Wehlen Stadt (01829).
Glashütte (01612), Ostritz (02899), Radeburg (01471), Leuben-Schleinitz (01683), Lommatzsch (01623), Stauchitz (01594), Strehla (01616), Bautzen (02625), Dresden (01109, 01156, 01187, 01189, 01217, 01239, 01257, 01259, 01326, 01328), Wermsdorf (04779), Diera-Zehren (01665), Hohenstein-Ernsthal (09337), Heynitz (01683), Käbschütztal (01665), Ketzerbachtal (01623), Moritzburg (01468), Nossen (01683), Wilsdruff (01723), Wehlen (01829), Dohna (01809), Pirna (01796), Tharandt (01737), Großenhain (01558), Hirchstein (01594), Nünchritz (01612), Ebersbach (01561), Glaubitz (01728), Zabeltitz (1561), Thiendorf (01561), Frohburg (04654), Lampertswalde (01561), Naunhof (04683), Priestewitz (01561), Reinersdorf (01561), Riesa (01587, 01589, 01591, 01594), Röderaue (01609), Zeithain (01619), Königsbrück (01936), Schönfeld (01561), Ottendorf-Okrilla (01458), Erlau (09306), Langebrück (01465), Oschatz (04758), Großweitzschen (04720), Elstra (01920), Mohorn (01723), Ostrau (04749), Roßwein (04741), Mittelherwigsdorf (02763), Bannewitz (01728), Freital (01705) und Kreischa (01731).
Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.
10.2 In den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg
Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:
Gemeinde Schlieben (04936) im Landkreis Elbe-Elster und Rebflächen in der Gemeinde Ortrand (01990) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz des Bundeslandes Brandenburg. Zur geschützten geografischen Angabe „Sächsischer Landwein“ gehören ferner die Rebflächen der Fluren 3, 4, 6 in der Gemarkung Jessen, der Fluren 1 und 8 in der Gemarkung Kleindröben und der Flur 2 in der Gemarkung Schweinitz, die alle in der Gemeinde Jessen (06917) im Landkreis Wittenberg des Bundeslandes Sachsen-Anhalt liegen.
Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.
11 Beschreibung des Zusammenhangs/der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet6, 7:
Etwa 95 % der Rebflächen des Sächsischen Landweingebietes liegen im sächsischen Elbtal zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz auf beiden Seiten der Elbe. Die Rebflächen befinden sich in den geschützten Flusstälern der Elbe und ihrer Nebenflüsse. Sie sind typischerweise an den nach Süden ausgerichteten Hängen (teilweise Steillagen) der Elbe und auf den angrenzenden Flach- und Hanglagen angelegt. Bei den sonstigen, außerhalb des Elbtales gelegenen Rebflächen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg handelt es sich um Rebflächen mit historischem Nachweis einer weinbaulichen Nutzung. Aufgrund der örtlichen Nähe wurden diese bei der Bildung der Weinanbaugebiete in Deutschland dem Anbaugebiet Sachsen zugeordnet. Die Rebflächen sind überwiegend nach Süden ausgerichtet.
Das Elbtal besitzt eine Vielzahl geologischer Formationen. In der Hauptfaltungsphase des Erzgebirges im Untercarbon drangen Gesteine des Meißner Granit-Syenit-Massivs an die Oberfläche, die heute einen bedeutenden Teil der sichtbaren Gesteine der Elbwanne ausmachen. Aus der Zeit der oberen Kreide stammen Sandstein- und Plänerschichten sowie Verwitterungsböden, die im Elbtal oft große Mächtigkeiten erreichen und die syenitischen Schichten teilweise überdecken. Diese wiederum wurden durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Ablagerungen wie Löss, Tone und Flusssande gleichfalls teilweise überlagert. Die verschiedenen Weinbergslagen in Sachsen sind demzufolge durch sehr unterschiedliche Bodenarten geprägt.
Das sächsische Landweingebiet ist das nordöstlichste Deutschlands. Hier ist bereits der Einfluss des Kontinentalklimas dominant mit ausgeprägten Sommer- und Winterperioden. Insbesondere die für das Kontinentalklima typischen Unterschiede von ausgeprägter Tageswärme und Nachtkühle sowie die langen Sonnentage im Sommer und im Herbst sind für die Qualität der sächsischen Landweine von ausschlaggebender Bedeutung und verleihen ihnen ihre besondere Typizität.
Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,4° C, mit einer Jahresniederschlagsmenge von durchschnittlich 663 mm und etwa 1 663 Sonnenscheinstunden dar (Quelle: Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Dresden Klotzsche, Zeitraum 1981 bis 2010).
Die kleinräumige Struktur und die häufig anzutreffenden Steillagen begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden sie mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.
12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:
Sonstige Bedingung:
Wein
Rechtsrahmen:
⃞ EU-Recht
⊠ Einzelstaatliches Recht
⃞ Von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation
Art der Bedingung (falls zutreffend):
⃞ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
⃞ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
Beschreibung:
Zusammensetzung des Landweines: Mindestens 85 % der zur Herstellung verwendeten Trauben stammen ausschließlich aus dem geografischen Gebiet, die verbliebenen 15 % müssen aus Trauben eines anderen Landweingebietes in Deutschland stammen.
13 Kontrollen:
Bundesland Sachsen
1.1 Name und Anschrift
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Postfach 54 01 37
01311 Dresden
Telefon: +49 (351) 2612-0
Telefax: +49 (351) 2612-1099
E-Mail: lfulg@smekul.sachsen.de
Bundesland Brandenburg
1.2 Namen und Anschriften
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Referat 34
Lindenstraße 34a
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866 76 36
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13
14467 Potsdam
Telefon: +49(0)331 866-0
Telefax: +49(0)331 866-5108
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Landkreis Elbe-Elster
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg/Elster
Telefon: 03535/46-2681
Telefax: 03535/46-2687
E-Mail: veterinaeramt@lkee.de
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573/870-4401
Telefax: 03573/870-4410
E-Mail: vet-amt@osl-online.de
Bundesland Sachsen-Anhalt
1.3 Namen und Anschriften
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd
Sachgebiet Weinbau
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: 03443/280-0
Telefax: 03443/280-80
E-Mail: ALFFWSF.poststelle@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Landkreis Wittenberg
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491/4790
Telefax: 03491/479302
E-Mail: veterinaeramt@landkreis.wittenberg.de
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelderstraße 68
06112 Halle/Saale
Telefon: 0345/56430
Telefax: 0345/5643403
E-Mail: LAV-Poststelle@sachsen-anhalt.de
⊠ Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben.
Datum | Unterschrift(en) |
„Sächsischer Landwein“
Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe
1 Geschützter Name
„Sächsischer Landwein“
2 Kategorie von Weinbauerzeugnissen
Wein
3 Beschreibung des Weines/der Weine
3.1 Analytisch
Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen beziehungsweise Maximalwerte, die nicht überschritten werden dürfen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:
Vorhandener Alkoholgehalt: | Geltendes Recht ist anzuwenden. |
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: | Geltendes Recht ist anzuwenden. |
Gesamtzuckergehalt: | Geltendes Recht ist anzuwenden. Die Geschmacksangaben sind durch geltendes Recht festgesetzt. |
Gesamtsäure: | Geltendes Recht ist anzuwenden. |
Gehalte an flüchtiger Säure: | Geltendes Recht ist anzuwenden. |
Gesamtschwefeldioxidgehalte: | Geltendes Recht ist anzuwenden. |
Gehalte an Kohlendioxid: | Geltendes Recht ist anzuwenden. |
3.2 Natürliche Mindestalkoholgehalte (Angabe in Vol.-% Gesamtalkohol) in Sachsen (g.g.A. Sachsen mit Flächen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt)
Wein:
Alle Rebsorten | 5,9 Vol.-% |
3.3 Organoleptisch
Weißwein
Die Weißweine weisen in der Regel eine hellgrüne bis intensiv dunkelgoldene oder bernsteinfarbene bis leicht rötliche Farbe auf. Ihre Aromen sind meist frisch bis exotisch fruchtig, teils auch blumig oder würzig. Abhängig von der Art des Weinausbaus können auch eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen zu finden sein. Die Weißweine zeigen üblicherweise ein zartes bis kräftiges oder auch mineralisches Geschmacksbild sowie eine fruchtige, elegante bis rassige Säurestruktur.
Roséwein
Die Roséweine haben zumeist eine zarte bis kräftige hellrote Farbe. Aromatisch sind sie meistens fruchtbetont mit Noten von roten und weißen Beeren oder Früchten. Möglich sind zudem leichte exotische und würzige Aromen sowie Röst- oder Holzaromen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.
Blanc de Noir
Die Blanc de Noir-Weine sind weißweinfarben. Der Blanc de Noir ist meist fruchtig frisch und von Beerennoten geprägt, teilweise auch mit dezenten floralen oder würzigen Ausprägungen. Er zeigt üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild, getragen von einer weichen bis anregenden Säure.
Rotwein
Die Rotweine weisen insbesondere eine hellrote über dunkelrubinrote bis tief violette, teils sogar ins Bläuliche gehende Farbe auf, zum Teil mit bräunlichen Reflexen. Ihre Aromen sind meist fruchtig mit Anklängen an Beerenaromen und können auch eine würzige, erdige Ausprägung sowie schokoladige Noten aufweisen. Je nach Art des Weinausbaus können die Rotweine eine dezente bis ausgeprägte Phenolik sowie Röst- oder Holzaromen besitzen. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit samtig weicher bis mäßiger Säurestruktur.
Rotling
Bei Rotling-Weinen handelt es sich um Weine, die durch das Verschneiden von weißen und roten Trauben oder deren Maische gewonnen werden. Die Rotling-Weine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote, manchmal bis lachsrote Farbe. Ihre Aromen sind meist fruchtgeprägt bis teilweise würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen üblicherweise ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit anregender Säurestruktur.
4 Abgrenzung des Gebietes
4.1 Im Bundesland Sachsen
Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:
Dresden Stadt (01067, 01069, 01097, 01099, 01109, 01127, 01129, 01139, 01156, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01328), Radebeul Stadt (01445), Moritzburg (01468), Priestewitz (01561), Hirschstein (01594), Nünchritz (01612), Lommatzsch Stadt (01623), Coswig Stadt (01640), Meißen Stadt (01662), Diera-Zehren (01665), Käbschütztal (01665), Klipphausen (01665), Nossen Stadt (01683), Niederau (01689), Weinböhla (01689), Freital Stadt (01705), Wilsdruff Stadt (01723), Pirna Stadt (01796), Struppen (01796), Heidenau Stadt (01809), Stadt Wehlen Stadt (01829).
Glashütte (01612), Ostritz (02899), Radeburg (01471), Leuben-Schleinitz (01683), Lommatzsch (01623), Stauchitz (01594), Strehla (01616), Bautzen (02625), Dresden (01109, 01156, 01187, 01189, 01217, 01239, 01257, 01259, 01326, 01328), Wermsdorf (04779), Diera-Zehren (01665), Hohenstein-Ernsthal (09337), Heynitz (01683), Käbschütztal (01665), Ketzerbachtal (01623), Moritzburg (01468), Nossen (01683), Wilsdruff (01723), Wehlen (01829), Dohna (01809), Pirna (01796), Tharandt (01737), Großenhain (01558), Hirchstein (01594), Nünchritz (01612), Ebersbach (01561), Glaubitz (01728), Zabeltitz (1561), Thiendorf (01561), Frohburg (04654), Lampertswalde (01561), Naunhof (04683), Priestewitz (01561), Reinersdorf (01561), Riesa (01587, 01589, 01591, 01594), Röderaue (01609), Zeithain (01619), Königsbrück (01936), Schönfeld (01561), Ottendorf-Okrilla (01458), Erlau (09306), Langebrück (01465), Oschatz (04758), Großweitzschen (04720), Elstra (01920), Mohorn (01723), Ostrau (04749), Roßwein (04741), Mittelherwigsdorf (02763), Bannewitz (01728), Freital (01705) und Kreischa (01731).
Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.
4.2 In den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg
Zu der geschützten geografischen Angabe Sächsischer Landwein gehören die Rebflächen folgender Gemeinden (Gemarkungen) und deren Ortsteile:
Gemeinde Schlieben (04936) im Landkreis Elbe-Elster und Rebflächen in der Gemeinde Ortrand (01990) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz des Bundeslandes Brandenburg. Zur geschützten geografischen Angabe „Sächsischer Landwein“ gehören ferner die Rebflächen der Fluren 3, 4, 6 in der Gemarkung Jessen, der Fluren 1 und 8 in der Gemarkung Kleindröben und der Flur 2 in der Gemarkung Schweinitz, die alle in der Gemeinde Jessen (06917) im Landkreis Wittenberg des Bundeslandes Sachsen-Anhalt liegen.
Die genaue Abgrenzung ist unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar.
5 Traditionelle Begriffe
Die obligatorische Kennzeichnung mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ wird durch die Nennung des Namens der g.g.A. bereits erfüllt.
6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung
6.1 Spezifische önologische Verfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.
6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Geltendes Recht ist anzuwenden.
6.3 Anbauverfahren: Geltendes Recht ist anzuwenden.
7 Höchstertrag je Hektar
Der Hektarhöchstertrag ist auf 80 hl/ha festgesetzt.
8 Zugelassene Keltertraubensorten
Weiße Rebsorten:
Bacchus, Gelber Muskateller, Roter Muskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Kanzler, Kerner, Kernling, Merzling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Orion, Perle von Zala, Phoenix, Rieslaner, Ruländer, Saphira, Scheurebe, Siegerrebe, Sirius, Solaris, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Riesling, Sauvignon Blanc, Chardonnay, Roter Elbling, Roter Traminer, Roter Riesling, Auxerrois, Bronner, Cabernet Blanc, Goldmuskateller, Muscaris, Sauvignac, Sauvitage, Souvignier gris, Viognier
Rote Rebsorten:
Acolon, André, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Cabernet Cortis, Cabernet Dorsa, Cabernet Dorio, Cabernet Carbon, Cabernet Franc, Cabernet Mitos, Cabertin, Dakapo, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Regent, Saint Laurent, Allegro, Cabernet Cantor, Cabernet Jura, Cabernet Sauvignon, Gamay noir, Laurot, Nebbiolo, Pinotin, Piroso, Rondo, Satin Noir, Syrah
9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt
9.1 Geografische Verhältnisse
9.1.1 Landschaft und Morphologie
Etwa 95 % der Rebflächen des Sächsischen Landweingebietes liegen im sächsischen Elbtal zwischen Pirna und Diesbar-Seußlitz auf beiden Seiten der Elbe. Die Rebflächen befinden sich in den geschützten Flusstälern der Elbe und ihrer Nebenflüsse. Sie sind typischerweise an den nach Süden ausgerichteten Hängen (teilweise Steillagen) der Elbe und auf den angrenzenden Flach- und Hanglagen angelegt. Bei den sonstigen, außerhalb des Elbtals gelegenen Rebflächen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg handelt es sich um Rebflächen mit historischem Nachweis einer weinbaulichen Nutzung. Aufgrund der örtlichen Nähe wurden diese bei der Bildung der Weinanbaugebiete in Deutschland dem Anbaugebiet Sachsen zugeordnet. Die Rebflächen sind überwiegend nach Süden ausgerichtet.
9.1.2 Geologie
Das Elbtal besitzt eine Vielzahl geologischer Formationen. In der Hauptfaltungsphase des Erzgebirges im Untercarbon drangen Gesteine des Meißner Granit-Syenit-Massivs an die Oberfläche, die heute einen bedeutenden Teil der sichtbaren Gesteine der Elbwanne ausmachen. Aus der Zeit der oberen Kreide stammen Sandstein- und Plänerschichten sowie Verwitterungsböden, die im Elbtal oft große Mächtigkeiten erreichen und die syenitischen Schichten teilweise überdecken. Diese wiederum wurden durch eiszeitliche und nacheiszeitliche Ablagerungen wie Löss, Tone und Flusssande gleichfalls teilweise überlagert. Die verschiedenen Weinbergslagen in Sachsen sind demzufolge durch sehr unterschiedliche Bodenarten geprägt.
9.2 Natürliche Einflüsse
Das sächsische Landweingebiet ist das nordöstlichste Deutschlands. Hier ist bereits der Einfluss des Kontinentalklimas dominant mit ausgeprägten Sommer- und Winterperioden. Insbesondere die für das Kontinentalklima typischen Unterschiede von ausgeprägter Tageswärme und Nachtkühle sowie die langen Sonnentage im Sommer und im Herbst sind für die Qualität der sächsischen Weine von ausschlaggebender Bedeutung und verleihen ihnen ihre besondere Typizität.
Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,4° C, mit einer Jahresniederschlagsmenge von durchschnittlich 663 mm und etwa 1 663 Sonnenscheinstunden dar (Quelle: Deutscher Wetterdienst, Wetterstation Dresden Klotzsche, Zeitraum 1981 bis 2010).
9.3 Menschliche Einflüsse
Die kleinräumige Struktur und die häufig anzutreffenden Steillagen begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden sie mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.
9.4 Kategorien von Erzeugnissen
Die in den Nummern 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Traube, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.
10 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Zusammensetzung des Landweines: Mindestens 85 % der zur Herstellung verwendeten Trauben stammen ausschließlich aus dem geografischen Gebiet, die verbliebenen 15 % müssen aus Trauben eines anderen Landweingebietes in Deutschland stammen.
- –
-
§ 22 Absatz 1 Nummer 1 des Weingesetzes
Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit dem in Nummer 5 genannten traditionellen Begriff zu kennzeichnen.
11 Name und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben
Bundesland Sachsen
11.1 Name und Anschrift
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Postfach 54 01 37
01311 Dresden
Telefon: +49 (351) 2612-0
Telefax: +49 (351) 2612-1099
E-Mail: lfulg@smekul.sachsen.de
11.1.1 Aufgaben
11.1.2 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederanpflanzungen
Die Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzung für Weinreben obliegt dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von g.g.A. Sächsischer Landwein verwendet werden darf, werden systematisch vor Ort überprüft.
11.1.3 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemeldungen
Die Weinbaubetriebe melden dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die Erntemengen nach Rebsorte. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.
11.1.4 Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation
Die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch die Kontrolle der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im Weinanbaugebiet Sachsen in der Regel ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft. Die Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikationen koordiniert in Sachsen das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit den zuständigen Überwachungsbehörden.
Bundesland Brandenburg
11.2 Namen und Anschriften
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Referat 34
Lindenstraße 34a
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866 76 36
E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Haus S
Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 13
14467 Potsdam
Telefon: +49(0)331 866-0
Telefax: +49(0)331 866-5108
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Landkreis Elbe-Elster
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg/Elster
Telefon: 03535/46-2681
Telefax: 03535/46-2687
E-Mail: veterinaeramt@lkee.de
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573/870-4401
Telefax: 03573/870-4410
E-Mail: vet-amt@osl-online.de
11.2.1 Aufgaben
11.2.2 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen
Die Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzung für Weinreben obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von Landwein beziehungsweise g.g.A.-Wein des Landwein-/g.g.A.-Weingebietes Sachsen verwendet werden darf, werden systematisch vor Ort überprüft.
11.2.3 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen
Die Weinbaubetriebe melden dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.
11.2.4 Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation
Die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch den genannten Landkreis durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger in der Regel ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg führt die Fachaufsicht über die Kontrolle der Produktspezifikation durch den Landkreis durch.
Bundesland Sachsen-Anhalt
11.3 Namen und Anschriften
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd
Sachgebeit Weinbau
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
Telefon: 03443/280-0
Telefax: 03443/280-80
E-Mail: ALFFWSF.poststelle@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Landkreis Wittenberg
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491/4790
Telefax: 03491/479302
E-Mail: veterinaeramt@landkreis.wittenberg.de
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelderstraße 68
06112 Halle/Saale
Telefon: 0345/56430
Telefax: 0345/5643403
E-Mail: LAV-Poststelle@sachsen-anhalt.de
11.3.1 Aufgaben
11.3.2 Genehmigung von Neupflanzungen und Wiederbepflanzungen
Die Kontrolle der Ausübung der von der BLE erteilten Genehmigung von Neuanpflanzung für Weinreben obliegt dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd. Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zur Herstellung von g.g.A. Sächsischer Landwein verwendet werden darf, werden systematisch vor Ort überprüft.
11.3.3 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen
Die Weinbaubetriebe melden dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd bis zum 15. Januar die gesamte Erntemenge nach Rebsorten und Qualitätsstufen. Diese Angaben werden für den Landwein bezüglich des Hektarertrages geprüft.
11.3.4 Kontrolle der Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation
Die Einhaltung der Bedingungen der Produktspezifikation wird durch den genannten Landkreis durch Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinerzeuger im zum Sachsen-Anhalt gehörenden Teil des Landweingebietes „Sächsischer Landwein“ in der Regel ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.
- 1
- Gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Nummer 3 der Verordnung (EU) 2019/33
- 2
- Zutreffendes bitte auswählen
- 3
- Zutreffendes bitte auswählen
- 4
- Siehe Fußnote 1
- 5
- Gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- 6
- Gemäß Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a beziehungsweise Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 Verordnung (EU) 2019/34
- 7
- Maximal 5 400 Zeichen
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