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Bekanntmachung Nr. 5/2024 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 5/​2024
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 22. Mai 2024

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 22. Mai 2024 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerber: SUPER RTL Fernsehen GmbH, Köln (D); Kinderfernsehen/​Fernsehen
Erworbener: Vermögenswerte von Tochterunternehmen von Paramount Global, New York (USA); Kinderfernsehen
Veräußerer: Tochterunternehmen von Paramount Global, New York (USA); Medien
Betroffene Branche: Fernsehen, Fernsehwerbung
Form des
Zusammenschlusses:
Vermögenserwerb, Kontrollerwerb
Bonn, den 22. Mai 2024

B6 – 60200 – Fa – 32/​24

Bundeskartellamt
6. Beschlussabteilung

Dr. Kallfaß

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