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Bekanntmachung Nr. 6/24/53 – Einhundertundzehnte Änderung der Bekanntmachung über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 6/​24/​53
Einhundertundzehnte Änderung der Bekanntmachung
über Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse
der Fischerei und der Aquakultur

Vom 27. März 2024

In das Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur vom 28. August 2002 werden gemäß § 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. November 2015 (BGBl. I S. 1926) geändert worden ist, die nachfolgenden Handelsbezeichnungen aufgenommen:

Wissenschaftlicher Name Handelsbezeichnung
Stenotomus chrysops Westatlantische Meerbrasse
Branchiostegus japonicus Japanischer Ziegelbarsch

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn erhoben werden.

Inkrafttreten

Die mit dieser Bekanntmachung verfügten Regelungen gelten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger als bekannt gegeben.

Hamburg, den 27. März 2024

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Wessendorf

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