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Bekanntmachung Nr. 8/2024 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 8/​2024
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 10. Juli 2024

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 10. Juli 2024 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerber: Schüco International KG, Bielefeld
Erworbener: GEST – Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg/​Österreich
Betroffener Markt: Herstellung von Gebäudesystemen, insbesondere Fensterprofile nebst Zubehör und Beschlägen
Form des
Zusammenschlusses:
Erwerb einer mitkontrollierenden Beteiligung
Bonn, den 10. Juli 2024

B5-Fa- 53/​24

Bundeskartellamt
5. Beschlussabteilung

Die Vorsitzende
Eva-Maria Schulze

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