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Bekanntmachung Nr. 9/2021 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Republica (CC0), Pixabay
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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 9/​2021
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 27. April 2021

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 26. April 2021 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:
Erwerber: Funke Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Essen (D)
Erworbener: OTZ Ostthüringer Zeitung Verlag GmbH & Co. KG, Gera (D)
Erworbener: OTZ Ostthüringer Zeitung Verlag Verwaltungs GmbH, Gera (D)
Betroffener Markt: Abonnement-Tageszeitungen
Form der Beteiligung: Erwerb der alleinigen Kontrolle

Bonn, den 27. April 2021

V – 58130 – Fa – 36/​20

Bundeskartellamt
Beschlussabteilung Wettbewerbs- und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Prof. Becker

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