Bundeskartellamt
Bekanntmachung Nr. 9/2023
des Beschlusses
nach § 32 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
vom 2. November 2023
in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 20. November 2023
Im Verwaltungsverfahren B3-40/22 gegen
- 1.
-
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Dortmund
- 2.
-
CURA-SAN GmbH, Duisburg
- 3.
-
rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Hamburg
- 4.
-
EGROH Service GmbH, Homberg/Ohm
- 5.
-
Sanitätshaus Aktuell AG, Vettelschoß
- 6.
-
Reha-Service-Ring GmbH, Hamburg
zur Prüfung einer Kooperation nach den §§ 1, 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) und nach den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die Zusammenarbeit in der Europäischen Union (AEUV) hat die 3. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes am 2. November 2023 beschlossen:
Die von den Beteiligten zu den Nummern 1 bis 6 mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2023 angebotenen und in diesem Beschluss in Randziffer 44 aufgeführten Verpflichtungszusagen sind bindend.
Das Verfahren wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt. Vorbehaltlich des § 32b Absatz 2 GWB wird das Bundeskartellamt von seinen Befugnissen nach § 32 GWB und § 32a GWB keinen Gebrauch machen.
Diese Verfügung ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 befristet.
Die Gebühr für die Entscheidung wird auf […] Euro (in Worten: […] Euro) festgesetzt und den Beteiligten zu den Nummern 1 bis 6 als Gesamtschuldnern auferlegt.
B 3 – 40/22
Bundeskartellamt
3. Beschlussabteilung
Die Vorsitzende
Bangard
- *
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist.
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