Bekanntmachung: Sanktion gegen Meinl Bank AG wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verhängt
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das BVwG das Straferkenntnis der FMA gegen die Meinl Bank AG wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in allen Spruchpunkten in der Schuldfrage bestätigt hat. Es wurde vom BVwG unter Anwendung des Absorptionsprinzips eine einheitlich bemessene Geldstrafe in Höhe von EUR 500.000,– gegen die Meinl Bank AG verhängt. Die Strafe ist rechtskräftig. Die ordentliche Revision wurde vom BVwG für zulässig erklärt.
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