Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der trivium Substanzwerte 12 GmbH, nunmehr drivium GmbH, seitens der FMA wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) erlassene Straferkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht in der Schuldfrage bestätigt wurde und die verhängte Geldstrafe von € 1.000 auf € 900 herabgesetzt wurde.
Die drivium GmbH hatte im Zusammenhang mit der öffentlich angebotenen „4 %-Anleihe 2015/2025“ der trivium Substanzwerte 12 GmbH (ISIN: DE000A1Z14W0) die Meldung zum Emissionskalender unterlassen. Im KMG ist die Bestrafung der juristischen Person nicht vorgesehen.
Das Erkenntnis ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt.
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