Bekanntmachung über Änderungen gemäß § 5 der Packungsgrößenverordnung

Published On: Dienstag, 20.09.2022By

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

Bekanntmachung
über Änderungen gemäß § 5 der Packungsgrößenverordnung

Vom 6. September 2022

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regelt mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Berücksichtigung der Klassifikation nach § 73 Absatz 8 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen nach den §§ 1 ff. der Packungsgrößenverordnung.

Die Bekanntmachung vom 3. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 B7), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 10. Mai 2022 (BAnz AT 31.05.2022 B9) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 1 wird ergänzt. Diese Ergänzungen sind in der Änderungsdatei zur Anlage 1 kursiv gedruckt und gelten ab dem ersten Tag des zweiten auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger folgenden Kalendermonats.

Die Verwaltungsvorschrift samt Anlagen ist auf der Internetseite des BfArM (www.bfarm.de) abrufbar und steht mit dem Tag der Veröffentlichung zur Verwendung gemeinfrei zur Verfügung.

Bonn, den 6. September 2022

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

In Vertretung
Prof. Dr. Knöß

Anlage

Änderungsdatei zur Anlage 1
Übersicht der Messzahlen

Stand: September 2022

Abschnitt 1: Abgeteilte orale Darreichungsformen

Abschnitt 4: Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion

Abschnitt 5: Dermatika und Topika zur lokalen oder systemischen Anwendung

Abschnitt 1

Abgeteilte orale Darreichungsformen
(Stückzahl)

Folgende Position wird ergänzt:

N1 N2 N3
Zytostatika/​Metastasenhemmer 30 60 120
Asciminib 20 60 200
Abschnitt 4

Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion
(Stückzahl, soweit nicht anders angegeben)

Folgende Position wird ergänzt:

N1 N2 N3
Dermatika
Difelikefalin 5 13 43
Abschnitt 5

Dermatika und Topika zur lokalen oder systemischen Anwendung
(Mengenangaben in ml oder g, soweit nicht anders angegeben)

Folgende Position wird ergänzt:

N1 N2 N3
1. Salben und andere halbfeste Zubereitungen 25 50 100
Triterpene aus Birkenrindenextrakt, abgeteilt 10 St 30 St 100 St

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