Bekanntmachung über Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Grundwasservorkommen, die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden (Ausführung der Anwendungsbestimmung NG301-1) (BVL 22/02/11)

Published On: Donnerstag, 29.12.2022By

Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bekanntmachung
über Anwendungsbeschränkungen
für bestimmte Pflanzenschutzmittel
zum Schutz von Grundwasservorkommen,
die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden
(Ausführung der Anwendungsbestimmung NG301-1)
(BVL 22/​02/​11)

Vom 5. Dezember 2022

Auf Grund von § 36 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Pflanzenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung legt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Rahmen der jeweiligen Zulassung für bestimmte Pflanzenschutzmittel mit der Anwendungsbestimmung NG301-1 spezifische Risikominderungsmaßnahmen in bestimmten Gebieten zum Schutz des Grundwassers fest.

Eine aktuelle und nach Ländern sortierte Tabelle der Wasserschutzgebiete und Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen mit den entsprechenden Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Wirkstoffe ist einsehbar unter www.bvl.bund.de/​NG301. Dort sind auch Karten der betroffenen Gebiete hinterlegt.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Zweite Bekanntmachung über Anwendungsbeschränkungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Grundwasservorkommen, die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden (Ausführung der Anwendungsbestimmung NG301-1) (BVL 18/​02/​02) vom 29. Januar 2018 (BAnz AT 16.02.2018 B3).

Braunschweig, den 5. Dezember 2022

Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
– Dienstsitz Braunschweig –

Im Auftrag
Dr. M. Streloke

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