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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten allgemeinverbindlicher Tarifverträge für das Baugewerbe

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten allgemeinverbindlicher Tarifverträge
für das Baugewerbe

Vom 10. November 2022

Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, und zwar die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt einerseits, sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. andererseits, haben mitgeteilt, dass die zwischen ihnen abgeschlossenen und für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geändert worden seien, nämlich der

a)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 28. September 2018 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 29. Januar 2021
allgemeinverbindlich mit Wirkung vom 1. Januar 2021 (BAnz AT 15.06.2021 B6)
b)
Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 28. September 2018
allgemeinverbindlich mit Wirkung vom 1. Januar 2019 (BAnz AT 17.05.2019 B4)

wurden mit dem jeweiligen Änderungstarifvertrag vom 7. Januar 2022 mit Wirkung vom 1. Januar 2022 geändert und in der geänderten Fassung ab 1. Januar 2022 allgemeinverbindlich erklärt (BAnz AT 02.11.2022 B1 und BAnz AT 02.11.2022 B2).

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 10. November 2022

IIIa 6-31241-Ü-14b/​81-(a), 85-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Monika Hoff

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