Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Published On: Mittwoch, 26.10.2022By

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten
der Verordnung
zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen
während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Vom 13. Oktober 2022

Die Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 10. Juni 2020 (BAnz AT 12.06.2020 V1), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 8 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung zur Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 10. Juni 2020 (BAnz AT 12.06.2020 V1), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist.

Berlin, den 13. Oktober 2022

315-4008/​5

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Bettina Redert

Leave A Comment