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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern

Vom 19. Januar 2023

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. – BDSW –, Landesgruppe Bayern, und die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Bayern, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Wirkung vom 1. Januar 2021 (Bekanntmachung vom 12. Juli 2021, BAnz AT 06.08.2021 B6) für allgemeinverbindlich erklärte

Lohntarifvertrag Nr. 36 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 9. März 2021 in der Fassung der Protokollnotiz vom 29. Mai 2021

mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten sei.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 19. Januar 2023

IIIa 6-31241-BY-25a/​28-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Monika Hoff

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