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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Brandenburg

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Brandenburg

Vom 11. Januar 2023

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V., − BDSW −, Landesgruppe Berlin-Brandenburg, und die ver.di − Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft −, Landesbezirk Berlin-Brandenburg, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2021, Bekanntmachung vom 15. Juli 2021 (BAnz AT 18.08.2021 B14), für allgemeinverbindlich erklärte

Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 27. Oktober 2020 nebst der Protokollnotiz Arbeitnehmerüberlassung und der Anhänge Militärische Anlagen und Liegenschaften, Kerntechnische Anlagen, Amerikanische Botschaften und Konsulate sowie Auszubildende und Berufsausbildung

mit Ablauf des 30. September 2022 durch den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 24. August 2022 nebst Protokollnotiz Arbeitnehmerüberlassung und der Anhänge Militärische Anlagen und Liegenschaften der Bundeswehr, Kerntechnische Anlagen, Amerikanische Botschaften und Konsulate sowie Auszubildende und Berufsausbildung für den Bereich des Landes Brandenburg aufgehoben wurde. Für diesen Tarifvertrag wurde ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt (Bekanntmachung vom 14. Dezember 2022, BAnz AT 10.01.2023 B8).

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 11. Januar 2023

IIIa 6-31241-BB-25a/​14(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Monika Hoff

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