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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern

Vom 26. Februar 2024

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung vom 1. Januar 2023 (Bekanntmachung vom 22. März 2023, BAnz AT 25.04.2023 B10) für allgemeinverbindlich erklärte

Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern, nebst den Protokollnotizen Arbeitnehmerüberlassung, Freistellung und Mitarbeiter in öffentlichen Aufträgen und den Anhängen Militärische Anlagen und Liegenschaften, Auszubildende und Berufsausbildung sowie Feuerwehr nebst Protokollnotiz Mehrarbeit und regelmäßige Arbeitszeit vom 12. September 2022

mit Ablauf des 31. Dezember 2023 gekündigt worden sei.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 26. Februar 2024

IIIa 6-31241-MV-25a/​15-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Kerstin Gniffke

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