Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung vom 1. Januar 2023 (Bekanntmachung vom 22. März 2023, BAnz AT 25.04.2023 B10) für allgemeinverbindlich erklärte
Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern, nebst den Protokollnotizen Arbeitnehmerüberlassung, Freistellung und Mitarbeiter in öffentlichen Aufträgen und den Anhängen Militärische Anlagen und Liegenschaften, Auszubildende und Berufsausbildung sowie Feuerwehr nebst Protokollnotiz Mehrarbeit und regelmäßige Arbeitszeit vom 12. September 2022
mit Ablauf des 31. Dezember 2023 gekündigt worden sei.
Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.
IIIa 6-31241-MV-25a/15-(a)
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Kerstin Gniffke
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