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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Rheinland-Pfalz

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Rheinland-Pfalz

Vom 19. Januar 2023

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW), Landesgruppe Rheinland-Pfalz/​Saarland und die ver.di − Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Rheinland-Pfalz und Saarland, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 1. Januar 2021, jedoch für § 4 Abschnitt II Nummer 5 und § 17 erst mit Wirkung vom 1. Juli 2021 (Bekanntmachung vom 2. November 2021, BAnz AT 30.11.2021 B16) für allgemeinverbindlich erklärte

Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 17. November 2020

mit Ablauf des 30. September 2022 für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz durch den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland vom 1. August 2022 aufgehoben wurde. Für diesen Tarifvertrag wurde ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt (Bekanntmachung vom 22. Dezember 2022, BAnz AT 12.01.2023 B9).

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 19. Januar 2023

IIIa 6-31241-RP-25a/​20-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Monika Hoff

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