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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt

Vom 4. Januar 2023

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW), Landesgruppe Sachsen-Anhalt, und die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom damaligen Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 (Bekanntmachung vom 18. Mai 2021, BAnz AT 11.06.2021 B7) für allgemeinverbindlich erklärte

Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt, einschließlich der dazugehörigen Anhänge sowie der Protokollnotiz Arbeitnehmerüberlassung, vom 30. Oktober 2020

mit Ablauf des 30. September 2022 durch den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt nebst der Protokollnotiz Arbeitnehmerüber­lassung und der Anhänge Militärische Anlagen und Liegenschaften, Justizdienstleistungen, Feuerwehr, Auszubildende und Berufsausbildung sowie Kerntechnische Anlagen vom 21. Juli 2022 aufgehoben wurde. Für diesen Tarifvertrag wurde ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt (Bekanntmachung vom 28. Oktober 2022, BAnz AT 22.11.2022 B10). 

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 4. Januar 2023

IIIa 6-31241-ST-25a/​10-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Monika Hoff

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