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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein

Vom 11. Januar 2023

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW), Landesgruppe Schleswig-Holstein und die ver.di – Vereinte Dienst-leistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom damaligen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 8. Juli 2014 (Bekanntmachung vom 16. Juli 2014, BAnz AT 31.07.2014 B11) für allgemeinverbindlich erklärte

Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein vom 29. Januar 2014

mit Ablauf des 31. Dezember 2022 gekündigt worden sei.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 11. Januar 2023

IIIa 6-31241-SH-25a/​19-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Monika Hoff

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