Deutscher Bundestag
Bekanntmachung
über den Betrieb des Büros für Technikfolgenabschätzung
beim Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag beabsichtigt, den Betrieb des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) gemäß § 56a Absatz 1 Satz 2 seiner Geschäftsordnung erneut für fünf Jahre vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2028 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsverhältnisses fortzusetzen. Wissenschaftliche Einrichtungen, die am Betrieb des TAB interessiert sind und die nachweislich bereits im Bereich wissenschaftliche Politikberatung, Technikfolgenabschätzung oder Zukunftsforschung arbeiten, werden gebeten, ihr Interesse zu bekunden. Der Betrieb kann auch in einem Konsortium erfolgen. Die Entscheidung über den Betrieb und die Auswahl des Betreibers wird der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung treffen.
Aufgabe des TAB ist es, im alleinigen Auftrag des Deutschen Bundestages Potenziale, Nachhaltigkeit und Risiken aktueller und zukünftiger wissenschaftlich-technologischer Entwicklungen zu analysieren, Lösungsansätze zur Förderung von Chancen und Vermeidung technikinduzierter Probleme und Risiken zu beschreiben sowie entsprechende politische Handlungsoptionen aufzuzeigen. Vom Betreiber des TAB wird erwartet, dass er wissenschaftlich interdisziplinär arbeitet und komplexe Sachverhalte adressatengerecht schriftlich sowie im Vortrag in deutscher Sprache vor den Gremien des Deutschen Bundestages darstellt und für die Öffentlichkeit aufarbeitet.
Der Standort des TAB ist Berlin.
Weitere Informationen können angefordert werden bei:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Ausschusses
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030/227 33543
E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de
Die Frist für Interessenbekundungen endet am 13. Januar 2023. Sie sind an die obige Anschrift zu richten.
Berlin, den 7. November 2022
Deutscher Bundestag
– Verwaltung –
Im Auftrag
Andreas Meyer
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