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Startseite Allgemeines Politik Landespolitik Bekanntmachung über die Ablehnung eines Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Landespolitik

Bekanntmachung über die Ablehnung eines Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe

IO-Images (CC0), Pixabay
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Land Niedersachsen

Bekanntmachung
über die Ablehnung eines Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Vom 4. Mai 2023

Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des

Entgelttarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe der ostfriesischen Nordsee-Inseln vom 9. Mai 2022

betreffend den räumlichen Geltungsbereich Ostfriesische Nordseeinseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge (vgl. Bekanntmachung vom 24. Januar 2023, BAnz AT 09.02.2023 B11) wird nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, abgelehnt.

Der Tarifausschuss des Landes Niedersachsen hat der Allgemeinverbindlicherklärung des vorbezeichneten Tarifvertrags nicht mehrheitlich zugestimmt.

Tarifvertragsparteien sind:

der DEHOGA Bezirksverband des Gaststätten- und Hotelgewerbes Ostfriesland und der ostfriesischen Nordseeinseln einerseits

und

die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Nord, Region Oldenburg/​Ostfriesland andererseits.

Hannover, den 4. Mai 2023

502 – 45 532/​0020 (517)

Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Im Auftrag
Kohlmeier

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