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Bekanntmachung über die Änderung allgemeinverbindlicher Tarifverträge für das Baugewerbe vom: 12.04.2024

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über die Änderung allgemeinverbindlicher Tarifverträge
für das Baugewerbe

Vom 12. April 2024

Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, und zwar die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt einerseits sowie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. andererseits, haben mitgeteilt, dass die zwischen ihnen abgeschlossenen und für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge

a)
Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 28. September 2018 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 7. Januar 2022
allgemeinverbindlich mit Wirkung vom 1. Januar 2022 (BAnz AT 02.11.2022 B2),
b)
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 28. September 2018 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29. Januar 2021, 7. Januar 2022 und 10. November 2022
allgemeinverbindlich mit Wirkung vom 1. Januar 2023 (BAnz AT 31.07.2023 B2),

mit Wirkung vom 1. Januar 2024 geändert worden seien. Die Tarifverträge wurden in der geänderten Fassung jeweils mit Wirkung vom 1. Januar 2024 für allgemeinverbindlich erklärt (BAnz AT 11.04.2024 B1 und BAnz AT 11.04.2024 B2).

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 12. April 2024

IIIa6-31241-Ü-14b/​87-(a), 90-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Anke Neumann

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