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Bekanntmachung über die Änderung des Datensatzes für das Meldewesen – einheitlicher Bundes-/​Länderteil – DSMeld

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
über die Änderung des Datensatzes für das Meldewesen
– einheitlicher Bundes-/​Länderteil –
DSMeld

Vom 29. März 2023

Am 27. März 2023 hat die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) die fünfzehnte Änderung des für die Datenspeicherung und -übermittlung im Meldewesen einzuhaltenden Datensatzes für das Meldewesen – einheitlicher Bundes-/​Länderteil – (DSMeld) herausgegeben.

Zum 1. Mai 2023 wird die „Anlage 2. Bundeseinheitliche Religionsschlüssel“ inhaltlich geändert. Der Erläuterungstext vor „Tabelle 1. Religionsgesellschaften mit Verwaltung der Kirchensteuer durch die Finanzverwaltung, Stand 1. Mai 2015“ wird angepasst.

In „Tabelle 2. Religionsgesellschaften ohne Verwaltung der Kirchensteuer durch die Finanzverwaltung“ wird der neue Schlüssel „sx“ mit dem Wert „Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland“ eingefügt. In der Tabellenüberschrift wird die Angabe „Stand 1. November 2019“ durch die Angabe „1. Mai 2023“ ersetzt.

Die Änderungen sind entsprechend ab dem 1. Mai 2023 in der geänderten Fassung anzuwenden.

Der DSMeld mit Stand vom 21. März 2023 ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, niedergelegt und dort jedermann zugänglich. Er kann beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, gegen Entgelt bezogen werden.

Berlin, den 29. März 2023

V II 2.20104/​43#21

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Dr. Laier

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