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Bekanntmachung über die Änderung des Datensatzes für das Meldewesen – einheitlicher Bundes-/Länderteil – DSMeld

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
über die Änderung des Datensatzes für das Meldewesen
– einheitlicher Bundes-/​Länderteil –
DSMeld

Vom 9. April 2024

Am 6. Februar 2024 hat die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) die siebzehnte Änderung des für die Datenspeicherung und -übermittlung im Meldewesen einzuhaltenden Datensatzes für das Meldewesen – einheitlicher Bundes-/​Länderteil – (DSMeld) herausgegeben.

Zum 1. Mai 2024 werden die DSMeld-Blätter 0602, 1233 sowie die Erläuterungen zu „Anlage 2. Bundeseinheitliche Religionsschlüssel“ und die „Tabelle 2. Religionsgesellschaften ohne Verwaltung der Kirchensteuer durch die Finanzverwaltung, Stand 1. Mai 2024“ angepasst.

Die Änderungen sind entsprechend ab dem 1. Mai 2024 in der geänderten Fassung anzuwenden.

Der DSMeld mit Stand vom 6. Februar 2024 ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, niedergelegt und dort jedermann zugänglich. Er kann beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Dienstsitz Bonn, Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn, gegen Entgelt bezogen werden.

Berlin, den 9. April 2024

VII2.20104/​43#25

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Dr. Laier

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