Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Bekanntmachung
über die Aktualisierung der Entgeltberechnung
im Rahmen der Übernahme von Exportkreditgarantien
durch die Bundesrepublik Deutschland
Zum 1. Juli 2023 ist das neue Verzeichnis der Gebühren und Entgelte für die Übernahme von Exportkreditgarantien durch die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Dabei wurden die entgeltrelevanten Aspekte im Zusammenhang mit der Einführung der Forfaitierungsgarantie umgesetzt. Ferner besteht bei Lieferantenkreditdeckungen unbefristet die Möglichkeit zur Absenkung des wirtschaftlichen Selbstbehalts auf 5 %, wofür ein Entgeltzuschlag erhoben wird. Zum 17. Juli 2023 werden daneben Änderungen im Zusammenhang mit der Modernisierung des OECD-Konsensus umgesetzt.
Das Verzeichnis der Gebühren und Entgelte kann im Internet unter www.exportkreditgarantien.de abgerufen werden. Es kann auch telefonisch unter der Nummer 0 40/88 34-90 00 oder per E-Mail unter info@exportkreditgarantien.de angefordert werden.
Berlin, den 20. Juli 2023
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag
Dr. B. Kern
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