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Bekanntmachung über die Aktualisierung der Entgeltberechnung im Rahmen der Übernahme von Exportkreditgarantien durch die Bundesrepublik Deutschland

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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Bekanntmachung
über die Aktualisierung der Entgeltberechnung
im Rahmen der Übernahme von Exportkreditgarantien
durch die Bundesrepublik Deutschland

Vom 12. Juli 2024

Zum 1. November 2023 ist das neue Verzeichnis der Gebühren und Entgelte für die Übernahme von Exportkreditgarantien durch die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Dabei wurden insbesondere die entgeltrelevanten Aspekte im Zusammenhang mit der Klimastrategie für die Exportkreditgarantien zur Förderung klimafreundlicher Geschäfte umgesetzt.

Das Verzeichnis der Gebühren und Entgelte kann im Internet unter
www.exportkreditgarantien.de abgerufen werden. Es kann auch telefonisch unter der Nummer 0 40/​88 34-90 00 oder per E-Mail unter info@exportkreditgarantien.de angefordert werden.

Berlin, den 12. Juli 2024

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Dr. Kern

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