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Bekanntmachung über die Aktualisierung der Richtlinien für die Übernahme von Investitionsgarantien durch die Bundesrepublik Deutschland

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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Bekanntmachung
über die Aktualisierung der Richtlinien
für die Übernahme von Investitionsgarantien
durch die Bundesrepublik Deutschland

Vom 22. Mai 2024

Mit Wirkung vom 10. April 2024 ist die Neufassung der Richtlinien für die Übernahme von Garantien für Kapitalanlagen im Ausland in Kraft getreten. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die von der Bundesregierung im Bereich der Investitionsgarantien beschlossenen Entlastungsmaßnahmen zu Gunsten deutscher Unternehmen vollständig umzusetzen. Neben einem ver­einfachten Antragsverfahren, beschleunigten Entscheidungsprozessen und einer Fokussierung von Berichts- und Dokumentationspflichten ermöglicht die Änderung der Richtlinien nunmehr eine Verlängerung von Garantien um jeweils bis zu zehn Jahre. Der Bearbeitungsaufwand für die Unternehmen in der Garantieverwaltung wird sich hierdurch signifikant reduzieren.

Das Dokument kann im Internet unter www.investitionsgarantien.de abgerufen werden. Es kann auch telefonisch unter der Telefonnummer 0 40/​6378-2066 oder per E-Mail unter investitionsgarantien@pwc.de angefordert werden.

Berlin, den 22. Mai 2024

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
M. Lumma

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