Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Bekanntmachung
über die Aktualisierung der Richtlinien
für die Übernahme von Investitionsgarantien
durch die Bundesrepublik Deutschland
sowie der zugehörigen
Gebühren- und Entgeltbestimmungen
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 sind die Neufassungen der Richtlinien für die Übernahme von Garantien für Kapitalanlagen im Ausland, der Gebühren und Entgelte sowie der Besonderen Gebühren und Entgelte Rahmendarlehen in Kraft getreten. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, bei der Garantieübernahme in begründeten Einzelfällen (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Klimastrategie oder der Diversifizierungsstrategie für die Investitionsgarantien) auch vergünstigte Konditionen (Selbstbehalt, Gebühren und Entgelte) festzulegen. Darüber hinaus erfolgte die Aufnahme einer Verwaltungskostenpauschale bei der Rückerstattung von Entgelten in speziellen Fallgestaltungen.
Die Dokumente können im Internet unter www.investitionsgarantien.de abgerufen werden. Sie können auch telefonisch unter der Nummer 0 40/6378-2066 oder per E-Mail unter investitionsgarantien@pwc.de angefordert werden.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag
M. Lumma
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