Land Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung
über die Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen
der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 16. August 2022
– erstmals kündbar zum 31. Dezember 2023 –
abgeschlossen zwischen
dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg,
und
der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft –, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Karlstraße 123 – 127, 40210 Düsseldorf,
mit Wirkung vom 1. Oktober 2022,
mit der weiter unten stehenden Einschränkung für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: | für das Land Nordrhein-Westfalen; | |
fachlich: | für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des Sicherheitsgewerbes sowie für alle solche, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienstleistungen oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringen. | |
Nicht erfasst sind die folgenden Sicherheitsdienstleistungen: | ||
– | Geld- und Wertdienstleistungen | |
– | Sicherheitsdienstleistungen nach dem Luftsicherheitsgesetz sowie Service- und Fluggastdienste, jeweils an Verkehrsflughäfen. | |
persönlich: | für alle in diesen Betrieben und Betriebsabteilungen tätigen gewerblichen Arbeitnehmer. |
Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgender Einschränkung:
Von der Allgemeinverbindlicherklärung werden ausgenommen:
- –
-
von Nummer 2 die Lohngruppen 5a zweiter Aufzählungspunkt, 8a bis 8c, 9, 10, 11c bis 11eb, 12 und 13,
- –
-
Nummer 4,
- –
-
Nummer 5.5,
- –
-
Nummer 7.2 und 7.3 sowie
- –
-
Anhänge und Protokollnotizen.
Der Tarifvertrag ist mit Ausnahme der nicht von der Allgemeinverbindlicherklärung umfassten Rechtsnormen in der Anlage abgedruckt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien Abschriften des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
III A 6 – 7731-2022-1-00082
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Karl-Josef Laumann
Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen
vom 16. August 2022
- 1.
-
GeltungsbereichDieser Tarifvertrag gilt:
räumlich: für das Land Nordrhein-Westfalen. fachlich: für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des Sicherheitsgewerbes sowie für alle solche, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienstleistungen oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringen. Nicht erfasst sind die folgenden Sicherheitsdienstleistungen: • Geld- und Wertdienstleistungen • Sicherheitsdienstleistungen nach dem Luftsicherheitsgesetz sowie Service- und Fluggastdienste, jeweils an Verkehrsflughäfen persönlich: für alle in diesen Betrieben und Betriebsabteilungen tätigen gewerblichen Arbeitnehmer Alle Berufsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. - 2.
-
Löhne
A
OBJEKTSCHUTZ | Euro ab | ||
01.10.2022 | |||
1 | Objektschutz I | ||
a) | • | Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz, dessen Hauptaufgabe die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie die Gefahrenabwehr in einem Objekt ist | |
• | Sicherheitsmitarbeiter im Servicedienst | ||
Stunden-Grundlohn | 13,00 | ||
Objektschutz II | |||
b) | • | Sicherheitsmitarbeiter, der im öffentlichen Raum tätig ist oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr | |
• | Sicherheitsmitarbeiter bei Messen und Veranstaltungen, soweit er im Kontrolldienst in Zugangsbereichen, im Ordnungs- oder Informationsdienst eingesetzt ist | ||
• | Doorman | ||
Stunden-Grundlohn | 13,31 | ||
Objektschutz III | |||
c) | • | Sicherheitsmitarbeiter, der auf Anweisung des Arbeitgebers den Objektschutzdienst als Fahrer eines PKW ausübt | |
• | Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften | ||
Stunden-Grundlohn | 14,49 |
PFORTENDIENST/SONSTIGE EINRICHTUNGEN | Euro ab | ||
01.10.2022 | |||
2 | Pfortendienst I | ||
a) | Sicherheitsmitarbeiter im Pfortendienst | ||
Stunden-Grundlohn | 13,00 | ||
Pfortendienst II/Sonstige Einrichtungen | |||
ba) | Sicherheitsmitarbeiter im Pfortendienst, dessen Hauptaufgabe in der Zugangs-/Zufahrtskontrolle von Personen und Kraftfahrzeugen besteht | ||
Stunden-Grundlohn | 13,71 | ||
bb) | Sicherheitsmitarbeiter, der zum 31.12.2018 einen tariflichen Anspruch auf mindestens Tariflohngruppe B8 des LTV NRW vom 16.01.2017 hatte | ||
Stunden-Grundlohn | 13,91 | ||
bc) | Mitarbeiter in Einrichtungen der Abschiebung von Ausreisepflichtigen oder des Justizvollzuges | ||
Stunden-Grundlohn | 13,91 | ||
Pfortendienst III | |||
c) | Sicherheitsmitarbeiter im Pfortendienst, dessen Hauptaufgabe in der Zugangs-/Zufahrtskontrolle von Personen und Kraftfahrzeugen besteht und der zusätzlich mindestens zwei der nachstehenden Merkmale erfüllt: | ||
– | regelmäßige Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen mit insgesamt mindestens 100 Linien | ||
– | auf Forderung des Arbeitgebers für die konkrete Funktion mindestens die Beherrschung einer definierten Fremdsprache mit mindestens Sprachlevel A2 gemäß dem gemeinsamen, europäischen Referenzrahmen für Sprachen | ||
– | regelmäßige Gefahrgutkontrolle gemäß den Vorschriften der GGVSEB (z. B. ADR) | ||
– | auf Forderung des Arbeitgebers für die konkrete Funktion die Qualifikation im Brand- und Katastrophenschutz | ||
– | Zuständigkeit für die Bedienung der Telefonzentrale während der gesamten Schicht, d. h. nicht nur vertretungsweise | ||
Stunden-Grundlohn | 14,11 |
EMPFANGSDIENST | Euro ab | ||
01.10.2022 | |||
3 | Empfangsdienst I | ||
a) | Sicherheitsmitarbeiter im Empfang, dessen Hauptaufgabe die Begrüßung von Kunden und Besuchern ist und der zusätzlich auf Forderung des Arbeitgebers regelmäßig mit mindestens einer der nachstehend genannten Tätigkeiten beauftragt ist bzw. nachstehende Qualifikation besitzt: | ||
– | Catering | ||
– | Raumvergabe | ||
– | auf Forderung des Arbeitgebers für die konkrete Funktion die Qualifikation im Brand- und Katastrophenschutz | ||
Stunden-Grundlohn | 13,91 | ||
Empfangsdienst II | |||
ba) | Sicherheitsmitarbeiter im Empfang, der zusätzlich zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach LG 3a auf Forderung des Arbeitgebers für die konkrete Funktion mindestens eine definierte Fremdsprache beherrscht, die mindestens dem Sprachlevel A2 gemäß dem gemeinsamen, europäischen Referenzrahmen für Sprachen entspricht | ||
Stunden-Grundlohn | 14,33 | ||
bb) | Sicherheitsmitarbeiter, der zum 31.12.2018 einen tariflichen Anspruch auf die Tariflohngruppe B9 des LTV NRW vom 16.01.2017 hatte | ||
Stunden-Grundlohn | 14,49 |
SONSTIGE TÄTIGKEITEN | Euro ab | ||
01.10.2022 | |||
4 | Sicherheitsmitarbeiter mit Schusswaffe/UZwGBw oder Diensthund | ||
a) | Sicherheitsmitarbeiter, der bei der Ausübung seines Dienstes eine Schusswaffe tragen muss oder der dem UZwGBw unterliegt | ||
Stunden-Grundlohn | 15,74 | ||
b) | Sicherheitsmitarbeiter, der die Anforderungen der LG 4a erfüllt und laut Dienstanweisung einen Diensthund zu führen hat, bei Ausübung dieser Funktion | ||
Stunden-Grundlohn | 16,68 | ||
5 | Mitarbeiter Kassiertätigkeiten | ||
a) | Mitarbeiter als Kassierer | ||
• | auf Parkplätzen und in Parkhäusern | ||
Stunden-Grundlohn | 14,06 | ||
b) | Mitarbeiter als Kassierer auf Parkplätzen und in Parkhäusern | ||
– | an Flughäfen | ||
– | bei Messen | ||
– | bei Veranstaltungen | ||
Stunden-Grundlohn | 15,41 | ||
6 | Kaufhausdetektiv | ||
Stunden-Grundlohn | 13,55 |
B
SICHERHEITSMITARBEITER MIT WEITEREN QUALIFIKATIONEN UND FUNKTIONEN | Euro ab | ||
01.10.2022 | |||
7 | Interventions-/Revierdienst/technische Bereiche/Kurierfahrer | ||
• | Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/Revierdienst | ||
• | Mitarbeiter mit Tätigkeiten im betriebseigenen technischen Bereich | ||
• | Kurierfahrer | ||
Stunden-Grundlohn | 15,40 | ||
8 | Notruf- und Serviceleitstellen | ||
d) | Sicherheitsmitarbeiter in einer nicht betriebseigenen Notruf- und Serviceleitstelle nach Abschluss der vom Arbeitgeber für diese Funktion geforderten Ausbildung zur NSL-Fachkraft | ||
Stunden-Grundlohn | 15,89 | ||
11 | Sicherheitsmitarbeiter in Ausübung einer Funktion, für die eine gesetzliche Vorgabe oder der Auftraggeber oder der Arbeitgeber eine der Qualifikationen der Lohngruppe 11b – 11e im Einsatz/Dienst fordert oder Sicherheitsmitarbeiter in kerntechnischen Anlagen | ||
a) | ohne IHK-Prüfung: | ||
– | als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft | ||
– | als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft | ||
– | als Servicekraft für Schutz und Sicherheit | ||
– | als Fachkraft für Schutz und Sicherheit | ||
– | als Meister für Schutz und Sicherheit | ||
Stunden-Grundlohn | 17,19 | ||
b) | mit IHK-Prüfung: | ||
– | als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft | ||
– | als IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft | ||
– | als Servicekraft für Schutz und Sicherheit | ||
Stunden-Grundlohn | 18,87 |
Die Lohngruppen 5a zweiter Aufzählungspunkt, 8 Buchstabe a bis c, 9, 10, 11 Buchstabe c bis eb, 12 und 13 sind von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen und daher nicht mit abgedruckt.
- 2.1.
-
Der Lohnzuschlag
für den Leiter einer Wachgruppe beträgtzum eigenen Stunden-Grundlohn ………………………… 12 %.Der Konsolenbediener im Betreibermodell der Bundeswehr ist stets Leiter einer Wachgruppe. - 2.2
-
Nachstehende Lohnzuschläge sind zu zahlen
- a)
-
für den Beschäftigten in Einrichtungen der Abschiebung von Ausreisepflichtigen oder des Justizvollzugespro Stunde ………………………… 1,80 Euro.
- b)
-
für den Betriebssanitäter, der auf Forderung des Arbeitgebers in seiner Schicht die Aufgabe als Betriebssanitäter wahrnimmt und über die entsprechende Qualifikation verfügtpro Stunde ………………………… 0,40 Euro.
- c)
-
für den Diensthundeführer, der auf Forderung des Arbeitgebers in seiner Schicht einen Diensthund führt, nicht nur pflegt und wartetpro Stunde ………………………… 0,30 Euro.
- 2.3
-
Die Zulage nach 2.2c wird nicht vergütet für den Mitarbeiter, der in der Lohngruppe 4b eingruppiert ist.
- 2.4.
-
Vorübergehende Zuweisung in eine höhere Lohngruppe berechtigt nicht zu einem Dauerzahlungsanspruch nach dieser Lohngruppe.
- 2.5.
-
Der Mitarbeiter ist für die Gesamtdauer einer jeden Schicht einheitlich in die Lohngruppe einzugruppieren, deren Merkmale durch die innerhalb der jeweiligen Schicht im zeitlich größten Umfang ausgeübte Tätigkeit erfüllt sind. In der Lohngruppe 4 a) und b) ist jedoch die Vergütung entsprechend der jeweils ausgeübten Funktion auch innerhalb der jeweiligen Schicht zu differenzieren.
- 3.
-
Vergütung für die Pflege des Diensthundes/Aufwandsersatz für die Stellung des Hundefutters
- 3.1.
-
Sofern der Sicherheitsmitarbeiter selbst die Kosten der Beschaffung des Hundefutters für einen dienstlich verwendeten Hund trägt, vergütet der Betrieb für die Beschaffung des Hundefutters und die Pflege des Diensthundes insgesamt 3,00 Euro pro Dienstschicht.Hält der Sicherheitsmitarbeiter darüber hinaus einen betriebseigenen Diensthund in seinem eigenen Haushalt, wird die vorstehende Vergütung für jeden Tag gezahlt, an dem er den Diensthund führt oder in seinem Haushalt hält.
- 3.2.
-
Sofern der Betrieb das Hundefutter auf eigene Kosten beschafft und der Sicherheitsmitarbeiter den Diensthund pflegt, erhält er eine Vergütung für die Pflege von 0,61 Euro je Dienstschicht.
- 3.3.
-
Erforderliche und nachgewiesene Fahrtauslagen für die dienstliche Verwendung des Hundes werden vom Betrieb erstattet.
- 3.4.
-
Für einen eigenen Hund des Sicherheitsmitarbeiters besteht ein Anspruch auf die Vergütung gemäß den Ziffern 3.1 bis 3.3 nur für diejenigen Dienstschichten, in denen der Hund auf schriftliche Veranlassung des Betriebes gestellt wird.
- 3.5.
-
Hundesteuer, Haftpflichtversicherung und Kosten der medizinischen Betreuung trägt für betriebseigene Diensthunde der Betrieb. Werden die Kosten der medizinischen Betreuung durch eine vom Betrieb veranlasste dienstliche Verwendung verursacht, trägt der Betrieb solche Kosten auch für den eigenen Hund des Sicherheitsmitarbeiters.
Die Nummer 4 ist von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen und daher nicht mit abgedruckt.
- 5.
-
Allgemeine Bestimmungen
- 5.1.
-
Bestehende günstigere arbeitsvertragliche Regelungen werden durch diesen Tarifvertrag nicht berührt. Aus einer neuen Eingruppierung aus Anlass des Abschlusses dieses Lohntarifvertrages dürfen sich keine Nachteile für den Mitarbeiter ergeben.
- 5.2.
-
Soweit ein Arbeitsverhältnis bis zu einem Betriebsübergang (§ 613 a Abs. 1 S. 1 BGB) den Tarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie, chemische Industrie oder des öffentlichen Dienstes unterliegt, tritt eine kollektivvertragliche Ablösung der bisher geltenden Rechte und Pflichten durch die in diesem Tarifvertrag getroffenen Regelungen im Sinne des § 613 a Abs. 1 S. 3 BGB nicht ein.
- 5.3.
-
Bisher außertariflich oder übertariflich gezahlte Vergütungen und/oder Zulagen können bei Erhöhung, Neueinführung oder Umgruppierung tariflicher Mindestlohnsätze angerechnet werden.
- 5.4.
-
Sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseits drei Monate nach Fälligkeit, sofern sie nicht vorher unter Angabe der Gründe schriftlich geltend gemacht worden sind.Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.Von dieser Ausschlussfrist werden jedoch Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, sowie der Anspruch des Mitarbeiters auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfasst. Über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus gehende Vergütungsansprüche des Mitarbeiters unterliegen weiterhin den tarifvertraglichen Ausschlussfristen.
Die Nummer 5.5 ist von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen und daher nicht mit abgedruckt.
- 6.
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Fälligkeit der Bezüge
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Entgeltperiode ist der Kalendermonat. Die Abrechnung und Auszahlung ist regelmäßig unbar spätestens bis zum 15. des Folgemonats vorzunehmen.
- 7.
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Geltungsdauer
- 7.1.
-
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Tarifvertragsparteien erklären zugleich ausdrücklich, gemeinsam und übereinstimmend, den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 17. Februar 2021 mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der Protokollnotizen gleichen Datums unter Verzicht auf die Einhaltung der in Ziffer 7.2. des Lohntarifvertrages vom 17. Februar 2021 festgelegten dreimonatigen Kündigungsfrist sowie der benannten Mindestlaufzeit bereits mit Ablauf des 30. September 2022 vorzeitig außer Kraft zu setzen.
Die Nummern 7.2 und 7.3 sind von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen und daher nicht mit abgedruckt.
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