Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
über die Aufhebung der Bekanntmachung
von Diagnosemethoden und -verfahren zur Bestätigung
eines Ausbruchs oder Ausräumung eines Verdachts eines Ausbruchs
bestimmter nicht exotischer Fischseuchen
Die Bekanntmachung von Diagnosemethoden und -verfahren zur Bestätigung eines Ausbruchs oder Ausräumung eines Verdachts eines Ausbruchs bestimmter nicht exotischer Fischseuchen vom 29. Februar 2016 (BAnz AT 11.03.2016 B2) wird aufgehoben.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1554 der Kommission vom 11. September 2015 mit den Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/88/EG hinsichtlich der Anforderungen an die Überwachung und der Diagnosemethoden (ABl. L 247 vom 23.9.2015, S. 1), welcher die vorgenannten Diagnosemethoden und -verfahren enthält, wurde mit Wirkung vom 21. April 2021 aufgehoben.
322-35105/0025#001
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Dr. Alexander Heinrich
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